BT-Drucksache 15/4505

Bürgernähe durch Vereinfachung des Kfz-Zulassungsverfahrens

Vom 14. Dezember 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4505
15. Wahlperiode 14. 12. 2004

Antrag
der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold
(Offenbach), Georg Brunnhuber, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Ingrid Fischbach, Peter Götz, Markus Grübel,
Bernd Heynemann, Klaus Hofbauer, Volker Kauder, Norbert Königshofen, Werner
Kuhn (Zingst), Eduard Lintner, Klaus Minkel, Marlene Mortler, Henry Nitzsche,
Günter Nooke, Wilhelm Josef Sebastian, Gero Storjohann, Lena Strothmann,
Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter und der Fraktion der CDU/CSU

Bürgernähe durch Vereinfachung des Kfz-Zulassungsverfahrens

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Zuge der An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen entstehen dem Fahr-
zeughalter wiederkehrend Aufwendungen an Zeit und Wegen. Diese sind auf-
grund der gegenwärtigen Vorschriftenlage heute unumgänglich, werden jedoch
zunehmend durch elektronische Prozesse imRahmen des E-Government vorteil-
haft unterstützt.
In den Fällen wo aufgrund technischer Änderungen an Fahrzeugen (z. B. Rad-/
Reifen-Umrüstung) eine Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit erforderlich ist,
muss das Fahrzeug zunächst bei einer Technischen Prüfstelle für den Kraft-
fahrzeugverkehr (§ 19 Abs. 2, § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO)) oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (§ 19
Abs. 3 StVZO) vorgestellt werden. Während in letzterem Fall das Mitführen der
Anbaubestätigung ausreichend ist, muss das Gutachten nach § 19 Abs. 2, § 21
StVZO der Zulassungsbehörde zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis und
zur Änderung der Zulassungsdokumente vorgelegt werden. Für die manuelle
Übertragung der Angaben aus dem Gutachten ist pro Vorgang ein Zeitaufwand
von ca. 10 Minuten zu veranschlagen, dabei sind Übertragungsfehler nicht aus-
zuschließen. Im Jahr 2003 wurden bundesweit über 500 000 solcher Vorgänge
von den Zulassungsstellen bearbeitet.
Mittels der heute verfügbaren elektronischen Medien kann durch Online-
Übermittlung der Gutachtenangaben von den Technischen Prüfstellen an die
Zulassungsstellen eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung mit unmittelbar
positiver Auswirkung für die betroffenen Fahrzeughalter erreicht werden.
Ziel einer wirklich bürgerfreundlichen Prozessgestaltung sollte jedoch die
Einsparung des Wegs zur Zulassungsstelle auch in den Fällen technischer Än-
derungen nach § 19 Abs. 2, § 21 StVZO sein. Das führt beim Fahrzeughalter zu
einer wesentlichen Zeit- und Kosteneinsparung, aber auch die Zulassungs-
behörden werden spürbar entlastet.

Drucksache 15/4505 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die StVZO dahin gehend zu ändern, dass künftig – in Fällen technischer Ände-
rungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2,
§ 21 StVZO
a) die Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn – unverzüglich nach erfolgter Än-

derung – durch das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
für den Kraftfahrzeugverkehr die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs mit
den vorgenommenen Änderungen bescheinigt wird,

b) der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr auf
der Grundlage seines Gutachtens über die Vorschriftsmäßigkeit des Fahr-
zeugs nach erfolgten Änderungen auch unmittelbar die Berichtigung der
Fahrzeugdokumente vornehmen kann,

c) alle im Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraft-
fahrzeugverkehr enthaltenen Angaben den Zulassungsbehörden – für
Kontrollzwecke und eine gelegentliche Neuausfertigung der Zulassungs-
dokumente – auf elektronischem Wege übermittelt werden.

Berlin, den 14. Dezember 2004
Dirk Fischer (Hamburg)
Eduard Oswald
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Georg Brunnhuber
Renate Blank
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Hubert Deittert
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Peter Götz
Markus Grübel
Bernd Heynemann
Klaus Hofbauer
Volker Kauder
Norbert Königshofen
Werner Kuhn (Zingst)
Eduard Lintner
Klaus Minkel
Marlene Mortler
Henry Nitzsche
Günter Nooke
Wilhelm Josef Sebastian
Gero Storjohann
Lena Strothmann
Volkmar Uwe Vogel
Gerhard Wächter
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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