BT-Drucksache 15/4553

zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Gradistanac, Sabine Bätzing, Ute Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ekin Deligöz, Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/3211- Kinder und Jugendliche wirksam vor sexueller Gewalt und Ausbeutung schützen

Vom 16. Dezember 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4553
15. Wahlperiode 16. 12. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(12. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Gradistanac, Sabine Bätzing, Ute Berg,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Ekin Deligöz, Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck
(Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/3211 –

Kinder und Jugendliche wirksam vor sexueller Gewalt und Ausbeutung schützen

A. Problem und Ziel
Der sexuelle Missbrauch ist eine der schlimmsten Formen der Gewalt gegen
Kinder. Für die Opfer hat er schwer wiegende Folgen an Körper und Seele. Im
Jahr 2002 waren es rund 16 000 Kinder, die die Polizei als Opfer sexuellen
Missbrauchs registrierte. Die geschätzte Dunkelziffer liegt um ein Vielfaches
höher. Zur wirkungsvollen und nachhaltigen Bekämpfung von sexueller Gewalt
gegen Kinder bedarf es einer umfassenden Gesamtstrategie. Neben der Aufklä-
rung und Prävention kommt der Fortentwicklung des strafrechtlichen Schutzes
und des Opferschutzes sowie der Harmonisierung der europäischen Strafvor-
schriften eine große Bedeutung zu.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/4553 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/3211 anzunehmen.

Berlin, den 1. Dezember 2004

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Walter Link (Diepholz)
stellv. Vorsitzender

Renate Gradistanac
Berichterstatterin

Michaela Noll
Berichterstatterin

Ekin Deligöz
Berichterstatterin

Klaus Haupt
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4553

Bericht der Abgeordneten Renate Gradistanac, Michaela Noll, Ekin Deligöz und
Klaus Haupt

I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 15/3211 wurde in der 111. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 27. Mai 2004 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
federführenden Beratung sowie dem Innenausschuss, dem
Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung, dem Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Aus-
schuss für Tourismus sowie dem Ausschuss für die Ange-
legenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Vorlage würdigt zunächst die Anstrengungen der Bun-
desregierung im Hinblick auf den Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Die
Bundesregierung habe dieses Anliegen in der Koalitionsver-
einbarung von 16. Oktober 2002 festgeschrieben und mit
dem „Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendli-
chen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ vom 29. Januar
2003 in Umsetzung dieser Vereinbarung eine Gesamtstrate-
gie entwickelt, um Kinder und Jugendliche vor sexueller
Gewalt und Ausbeutung zu schützen.
Die in dem Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen seien zwi-
schenzeitlich umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht. So
habe der Deutsche Bundestag am 3. Juli 2003 das Gesetz
zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung beschlossen. Zur Verbesserung
der Rechte von Verletzten im Strafverfahren habe der Deut-
sche Bundestag am 4. März 2004 den Entwurf eines Geset-
zes zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafver-
fahren (Opferrechtsreformgesetz) verabschiedet.
Begrüßt werden außerdem die Präventionskampagne der
Bundesregierung zum Thema „Schutz von Kindern und Ju-
gendlichen vor sexueller Gewalt“ und der Ausbau der Kin-
der- und Jugendtelefone auf bundesweit insgesamt 95 Tele-
fone. Außerdem habe die Bundesregierung ein Modellpro-
jekt zur gezielten frühen Intervention bei sexuell auffälligen
jungen Tätern entwickelt und für den Bereich der Erzie-
hungshilfe im Januar 2004 eine Fachtagung durchgeführt
mit dem Ziel, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Organi-
sationen und Institutionen für das Problem des sexuellen
Missbrauchs durch Personen, die haupt- oder ehrenamtlich
Kinder und Jugendliche betreuen, zu sensibilisieren und
eine Handlungsanleitung zur Prävention von Machtmiss-
brauch zu erarbeiten. Begrüßt wird auch der von terre des
hommes mit Mitteln der Bundesregierung durchgeführte
Modellworkshop zur Beteiligung von Kindern und Jugend-
lichen an der Prävention von sexueller Gewalt.
Unter Bezugnahme auf den „Zweiten Weltkongress gegen
die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern“ im
Dezember 2001 in Yokohama wird weiterhin ausgeführt, im
Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern sei eine

verstärkte internationale Zusammenarbeit unabdingbar. Vor
allem die grenzüberschreitenden Erscheinungsformen des
Problems zwängen zu einer internationalen Annäherung
von Strafvorschriften und zu internationaler Kooperation.
Es sei von zentraler Bedeutung, in der Europäischen Union
Mindeststandards in diesen Bereichen des Strafrechts zu
schaffen. Diesem Ziel dienten die Rahmenbeschlüsse des
Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung des Men-
schenhandels sowie der sexuellen Ausbeutung von Kindern
und von Kinderpornografie. Die Bundesrepublik Deutsch-
land habe auch zahlreiche relevante internationale Abkom-
men unterzeichnet, so unter anderem das Fakultativproto-
koll zum VN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes
betreffend den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und
Kinderpornografie sowie das Übereinkommen der VN ge-
gen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität mit
dem Zusatzprotokoll zur Verhinderung, Bekämpfung und
Strafverfolgung des Menschenhandels, insbesondere des
Frauen- und Kinderhandels. Einen wichtigen Beitrag zur
Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern leiste
auch das EU-Programm DAPHNE.
Die Sensibilisierung der Tourismuswirtschaft habe ebenfalls
große Bedeutung im Kampf gegen den Sextourismus mit
Kindesmissbrauch. Begrüßt werden die mit Mitteln der
Bundesregierung finanziell unterstützten Initiativen des
Deutschen Reisebüroverbandes und verschiedener Nichtre-
gierungsorganisationen zur Umsetzung des Verhaltenskode-
xes zur Prävention und Aufklärung im Reise- und Touris-
mussektor sowie die vom Kinderhilfswerk terre des
hommes entwickelte Internetseite „child-hood.com“ und
weitere einschlägige Initiativen von ECPAT, terre des
hommes und UNICEF.
Um die internationalen Strafverfolgungsmöglichkeiten zu
verbessern, müssten auch die Mitarbeiter deutscher Aus-
landvertretungen kontinuierlich für die Problematik der
sexuellen Ausbeutung von Kindern sensibilisiert und auf
ihre Arbeit in den Problemländern entsprechend vorbereitet
werden. Darüber hinaus bedürfe es einer intensiven interna-
tionalen Kooperation und Vernetzung aller Stellen, die sich
dem Schutz der Kinder widmeten. In diesem Zusammen-
hang werden insbesondere das internetgestützte Netzwerk
der Ostseeanrainerstaaten sowie die im März 2002 einge-
richtete deutsch-tschechisch-polnische Arbeitsgruppe zur
Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, insbe-
sondere des Frauen- undMädchenhandels sowie zum Schutz
von Kindern vor sexueller Ausbeutung hervorgehoben.
Im Hinblick auf die bessere Vernetzung von Hilfsangeboten
und zum Informations- und Fachaustausch wird schließlich
auf die Einrichtung des bundesweiten Informationszentrums
zu Kindesmissbrauch und Kindesvernachlässigung (IKK)
beim Deutschen Jugendinstitut hingewiesen. Begrüßt wird
auch die am 3. September 2003 erfolgte Einrichtung einer
Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Unterstützung der zustän-
digen Stellen auf der Ebene des Bundes, der Länder und der
Kommunen auf der einen und der Nichtregierungsorgani-
sationen sowie der Wissenschaft auf der anderen Seite.

Drucksache 15/4553 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Vorlage enthält schließlich einen Katalog von 20 Forde-
rungen, um die skizzierten Maßnahmen zu unterstützen und
weiter zu entwickeln.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss, der Rechtsausschuss, der Ausschuss
für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, der Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung, der Ausschuss für Tourismus und der Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
haben jeweils mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der CDU/CSU die Annahme des Antrags
empfohlen. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung hat die Annahme des Antrags
einstimmig empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im
federführenden Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

1. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 44. Sitzung am 1. Dezember bera-
ten und ebenfalls mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der CDU/CSU beschlossen, die Annahme
des Antrags zu empfehlen.
2. Inhalt der Ausschussberatungen
In den Ausschussberatungen hat die Berichterstatterin der
Fraktion der SPD zunächst darauf hingewiesen, dass ne-
ben den bereits erwähnten gesetzgeberischen Maßnahmen
auch ein Gesetzgebungsverfahren zur Bekämpfung des
Menschenhandels durchgeführt werde; leider habe der Bun-
desrat hierüber ablehnend beschieden. Die Berichterstatte-
rin hat sodann einige der 20 Forderungen des Antrags näher
erläutert. So müsse die Umsetzung des Verhaltenskodexes
in der Tourismusbranche fortgeführt werden; die Branche
müsse das Thema auch ernsthafter begleiten und solle mit
ihren Partnern entsprechende Seminare und Fortbildungen
durchführen. Weiterhin müsse das Problem der sexuellen
Ausbeutung von Kindern zum dauerhaften Bestandteil des
Aus- und Fortbildungsprogramms des Auswärtigen Amtes
gemacht werden. Zu einer verstärkten Berücksichtigung des
Opferschutzes gehöre auch, dass die Thematik der sexuellen
Ausbeutung dauerhaft in die entsprechenden Lageberichte
des Auswärtigen Amtes integriert werde.
In den Bundesländern solle weiterhin ein zusätzlicher Fort-
bildungsbedarf insbesondere für den Bereich der Justiz und
der Polizei geprüft werden. Ebenso sei der Einsatz weiterer
Verbindungsbeamter in den Herkunftsländern zu prüfen. In
diesem Zusammenhang wurde begrüßt, dass zur Zeit auch
eine Beteiligung Österreichs an der bislang deutsch-tsche-
chisch-polnischen Zusammenarbeit diskutiert werde. Ge-
nauso wie beispielsweise Drogendelikte müsse die sexuelle
Ausbeutung von Kindern als Teil der organisierten Krimina-
lität verstanden werden.

Betont wurde schließlich die Forderung, bei den Bundeslän-
dern dafür einzutreten, dass die dort vorhandenen Hilfs- und
Betreuungsangebote für von sexueller Gewalt betroffene
Kinder und Jugendliche weiterhin angemessen finanziell
unterstützt würden. In diesem Zusammenhang wies die Be-
richterstatterin auch auf die Kampagne „Hinsehen, Handeln,
Helfen“ hin. Es müsse eine gesellschaftliche Sensibilisie-
rung für die Thematik erreicht werden, die jeden Ort im
Lande erreiche.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass sie die Zielset-
zung des vorliegenden Antrags weitgehend teile. Die Be-
richterstatterin wies in diesem Zusammenhang aber auch
auf die einschlägigen Initiativen ihrer Fraktion in der letzten
Wahlperiode hin. In den Bundestagsdrucksachen 14/7610
und 14/6709 sei gefordert worden, die nachträgliche Siche-
rungsverwahrung im Sexualstrafrecht zu ermöglichen, den
sexuellen Missbrauch von Kindern als Verbrechen einzustu-
fen, bereits die Anbahnung von Kontakten, die dem sexuel-
len Missbrauch von Kindern dienten, strafrechtlich wirksa-
mer zu erfassen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine
konsequente Nutzung der DNA-Analyse zu schaffen und
die Überwachung des Fernmeldeverkehrs für Taten des Kin-
desmissbrauchs und der Kinderpornografie zu ermöglichen.
Hätten diese Initiativen damals eine Mehrheit gefunden, so
wäre man heute bereits einen Schritt weiter.
Auch in der laufenden Wahlperiode hätten zwei Anträge
ihrer Fraktion zum Opferschutz keine Mehrheit gefunden.
Zu erwähnen sei hier insbesondere das Engagement für das
so genannte Mainzer Modell, das gerade den Aspekt des
Kindeswohls deutlich in den Vordergrund hebe. Die Be-
richterstatterin beanstandete insbesondere, dass entgegen
dem wohl weitgehend übereinstimmenden Gerechtigkeits-
gefühl in der Bevölkerung juristisch sexueller Missbrauch
von Kindern nicht als Verbrechen, sondern lediglich als Ver-
gehen eingestuft werde. Sie begrüßte ebenfalls das Vorhan-
densein der nunmehr 95 Kinder- und Jugendtelefone, wies
allerdings darauf hin, dass 80 solcher Telefone bereits im
Jahr 1998 bestanden hätten. Darüber hinaus betonte auch sie
die Notwendigkeit der Schaffung berufsethischer Standards
und der Einbeziehung der Tourismusbranche.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus,
über die in dem vorliegenden Antrag genannte Zahl von
16 000 Fällen hinaus liege die Dunkelziffer in diesem Be-
reich wohl um ein Vielfaches höher. Dies sei erschütternd.
Zur Bekämpfung dessen könnten einerseits die einschlägi-
gen Strafvorschriften verschärft und andererseits verstärkte
Anstrengungen auf Präventivarbeit und Aufklärung gelegt
werden.
Gerade angesichts der sehr hohen Dunkelziffer seien aller-
dings die Möglichkeiten des Strafrechts begrenzt. Deshalb
seien die in dem Antrag genannten Maßnahmen im außer-
strafrechtlichen Bereich besonders wichtig. In diesem Zu-
sammenhang hob die Berichterstatterin der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insbesondere die erforderli-
che Sensibilisierung des Auswärtigen Amtes, die Einstu-
fung als Taten der organisierten Kriminalität, die deutsch-
tschechisch-polnische Zusammenarbeit, in die nun mögli-
cherweise auch Österreich einbezogen werde, sowie die
Kinder- und Jugendtelefone hervor.
Der Berichterstatter der Fraktion der FDP betonte, auch
seine Fraktion unterstützte den vorliegenden Antrag. Ange-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4553

sichts der unverantwortlichen Schäden an Kinderseelen, die
infolge von sexuellem Missbrauch zu beklagen seien, bilde
der vorliegende Antrag ein willkommenes Signal, um er-
neut für diesen Problembereich zu sensibilisieren. Das
Thema stelle eine Dauerherausforderung dar. Bereits unter
liberalen Justizministern sei erreicht worden, dass Porno-
grafie mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet und
dass deutsche Täter auch für im Ausland begangene Straf-
taten nach deutschem Recht verfolgt werden könnten.
Der Berichterstatter wies weiter darauf hin, dass das Pro-
blem nicht nur eines der armen Länder sei. Weltweit seien
Kriege, Flüchtlinge und das Internet die entscheidenden
Faktoren. Deshalb sei es erforderlich, sowohl in Europa als
auch weltweit die Anstrengungen zur Bekämpfung des
sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu
vernetzen. Dies habe insbesondere auch der Kongress in
Yokohama deutlich gemacht.

Berlin, den 1. Dezember 2004
Renate Gradistanac
Berichterstatterin

Michaela Noll
Berichterstatterin

Ekin Deligöz
Berichterstatterin

Klaus Haupt
Berichterstatter

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