BT-Drucksache 15/436

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Otto Bernhardt, Leo Dauzenburg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/196- Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Vermögensteuergesetzes

Vom 13. Februar 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/436
15. Wahlperiode 13. 02. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Otto Bernhardt,
Leo Dautzenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/196 –

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Vermögensteuergesetzes

A. Problem
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995
– 2 BvL 37/91 – darf das Vermögensteuergesetz seit dem 1. Januar 1997 nicht
mehr angewandt werden, nachdem auch der Gesetzgeber keine Neuregelung
geschaffen hat. Formell bestehe das Vermögensteuergesetz aber weiter und hin-
dere die Länder daran, in eigener Kompetenz Vermögensteuergesetze zu verab-
schieden. Der Gesetzentwurf fordert deshalb die Aufhebung des Vermögen-
steuergesetzes zum 1. Januar 2003.

B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen Fraktionen der CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Beibehaltung des geltenden Rechts.

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/436 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/196 abzulehnen.

Berlin, den 12. Februar 2003

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Florian Pronold
Berichterstatter

Dr. Michael Meister
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/436

Bericht der Abgeordneten Florian Pronold und Dr. Michael Meister

1. Verfahrensablauf
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU zur Aufhe-
bung des Vermögensteuergesetzes – Drucksache 15/196 – ist
dem Finanzausschuss in der 16. Sitzung des Deutschen Bun-
destages am 19. Dezember 2002 zur federführenden Bera-
tung sowie dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zur
Mitberatung überwiesen worden. Der Ausschuss für Wirt-
schaft und Arbeit hat sich in seiner Sitzung am 12. Februar
2003 mit der Vorlage befasst. Im Finanzausschuss wurde der
Gesetzentwurf ebenfalls am 12. Februar 2003 behandelt.

2. Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf fordert die Aufhebung des Vermögen-
steuergesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2003. Das Bun-
desverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22. Juni 1995
– 2 BvL 37/91 – das Vermögensteuergesetz für unvereinbar
mit dem Grundgesetz erklärt und den Gesetzgeber aufgefor-
dert, die Vermögensteuer bis zum 31. Dezember 1996 neu
zu regeln. Von dieser Möglichkeit hat der Gesetzgeber kei-
nen Gebrauch gemacht, sodass das Vermögensteuergesetz
seit dem 1. Januar 1997 keine Anwendung mehr findet.
Gleichwohl habe, so die Begründung des vorliegenden Ge-
setzentwurfs, das Vermögensteuergesetz weiterhin formel-
len Bestand. Diese bundesgesetzliche Regelung stehe aber
dem Vorschlag im Weg, künftig den Ländern die Entschei-
dung über die gesetzliche Einführung der Vermögensteuer
zu überlassen. Prinzipiell solle jedes Land für sich entschei-
den, ob es in Anbetracht des wirtschaftspolitischen und ad-
ministrativen Kosten-Nutzen-Verhältnisses die Vermögen-
steuer im eigenen Land wieder einführt.

Mit der Annahme dieses Gesetzentwurfs solle auch klar-
gestellt werden, dass der Bund von seiner Gesetzgebungs-
kompetenz nach Artikel 105 Abs. 2 GG keinen Gebrauch
machen wolle. Eine bundesgesetzliche Regelung zur Her-
stellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im ge-
samtstaatlichen Interesse sei nicht erforderlich.

3. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfiehlt die
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Regie-
rungskoalition gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP.

4. Ausschussempfehlung
Der federführende Finanzausschuss empfiehlt mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP, den Gesetzentwurf ab-
zulehnen.
Die Fraktion der CDU/CSU hat den Gesetzentwurf mit ihrer
Ablehnung einer Vermögensteuer sowohl auf Bundes- als
auch auf Landesebene begründet. Im Übrigen haben die
Fraktionen darauf verzichtet, den Gesetzentwurf im Finanz-
ausschuss inhaltlich zu debattieren. Sie haben stattdessen
auf die ausführliche Beratung bei der 1. Lesung des Gesetz-
entwurfs in der 16. Sitzung des Deutschen Bundestages am
19. Dezember 2002 (vgl. Plenarprotokoll 15/16, 1292 C)
und auf die Debatte, die bei der 2. und 3. Lesung erfolgen
wird, verwiesen.

Berlin, den 12. Februar 2003
Florian Pronold
Berichterstatter

Dr. Michael Meister
Berichterstatter

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