BT-Drucksache 15/4186

zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/3800- Fototafeln zum 17. Juni 1953 erhalten

Vom 10. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4186
15. Wahlperiode 10. 11. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (21. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk,
Thomas Strobl (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/3800 –

Fototafeln zum 17. Juni 1953 erhalten

A. Problem
Mit dem Antrag auf Drucksache 15/3800 wird die Bundesregierung aufgefor-
dert, sich im Einvernehmen mit allen Beteiligten dafür einzusetzen, dass die an-
lässlich des 50. Jahrestages des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR am
17. Juni 2003 an der Fassade des Bundesministeriums der Finanzen angebrach-
ten Fototafeln der Arbeitsgemeinschaft 13. August e. V. dauerhaft dort verblei-
ben dürfen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/4186 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/3800 abzulehnen.

Berlin, den 10. November 2004

Der Ausschuss für Kultur und Medien
Monika Griefahn
Vorsitzende

Eckhardt Barthel (Berlin)
Berichterstatter

Günter Nooke
Berichterstatter

Ursula Sowa
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4186

Bericht der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Günter Nooke, Ursula Sowa
und Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

I. Beratungsverlauf
1. Überweisungen
Der Antrag auf Drucksache 15/3800 ist in der 129. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 30. September 2004 an den
Ausschuss für Kultur und Medien zur federführenden Bera-
tung und den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen
worden.

2. Beratungsverlauf im Ausschuss für Kultur undMedien
Der federführende Ausschuss für Kultur und Medien hat
den Antrag auf Drucksache 15/3800 in seiner 43. Sitzung
am 27. Oktober 2004 beraten und ihn mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP abge-
lehnt.

3. Voten mitberatender Ausschüsse
Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Okto-
ber 2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU und FDP die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 15/3800 empfohlen.

II. Wesentlicher Inhalt des Antrags
Mit dem Antrag auf Drucksache 15/3800 soll die Bundesre-
gierung aufgefordert werden, sich im Einvernehmen mit
allen Beteiligten dafür einzusetzen, dass die anlässlich des
50. Jahrestages des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR
am 17. Juni 2003 an der Fassade des Bundesministeriums
der Finanzen angebrachten Fototafeln der Arbeitsgemein-
schaft 13. August e. V. dauerhaft dort verbleiben dürfen.

III. Ausschussberatungen
Die Fraktion der SPD verwies darauf, dass die Genehmi-
gung zum Anbringen der Fototafeln zum 17. Juni 1953 auf
wenige Wochen befristet gewesen sei. Es sei zu befürchten,

dass mit dem dauerhaften Verbleib der Fototafeln an der Fas-
sade des Bundesministeriums der Finanzen das ursprüng-
liche künstlerische Konzept zerstört werde, das durch die
Verlagerung des Denkmals in die Erde ein Spannungsfeld
zum Fries im Format des sozialistischen Realismus erzeugen
wolle. Außerdem stehe das Bundesministerium der Finanzen
unter Denkmalschutz, so dass bei der Suche nach einer
Lösung auch die Denkmalschutzbehörde einzuschalten sei.
Es sei nicht Sache des Deutschen Bundestages, hier zu ent-
scheiden. Die Entscheidung müsse vielmehr vom Land Ber-
lin in Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde ge-
troffen werden. Der Antrag werde deshalb abgelehnt.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, das Anliegen ihres
Antrags sei es, in der Frage des Verbleibs der Fototafeln zum
17. Juni 1953 an der Fassade des Bundesministeriums der
Finanzen eine einvernehmliche Lösung mit allen Beteiligten
zu finden. Eine Befassung mit dieser Frage auf Bundesebene
sei gerechtfertigt, da es sich beim Bundesministerium der Fi-
nanzen um eine Bundeseinrichtung handele. Derzeit gebe es
bei der Arbeitsgemeinschaft 13. August e. V. trotz der nur
befristet erteilten Genehmigung keine Bereitschaft, die Foto-
tafeln, die das im Boden vor dem Gebäude eingelassene
Denkmal ergänzen sollten, wieder zu entfernen. Dies sei in-
sofern nachvollziehbar, als das dort in die Erde eingelassene
Denkmal den Erwartungen an ein Denkmal zum 17. Juni
nicht gerecht werde. Es sei z. B. zu erwägen, die Tafeln an
der Ostseite des Hauses anzubringen, um die Eigenständig-
keit der Arbeiten sicherzustellen. Die Bundesregierung
werde daher im Antrag aufgefordert, sich für eine einver-
nehmliche Lösung einzusetzen, um einen Rechtsstreit über
den Verbleib der Fototafeln zu vermeiden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hielt einen
Antrag im Deutschen Bundestag in dieser Sache nicht für
sinnvoll, da die Lösung des Problems, bei dem es um den
richtigen Ort für die Fototafeln und eine mögliche Verlänge-
rung des Verbleibs an der Fassade gehe, auf einer anderen
Ebene gefunden werden müsse. Sie lehnte den Antrag des-
halb ab.
Die Fraktion der FDP stimmte dem Antrag zu.

Berlin, den 10. November 2004
Eckhardt Barthel (Berlin)
Berichterstatter

Günter Nooke
Berichterstatter

Ursula Sowa
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

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