BT-Drucksache 15/3940

Welternährung sichern - eine globale Verantwortung für die nationale und europäische Agrarpolitik

Vom 19. Oktober 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3940
15. Wahlperiode 19. 10. 2004

Antrag
der Abgeordneten Bernhard Schulte-Drüggelte, Peter H. Carstensen (Nordstrand),
Dr. Christian Ruck, Marlene Mortler, Gerda Hasselfeldt, Christa Reichard
(Dresden), Artur Auernhammer, Peter Bleser, Helmut Heiderich, Ursula Heinen,
Uda Carmen Freia Heller, Dr. Peter Jahr, Volker Kauder, Julia Klöckner, Kurt
Segner, Jochen Borchert, Cajus Julius Caesar, Hubert Deittert, Thomas Dörflinger,
Susanne Jaffke, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Klaus Rose, Norbert Schindler,
Georg Schirmbeck, Max Straubinger, Volkmar Uwe Vogel und der Fraktion der
CDU/CSU

Welternährung sichern – eine globale Verantwortung für die nationale
und europäische Agrarpolitik

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Beim UN-Welternährungsgipfel 1996 in Rom verpflichteten sich 186 Länder,
die Ernährungssicherung für alle Menschen zu erreichen. Als Zwischenziel
sollte 2015 die Anzahl der Hungernden auf die Hälfte reduziert werden. Welt-
weit sind derzeit ca. 815 Millionen Menschen unterernährt, etwa 180 Millionen
Kinder, weitere 1,5 Milliarden sind vom so genannten versteckten Hunger
(Mangelernährung mit Mikronährstoffen) betroffen. Jeden Tag sterben 24 000
Menschen an den Folgen von Hunger, drei viertel davon Kinder unter fünf Jah-
ren. Die Hauptproblemregionen sind Südasien (Indien, Bangladesh, Pakistan,
Nepal und Sri Lanka) und Afrika südlich der Sahara: Innerhalb dieser Regionen
sind es vor allem die ländlichen Räume. Rund 70 Prozent der Armen leben heute
auf dem Land.
Der Fortschritt in der Bekämpfung des Hungers hat sich in letzter Zeit deutlich
verlangsamt.
In den 90iger Jahren ist die Anzahl der Unterernährten in den Entwicklungs-
ländern um insgesamt ca. 40MillionenMenschen gesunken. Jährlich waren dies
ca. 6 Millionen Menschen, wobei nach Schätzungen der FAO ( Food and Agri-
cultural Organization of the United Nations) der durchschnittliche Rückgang bei
8 Millionen Menschen anzusetzen war.
Im Juni 2002 fand eine Folgeveranstaltung des Welternährungsgipfels (World
Food Summit+ 5) statt, bei der eine Zwischenbilanz vorgestellt wurde. Wich-
tigste Erkenntnis dieser Zwischenbilanz ist, dass das Ziel des Welternährungs-
gipfels von 1996, die Halbierung der Zahl der Hungernden bis zum Jahre 2015
mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erreicht werden kann. Gleichzeitig wurde
bei dieser Veranstaltung die Gründung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe
ins Leben gerufen, die sich als Ziel gesetzt hat, innerhalb von zwei Jahren frei-
willige Leitlinien zur Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung in interna-

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tionalen und staatlichen Rechtsstrukturen zu erarbeiten. Am 23. September 2004
wurden diese freiwilligen Leitlinien zur Umsetzung des Rechtes auf Nahrung in
Rom verabschiedet.
Die freiwilligen Leitlinien gelten als allgemeine Grundsätze, um das Recht auf
Nahrung im Rahmen von nationaler Ernährungssicherung umzusetzen und eine
Halbierung der Zahl der Hungernden zu erreichen. Erstmalig haben sich
Menschenrechts-, Entwicklungs- und Agrarexperten der Regierungen von über
120 Ländern darauf geeinigt, was unter gutem Regierungshandeln in Bezug auf
die Hungerbekämpfung konkret zu verstehen ist.
Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt die Verabschiedung dieser Grundsätze,
denn an der Umsetzung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung werden sich die
Länder in Zukunft messen lassen müssen. Insbesondere begrüßt die Fraktion der
CDU/CSU u. a. auch, dass Frauen bezüglich Besitz und Erbe der Zugang zur
Landwirtschaft eröffnet werden soll.
Die Leitlinien zur Realisierung des Rechts auf angemessene Ernährung lassen
sich aus Sicht der Fraktion der CDU/CSU dennoch nicht isoliert betrachten, da
sie nur Wirkung entfalten können, wenn sie zum einen einhergehen mit den Ver-
besserungen der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Rahmenbe-
dingungen eines Entwicklungslandes und wenn sie zum anderen übereinstim-
men mit den nationalen und internationalen agrarpolitischen Zielsetzungen.
Zurzeit liegt die Weltbevölkerung bei etwa 6,3 Milliarden Menschen. Allein im
20. Jahrhundert ist die Weltbevölkerung von 2 auf 6 Milliarden Menschen ge-
wachsen. Die durchschnittliche Wachstumsrate liegt bei 1,3 Prozent pro Jahr.
Das entspricht einem Zuwachs von ca. 80 Millionen Menschen jährlich. Dieses
Wachstum findet allerdings zu 95 Prozent in den Entwicklungs- und Schwellen-
ländern statt. Man erwartet, dass der Anteil derWeltbevölkerung in den heutigen
Entwicklungsländern im Jahre 2025 von derzeit 80 auf etwa 85 Prozent ange-
stiegen sein wird, vornehmlich in China, Indien, Pakistan, Nigeria, Indonesien
und Bangladesh.
Die nachhaltige Sicherung der Ernährung und die Reduzierung der Armut einer
wachsenden Bevölkerung wird demnach die vordringliche Aufgabe des
21. Jahrhunderts sein. Diese zu meistern, bleibt eine große Herausforderung für
Politik, Wissenschaft und Wirtschaft.
Die Nahrungsmittelerzeugung hat sich in den letzen 40 Jahren zwar mehr als
verdoppelt und die Versorgung der Menschen mit Nahrungsmitteln konnte zeit-
weilig verbessert werden (FAO, The State of FOOD Insecurity in the World
2002 and Agriculture towards 2015/30 Technical Interim Report 2000). Ein we-
sentliches Problem bei der in der Zukunft rapide ansteigenden Nahrungsmittel-
nachfrage sind aber die nur begrenzt vorhandenen Ressourcen Ackerland und
Wasser. Jährlich gehen weltweit etwa 7,1 Mio. Hektar landwirtschaftliche Nutz-
fläche und 9,4 Mio. Hektar Waldfläche durch Überbauung, Erosion beziehungs-
weise Fremd- und Fehlnutzung verloren, (zum Vergleich: Deutschland hat eine
LF von 17 Mio. Hektar). Produktivitätssteigerungen werden auch aufgrund zu-
nehmend schlechter Bodenqualität in vielen Regionen der Welt zu einem Pro-
blem. Eine aktuelle Studie des Internationalen Forschungsinstitutes für Nah-
rungsmittelpolitik (IFPRI) bestätigt, dass heute schon 40 Prozent der landwirt-
schaftlichen Nutzfläche der Erde durch Erosion, Versalzung undWüstenbildung
so stark geschädigt ist und die Ertragsfähigkeit der Böden stark gefährdet ist.
Der Druck auf die landwirtschaftliche Fläche wird auch in Zukunft bestehen
bleiben. Fazit ist, dass bei wachsender Weltbevölkerung und wachsender Nach-
frage nach Lebensmitteln die verfügbare Fläche je Einwohner rasant zurückgeht.
Im Jahre 1950 standen weltweit im Schnitt noch 0,51 Hektar Ackerland pro
Kopf zur Verfügung. Im Jahre 2000 waren es lediglich 0,27 Hektar.

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Sofern also bei wachsender Weltbevölkerung die Ernährungssicherheit gewähr-
leistet werden soll, ist es notwendig, dass die landwirtschaftlichen Flächen bei
gleichzeitiger Aufrechterhaltung dauerhafter Bodenfruchtbarkeit intensiver
genutzt werden. Nach Schätzungen der FAO kann aufgrund begrenzter Aus-
dehnungsmöglichkeiten der landwirtschaftlichen Nutzfläche die erforderliche
Mehrproduktion zu 80 Prozent nur aus höheren Flächenerträgen kommen. Die
Steigerung landwirtschaftlicher Erzeugung ist in den letzen 40 Jahren zu
78 Prozent auf Leistungssteigerung, zu 15 Prozent auf eine Zunahme der An-
baufläche und zu 7 Prozent auf eine kürzere Brache zurückzuführen. Für den
Zeitraum bis 2015 wird mit einer Wachstumsrate bei der Nachfrage von Nah-
rungsmitteln von etwa zwei Prozent gerechnet. Es ist fraglich, ob diese Nach-
frage gedeckt werden kann.
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Tendenzen kommt der nationalen
Agrarpolitik der Entwicklungsländer und die der Industrieländer eine große Be-
deutung zu und stellt sie vor große Herausforderungen. Die deutsche Politik und
die Agrarpolitik im Besonderen müssen ihrer internationalen Verantwortung ge-
recht werden und der Bekämpfung des Hungers und der Unterernährung eine
hohe politische Priorität einräumen.

Die Bundesregierung muss, will sie einen Beitrag zur Sicherung der Welternäh-
rung leisten, drei agrarpolitische Schwerpunkte setzen:
1. Agrarforschung

Da Produktivitäts- und Leistungssteigerung die einzige Möglichkeit zukünf-
tiger Nahrungsproduktion ist, können nur die Resultate der Agrarforschung
dazu beitragen, Ernährungsunsicherheit undMangelernährung zu verringern.
Hierzu ist eine Agrarpolitik notwendig, die allen neuen Technologien in der
Landwirtschaft offen gegenübersteht, die Forschung und Entwicklung ohne
ideologische Vorbehalte unterstützt und Rahmenbedingungen schafft, bei de-
nen die Ergebnisse der Agrarforschung schnell in die Praxis umgesetzt wer-
den. Das Gebiet der Biotechnologie (einschließlich der Grünen Gentechnik)
kann dem Agrarsektor viele Perspektiven eröffnen: Biotechnologische Maß-
nahmen können Prozess -und Produktionskosten reduzieren, den Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln durch Resistenzzüchtung vermindern, neue Impfstoffe
für die Tierhaltung generieren, die Nahrungsmittelsicherheit verbessern und
Nährstoffe und Nahrungsmittel qualtitativ und quantitativ verändern. Die er-
folgreiche Maniok-Forschung in Afrika dient hier als gutes Beispiel.

2. Agrarreformen in den Entwicklungsländern
Mängel in der Agrarstruktur und der Landverteilung haben nicht nur gravie-
rende Konsequenzen für die Ernährungssituation eines Landes, sie behindern
zudem die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Landwirtschaft. Eine
Studie der FAO hat gezeigt, dass die Nahrungsmittelproduktion in den Ent-
wicklungsländern um jährlich 2 Prozent gesteigert werden kann, wenn die
Erneuerung der Landwirtschaft Fortschritte machen würde. Gerade die Ent-
wicklungszusammenarbeit kann bei den Agrarreformen eine wichtige Hilfe-
stellung sein. Zu nennen ist insbesondere, sich nachdrücklich für eine Aus-
weisung und rechtliche Absicherung von Besitz- und Nutzungsrechten an
Grund und Boden einzusetzen.

3. Handelsliberalisierung
Die internationale Handelspolitik kann das Welternährungsproblem nicht al-
lein lösen. Ziel der internationalen Agrarpolitik muss es aber zukünftig sein,
dass die fortschreitende Liberalisierung der Weltagrarmärkte insbesondere
den armen Entwicklungsländern zugute kommt, ohne dass dabei das europä-
ische Agrarmodell mit seinen hohen Tier-, Umwelt- und Verbraucherstan-

Drucksache 15/3940 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

dards gefährdet wird. Die weitere Verbreitung und Vertiefung des allgemei-
nen Liberalisierungsprozesses desWeltagrarhandels muss dabei aber fair und
kontrolliert erfolgen, denn fairer Wettbewerb auf den Weltmärkten ist dabei
für die Bauern in Entwicklungsländern und die Industrieländern gleicherma-
ßen wichtig. Aufgabe der nationalen Agrarpolitik ist es, sich verstärkt für
diese Zielsetzung bei der EU und in den WTO-Ländern einzusetzen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf,
l vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklungstendenzen in der na-

tionalen Agrarpolitik der Forcierung und der Nutzung von wissenschaftlich-
technischem Fortschritt eine größere Bedeutung als bisher zuzumessen und
die nationale und internationale Agrarforschung im Rahmen der Entwick-
lungszusammenarbeit besser zu koordinieren und zielgerichteter zu unter-
stützen;

l dafür Sorge zu tragen, dass Deutschland agrartechnologisches Wissen und
Technologien im Rahmen wirtschaftlicher Zusammenarbeit in die Entwick-
lungsländer verstärkt transferiert;

l die Diskussion über Leistungen und Produktionsfortschritte in der Landwirt-
schaft innerhalb der Agrarforschung nicht auf weltanschaulicher oder ideolo-
gischer, sondern auf fachlicher Basis zu führen, weil gerade Deutschland mit
seiner hoch entwickelten Landwirtschaft hier eine besondere internationale
Verantwortung trägt;

l die Biotechnologie sowie speziell die Verfahren der Grünen Gentechnik im
Kontext ihres Nutzens für die Welternährungsproblematik einer differenzier-
ten Bewertung zu unterziehen und in Zukunft durch Forschung und Entwick-
lung entsprechende Einsatzoptionen offen zu halten;

l innerhalb internationaler Rahmenvereinbarungen zu gewährleisten, dass die
Entwicklungsländer nicht vom technologischen Fortschritt ausgeschlossen
werden und dass der Mangel an privater Agrarforschung in den Entwick-
lungsländern selber durch anwendungsorientierte öffentliche Agrarforschung
ausgeglichen wird;

l die Zusammenarbeit mit dem internationalen Netzwerk von Agrarfor-
schungsinstituten (der Consultative Group of International Agricultural Re-
search) zu verbessern und abzustimmen, da hier ein geeignetes Instrument
des internationalen Wissens- und Technologietransfers zur Verfügung steht;

l innerhalb der Entwicklungszusammenarbeit dafür stärker als bisher Sorge zu
tragen, dass die Regierungen im zwischenstaatlichen Dialog mehr Druck da-
hin gehend ausüben, dass die dortigen Regierungen den nationalen Agrarre-
formen selbst größere Bedeutung beimessen, da hier einer der wichtigsten
Schlüssel zur Ertragssteigerung in der Landwirtschaft liegt;

l gegenüber Entwicklungsländern mit Agrarreformbedarf im politischen Dia-
log auf eine sachgemäße und den internationalen Rechtsgrundsätzen entspre-
chende Durchführung dieser Reformen verstärkt zu drängen und die bilate-
rale Entwicklungskooperation auf die Förderung dieser Reformen auszurich-
ten;

l die Politikdialogansätze und Entwicklungsprogramme der EU und multilate-
raler Geber wie der Weltbank und der regionalen Entwicklungsbanken ge-
genüber Entwicklungsländern mit Agrarreformbedarf verstärkt in Richtung
der Unterstützung dieser Reformansätze zu orientieren;

l im Rahmen der erweiterten HIPC -Entschuldungsinitiative (Heavily Indepted
Poor Countries) die Entwicklungsländer mit Agrarreformbedarf zur Investi-
tion der aus der Entschuldung frei werdenden Mittel in Agrarreformmaßnah-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3940

men und sonstige Aktivitäten zur Stärkung des landwirtschaftlichen Sektors
zu veranlassen;

l dafür Sorge zu tragen, dass eine fortschreitende Liberalisierung der Welt-
agrarmärkte insbesondere den armen Entwicklungsländern zugute kommt,
ohne dass dabei das europäische Modell der nachhaltigen Landwirtschaft mit
seinen hohen Tier-, Umwelt- und Verbraucherstandards gefährdet wird;

l sich für sachorientierte Lösungsansätze bezüglich einer Zuckermarktreform
der EU einzusetzen, die für Erzeuger und Verarbeiter bei uns und in den Ent-
wicklungsländern verkraftbar sind und zu gewährleisten, dass eine ausrei-
chende Übergangsperiode den AKP-Ländern genügend Zeit lässt, um das
Niveau der Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen, das in einem liberalisierten
Welthandel unerlässlich ist;

l sich in allen Partnerländern der deutschen und europäischen Entwicklungs-
zusammenarbeit nachdrücklich für eine Ausweisung und rechtliche Absiche-
rung von Besitz- und Nutzungsrechten an Grund und Boden einzusetzen;

l die Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der ländlichen Entwicklung
auszuweiten.

Berlin, den 19. Oktober 2004
Bernhard Schulte-Drüggelte
Peter H. Carstensen (Nordstrand)
Dr. Christian Ruck
Marlene Mortler
Gerda Hasselfeldt
Christa Reichard (Dresden)
Artur Auernhammer
Peter Bleser
Helmut Heiderich
Ursula Heinen
Uda Carmen Freia Heller
Dr. Peter Jahr
Volker Kauder
Julia Klöckner
Kurt Segner
Jochen Borchert
Cajus Julius Caesar
Hubert Deittert
Thomas Dörflinger
Susanne Jaffke
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Dr. Klaus Rose
Norbert Schindler
Georg Schirmbeck
Max Straubinger
Volkmar Uwe Vogel
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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