BT-Drucksache 15/3972

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/3781, 15/3821- Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage

Vom 20. Oktober 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3972
15. Wahlperiode 20. 10. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 15/3781, 15/3821 –

Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive
durch Abschaffung der Eigenheimzulage

A. Problem
Zukunftsfördernde Investitionen in Forschung und Entwicklung sind für die
Wettbewerbsfähigkeit des Hochtechnologiestandorts Deutschland von über-
ragender Bedeutung. Ausgaben für die Innovationsoffensive zugunsten der Zu-
kunftsfelder „Forschung“ und „Bildung“ sollen Vorrang erhalten und mit dem
Abbau nicht zukunftsgerichteter Subventionen verknüpft werden.

B. Lösung
Mit dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, die bisherige steuerliche Förderung des
Wohneigentums durch die Eigenheimzulage ab dem 1. Januar 2005 aufzu-
geben. Die bis zum 31. Dezember 2004 von der Förderung erfassten Sachver-
halte bleiben unberührt, so dass bereits hergestelltes oder erworbenes Wohn-
eigentum nach dem geltenden Eigenheimzulagengesetz fortgeführt wird. Fer-
ner bleibt Wohneigentum begünstigt, bei dem bis zum 31. Dezember 2004 ein
Bauantrag gestellt oder der Kaufvertrag abgeschlossen wird, wenn die weiteren
rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage
erfüllt sind.
Annahme mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Keine

Drucksache 15/3972 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

D. Kosten
Die Abschaffung der Eigenheimzulage führt in den Jahren 2005 bis 2012 zu
folgenden finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der
Länder:

Gebiets-
körperschaft

Steuermehreinnahmen in Mio. Euro in den Kassenjahren

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Bund 95 632 947 1 262 1 578 1 889 2 204 2 504
Länder 95 632 947 1 262 1 578 1 889 2 204 2 504
Gemeinden 33 224 334 446 557 667 778 885
Insgesamt 223 1 488 2 228 2 970 3 713 4 445 5 186 5 893

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3972

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksachen 15/3781, 15/3821 – unverändert anzuneh-
men.

Berlin, den 20. Oktober 2004

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Stephan Hilsberg
Berichterstatter

Dr. Michael Meister
Berichterstatter

Drucksache 15/3972 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Stephan Hilsberg und Dr. Michael Meister

I. Verfahrensablauf
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf in seiner
129. Sitzung am 30. September 2004 dem Finanzausschuss
federführend sowie dem Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend und dem Ausschuss für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen zur Mitberatung überwiesen. Der
Haushaltsausschuss wurde mitberatend und nach § 96 der
Geschäftsordnung beteiligt. Ferner hat der Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eine
gutachtliche Stellungnahme abgegeben.
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
72. Sitzung am 20. Oktober 2004 beraten.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Zukunftsfördernde Investitionen in Forschung und Entwick-
lung sind für die Wettbewerbsfähigkeit des Hochtechnolo-
giestandorts Deutschland von überragender Bedeutung. Vor
diesem Hintergrund sollen Ausgaben für die Innovations-
offensive zugunsten der Zukunftsfelder „Forschung“ und
„Bildung“ Vorrang vor der Fortführung der bisherigen steu-
erlichen Förderung des Wohneigentums erhalten. Der Ge-
setzentwurf sieht die Abschaffung der Eigenheimzulage ab
dem 1. Januar 2005 vor. Die bis zum 31. Dezember 2004
von der Förderung erfassten Sachverhalte bleiben von der
Maßnahme unberührt, so dass bereits hergestelltes oder er-
worbenes Wohneigentum nach dem geltenden Eigenheim-
zulagengesetz fortgeführt wird. Ferner bleibt Wohneigen-
tum begünstigt, für das bis zum 31. Dezember 2004 ein
Bauantrag gestellt oder der Kaufvertrag abgeschlossen
wird, wenn die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für
die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage erfüllt sind.

III. Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 803. Sitzung am 24. September
2004 zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des
Grundgesetzes Stellung genommen. Der Bundesrat lehnt
die Abschaffung der Eigenheimzulage ab und verweist auf
das Ende des Jahres 2003 abgeschlossene Vermittlungsver-
fahren, in dem strukturelle Veränderungen bei der Zulage
sowie entsprechende Gesetzesänderungen beschlossen wor-
den seien.

IV. Stellungnahmen der mitberatendenAusschüsse
Der Haushaltsausschuss empfiehlt die Annahme des Ge-
setzentwurfs mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.
Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss Kenntnisnahme der
Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme
des Bundesrates.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
die Annahme der Vorlage. Des Weiteren empfiehlt der Aus-
schuss Kenntnisnahme der Gegenäußerung der Bundes-
regierung zu der Stellungnahme des Bundesrates.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die
Annahme der Vorlage. Des Weiteren empfiehlt der Aus-
schuss Kenntnisnahme der Gegenäußerung der Bundes-
regierung zu der Stellungnahme des Bundesrates.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung empfiehlt in seiner gutachtlichen Stel-
lungnahme mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
die Annahme der Vorlage. Des Weiteren empfiehlt der Aus-
schuss Kenntnisnahme der Gegenäußerung der Bundes-
regierung zu der Stellungnahme des Bundesrates.

V. Ausschussempfehlung
Der Finanzausschuss empfiehlt mit der Mehrheit der Ko-
alitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP, den Gesetzentwurf unverändert anzu-
nehmen.
Die Koalitionsfraktionen haben betont, der von der Bun-
desregierung eingeschlagene Weg des Abbaus ungerecht-
fertigter steuerlicher Subventionen und Ausnahmetatbe-
stände sei konsequent fortzusetzen. Die Eigenheimzulage
sei diejenige steuerliche Einzelsubvention im Bundeshaus-
halt, die das höchste Volumen aufweise. Gleichwohl werde
deren Wirkung von wissenschaftlicher Seite in Frage ge-
stellt und die Abschaffung der Zulage namentlich im Hin-
blick darauf empfohlen, dass sich die Wohnraumversorgung
in Deutschland auf einem Stand befinde, der insbesondere
in den neuen Ländern von beträchtlichen Wohnungsleer-
ständen gekennzeichnet sei. Darüber hinaus werde lang-
fristig als Folge des demographischen Wandels der Bedarf
an Wohnraum sinken. Die Gewährung der Eigenheimzulage
sei schließlich von Mitnahmeeffekten begleitet und führe zu
regionalen Verzerrungen auf dem Wohnungsmarkt. Die Ko-
alitionsfraktionen sahen es vor diesem Hintergrund nicht als
gerechtfertigt an, die sparsam einzusetzenden öffentlichen
Haushaltsmittel für einen Bereich vorzusehen, in dem der
Markt bereits ein ausreichendes Angebot hervorbringe. Sie
hoben ferner hervor, dass die Abschaffung der Eigenheim-
zulage mit der Innovationsoffensive der Bundesregierung
verknüpft sei, um zukunftsgerichtet in Forschung und Bil-
dung zu investieren und auf diesem Wege langfristig die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sichern zu können.
Die Fraktion der CDU/CSU kritisiert, dass mit dem Ge-
setzentwurf lediglich eine einzelne Subvention heraus-
gegriffen, jedoch kein Gesamtkonzept für einen umfassen-
den Subventionsabbau vorgelegt werde. Im Vermittlungs-
verfahren des letzten Jahres sei zudem der vorgenommenen
Kürzung um 30 Prozent ein Dreijahreszeitraum zugrunde
gelegt worden, vor dessen Ablauf zunächst andere Subven-
tionen auf ihre Abbaufähigkeit zu prüfen seien. Dieser Zeit-
raum sei das gemeinsame Ergebnis des Vermittlungsverfah-
rens gewesen. Wer dieses so kurzfristig bereits wieder in
Frage stelle, wie dies mit dem von der Bundesregierung
vorgelegten Gesetzentwurf der Fall sei, wecke im Nach-
hinein Zweifel an seiner Geschäftsfähigkeit beim Zustande-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3972

kommen des Vermittlungsergebnisses. Die Fraktion der
CDU/CSU erinnert an die zum Jahresbeginn 2004 in Kraft
getretene Neuausrichtung der Förderung und der damit ver-
bundenen Stärkung des Erwerbs aus dem Wohnungsbe-
stand. Die Eigenheimzulage stelle im Wege der Bildung von
Wohneigentum einen wesentlichen Bestandteil der indivi-
duellen Altervorsorge dar. Dennoch hatten sich die Bundes-
regierung und die sie tragenden Fraktionen weder bei Ein-
führung der so genannten Riesterrente noch bei der kürzlich
erfolgten Neuregelung der Alterseinkünftebesteuerung dazu
verstehen können, Vorschlägen der CDU/CSU für eine stär-
kere Berücksichtigung von Wohneigentum bei der Alters-
vorsorge zu folgen. Angesichts des tiefgreifenden demo-
graphischen Wandels und der Notwendigkeit individueller
Vorsorge sei eine Streichung der Zulage politisch nicht zu
verantworten, sie stelle eine ideologisch motivierte Be-
kämpfung des Wohneigentums dar.
Die Fraktion der CDU/CSU kritisiert darüber hinaus, dass
es nicht hinreichend gesichert sei, ob und in welchem Um-
fang die durch die Abschaffung der Eigenheimzulage einge-
sparten Haushaltsmittel tatsächlich für Bildungs- und For-
schungszwecke eingesetzt würden. Hinter der Abschaffung
der Zulage stehe zudem kein abgestimmtes Konzept, und es
gehe offensichtlich darum, Haushaltslöcher auszugleichen.
Auch die Fraktion der FDP hält dem Gesetzentwurf ent-
gegen, dass über eine Abschaffung der Eigenheimzulage
nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes, wie dieses von der
FDP vorgestellt worden sei, diskutiert und entschieden wer-
den könne. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass die Bau-
wirtschaft sich in einer anhaltend schwierigen Situation be-
finde, die es nicht zu verschärfen gelte. Das Argument, die
durch die Abschaffung der Eigenheimzulage frei werdenden
Mittel für Bildung und Forschung einsetzen zu wollen, sei
nicht glaubhaft. Zudem werde die Bedeutung der Bildung
von Wohneigentum für die private Altersvorsorge völlig
ausgeblendet.

Berlin, den 20. Oktober 2004
Stephan Hilsberg
Berichterstatter

Dr. Michael Meister
Berichterstatter

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