BT-Drucksache 15/4131

Flexiblere Personalstrukturen bei Drittmittelprojekten im Hochschulbereich schaffen

Vom 9. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4131
15. Wahlperiode 09. 11. 2004

Antrag
der Abgeordneten Katherina Reiche, Thomas Rachel, Dr. Maria Böhmer,
Dr. Christoph Bergner, Helge Braun, Vera Dominke, Axel E. Fischer (Karlsruhe-
Land), Helmut Heiderich, Volker Kauder, Michael Kretschmer, Werner Lensing,
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Bernward Müller (Gera), Uwe Schummer, Marion
Seib und der Fraktion der CDU/CSU

Flexiblere Personalstrukturen bei Drittmittelprojekten im Hochschulbereich
schaffen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Vergabe von Drittmitteln zur Bearbeitung von Forschungsprojekten hat sich
als ein wichtiges Instrument der Forschungsförderung bewährt. Viele Projekte
werden außerhalb regulärer Etats finanziert. Diese setzen die Möglichkeit des
befristeten Einsatzes von qualifiziertem Personal voraus. Mit der fünften Novel-
lierung des Hochschulrahmengesetzes wurden hinsichtlich dieser Problematik
keine Regelungen getroffen.
Durch das Bundesfassungsgerichtsurteil vom 27. Juli 2004 wurde das 5. Gesetz
zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes aufgehoben. Nun sollen die im
5. HRGÄndG vorgesehenen Befristungsregelungen mit dem Gesetz zur Ände-
rung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich erneut
ex tunc in Kraft gesetzt werden, ohne dass die Problematik der Vergabe von
Drittmitteln zur Bearbeitung von Forschungsprojekten als Befristungsgrund
aufgegriffen wird.
In diesem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass mit nicht promoviertem Personal
befristete Arbeitsverhältnisse als wissenschaftliche Mitarbeiter für maximal
sechs Jahre abgeschlossen werden können. Nach der Promotion ist eine weitere
Befristung bis zu sechs Jahren möglich. Da alle Arbeitsverhältnisse mit mehr als
einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit zu berücksichtigen sind, die an einer
deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung geleistet wurden, werden
zahlreiche qualifizierteWissenschaftler wegen Überschreitung der Zwölfjahres-
Höchstdauer von der Mitarbeit an befristeten Drittmittelprojekten faktisch aus-
geschlossen bzw. auf die sehr viel engeren Vorgaben des Teilzeit- und Befris-
tungsgesetzes verwiesen.
Eine solche bürokratische Einstellungsvorgabe erschwert die Forschungsorgani-
sation, konterkariert die Ziele der Forschungsförderung und beschränkt die Ent-
wicklungsmöglichkeiten vieler Wissenschaftler.
Die Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 23. Februar 2008 für Personen, die
bereits vor dem 23. Februar 2002 in einem befristeten Arbeitsverhältnis zu einer
Hochschule oder Forschungseinrichtung standen, reicht nicht aus und schafft

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weder dauerhafte Rechtssicherheit noch eine belastbare Perspektive. Eine ge-
setzliche Flexibilisierung wie in der vorgeschlagenen Ergänzungsregelung vor-
gesehen wäre dagegen geeignet, die beschriebenen Probleme zu lösen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
zum vorliegenden Gesetzentwurf einen Änderungsvorschlag zu erarbeiten, der
gewährleistet, dass das Recht der Hochschulen, befristete Arbeitsverträge im
Rahmen der Forschung mit Mitteln Dritter auch nach Ausschöpfung sonst vor-
gesehener Befristungen abzuschließen, unberührt bleibt.

Berlin, den 9. November 2004
Katherina Reiche
Thomas Rachel
Dr. Maria Böhmer
Dr. Christoph Bergner
Helge Braun
Vera Dominke
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Helmut Heiderich
Volker Kauder
Michael Kretschmer
Werner Lensing
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
Bernward Müller (Gera)
Uwe Schummer
Marion Seib
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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