BT-Drucksache 15/4526

Geltungsdauer und Verlängerung von Planfeststellungsbeschlüssen beim Bundesfernstraßenbau

Vom 14. Dezember 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4526
15. Wahlperiode 14. 12. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Renate Blank, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald,
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Georg Brunnhuber, Wolfgang Börnsen
(Bönstrup), Klaus Brähmig, Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Peter Götz, Bernd
Heynemann, Ernst Hinsken, Klaus Hofbauer, Volker Kauder, Norbert Königshofen,
Gunther Krichbaum, Werner Kuhn (Zingst), Eduard Lintner, Klaus Minkel,
Marlene Mortler, Henry Nitzsche, Günter Nooke, Wilhelm Josef Sebastian,
Marion Seib, Gero Storjohann, Lena Strothmann, Volkmar Uwe Vogel,
Gerhard Wächter und der Fraktion der CDU/CSU

Geltungsdauer und Verlängerung von Planfeststellungsbeschlüssen beim
Bundesfernstraßenbau

Eine leistungsfähige Infrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass
Deutschland langfristig wettbewerbsfähig bleibt. Die EU-Osterweiterung wird
einen zusätzlichen Verkehrszuwachs auf dem deutschen Straßennetz mit sich
bringen. Das bedeutet, dass die Verkehrswege heutigen und künftigen Anforde-
rungen nur gerecht werden können, wenn für die notwendigen Investitionen
auch finanzielle Mittel in ausreichendem Umfang bereitstehen. Problematisch
ist hierbei, dass nach geltender Rechtslage Planfeststellungsbeschlüsse für
Autobahnen oder Bundesstraßen gegenwärtig lediglich eine Gültigkeitsdauer
von fünf Jahren ab Eintritt der Unanfechtbarkeit haben und eine Verlängerung
der Geltungsdauer um höchstens fünf Jahre möglich ist. Diese zeitliche Begren-
zung der Wirkung der fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüsse auf
längstens zehn Jahre wird aber der gravierend veränderten Finanzierungssitua-
tion und den davon abhängigen Realisierungsmöglichkeiten im Bundesfernstra-
ßenbau nicht mehr gerecht.
Insbesondere ist zu gewährleisten, dass ein Verfall des Baurechts bei Verkehrs-
projekten verhindert wird. Bleibt es bei der geplanten Absenkung der Investi-
tionen in Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen droht unweigerlich ein Verfall von
Baurechten. Um dies zu verhindern, muss die Bundesregierung handeln. Wich-
tig ist deshalb, den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung
des Bundesfernstraßengesetzes (Bundestagsdrucksache 15/409), der die pri-
märe Geltungsdauer der fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüsse von
fünf auf zehn Jahre verlängert, unverzüglich im Deutschen Bundestag zu verab-
schieden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf für alle zurzeit im Bau befindlichen

Vorhaben des Aus- und Neubaus von Bundesfernstraßen?

Drucksache 15/4526 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
2. Welcher Anteil hieran ist im Einplanungsrahmen 2005 voraussichtlich
finanziert, wie hoch ist der diesen Rahmen übersteigende Finanzierungs-
bedarf für diese Maßnahmen im Jahr 2005 und den Folgejahren („Rest-
finanzierungen“)?

3. Wie hoch ist die Summe der voraussichtlichen Aufwendungen für alle
bestandskräftigen, aber noch nicht begonnenen Vorhaben?

4. Wie hoch ist die Summe der voraussichtlichen Aufwendungen für alle im
Verfahren befindlichen, aber noch nicht bestandskräftigen Maßnahmen des
Aus- und Neubaus von Bundesfernstraßen?

5. Welchen Betrag stellt der Bund im Jahr 2005 und welchen Betrag wird der
Bund voraussichtlich 2006, 2007 und 2008 für den Aus- und Neubau von
Bundesfernstraßen bereitstellen?

6. Wie viele Vorhaben mit welchem aufsummierten Finanzbedarf müssen in
den Jahren 2005, 2006 sowie 2007 begonnen werden, wenn – ohne in das
Verlängerungsverfahren zu gehen – nicht das Baurecht verfallen soll?

7. Lässt der absehbare Finanzierungsrahmen voraussichtlich einen Baubeginn
und die zügige Durchfinanzierung aller dieser Maßnahmen vor dem Verfall
des Baurechts nach Ablauf der Fünfjahresfrist zu?

8. Welcher personelle und finanzielle Aufwand entsteht durch Verlängerungs-
verfahren oder die Neuaufnahme von Verfahren nach Außerkrafttreten der
Beschlüsse bei Bund, Ländern und Gemeinden?

9. Falls der personelle und finanzielle Aufwand in erster Linie den Ländern
entstehen sollte: Gibt es aus der Sicht der Bundesregierung hinreichende
Gründe, entgegen dem nahezu einstimmigen Votum des Bundesrates, einer
Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen ent-
gegenzutreten?
Welche Gründe gibt die Bundesregierung gegebenenfalls hierfür an?

10. Falls die Bundesregierung zu Frage 9 rechtliche Gründe anführt: Betrachtet
die Bundesregierung auch nach dem Ergebnis der Expertenanhörung zur
Änderung des Fernstraßengesetzes (Bundestagsdrucksache 14/2994) durch
den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie durch den
Rechtsausschuss am 7. Februar 2001 (Protokoll 14/51 und 14/73) immer
noch Rechtsfragen als ungeklärt?
Was hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit für den Fall etwa noch
offener Fragen zu ihrer Klärung unternommen?

11. Nach welchen Kriterien wird nach Informationen der Bundesregierung in
den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit dem Verfall von
Baurechten umgegangen?

12. Wie steht die Bundesregierung der Zielsetzung im Gesetzentwurf des Bun-
desrates gegenüber, die Gültigkeitsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen
auf zehn Jahre zu verlängern (Bundestagsdrucksache 15/409)?

Berlin, den 14. Dezember 2004
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.