BT-Drucksache 15/4046

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/3278- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Griefahn, Eckhardt Barthel (Berlin), Detlef Dzembritzki, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Claudia Roth (Augsburg), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/1214- 50 Jahre Deutsche Welle - Zukunft und Modernisierung des Deutschen Auslandsrundfunks c) zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Neumann (Bremen), Günter Nooke, Renate Blank, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/1208- 50 Jahre Deutsche Welle - Perspektiven für die Zukunft

Vom 27. Oktober 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4046
15. Wahlperiode 27. 10. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (21. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/3278 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Monika Griefahn, Eckhardt Barthel (Berlin),
Detlef Dzembritzki, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Dr. Antje Vollmer, Claudia Roth (Augsburg),
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/1214 –

50 Jahre Deutsche Welle – Zukunft und Modernisierung des Deutschen
Auslandsrundfunks

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Neumann (Bremen), Günter Nooke,
Renate Blank, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/1208 –

50 Jahre Deutsche Welle – Perspektiven für die Zukunft

A. Problem
Die Deutsche Welle vermittelt seit mehr als 50 Jahren weltweit ein umfassen-
des Bild Deutschlands. Angesichts der gravierenden politischen, wirtschaft-
lichen und kulturellen Veränderungen in der Welt und der sich daraus ergeben-
den neuen Herausforderungen und Aufgaben bedarf das Deutsche-Welle-Ge-
setz einer grundlegenden Novellierung.

Drucksache 15/4046 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung und Erledigungserklärung
der Anträge.
Mit der Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes werden die Voraussetzungen
für eine bessere Darstellung Deutschlands im Ausland geschaffen. Ziel ist es
dabei vor allem, der Deutschen Welle, die künftig zusätzlich zu ihrer weltwei-
ten Informationsaufgabe Deutschland in seiner kulturellen Vielfalt präsentieren
soll, ein modernes Aufgabenprofil zu geben. Im Einzelnen ist dazu Folgendes
vorgesehen:
– Neufassung der Ziele für die Deutsche Welle,
– Konkretisierung des Programmauftrags und Effektivierung der Rundfunk-

autonomie durch Verfahren der Selbstregulierung und Evaluation,
– gesetzliche Fundierung des OnlineAngebotes der Deutschen Welle,
– Kooperation mit ARD, ZDF und anderen Sendern,
– mehr Planungssicherheit für die Deutsche Welle.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung und Er-
ledigungserklärung der Anträge

C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten
Zusätzliche Kosten entstehen nicht. Die differenzierten Verfahren der Selbst-
regulierung und der Beteiligung von Bundestag, Bundesregierung und Öffent-
lichkeit führen zu mehr Transparenz bei der Aufgabenplanung, der Aufgaben-
wahrnehmung und Finanzierung der Aufgaben im Rahmen der vom Deutschen
Bundestag zu beschließenden Haushaltsansätze. Die im Gesetzentwurf enthal-
tene Wahl bzw. Benennung von Stellvertretern für die Mitglieder des Rund-
funk- und Verwaltungsrats der Deutschen Welle wird für die Rundfunkanstalt
mit geringfügigen Kosten verbunden sein, die aus dem jährlichen Bundes-
zuschuss für die Deutsche Welle kostenneutral finanziert werden.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4046

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/3278 mit folgenden Maßgaben, im

Übrigen unverändert anzunehmen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Die Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

‚4. § 4 wird wie folgt gefasst:
㤠4
Ziele

Die Angebote der Deutschen Welle sollen Deutschland als europä-
isch gewachsene Kulturnation und freiheitlich verfassten demokra-
tischen Rechtsstaat verständlich machen. Sie sollen deutschen und
anderen Sichtweisen zu wesentlichen Themen vor allem der Politik,
Kultur und Wirtschaft sowohl in Europa wie in anderen Kontinenten
ein Forum geben mit dem Ziel, das Verständnis und den Austausch
der Kulturen und Völker zu fördern. Die Deutsche Welle fördert da-
bei insbesondere die deutsche Sprache.“ ‘

2. In der Nummer 7 wird in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 der Punkt am Ende des
Satzes durch ein Komma ersetzt und folgende neue Nummer 7 angefügt:
„7. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und

Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der
besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu ge-
fährden.“

3. In der Nummer 8 wird § 6a wie folgt geändert:
a) Der Absatz 4 wird aufgehoben.
b) Die Absätze 5 bis 7 werden die Absätze 4 bis 6.
c) Folgender neue Absatz 7 wird eingefügt:

„(7) Für Sendungen, die ausschließlich oder überwiegend für
außereuropäische Länder bestimmt sind, richten sich die nach den
Absätzen 3 bis 6 maßgebenden Zeitgrenzen nach der Ortszeit in allen
Teilen der Zielländer.“

d) Der Absatz 8 wird wie folgt gefasst:
„(8) Auf Antrag des Intendanten kann der Rundfunkrat der Deut-

schen Welle von der Vermutung nach Absatz 2 abweichen. Dies gilt
insbesondere für Angebote, deren Bewertung länger als 15 Jahre
zurückliegt. Die obersten Landesjugendbehörden sind von der abwei-
chenden Bewertung zu unterrichten.“;

b) den Antrag auf Drucksache 15/1214 für erledigt zu erklären;
c) den Antrag auf Drucksache 15/1208 für erledigt zu erklären.

Berlin, den 27. Oktober 2004

Der Ausschuss für Kultur und Medien
Monika Griefahn
Vorsitzende und
Berichterstatterin

Bernd Neumann (Bremen)
Berichterstatter

Dr. Antje Vollmer
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Drucksache 15/4046 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Monika Griefahn, Bernd Neumann (Bremen),
Dr. Antje Vollmer und Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

A. Allgemeiner Teil
I. Beratungsverlauf
1. Überweisungen
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/3278 ist in der
114. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Juni 2004
an den Ausschuss für Kultur und Medien zur federführen-
den Beratung und den Auswärtigen Ausschuss sowie den
Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen worden.
Der Gesetzentwurf ist im Übrigen nachträglich in der
121. Sitzung des Deutschen Bundestages am 7. Septem-
ber 2004 an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung und den Ausschuss für Tourismus
zur Mitberatung überwiesen worden.
Die Anträge auf den Drucksachen 15/1214 und 15/1208 sind
bereits in der 53. Sitzung des Deutschen Bundestages am
26. Juni 2003 an den Ausschuss für Kultur und Medien zur
federführenden Beratung und den Auswärtigen Ausschuss,
den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung, den Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union sowie den Haushaltsaus-
schuss zur Mitberatung überwiesen worden.
2. Beratungsverlauf im Ausschuss für Kultur und

Medien
Der federführende Ausschuss für Kultur und Medien hat die
Vorlagen erstmalig in seiner 38. Sitzung am 30. Juni 2004
beraten. Er hat die Beratung in seiner 40. Sitzung am
29. September 2004 sowie seiner 42. Sitzung am 20. Oktober
2004 fortgesetzt und in seiner 43. Sitzung am 27. Oktober
2004 abgeschlossen. Zum Gesetzentwurf auf Drucksache
15/3278 lagen auf den Ausschussdrucksachen 15(21)142,
15(21)143 und 15(21)144Änderungsanträge vor, die imAus-
schuss keine Mehrheit fanden.
Der nachfolgend aufgeführte Änderungsantrag der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache
15(21)142 wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
abgelehnt:
§ 4b, Absatz 4 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „beschlossenen finanzielle Rahmendaten“ ent-
fallen. Stattdessen werden die Wörter „beschlossene mittel-
fristige Finanzplanung“ eingefügt.
Der nachfolgend aufgeführte Änderungsantrag der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache
15(21)143 wurde ebenfalls mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP abgelehnt:
§ 45 wird wie folgt ergänzt:
Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt: „Der
Bund weist den jährlichen Zuschuss zur Selbstbewirtschaf-
tung zu.“

Der nachfolgend aufgeführte Änderungsantrag der Fraktion
der CDU/CSU auf Ausschussdrucksache 15(21)144 wurde
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU abgelehnt:
Es wird folgender § 45a in das Deutsche-Welle-Gesetz ein-
gefügt:
㤠45 a Feststellung des Finanzbedarfs
1. Der Finanzbedarf der DW im vierjährigen Planungszeit-

raum wird auf der Basis der Aufgabenplanung durch eine
unabhängige Kommission ermittelt, der je ein Vertreter
der Bundesregierung, des Bundesrats, des Bundestags,
des Bundesrechnungshofs sowie drei vom Bundespräsi-
denten benannte Sachverständige aus den Bereichen Be-
triebswirtschaft, Medienwissenschaft und Rundfunktech-
nik angehören.
Die Empfehlungen dieser Kommission sind bei der
Bemessung des Zuschusses an die Deutsche Welle zu be-
rücksichtigen.

2. Einzelheiten zur Auswahl und Benennung der Kommissi-
onsmitglieder und zum Verfahren der Kommission regelt
die Bundesregierung durch Rechtsverordnung.“

DerAusschuss für Kultur undMedien hat den Änderungs-
antragderFraktionenderCDU/CSUundFDPaufAusschuss-
drucksache 15(21)141 zu Artikel 1 Nr. 4 (§ 4 – Ziele) des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/3278 einstimmig ange-
nommen. Der zum gleichen Sachverhalt vorgelegte Ände-
rungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdruck-
sche 15(21)140 wurde zurückgezogen. Den interfraktionel-
lenÄnderungsantrag aufAusschussdrucksache 15(21)147 zu
Artikel 1 Nr. 8 (§ 6a Abs. 8) sowie die Änderungsanträge der
Koalitionsfraktionen aufAusschussdrucksache 15(21)151 zu
Artikel 1 Nr. 7 (§ 6 Abs. 1) und 15(21)152 zu Artikel 1 Nr. 8
(§ 6a) hat der Ausschuss ebenfalls einstimmig angenommen.
DerAusschuss hat sodanndenGesetzentwurf aufDrucksache
15/3278 in der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen
Fassung der Änderungsanträge auf den Ausschussdruck-
sachen 15(21)141, 15(21)147, 15(21)151 und 15(21)152 ein-
stimmig angenommen. Mit Blick auf die Annahme des Ge-
setzentwurfs hat der Ausschuss die Anträge auf den Druck-
sachen 15/1214 und 15/1208 für erledigt erklärt.
3. Voten mitberatender Ausschüsse
Gesetzentwurf auf Drucksache 15/3278
DerAuswärtige Ausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Ok-
tober 2004 einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 15/3278 anzunehmen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2004 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU empfohlen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/3278 anzunehmen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4046

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner Sitzung am
29. September 2004 einstimmig die Annahme des Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 15/3278 in der Fassung des Än-
derungsantrags auf Ausschussdrucksache 15(21)141 emp-
fohlen.
DerHaushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Okto-
ber 2004 einvernehmlich empfohlen, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 15/3278 anzunehmen.
Antrag auf Drucksache 15/1214
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner Sitzung am 30.
Juni 2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU die Annahme des Antrags auf Drucksa-
che 15/1214 empfohlen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2003
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP empfohlen, den Antrag auf Drucksache
15/1214 anzunehmen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2004 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU die Annahme des Antrags auf Drucksache
15/1214 empfohlen.
DerAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2003 mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP empfohlen, denAntrag auf Drucksache 15/1214 an-
zunehmen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. No-
vember 2003 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP empfohlen, den Antrag auf Drucksache 15/1214 anzu-
nehmen.
Antrag auf Drucksache 15/1208
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner Sitzung am
30. Juni 2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP die Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 15/1208 empfohlen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2003
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP die Ablehnung des Antrags auf Druck-
sache 15/1208 empfohlen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2004 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP empfohlen, den Antrag auf Drucksache
15/1208 abzulehnen.

DerAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2003 mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP empfohlen, den Antrag auf Drucksache 15/1208
abzulehnen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. No-
vember 2003 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 15/1208 abzulehnen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Gesetzentwurf auf Drucksache 15/3278
Mit der Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes sollen die
Voraussetzungen für eine bessere Darstellung Deutschlands
im Ausland geschaffen werden. Ziel ist es dabei vor allem,
der Deutschen Welle, die künftig zusätzlich zu ihrer welt-
weiten Informationsaufgabe Deutschland in seiner kulturel-
len Vielfalt präsentieren soll, ein modernes Aufgabenprofil
zu geben. Im Einzelnen ist dazu Folgendes vorgesehen:
– Neufassung der Ziele für die Deutsche Welle,
– Konkretisierung des Programmauftrags und Effektivie-

rung der Rundfunkautonomie durch Verfahren der
Selbstregulierung und Evaluation,

– gesetzliche Fundierung des Online-Angebotes der Deut-
schen Welle,

– Kooperation mit ARD, ZDF und anderen Sendern,
– mehr Planungssicherheit für die Deutsche Welle.
Antrag auf Drucksache 15/1214
Mit dem Antrag auf Drucksache 15/1214 wird eine grund-
legende Novellierung des Deutsche-Welle-Gesetzes gefor-
dert. Im Antrag werden als wesentliche Reformnotwendig-
keiten gesehen, den Programmauftrag zu reformieren, die
Onlinepräsenz zu sichern, die Krisenprävention zu verstär-
ken, die Selbstregulierung einzuführen und die Finanzie-
rungssicherheit zu bekräftigen.
Antrag auf Drucksache 15/1208
Im Antrag auf Drucksache 15/1208 wird ebenfalls eine No-
vellierung des Deutsche-Welle-Gesetzes als dringlich ange-
sehen. Die Kriterien, die nach dem Antrag dabei zugrunde
gelegt werden sollen, betreffen insbesondere den künftigen
Programmauftrag, die Staatsunabhängigkeit der Deutschen
Welle und das Instrument der Selbstregulierung.

III. Ausschussberatungen
In den Beratungen des Ausschusses für Kultur und Medien
zur Novellierung des Deutsche-Welle-Gesetzes bestand
Einigkeit darin, dass der Ausschuss erwarte, dass die seit
1999 praktizierte Mittelzuweisung an die Deutsche Welle
zur Selbstbewirtschaftung in Zukunft weiterhin durchge-
führt werde und dass auch die Planungssicherheit für die
Deutsche Welle hergestellt werde. Dies werde der rundfunk-
rechtlichen Stellung der Deutschen Welle gerecht.

Drucksache 15/4046 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Fraktion der SPD begrüßte den Gesetzentwurf und
hob als besonders positiv hervor, dass die Telemedien im
Gesetzentwurf mitberücksichtigt würden und dass zukünftig
bei der Aufgabenplanung ein Beratungsprozess mit dem
Parlament vorgesehen sei, auch wenn die Entscheidung
letztlich bei der Deutschen Welle verbleibe. Zu den vorlie-
genden Änderungsanträgen merkte sie an, dass es in der
Frage der Betrachtung Deutschlands als europäischer Kul-
turnation Einigkeit gebe. Der entsprechende Änderungsan-
trag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschuss-
drucksache 15(21)141 werde deshalb mitgetragen und der
dazu vorgelegte Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen
auf Ausschussdrucksache 15(21)140 zurückgezogen. Die
von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf den Aus-
schussdrucksachen 15(21)142 und 15(21)143 vorgelegten
Änderungsanträge zur mittelfristigen Finanzplanung und
zur Selbstbewirtschaftung lehnte sie hingegen ab. Grund-
sätzlich sei man sich in der Zielsetzung einig, im Sinne
einer größeren Flexibilität für die Deutsche Welle die
Selbstbewirtschaftung der Mittel zu erreichen. Seit 1999
werde dies bei der Deutschen Welle de facto auch bereits so
gehandhabt. Im Gesetzentwurf selbst sei die Zuweisung der
Mittel zur Selbstbewirtschaftung in die Begründung zu § 45
Abs. 3 aufgenommen und damit verstetigt worden. Der
vierjährige Planungszeitraum der mittelfristigen Finanzpla-
nung sei in § 45 Abs. 3 des Gesetzentwurfs aufgeführt.
Wenn man die Selbstbewirtschaftung, die es in der Praxis
schon gebe, aus der Gesetzesbegründung herausnehmen
und in den Gesetzestext einfügen würde, sei das zwar eine
Bestätigung des gemeinsamen Anliegens, zugleich aber ein
Präzedenzfall für den Haushalt. Man sei offensichtlich noch
nicht so weit, dass alle – und insbesondere die Haushälter –
die Selbstbewirtschaftung als generelle Regel für den ge-
samten Bereich von den Goethe-Instituten bis hin zur Deut-
schen Welle für sinnvoll hielten. So lange dies nicht der Fall
sei, sei es schwierig, die Selbstbewirtschaftung jetzt für
einen einzelnen Fall gesetzlich festzulegen. Deswegen habe
man zum jetzigen Zeitpunkt darauf verzichtet, dies mit eige-
nen Änderungsanträgen weiter zu forcieren. Das Ziel bleibe
es aber, an diesem Punkt weiter zu arbeiten, um die Selbst-
bewirtschaftung nicht nur für die Deutsche Welle, sondern
auch für die Goethe-Institute, die Auslandsschulen usw. zu
erreichen. Dazu müsse aber noch Überzeugungsarbeit
geleistet werden, zumal es in dieser Frage bei den Haushäl-
tern über Fraktionsgrenzen hinweg offensichtlich noch
einen erheblichen Diskussionsbedarf gebe. Die im Ände-
rungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Ausschuss-
drucksache 15(21)144 vorgeschlagene Einrichtung einer
unabhängigen Kommission nach dem Muster der Kommis-
sion zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstal-
ten (KEF) sei nicht sinnvoll, da die Deutsche Welle nicht
gebühren-, sondern steuerfinanziert sei. Angesichts der
knapper werdenden Haushaltsmittel nütze eine Institution
wie die KEF, die den Finanzbedarf unabhängig von den vor-
handenen Haushaltsmitteln festlege, wenig. Der Änderungs-
antrag werde deshalb abgelehnt.
Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, dass es grundsätz-
lich Übereinstimmung zur Zielsetzung des Gesetzentwurfs
gebe, dass aber in vier Punkten Korrekturbedarf gesehen
werde. Dazu lägen auf den Ausschussdrucksachen
15(21)141, 15(21)142, 15(21)143 und 15(21)144 entspre-
chende Änderungsanträge vor. Der erste Änderungsantrag

nehme das fraktionsübergreifende Anliegen auf, dass sich in
§ 4 des Deutsche-Welle-Gesetzes die Aussage wiederfinden
sollte, Deutschland als europäisch gewachsene Kulturnation
verständlich zu machen. Bei zwei weiteren, für die Deut-
sche Welle entscheidenden Punkten, nämlich der mittelfris-
tigen Finanzplanung und der Selbstbewirtschaftung, habe
bisher der Eindruck bestanden, dass entsprechende Ände-
rungen von den Koalitionsfraktionen mitgetragen würden,
zumal diese entsprechende Anträge formuliert hätten. Da
dies nicht mehr der Fall sei, seien entsprechende Ände-
rungsanträge auf den Ausschussdrucksachen 15(21)142 und
15(21)143 nunmehr gemeinsam von den Fraktionen der
CDU/CSU und FDP vorgelegt worden. Dabei gehe es zum
einen darum, dass die Deutsche Welle nicht nur Planungs-
sicherheit für ein Jahr erhalte, sondern durch die Mitteilung
der beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung für einen
Zeitraum von vier Jahren. Zum anderen sei in einer Ergän-
zung in § 45 Deutsche-Welle-Gesetz die Einführung des
Prinzips der Selbstbewirtschaftung vorgesehen, um eine
flexible Haushaltsführung zu ermöglichen. Der Änderungs-
antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Ausschussdruck-
sache 15(21)144 betreffe die Feststellung des Finanzbedarfs
der Deutschen Welle. Es sei derzeit unbefriedigend, dass
im parlamentarischen Verfahren die Zahlen ohne
Berücksichtigung der besonderen Situation im Rundfunk-
bereich festgelegt würden. Im Änderungsantrag auf Aus-
schussdrucksache 15(21)144 werde deshalb vorgeschlagen,
das Verfahren so zu gestalten wie bei der Ermittlung des
Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstal-
ten. Es solle ähnlich wie die KEF eine repräsentativ besetzte
Kommission eingerichtet werden, die dann einen Vorschlag
mache, der zwar nicht bindend sei, aber die Grundlage für
die Haushaltsberatungen darstelle. Abschließend stellte sie
fest, dass man zwar damit gerechnet habe, dass die Koali-
tionsfraktionen dem Änderungsantrag zur Einsetzung einer
unabhängigen Kommission nicht zustimmen würden, auch
wenn durch eine KEF die von politischer Seite vorgege-
benen Strukturen nicht infrage gestellt würden. Angesichts
der festgestellten grundsätzlichen Übereinstimmung im
Anliegen sei es aber unverständlich, dass die Koalitions-
fraktionen von ihren eigenen Änderungsanträgen zur mittel-
fristigen Finanzplanung und zur Selbstbewirtschaftung Ab-
stand genommen hätten. Unabhängig von der Auffassung
der jeweiligen Haushälter wäre es aus Sicht der CDU/CSU-
Fraktion ein wichtiges Signal gewesen, wenn der Ausschuss
durch die Annahme der Änderungsanträge einvernehmlich
festgestellt hätte, dass diese beiden Punkte für die Deutsche
Welle im Sinne von Planungssicherheit und Flexibilität un-
verzichtbar seien. Abschließend betonte die Fraktion der
CDU/CSU, dass eine gesetzliche Verankerung der mittel-
fristigen Finanzplanung und der Selbstbewirtschaftung
wünschenswert gewesen wäre, zumal es im Ausschuss
Übereinstimmung im Anliegen gebe. Im Interesse einer
Stärkung der Deutschen Welle stimme sie dem Gesetz-
entwurf aber dennoch zu.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte ein-
gangs fest, dass sie es begrüßen würde, wenn der Begriff der
europäisch gewachsenen Kulturnation aufgenommen
würde. Was den Gesetzentwurf insgesamt angehe, so seien
viele der darin vorgesehenen Details positiv zu bewerten,
insbesondere der nunmehr im Zusammenhang mit der
Aufgabenplanung vorgesehene Beratungsprozess mit dem

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/4046

Parlament. Zu den Änderungsvorschlägen zur mittelfristi-
gen Finanzplanung und zur Selbstbewirtschaftung betonte
sie, dass es eine noch größere finanzielle Sicherheit als jetzt
im Gesetzentwurf vorgesehen nicht geben könne, auch
wenn der Wunsch nach längeren Planungszeiträumen und
größerer Flexibilität aus Sicht der Deutschen Welle sicher-
lich verständlich sei. Man könne als Kulturpolitiker aber
nicht den absolut größten Anteil an der Gesamtsumme der
Mittel im Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien, nämlich den für die Deutsche Welle,
sicherstellen und dann in anderen Bereichen die notwen-
digen Mittel erwirtschaften. Der entscheidende Punkt sei,
dass es für die Deutsche Welle eine vollkommene Planungs-
sicherheit nicht geben könne. Andererseits müsse man se-
hen, dass es eine große Bereitschaft gebe, weiter in Rich-
tung Selbstbewirtschaftung zu gehen, um der Deutschen
Welle mehr Flexibilität zu ermöglichen. Sie persönlich wei-
gere sich allerdings, hier noch weiterzugehen. Was die Ein-
richtung einer unabhängigen Kommission nach dem Vorbild
der KEF angehe, so sei es durchaus vorstellbar, dass man
hier eine mittlere Lösung finden könnte. Im Übrigen sei
festzustellen, dass über die Deutsche Welle im Zusammen-
hang mit der Finanzierung mehr gesprochen werde als über
die Öffentlich-Rechtlichen, bei denen man sicherlich auf
eine Menge von verborgenen Dingen stoßen würde, über
die nie gesprochen werde.
Die Fraktion der FDP merkte zum Gesetzentwurf an, dass
sie mit den Grundsätzen des Entwurfs einverstanden sei.
Die Änderungsanträge zu den Punkten europäische Kultur-
nation, Planungssicherheit in Finanzfragen und Selbstbe-
wirtschaftung seien gemeinsam mit der Fraktion der CDU/
CSU vorgelegt worden, da es hier Übereinstimmung gebe.
Im Übrigen sei man sich im Ausschuss offensichtlich über
die Fraktionsgrenzen hinweg in der Sache einig, dass die
mittelfristige Finanzplanung und die Selbstbewirtschaftung,
auch gerade angesichts der Haushaltsdaten, von besonderer
Bedeutung seien. Daher stelle sich die Frage, wie man damit
umgehe, ungeachtet der Tatsache, dass auch in der Fraktion
der FDP Haushaltspolitiker anderer Auffassung seien. Es
sei völlig falsch, darauf zu verzichten, die Sache zu forcie-
ren, da das Deutsche-Welle-Gesetz jetzt zur Verabschiedung
anstehe. Es sei zudem unverständlich, dass man sich jetzt im
Ausschuss nicht auf Änderungsanträge zu diesen beiden
Punkte einigen könne, zumal man immer gesagt habe, dass
es für die Deutsche Welle von zentraler Bedeutung sei, dass
es ein einstimmiges Votum im Parlament gebe. Wenn die
mittelfristige Finanzplanung und die Selbstbewirtschaftung
herausfallen würden, habe die Fraktion der FDP ernsthafte
Bedenken, dem Gesetzentwurf zustimmen. Der zentrale
Kern sei es doch, der Deutschen Welle durch die Selbstbe-
wirtschaftung die nötige Flexibilität zu geben. Die grund-
sätzliche Kritik bleibe weiterhin bestehen, aber in dem Inte-
resse, die Deutsche Welle bei ihrer Aufgabenerfüllung zu
stärken und dazu beizutragen, ihre Stellung in schwierigen

Zeiten zu verbessern, stelle die Fraktion der FDP ihre
Bedenken zurück und stimme dem Gesetzentwurf zu. Der
Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 15(21)144 zur
Einrichtung einer Art KEF für den Bereich der Deutschen
Welle werde nicht unterstützt, weil es hier im Gegensatz zu
den Öffentlich-Rechtlichen um Steuer- und nicht um Ge-
bührenfinanzierung gehe. Ein weiteres wichtiges Argument
seien die verheerenden Erfahrungen mit den KEF-Berichten
bei den Öffentlich-Rechtlichen. Da im KEF-Bericht nur die
Wirtschaftlichkeit geprüft werde, sei die KEF nicht in der
Lage zu prüfen, ob das, was von den Sendern als Bedarf an-
gemeldet werde, sinnvoll und angemessen sei.

B. Besonderer Teil
Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird – soweit
sie im Verlauf der Ausschussberatungen nicht geändert oder
ergänzt wurden – auf den Gesetzentwurf auf Drucksache
15/3278 verwiesen. Hinsichtlich der vom Ausschuss für
Kultur und Medien geänderten oder neu eingefügten Vor-
schriften ist Folgendes zu bemerken:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 4 (§ 4)
Deutschland als großes Land in der Mitte Europas unterlag
und unterliegt vielen kulturellen Einflüssen. Die kulturelle
Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland ist europäisch
geprägt. Das kulturelle Leben in Deutschland ist ohne euro-
päische und internationale Bezüge nicht denkbar. Die Deut-
sche Welle soll und kann dies zum Ausdruck bringen.
Zu Nummer 7 (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 – neu –)
Die Ergänzung entspricht einer Anregung des Bundesrates
(siehe Drucksache 15/3278, S. 21).
Zu Nummer 8 (§ 6a Abs. 4 und 7 – neu –)
Die Ergänzung entspricht einer Anregung des Bundesrates
(siehe Drucksache 15/3278, S. 21).
Zu Nummer 8 (§ 6a Abs. 8)
Die Neufassung berücksichtigt einen Vorschlag des Bundes-
rates, der bemängelte, dass die Bundesregierung Ausnahmen
von der Vermutung der Jugendgefährdung allein in das
Ermessen des Intendanten der Deutschen Welle stellen
wollte. Der Bundesrat wies zu Recht darauf hin, dass die-
se Regelung hinter dem Jugendschutzniveau zurückbliebe,
das der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in § 9
Abs. 1 für die anderen Anbieter verpflichtend vorschreibt.
Für eine bevorzugte Stellung der Deutsche Welle ist jedoch
kein Grund ersichtlich. Die neue Regelung lehnt sich enger
an den Wortlaut des § 9 Abs. 1 JMStV an.

Berlin, den 27. Oktober 2004
Monika Griefahn
Berichterstatterin

Bernd Neumann (Bremen)
Berichterstatter

Dr. Antje Vollmer
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

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