BT-Drucksache 15/4042

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -15/2381, 15/2499 Nr. 2- Bericht über die Überprüfung des Saatgutrechts

Vom 27. Oktober 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4042
15. Wahlperiode 27. 10. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(10. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 15/2381, 15/2499 Nr. 2 –

Bericht über die Überprüfung des Saatgutrechts

A. Problem
Das Saatgutrecht hatte ursprünglich das Ziel, die Versorgung der heimischen
Landwirtschaft mit hochwertigem Saatgut sicherzustellen und damit die Ernäh-
rung der Bevölkerung zu gewährleisten. Auf Grund des technischen Fort-
schritts und der Vernetzung der europäischen und internationalen Märkte ste-
hen der Landwirtschaft in der EU heute ausreichende Mengen geeigneten Saat-
guts zur Verfügung. Die Bundesregierung sieht daher die Möglichkeit für eine
Vereinfachung des Saatgutrechts sowohl auf nationaler als auch auf europäi-
scher Ebene.

B. Lösung
In Kenntnis des Berichts Annahme einer Entschließung mit den Stimmender Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beiStimmenthaltung der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/4042 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung – Drucksache 15/2381 – folgende Entschließung
anzunehmen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Bericht über die Überprü-
fung des Saatgutrechts ist sie der Aufforderung des Deutschen Bundestages
vom 8. November 2001 nachgekommen, das gesamte Saatgutrecht im Hin-
blick auf seine ökonomische Sinnhaftigkeit zu überprüfen und Vorschläge
für eine Vereinfachung des geltenden nationalen und europäischen Rechts zu
entwickeln.
Das Saatgutrecht diente ursprünglich dem Ziel der Ernährungssicherung
durch eine ausreichende Versorgung der Landwirtschaft mit hochwertigem
Saatgut. Aufgrund des technischen Fortschritts und der zunehmenden Ver-
flechtung der europäischen und internationalen Märkte ist diese Bedeutung
des Saatgutrechts heute nicht mehr vorrangig.
Ein ausreichendes Niveau an Versorgungssicherheit, an Verbraucher- und
Umweltschutz könnte auch nach einer Reduzierung des Saatgutrechts auf
notwendige Kernbereiche gewährleistet werden. Verfahrensdauer und Kos-
ten könnten damit deutlich reduziert werden.
Der Bericht macht deutlich, dass es Ansatzpunkte für weitere Vereinfachun-
gen im nationalen Recht gibt. Entscheidender könnten allerdings die erst
längerfristig umsetzbaren Maßnahmen in Bezug auf die Konzentration bei
der Saatgutanerkennung und im EU-Recht sein.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– die im Bericht aufgezeigten Maßnahmen zur Vereinfachung des Saatgut-

rechts unter Einbeziehung der Länder und der betroffenen Wirtschafts-
verbände weiterzuverfolgen. Dabei unterstützt der Deutsche Bundestag
die Bundesregierung nachdrücklich in ihrem Bemühen, auch auf europäi-
scher Ebene Vereinfachungen herbeizuführen;

– innerhalb Zweijahresfrist erneut einen Bericht vorzulegen.

Berlin, den 20. Oktober 2004

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Helmut Heiderich
Berichterstatter

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4042

Bericht der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Helmut Heiderich,
Friedrich Ostendorff und Dr. Christel Happach-Kasan

I. Überweisung
Mit Überweisungsdrucksache 15/2499 Nr. 2 wurde die Un-
terrichtung durch die Bundesregierung – Drucksache 15/
2381 – an den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft zur alleinigen Beratung überwiesen.
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ha-
ben auf Ausschussdrucksache 15(10)512 einen Entschlie-
ßungsantrag zu der Unterrichtung der Bundesregierung auf
Drucksache 15/2381 eingebracht.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Der Bericht der Bundesregierung über die Überprüfung des
Saatgutrechts wurde anlässlich der Verabschiedung des
„Zweiten Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgeset-
zes“ am 8. November 2001 durch den Deutschen Bundestag
angefordert. Hiernach sollten das gesamte Saatgutrecht im
Hinblick auf seine ökonomische Sinnhaftigkeit und den tat-
sächlichen Bedarf überprüft und Vorschläge für eine Verein-
fachung oder Liberalisierung des geltenden nationalen wie
auch europäischen Rechts entwickelt werden.
Die Bundesregierung hat mit ihrer Unterrichtung auf Druck-
sache 15/2381 in Anbetracht der komplexen Verflechtung
des nationalen Rechts mit europäischen und internationalen
Normen vorgeschlagen, das Saatgutrecht in einem mehrstu-
figen Verfahren auf das notwendige, ökonomisch sinnvolle
Maß zurückzuführen und empfiehlt im nationalen Recht
noch vorhandene Spielräume für Vereinfachungen konse-
quent zu nutzen und parallel dazu Vereinfachungen des
übergeordneten EG-Rechts zu initiieren.
Im Einzelnen wird auf die Unterrichtung auf Drucksache
15/2381 verwiesen.
Die Koalitionsfraktionen haben zu der Unterrichtung der
Bundesregierung einen Entschließungsantrag auf Aus-
schussdrucksache 15(10)512 vorgelegt, der die Feststellun-
gen der Bundesregierung bekräftigt und sie auffordert, die
im Bericht aufgezeigten Maßnahmen zur Vereinfachung des
Saatgutrechts unter Einbeziehung der Länder und der be-
troffenen Wirtschaftsverbände weiterzuverfolgen und an-
zustreben, auch auf europäischer Ebene Vereinfachungen
herbeizuführen sowie innerhalb einer Zweijahresfrist erneut
einen Bericht vorzulegen.

III. Beratungsverlauf im federführenden
Ausschuss

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat die Vorlagen in seiner 48. Sitzung am
20. Oktober 2004 abschließend behandelt.
Seitens der Koalitionsfraktionen wurde darauf hingewie-
sen, dass es nach dem Bericht bei der Saatgutanerkennung
ein Vereinfachungspotential hinsichtlich der Bürokratie und
der Inspektion des Saatguts gebe. Man könne auch über die
Anerkennung erst vor der Absackung reden, denn dies sei
praxisnah. Die EU-weite Harmonisierung des Saatgutrechts

würde zu einem Absinken des hohen deutschen Standards
führen, denn in der EU seien Sorten auf dem Markt, die den
deutschen Standard nicht immer erfüllten. Der hohe Saat-
gutpreis in Deutschland sei wegen der hohen Qualität z. B.
bez. der Keimfähigkeit gerechtfertigt.
Die mittelständische Saatgutwirtschaft in Deutschland sei
gut im Wettbewerb aufgestellt, was nicht zuletzt an der gu-
ten Qualität liege.
Hinsichtlich des Abbaus der Normen für den Fremdbesatz
und die Qualitätsnormen anderer Art müsse man sehr vor-
sichtig sein.
Der wesentliche Inhalt des Entschließungsantrags bekräf-
tige den Wunsch nach Vereinfachung und den Auftrag an
die Bundesregierung, Vorschläge zur Änderung des Saat-
gutverkehrsgesetzes zu machen. In allen anderen Bereichen
sei man mit der Fraktion der CDU/CSU konform hinsicht-
lich der Skepsis gegenüber dem Abbau von Normen. Darü-
ber hinaus werde die Bundesregierung aufgefordert, auf
eine grundlegende Änderung des bestehenden EU-Saatgut-
rechts hinzuwirken.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass der Bericht der
Bundesregierung nicht ganz den Vorstellungen entspreche,
die der Deutsche Bundestag mit seinen Änderungswün-
schen im Jahre 2001 geäußert habe. Der Entschließungsan-
trag der Koalitionsfraktionen, der u. a. darauf gerichtet sei,
in zwei Jahren erneut einen Bericht vorzulegen, sei zu we-
nig. Es sei bekannt, dass durch die verbesserte Produktion
das Saatgut preisgünstiger werden könne, was Vorteile für
die Landwirtschaft bringe.
Es solle daher eine zentrale Anerkennungsstelle für Saatgut
anstelle der bisherigen 18 eigenständig operierenden amt-
lichen Anerkennungsstellen zur besseren Übersichtlichkeit
angestrebt werden. Darüber hinaus sei eine weitgehende
Privatisierung des Anerkennungsverfahrens in Verbindung
mit einer höheren Eigenverantwortung der Saatgutwirt-
schaft, die längst eigene Qualitätsmanagementsysteme
habe, anzustreben. Die amtliche Überwachung könne sich
dann auf die reine Kontrolle der gesetzten Normen be-
schränken. Zudem würde es ausreichen, die Anerkennung
des Saatguts unmittelbar vor dem Inverkehrbringen durch-
zuführen. Dies würde auch zu einem Zeitgewinn von 14 Ta-
gen sowie einer wesentlichen Kostenreduktion bei den Bau-
ern führen. Auch die Sortenzulassung für alle Arten müsse
beibehalten werden, denn hieran hänge der züchterische
Fortschritt. Die bestehenden Qualitätsnormen müssten bei-
behalten und schließlich auch die EU-weiten Zulassungs-
verfahren weiter harmonisiert werden.
Die Fraktion der FDP sprach sich grundsätzlich dafür aus,
die Verfahren zu vereinfachen, gab jedoch zu bedenken, die
Standards nicht auf EU-Niveau abzusenken. Mit der Saat-
gutwirtschaft müsse daher eine Zusammenarbeit angestrebt
werden, damit die Vorteile, die sie sich durch ihre hohen
Standards selbst erarbeitet habe, nicht wieder verloren gin-
gen. Sie schlage deshalb vor, eine Anhörung im Ausschuss
zu diesem Thema vorzusehen.

Drucksache 15/4042 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Berlin, den 20. Oktober 2004
Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Helmut Heiderich
Berichterstatter

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Der Ausschuss hat die Unterrichtung auf Drucksache
15/2381 zur Kenntnis genommen.
Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen auf
Ausschussdrucksache 15(10)512 wurde mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
angenommen.

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