BT-Drucksache 15/4153

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Faße, Gerold Reichenbach, Gerd Andres, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Rainder Steenblock, Franziska Eichstädt-Bohlig, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/3322- Sicherheit vor der deutschen Küste verbessern - Küstenwache optimieren 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dr. Ole Schröder, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der, CDU/CSU -15/2337- Schaffung einer nationalen Küstenwache 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Max Stadler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/2581- Nationale Küsntenwache schaffen

Vom 10. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4153
15. Wahlperiode 10. 11. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (14. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Faße, Gerold Reichenbach,
Gerd Andres, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Rainder Steenblock, Franziska Eichstädt-Bohlig,
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/3322 –

Sicherheit vor der deutschen Küste verbessern – Küstenwache optimieren

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
Dr. Ole Schröder, Dirk Fischer (Hamburg), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/2337 –

Schaffung einer nationalen Küstenwache

3. Antrag der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth),
Dr. Max Stadler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/2581 –

Nationale Küstenwache schaffen

A. Problem
Zu Nummer 1
Eine größtmögliche Sicherheit auf Nord- und Ostsee sowohl im Küstenmeer als
auch in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf hoher See erfordert ein
schnelles einsatzfähiges Management für alle Gefahrenlagen. Auf der Basis des
geltenden Rechts kann und muss dafür gesorgt werden, dass die verschiedenen
auf See zuständigen und verantwortlichen Behörden schneller, effektiver und

Drucksache 15/4153 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

kostengünstiger zusammenarbeiten. Die bestehenden Strukturen im Alltags-
betrieb sollten, soweit sie sich bewährt haben, erhalten bleiben.
Zu Nummer 2
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem die Bundesregie-
rung unter anderem aufgefordert werden soll, alle rechtlichen und tatsächlichen
Voraussetzungen für die Schaffung einer nationalen Küstenwache in eigenstän-
diger Form mit allen Zuständigkeiten zur Gefahrenerforschung und -abwehr
auf See zu schaffen und dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Ge-
setzesentwurf schnellstmöglich zuzuleiten. Für terroristische Angriffe von See,
zu deren Abwehr die Mittel der Küstenwache nicht ausreichen, bedürfe es einer
Einsatzmöglichkeit der Bundesmarine. Solch ein Einsatz der Bundesmarine zur
Abwehr von terroristischen Gefahren müsse auf eine gesicherte Rechtsgrund-
lage gestellt werden.
Zu Nummer 3
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem die Bundesregie-
rung unter anderem aufgefordert werden soll, geeignete Maßnahmen zu ergrei-
fen, um eine nationale Küstenwache als neue selbstständige Bundesoberbe-
hörde zu schaffen.

B. Lösung
Zu Nummer 1
Durch Annahme des Antrags Aufforderung an die Bundesregierung, im Rah-
men der finanzpolitischen Leitlinien die bestehenden Strukturen des Koordi-
nierungsverbundes Küstenwache zu einer neuen effektiven Küstenwache aus-
zubauen und insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Havariekommando zu
intensivieren; ein rasch einsatzfähiges Lage- und Einsatzzentrum für Nord- und
Ostsee, das – einschließlich des Point of Contact – zugleich eine einheitliche
Informationsplattform bildet, unter einem Dach für alle denkbaren Szenarien zu
schaffen; eine behördenübergreifende Organisations- und Weisungsstruktur,
insbesondere für den Einsatzfall zu schaffen; dafür zu sorgen, dass die Wasser-
schutzpolizeien und andere Landesbehörden sich an einem solchen Küsten-
wachzentrum beteiligen; die Zusammenarbeit der verschiedenen Bundes- und
Landesbehörden zu koordinieren, mit dem Ziel höchste Effektivität und größt-
mögliche Synergien, sowohl im Alltagsbetrieb als auch im Einsatzfall, zu errei-
chen; eine integrierte Seeraumüberwachung zu ermöglichen, die von der aus-
schließlichen Wirtschaftszone über das Küstenmeer bis in die Häfen Sicherheit
schafft sowie das Automatische Schiffsidentifizierungssystem (AIS) so schnell
wie möglich einzusetzen und mit der Radarüberwachung zu verbinden.
Annahme des Antrags auf Drucksache 15/3322 mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP
Zu Nummer 2
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/2337 mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
Zu Nummer 3
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/2581 mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4153

C. Alternativen
Ablehnung des Antrags der Koalitionsfraktionen und Annahme der Anträge der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/4153 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
1. den Antrag auf Drucksache 15/3322 anzunehmen;
2. den Antrag auf Drucksache 15/2337 abzulehnen;
3. den Antrag auf Drucksache 15/2581 abzulehnen.

Berlin, den 8. November 2004

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Eduard Oswald
Vorsitzender

Annette Faße
Berichterstatterin

Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4153

Bericht der Abgeordneten Annette Faße und Wolfgang Börnsen (Bönstrup)

I. Überweisung
Zu Nummer 1
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Druck-
sache 15/3322 in seiner 114. Sitzung am 17. Juni 2004 be-
raten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen zur federführenden Beratung sowie an den In-
nenausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss,
den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit, den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union und den Haushaltsausschuss zur Mit-
beratung überwiesen.
Zu Nummer 2
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Druck-
sache 15/2337 in seiner 92. Sitzung am 13. Februar 2004
beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen zur federführenden Beratung sowie an den In-
nenausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss,
den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft, den Verteidigungsausschuss und den Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitbe-
ratung überwiesen.
Zu Nummer 3
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Druck-
sache 15/2581 in seiner 94. Sitzung am 4. März 2004 bera-
ten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen zur federführenden Beratung sowie an den Innenaus-
schuss, den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirt-
schaft und den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Nummer 1
In dem Antrag wird im Wesentlichen vorgeschlagen, festzu-
stellen, dass eine größtmögliche Sicherheit auf Nord- und
Ostsee sowohl im Küstenmeer als auch in der ausschließ-
lichen Wirtschaftszone und auf hoher See ein schnelles ein-
satzfähiges Management für alle Gefahrenlagen erfordert,
dass auf der Basis des geltenden Rechts dafür gesorgt wer-
den kann und muss, dass die verschiedenen auf See zustän-
digen und verantwortlichen Behörden schneller, effektiver
und kostengünstiger zusammenarbeiten sowie dass die be-
stehenden Strukturen im Alltagsbetrieb, soweit sie sich be-
währt haben, erhalten bleiben sollten. Weiterhin soll die
Bundesregierung nach dem Antrag aufgefordert werden, im
Rahmen der finanzpolitischen Leitlinien die bestehenden
Strukturen des Koordinierungsverbundes Küstenwache zu
einer neuen effektiven Küstenwache auszubauen und insbe-
sondere die Zusammenarbeit mit dem Havariekommando
zu intensivieren; ein rasch einsatzfähiges Lage- und Ein-
satzzentrum für Nord- und Ostsee, das – einschließlich des
Point of Contact – zugleich eine einheitliche Informations-
plattform bildet, unter einem Dach für alle denkbaren Sze-

narien zu schaffen; eine behördenübergreifende Organisati-
ons- und Weisungsstruktur, insbesondere für den Einsatzfall
zu schaffen; dafür zu sorgen, dass die Wasserschutzpoli-
zeien und andere Landesbehörden sich an einem solchen
Küstenwachzentrum beteiligen; die Zusammenarbeit der
verschiedenen Bundes- und Landesbehörden zu koordinie-
ren, mit dem Ziel höchste Effektivität und größtmögliche
Synergien, sowohl im Alltagsbetrieb als auch im Einsatz-
fall, zu erreichen; eine integrierte Seeraumüberwachung zu
ermöglichen, die von der ausschließlichen Wirtschaftszone
über das Küstenmeer bis in die Häfen Sicherheit schafft und
das Automatische Schiffsidentifizierungssystem (AIS) so
schnell wie möglich einzusetzen und mit der Radarüberwa-
chung zu verbinden.
Zu Nummer 2
Der Antrag auf Drucksache 15/2337 hat vor allem zum
Ziel, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
auffordert, alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzun-
gen für die Schaffung einer nationalen Küstenwache in
eigenständiger Form mit allen Zuständigkeiten zur Gefah-
renerforschung und -abwehr auf See zu schaffen und dem
Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzesent-
wurf schnellstmöglich zuzuleiten. Der Antrag geht davon
aus, dass es für terroristische Angriffe von See, zu deren
Abwehr die Mittel der Küstenwache nicht ausreichten, einer
Einsatzmöglichkeit der Bundesmarine bedürfe. Solch ein
Einsatz der Bundesmarine zur Abwehr von terroristischen
Gefahren müsse auf eine gesicherte Rechtsgrundlage ge-
stellt werden.
Zu Nummer 3
Der Antrag auf Drucksache 15/2581 hat vor allem zum
Ziel, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
auffordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine na-
tionale Küstenwache als neue selbstständige Bundesoberbe-
hörde zu schaffen.

III. Stellungnahmen der mitberatendenAusschüsse
Zu Nummer 1
Der Innenausschuss hat denAntrag aufDrucksache 15/3322
in seiner 47. Sitzung am 27. Oktober 2004 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP dessen An-
nahme.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 60. Sitzung
am 20. Oktober 2004 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP dessen Annahme. Weiterhin
empfiehlt er mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
die Ablehnung des Entschließungsantrags auf Ausschuss-
drucksache 15(14)1429.
Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 72. Sitzung
am 20. Oktober 2004 beraten und empfiehlt mit den Stim-

Drucksache 15/4153 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

men der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP dessen Annahme.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat den Antrag in seiner 46. Sitzung am
22. September 2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP dessen Annahme.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag in seiner 47. Sitzung am 20. Ok-
tober 2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP dessen Annahme. Weiterhin empfiehlt
er mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die Ableh-
nung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
auf Ausschussdrucksache 15(15)314 (= Ausschussdruck-
sache 15(14)1429 des federführenden Ausschusses).
DerAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 53. Sitzung am 20. Oktober
2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP dessen Annahme.
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 59. Sit-
zung am 27. Oktober 2004 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der
CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der FDP dessen
Annahme.
Zu Nummer 2
Der Innenausschuss hat denAntrag aufDrucksache 15/2337
in seiner 47. Sitzung am 27. Oktober 2004 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung
der Fraktion der FDP dessen Ablehnung.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 60. Sitzung
am 20. Oktober 2004 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP dessen Ablehnung.
Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 72. Sitzung
am 20. Oktober 2004 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen gegen Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
dessen Ablehnung.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
44. Sitzung am 20. Oktober 2004 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der FDP dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat den Antrag in seiner 35. Sitzung am
10. März 2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP dessen Ablehnung.
DerAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 48. Sitzung am 26. Mai 2004
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP dessen Ablehnung.

Zu Nummer 3
Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 47. Sitzung
am 27. Oktober 2004 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/
CSU dessen Ablehnung.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 60. Sitzung
am 20. Oktober 2004 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/
CSU dessen Ablehnung.
Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 72. Sitzung
am 20. Oktober 2004 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat den Antrag in seiner 35. Sitzung am
10. März 2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP dessen Ablehnung.
DerAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 48. Sitzung am 26. Mai 2004
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der CDU/CSU dessen Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf im federführendenAusschuss
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat
die Anträge auf den Drucksachen 15/3322, 15/2337 und
15/2581 in seiner 56. Sitzung am 20. Oktober 2004 beraten.
Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben zu demAntrag
der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 15/3322 folgenden
Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 15(14)1429) einge-
bracht:
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen möge
beschließen:
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen for-
dert das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen auf, eine wissenschaftliche Untersuchung in
Auftrag zu geben, die unter Berücksichtigung ausländischer
Regelungen eingehend untersucht, wie idealerweise eine
Nationale Küstenwache organisiert werden könnte. Hierbei
soll insbesondere untersucht werden, welche maximalen Ef-
fizienzgewinne zu erreichen wären, bei optimalen Bedingun-
gen für den Küstenschutz, für die Sicherheit und Leichtig-
keit des Schiffsverkehrs und bei optimaler Sicherheit der
öffentlichen Sicherheit.
Die Fraktion der SPD erklärte, alle Abgeordneten sorgten
sich seit Jahren um die Sicherheit der Küste. Die neue Be-
drohung durch den Terrorismus müsse man gerade auch in
Bezug auf die Küste ernst nehmen. Die Koalitionsfraktio-
nen wollten die vorhandenen Strukturen weiterentwickeln
und optimieren. Eine Struktur wie bei dem Havariekom-
mando benötige man auch für die Küstenwache. Die Küs-
tenwache an einem Standort zusammenzuführen und ein ge-
meinsames Lagezentrum einzurichten sei eine richtige Ent-
scheidung der Bundesregierung. Dieses Konzept gelte es zu

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/4153

optimieren und in Abstimmung mit den Ländern für den
Alltagsbetrieb wie für den besonderen Schadensfall weiter-
zuentwickeln. Dafür benötige man keine übergeordnete In-
stanz. Daher lehne man Vorschläge für eine Grundgesetzän-
derung ab. Es sei keine neue Kompetenzverteilung nötig,
sondern es komme alleine auf die gute Zusammenarbeit der
beteiligten Stellen an. Man solle auch keine Anträge be-
schließen, von denen man wisse, dass die darin enthaltenen
Forderungen schwerlich die Zustimmung der Länder finden
würden. Zudem führe die Umsetzung der Oppositionsan-
träge wieder zu neuen Schnittstellen und neuen Konflikten,
die dann auch wieder beherrscht werden müssten, was nicht
einfach sei. Man sehe bei den Übungen, die das Havarie-
kommando durchführe, dass dort alle zusammenarbeiteten,
auch Private dabei seien und sich auch die Bundeswehr ein-
bringe. Dieses müsse man jetzt auch für die Küstenwache
entwickeln. Zurzeit arbeite man an einem Feinkonzept.
Dem Vorschlag für einen Prüfauftrag, wie er in dem Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschuss-
drucksache 15(14)1429 enthalten sei, stimme man derzeit
nicht zu. Man sei überzeugt, mit dem Konzept der Koali-
tionsfraktionen einen richtigen und gangbaren Weg zu be-
schreiten.
Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, in der Lagebe-
urteilung seien sich alle Fraktionen einig. Es gebe mehr
Übereinstimmung in der Frage der Schaffung einer natio-
nalen Küstenwache als Unterschiede. Die Lage sei hoch ris-
kant. Vor der dänischen Küste sei man vor kurzem einer
großen Havarie nur aufgrund des guten Wetters entgangen.
Wo es nun auf Herbst und Winter zugehe, müsse man wieder
überlegen, ob man gut vorbereitet sei, wenn es Katastrophen
von größerem Ausmaß gebe. Die Koalition wolle das be-
stehende System nur weiterentwickeln, während die Op-
positionsfraktionen eine ganz andere Art von Zusammenar-
beit zwischen Bund und Ländern für erforderlich hielten,
sei es über einen Staatsvertrag oder über eine Verfassungs-
änderung. Die Frage einer entsprechenden Verfassungsän-
derung sei aus ihren Reihen auch in der gemeinsamen
Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen
Ordnung angesprochen worden. Die Weiterentwicklung be-
stimmter Institutionen, welche die Strukturen nicht verän-
dere, um ein schnelles zügiges Handeln zu ermöglichen,
reiche nicht aus, wie die Beispiele anderer Länder zeigten.
Im Hinblick auf die Schaffung einer europäischen Küsten-
wache, die grundsätzlich alle wollten, sei man mit dem ge-
genwärtigen Modell für die Ausgestaltung der Küstenwa-
che auf dem falschen Weg. Sie wolle bei Katastrophen auf
See – wie bei Katastrophen im Luftverkehr – eine Reaktion
durch eine einheitliche Führung und ein einheitliches Kom-
mando. Die Experten sagten, es gebe dazu keine Alterna-
tive. Hinzugekommen sei nun die Frage der Terrorismusab-
wehr. Wer Terrorismusabwehr wirklich wolle, müsse, wie
das in anderen Ländern der Fall sei, eine Abwehr aus einer
Hand mit einer Struktur und mit einer Kommandozentrale
gewährleisten. Anders als die Fraktion der FDP sehe man
auch die Notwendigkeit, dass die Bundesmarine dafür mit
zur Verfügung stehen müsse. Man bedaure sehr, dass die in
dem Antrag auf Ausschussdrucksache 15(14)1429 vorge-
schlagene Möglichkeit gemeinsamen Handelns nicht ge-
nutzt werden solle und die Koalitionsfraktionen sich jetzt
nur für eine kleine Lösung entscheiden wollten, welche
einer großen Katastrophe nicht gewachsen sei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bemerkte, es
könne nicht sein, dass man die Frage der Küstenwache dazu
benutze, um bei einer Havarie sagen zu können, dass man
das System schon immer habe verbessern wollen. Was die
Fraktionen der CDU/CSU und FDP vorschlügen, und man
habe dafür durchaus Sympathien, sei der Weg einer stär-
keren Zentralisierung. Man habe sehr intensiv drüber dis-
kutiert, wie weit man Zentralisierung in diesem Bereich
vorantreiben müsse. Man solle aber keine Lösungen vor-
schlagen, die nicht durchsetzbar seien. Auch der Antrag der
Fraktion der FDP ziele im Ergebnis auf eine Grundge-
setzänderung. Wenn man tatsächlich eine einheitliche Küs-
tenwache wolle, die ein Durchgriffsrecht habe, werde man
dies nur mit einer Grundgesetzänderung erreichen. Man
habe auch Sympathie dafür, sich dieser Frage zuzuwenden.
Aus ihrer Fraktion sei die Frage auch in der gemeinsamen
Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen
Ordnung angesprochen worden, welche den einzigen Rah-
men bilde, in dem man solche Vorhaben derzeit realisieren
könne. Von Seiten der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
sei diese Frage dort nicht angesprochen worden, so dass es
wenig glaubwürdig sei, dass diese mit ihren Anträgen dazu
wirklich einen Vorstoß unternehmen wollten. Eine Mehrheit
auf der Länderseite werde man nicht erreichen, weil auch
viele der von Union und FDP regierten Länder dieses nicht
wollten. Man solle sich der Aufgabe daher auf der Grund-
lage dessen, was erreichbar sei, stellen. Dem werde der
Antrag der Koalition gerecht; er sei der einzig realistische
Antrag, der den Herausforderungen der Sicherheit an der
Küste entspreche. Der Terrorismusgefahr, gerade im Contai-
nerverkehr, müsse man sich stellen. Jeder, der versuche, das
klein zu reden, werde seiner Verantwortung nicht gerecht.
Aber wenn man sich dieser Verantwortung stellen wolle,
müsse man konkrete Schritte unternehmen. Man halte
nichts davon, noch einmal einen Forschungsauftrag zu ver-
geben, denn es gebe kein Wissensproblem, sondern
unterschiedliche Handlungsansätze.
Die Fraktion der FDP erläuterte, die Anträge der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP unterschieden sich vor allem in
Bezug auf die Beschreibung der Rolle der Bundesmarine.
Sie sei der Auffassung, dass bezüglich der Terrorabwehr die
grundgesetzlichen Regelungen für eine Einbindung der
Bundesmarine ausreichend seien. Ihr Vorschlag sei bereits
durch das geltende Grundgesetz gedeckt, so dass es zu
seiner Umsetzung keiner Grundgesetzänderung bedürfe.
Dieser Vorschlag habe aber gegenüber dem Vorschlag der
Koalitionsfraktionen den Vorteil, dass damit eine gemein-
same Behörde geschaffen werde. Der Vorschlag der Koali-
tionsfraktionen bedeute, dass die bisherige Küstenwache
unter der Obhut des Bundesgrenzschutzes bestehen bleibe,
daneben ein Havariekommando aufgebaut werde und beide
miteinander kommunizieren sollten. Dies werde in der
Praxis, gerade dann, wenn es darauf ankomme, wahrschein-
lich nicht funktionieren. Wenn die Koalitionsfraktionen den
in dem Antrag auf Ausschussdrucksache 15(14)1429 vorge-
schlagenen Prüfungsauftrag ablehnten, verschlössen sie die
Augen vor den Fakten. Wenn das nächste Unglück an der
Küste geschehe und die Koalition mit ihren Vorstellungen
scheitere, werde sie wieder vor einem Problem stehen, dass
sie jetzt lösen könne, indem sie sich dem Antrag anschließe,
eine Untersuchung durchzuführen und dann gemeinsam
eine Lösung zu suchen. Ein sinnvoller Schutz der Küste in

Drucksache 15/4153 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Deutschland sei keine parteipolitische Frage, sondern eine
Sachfrage. Ihr Vorschlag sei gesetzestechnisch am einfachs-
ten umzusetzen. Er lasse den Ländern ihre Zuständigkeiten,
erfordere keine Grundgesetzänderung und schaffe eine effi-
ziente gemeinsame Behörde.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
lehnte den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
auf Ausschussdrucksache 15(14)1429 mit den Stimmen der
Koalitionsfraktion gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP bei einer Stimmenthaltung ab.
DenAntrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 15/3322
nahm er mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP an.
Den Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache
15/2337 lehnte er mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP ab.
Den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/2581
lehnte er mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ab.

Berlin, den 8. November 2004
Annette Faße
Berichterstatterin

Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.