BT-Drucksache 15/3874

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -15/3779 Nr. 1.57- Entwurf Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2005 Ratsdok. 11445/04

Vom 30. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3874
15. Wahlperiode 30. 09. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 15/3779 Nr. 1.57 –

Entwurf Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften
für das Haushaltsjahr 2005
Ratsdok. 11445/04

A. Problem
Der EU-Haushalt 2005 ist der erste für die Dauer des Haushaltsjahres geltende
Haushalt der erweiterten Union. Die Europäische Kommission hat einen
Anstieg der Zahlungen für die EU-25 um 9,8 Prozent auf 109,5 Mrd. Euro vor-
geschlagen.

B. Lösung
Kenntnisnahme der Unterrichtung mit Annahme einer Entschließung.
Einstimmige Annahme

C. Alternativen
Kenntnisnahme der Unterrichtung.

D. Kosten
Gemäß den Vorausschätzungen der Europäischen Kommission wird der deutsche
Finanzierungsanteil zum Gemeinschaftshaushalt 2005 21,1 Prozent betragen.
Damit sinkt der Beitrag Deutschlands weiter (22,1 Prozent in 2004, 25,5 Pro-
zent in 1999). Mit den Beschlüssen des Europäischen Rates von Berlin im Jahr
1999 über die Finanzierung der Gemeinschaft bis zum Jahr 2006 konnte diese
Entwicklung eingeleitet werden. Ein Rückgang der Abführungen ist damit we-
gen des gleichzeitigen Anstiegs der EU-Gesamtausgaben aber nicht verbunden.

Drucksache 15/3874 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung – Drucksache 15/3779 Nr. 1.57 – folgende Ent-
schließung anzunehmen:
Der Deutsche Bundestag unterstützt einvernehmlich das Ziel der Bundesregie-
rung, im weiteren Haushaltsverfahren zu gewährleisten, dass der endgültig ver-
abschiedete Haushaltsplan 2005 die Ausgabenobergrenze von 1 Prozent des
EU-Bruttonationaleinkommens (EU-BNE) einhält.

Berlin, den 30. September 2004

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Bartholomäus Kalb
Berichterstatter

Dr. Heinz Köhler
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3874

Bericht der Abgeordneten Bartholomäus Kalb und Dr. Heinz Köhler

I. Verfahrensablauf
Der Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen
Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2005 der Europäi-
schen Kommission wurde am 24. September 2004 dem
Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung und dem
Finanzausschuss und dem Ausschuss für die Angelegenhei-
ten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II.Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Vorschlag für die Agrarausgaben beträgt insgesamt
50,1 Mrd. Euro (+ 9,7 Prozent). Für die neuen Mitgliedstaa-
ten steigen die Zahlungen von 0,932 Mrd. Euro im Jahr
2004 auf 3,063 Mrd. Euro in 2005 (+ 229 Prozent), da 2005
erstmals Direktzahlungen in Höhe von 1,4 Mrd. Euro an
diese Staaten fließen.
Die Ausgaben für die Strukturfonds steigen um
14,8 Prozent auf 35,4 Mrd. Euro. Die Mittel für die neuen
Mitgliedstaaten werden ungefähr verdoppelt (von
1,860 Mrd. Euro auf 3,774 Mrd. Euro). Für die EU-15 ist
ein Anstieg der Mittel um 16 Prozent vorgesehen.
Die Ausgaben für die Internen Politiken wachsen insgesamt
nur um 2,8 Prozent (auf 7,7 Mrd. Euro), wobei der Anteil
des Bereichs Justiz und Inneres um 9,2 Prozent ansteigt.
Der Finanzrahmen für die Externen Politiken soll insgesamt
nur um 1,2 Prozent wachsen. Um die Unterstützung für den
Irak weiterhin zu gewährleisten, plant die Kommission, auf
das Flexibilitätsinstrument zurückzugreifen. Dieses ermög-
licht den Zugriff auf weitere 200 Mio. Euro jährlich außer-
halb der Obergrenzen der Rubriken.
Für den Verwaltungshaushalt werden 6,36 Mrd. Euro veran-
schlagt. Die Kommission schlägt die Schaffung von 700
neuen Stellen vor, davon 50 Prozent im Sprachendienst.
Bei den Vorbeitrittshilfen steigen die Zahlungsermächtigun-
gen um 11,3 Prozent auf knapp unter 3,2 Mrd. Euro. Davon
profitieren insbesondere Bulgarien, Rumänien und die Tür-
kei. Aus der Abwicklung der Vorbeitrittshilfen für die bei-
getretenen Mitgliedstaaten entfallen auf 2005 noch Zahlun-
gen von 1,55 Mrd. Euro (1,71 Mrd. Euro in 2004).

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Finanzausschuss hat in seiner 70. Sitzung am
29. September 2004 einvernehmlich die Kenntnisnahme der
Vorlage empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat in seiner 52. Sitzung am 29. September
2004 einvernehmlich die Kenntnisnahme der Vorlage emp-
fohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse imHaushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner
52. Sitzung am 30. Juni 2004 und in seiner 56. Sitzung am
30. September 2004 abschließend beraten und beschloss
einvernehmlich, dem Deutschen Bundestag in Kenntnis der
Unterrichtung die Annahme der in der Beschlussempfeh-
lung genannten Entschließung der Abgeordneten der Frakti-
onen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und
FDP zu empfehlen.
In die Ausschussberatung hat die Fraktion der CDU/CSU
zudem den folgenden Antrag eingebracht:
Der Haushaltsausschuss wolle beschließen:
Der Haushaltsausschuss unterstützt das Ziel der Bundesre-
gierung, im weiteren Haushaltsverfahren zu gewährleisten,
dass durch Kürzungen des Haushaltsvorentwurfs der end-
gültig verabschiedete Haushaltsplan 2005 die Ausgaben-
obergrenze von 1 Prozent des EU-BNE einhält. Dabei geht
der Haushaltsausschuss davon aus, dass der Erhalt des
Niveaus der Förderung in den strukturschwachen Regionen
angestrebt wird.
Die vorgeschlagenen hohen Zuwachsraten des EU-Haus-
halts würden die Sparanstrengungen im Bundeshaushalt
erheblich beeinträchtigen.
Dieser Antrag wurde im Ausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU abgelehnt.

Berlin, den 30. September 2004
Bartholomäus Kalb
Berichterstatter

Dr. Heinz Köhler
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3874

Anlage

11445/04 BUDGET 37 tr/HBA/gw 1
DG G III DE

EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT

EUROPÄISCHE ATOMGEMEINSCHAFT

ENTWURF

GESAMTHAUSHALTSPLAN

DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2005

BAND 0

BEGRÜNDUNG

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/3874

INHALT

Seite
I. EINLEITUNG .......................................................................................................................10

II. WICHTIGSTE ELEMENTE DES HAUSHALTSPLANENTWURFS ................................18

III. ANSATZ DER EINNAHMEN ..............................................................................................2

IV. ANSATZ DER AUSGABEN

Verwaltungsausgaben der Organe:

Europäisches Parlament – (Einzelplan I)................................................................................3�

Rat – (Einzelplan II) ...............................................................................................................3�

Kommission – (Einzelplan III)

Verwaltungsmittel ......................................................................................................... ���

Anlage II – Amt für amtliche Veröffentlichungen (AAV) ........................................... ���

Anlage III – Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)................................ ���

Anlage IV – Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)...................................... ���

Anlage V – Amt für die Feststellung und Abwicklung

finanzieller Ansprüche (PMO)..................................................................4�

Anlage VI – Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) .....................4�

Anlage VII – Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Luxemburg (OIL)..............4�

Gerichtshof – (Einzelplan IV) ................................................................................................4�

Rechnungshof – (Einzelplan V) .............................................................................................4�

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss – (Einzelplan VI)........................................4


Ausschuss der Regionen – (Einzelplan VII)...........................................................................4


Europäischer Bürgerbeauftragter – (Einzelplan VIIIa) ..........................................................4�

Europäischer Datenschutzbeauftragter – (Einzelplan VIIIb) ................................................. ���

Drucksache 15/3874 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Ausgaben der Kommission nach Politikbereichen:

Titel 01 - Wirtschaft und Finanzen...................................................................... �
Titel 02 - Unternehmen........................................................................................ �
Titel 03 - Wettbewerb.......................................................................................... �
Titel 04 - Beschäftigung und Soziales ................................................................. ��

Titel 05 - Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums..................... �

Titel 06 - Energie und Verkehr............................................................................ ��

Titel 07 - Umwelt.................................................................................................5

Titel 08 - Forschung.............................................................................................5 �

Titel 09 - Informationsgesellschaft ......................................................................5 �

Titel 10 - Direkte Forschung................................................................................5 �

Titel 11 - Fischerei...............................................................................................5 �

Titel 12 - Binnenmarkt.........................................................................................5 �

Titel 13 - Regionalpolitik.....................................................................................5 �

Titel 14 - Steuern und Zollunion .........................................................................5 �

Titel 15 - Bildung und Kultur ..............................................................................5


Titel 16 - Presse und Kommunikation.................................................................5 �

Titel 17 - Gesundheit und Verbraucherschutz .....................................................5 �

Titel 18 - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts...............................5 �

Titel 19 - Außenbeziehungen............................................................................... ���

Titel 20 - Handel.................................................................................................. ��
Titel 21 - Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten .......................... ��
Titel 22 - Erweiterung.......................................................................................... ���

Titel 23 - Humanitäre Hilfe ................................................................................. ��

Titel 24 - Betrugsbekämpfung............................................................................. ��

Titel 25 - Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der

Kommission ........................................................................................ ��

Titel 26 - Verwaltung.......................................................................................... � ��

Titel 27 - Haushalt ............................................................................................... ��

Titel 28 - Audit .................................................................................................... ��

Titel 29 - Statistik ................................................................................................ ���

Titel 30 - Versorgungsbezüge.............................................................................. ���

Titel 31 - Reserven...............................................................................................���

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/3874

FINANZINFORMATIONEN ÜBER DIE EUROPÄISCHEN

ENTWICKLUNGSFONDS

– ANLAGE ZUM ENTWURF DES HAUSHALTSPLANS ..........................................6�

________________________

Drucksache 15/3874 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

I. EINLEITUNG

Der Rat hat am 19. Juli 2004 den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 auf-

gestellt. Einzelheiten dazu sind im vorliegenden Band 0 des Entwurfs des Haushaltsplans der

Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2005 aufgeführt.

Bei der Aufstellung dieses Haushaltsplanentwurfs hat der Rat den ihm von der Kommission

unterbreiteten Vorentwurf des Haushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für 2005

zugrunde gelegt.

Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Euro-

päischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Ver-

besserung des Haushaltsverfahrens 1 hat am 16. Juli 2004 vor den Erörterungen des Rates eine

Konzertierungssitzung zwischen Rat und Europäischem Parlament unter Beteiligung der

Kommission stattgefunden.
1 ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1 und Berichtigung in ABl. C 303 vom 20.10.1999, S. 6.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11 – Drucksache 15/3874

A. Vorentwurf des Haushaltsplans für 2005

Der - unter Berücksichtigung der endgültigen Beträge der Voranschläge der anderen Organe

als der Kommission berichtigte - Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans (HVE) der Europä-

ischen Gemeinschaften für 2005, den die Kommission dem Rat vorgelegt hat, umfasst ins-

gesamt Haushaltsansätze von

– 117 242,21 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen,

– 109 568,21 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen.

Die Eigenmittel, die zur Finanzierung der Mittelansätze des berichtigten Vorentwurfs des

Haushaltsplans erforderlich sind, belaufen sich insgesamt auf 1,04 % des BNE.

Dieser berichtigte Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans weist im Vergleich zu den im Haus-

haltsplan 2004 bewilligten Beträgen einen Anstieg um 5,2% bei den Mitteln für Verpflich-

tungen und um 9,8% bei den Mitteln für Zahlungen auf 1.

Der von der Kommission gemäß Artikel 272 Absatz 9 Unterabsatz 3 des EG-Vertrags festge-

stellte Höchstsatz für die Anhebung der nichtobligatorischen Ausgaben für das Haushaltsjahr

2005 beläuft sich auf 3,4%.
1 Einschließlich der Berichtigungshaushaltspläne Nrn. 1 bis 6/2004.

Drucksache 15/3874 – 12 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

B. Konzertierungssitzung mit dem Europäischen Parlament

Vor der Aufstellung des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 hielt

der Rat am 16. Juli 2004 eine Konzertierungssitzung mit einer Delegation des Europäischen

Parlaments ab. Die Delegation des Europäischen Parlaments wurde vom Vorsitzenden des

Haushaltsausschusses, Herrn Terence WYNN, geleitet. Ihr gehörten ferner an:

Herr Salvador GARRIGA POLLEDO (Berichterstatter für den Einzelplan III (Kommission)

des Haushaltsplans 2005) und die Mitglieder des Haushaltsausschusses Herr Reimer BÖGE,

Frau Kathalijne BUITENWEG, Herr Gianfranco DELL'ALBA, Herr Den DOVER,

Frau Barbara DÜHRKOP DÜHRKOP, Herr Szabolcs FAZAKAS, Frau Neena GILL,

Frau Françoise GROSSETÊTE, Frau Catherine GUY�QUINT, Herr Armin LASCHET,
Herr Jan MULDER, Herr Bartho PRONK, Herr Esko Olavi SEPPÄNEN,

Herr Laszlo SURJÁN, Frau Diemut THEATO, Herr Rijk van DAM,

Herr Kyösti VIRRANKOSKI und Herr Ralf WALTER.

Die Mitglieder der Europäischen Kommission Frau Michaele SCHREYER und Herr Markos

KYPRIANOU nahmen ebenfalls an dieser Konzertierungssitzung teil.

1. Landwirtschaft

Das Europäische Parlament bat die Kommission um Bestätigung, dass die beiden Pilot-

projekte aus dem Jahr 2004 ("Risikofinanzierung für Tierseuchen" und "Verbesserung

der Qualität in der Landwirtschaft") auch im Jahr 2005 finanziert werden.

Die Kommission bestätigte, dass sie im September einen Bericht über die Durchführung

dieser Pilotprojekte vorlegen wird, der gegebenenfalls die Beträge enthalten wird, die in

das im Herbst zu übermittelnde Berichtigungsschreiben aufzunehmen sind.

Das Europäische Parlament und der Rat kamen überein, die Agrarausgaben auf der

Grundlage des Berichtigungsschreibens, das die Kommission im Herbst vorlegen wird,

weiter zu prüfen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 13 – Drucksache 15/3874

2. Internationale Fischereiabkommen

Das Europäische Parlament und die Kommission kritisierten die vom Rat vorgenommenen

Kürzungen bei den internationalen Fischereiabkommen und unterstützten den Haushaltsplan-

vorentwurf.

Das Europäische Parlament ersuchte die Kommission, zu prüfen, ob die Darstellung der

Haushaltslinien für internationale Fischereiabkommen in einigen Punkten geändert werden

kann, um die Transparenz dieser Haushaltslinien zu erhöhen.

Zum Abschluss ihres Gedankenaustauschs kamen das Europäische Parlament und der Rat

überein, die Erörterung dieser Frage im November auf der Grundlage des Berichtigungs-

schreibens, das die Kommission vorlegen wird, fortzusetzen.

3. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Das Europäische Parlament erklärte, es sei anhand der vorgelegten Informationen nicht zu der

Überzeugung gelangt, dass die vom Rat vorgesehene Erhöhung der GASP-Mittel erforderlich

ist. Es bat ferner um weitere Informationen insbesondere im Zusammenhang mit den kürzlich

gefassten Beschlüssen in Bezug auf die Sonderbeauftragten, Georgien und Proxima sowie die

Finanzierung der Tagegelder aus dem GASP-Haushalt.

Der Rat nahm die Anträge des Europäischen Parlaments zur Kenntnis und betonte seine

Bereitschaft, eng mit dem Europäischen Parlament zusammenzuarbeiten. In der nächsten

planmäßigen Sitzung des Europäischen Parlaments und des Rates über GASP-Fragen werden

daher zusätzliche Informationen vorgelegt.

Drucksache 15/3874 – 14 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

4. Rubriken 4 und 7

Der Rat erklärte, dass im Rahmen der Rubrik 4 ein Spielraum verbleiben und eine Inan-

spruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung des Wiederaufbaus in Irak

vermieden werden müsse.

Was die Finanzierung der Beihilfen für die zyperntürkische Volksgruppe und die

entsprechende Rubrik der Finanziellen Vorausschau anbelangt, so kamen das Europäische

Parlament und der Rat überein, so rasch wie möglich eine geeignete Lösung zu erarbeiten.

Die Kommission erklärte, dass sie im September ein Berichtigungsschreiben vorlegen werde,

um dem neuen Status Kroatiens als Bewerberland Rechnung zu tragen (Eingliederung in

Rubrik 7 (Heranführungsstrategie) anstatt in Rubrik 4).

5. Verwaltungsausgaben

Das Europäische Parlament hatte Verständnis dafür, dass im Rahmen der Rubrik 5 ein Spiel-

raum verbleiben muss, kritisierte aber das vom Rat angewandete Verfahren. Es behielt sich

ferner seinen Standpunkt vor, bis es die Anträge der Organe und die Möglichkeit, im Jahr

2004 bestimmte für 2005 vorgesehene Ausgaben vorzuziehen, eingehend geprüft hat.

Was die Aufstockung des Haushalts des Rates (Einzelplan II) anbelangt, so ersuchte das

Europäische Parlament um mehr Informationen über die Kosten der Europäischen

Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der Einrichtung der vom Europäischen Rat jüngst

beschlossenen zivil-militärischen Zelle. Der Rat erteilte hierzu mündlich weitere Auskünfte.

Die Kommission äußerte sich enttäuscht über die vom Rat vorgenommenen Kürzungen der

Mittel für Verwaltungsausgaben und wies auf die Folgen hin, die diese Kürzungen für die

Personaleinstellung haben könnten.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15 – Drucksache 15/3874

6. Mittel für Zahlungen

Der Rat beharrte darauf, dass angesichts der nationalen wirtschaftlichen Zwänge der

Mitgliedstaaten eine begrenzte und kontrollierte Aufstockung der Mittel für Zahlungen erfor-

derlich ist.

Das Europäische Parlament und der Rat kamen überein, in der nächsten Konzertierungs-

sitzung im November auf diesen Punkt zurückzukommen.

7. Finanzplanung

Das Europäische Parlament und der Rat billigten folgende gemeinsame Erklärung zur Finanz-

planung:

"1. Die Kommission legt zweimal im Jahr, das erste Mal im Mai/Juni (zusammen mit den
dem HVE beigefügten Dokumenten) und das zweite Mal im Dezember/Januar (nach der
Feststellung des Haushaltsplans) eine vollständige Finanzplanung für die Rubriken 3
und 4 der aktuellen Finanziellen Vorausschau vor. In diesem Dokument, das nach
Rubrik, Politikbereich und Haushaltslinie aufgeschlüsselt ist, sollten zwei Phasen erfasst
werden:

a) geltende Rechtsakte, mit einer Unterscheidung zwischen Mehrjahresprogrammen
und jährlichen Maßnahmen:

– bei Mehrjahresprogrammen sollte die Kommission angeben, nach welchem
Verfahren sie angenommen wurden (Mitentscheidungsverfahren oder Kon-
sultationsverfahren), ihre Laufzeit, die als Bezugsrahmen dienenden Beträge
und den auf Verwaltungsausgaben entfallenden Anteil;

– bei jährlichen Maßnahmen (Pilotvorhaben – vorbereitende Maßnahmen,
Ämter, Agenturen usw.) und Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständig-
keiten der Kommission finanziert werden, sollten Mehrjahresschätzungen
und (für Pilotvorhaben – vorbereitende Maßnahmen) die Spielräume ange-
geben werden, die unterhalb der zulässigen, in der Interinstitutionellen Ver-
einbarung vorgesehenen Obergrenzen (32 Mio. EUR für Pilotvorhaben und
75 Mio. EUR für vorbereitende Maßnahmen) verbleiben;

b) künftige Rechtsakte: laufende Vorschläge der Kommission unter Angabe der
Haushaltslinie (untere Ebene), des Kapitels und des Politikbereichs. Es wird ein
Mechanismus zur systematischen Aktualisierung der Tabellen bei Annahme eines
neuen Vorschlags eingeführt, um die finanziellen Folgen abschätzen zu können.

Drucksache 15/3874 – 16 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

2. Die Kommission sollte nach einem Weg suchen, Querverweise zwischen der
Finanzplanung und ihrem Legislativprogramm herzustellen, um präzisere und
verlässlichere Voraussagen machen zu können. Sie sollte für jeden Legislativvorschlag
angeben, ob er in der Mai-Dezember-Planung enthalten ist oder nicht. Der
Haushaltsbehörde sollte insbesondere Folgendes zur Kenntnis gebracht werden:

a) alle neuen Rechtsakte, die angenommen wurden, aber nicht in dem Mai-Dezem-
ber-Dokument enthalten sind (einschließlich der entsprechenden Beträge);

b) alle künftigen Rechtsakte, die vorgelegt wurden, aber nicht in dem Mai-Dezem-
ber-Dokument enthalten sind (einschließlich der entsprechenden Beträge);

c) die in dem jährlichen Legislativprogramm der Kommission vorgesehenen Rechts-
akte mit Angabe der Maßnahmen, die wahrscheinlich finanzielle Auswirkungen
haben werden (ja/nein).

Erforderlichenfalls sollte die Kommission angeben, welche Planungsänderung der neue
Rechtsakt nach sich zieht.

Ausgehend von den Daten, die die Kommission vorlegt, sollte bei jedem in der Inter-
institutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 vorgesehenen Trilog gemäß der gemein-
samen Erklärung vom Juli 2000 Bilanz gezogen werden."

Das Europäische Parlament und der Rat billigten ferner folgende gemeinsame Erklärung zur

Finanzplanung für Irak:

"Die Haushaltsbehörde fordert die Kommission auf, so rasch wie möglich eine
umfassende Bewertung des bis einschließlich 2006 abzusehenden Bedarfs für Irak mit
einem entsprechenden Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten, der die von der Union
bereits zugesagten Beträge einschließt, und gegebenenfalls vor der zweiten Lesung des
Haushaltsplans 2005 durch den Rat eine überarbeitete Finanzplanung für 2006
einschließlich der Mittelansätze für Irak vorzulegen. Das Haushaltsverfahren 2006
bleibt hiervon unberührt. Im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2006 wird die
Kommission den entsprechenden Vorschlag unterbreiten."

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 17 – Drucksache 15/3874

8. Finanzielle Vorausschau 2007-2013

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission billigten folgende gemeinsame

Erklärung:

"Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erinnern daran, dass die
Finanzielle Vorausschau im Geiste loyaler interinstitutioneller Zusammenarbeit
ausgehandelt werden sollte, und erklären sich bereit, während des gesamten Verfahrens
alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, damit das Verfahren zur Annahme
des nächsten Finanzrahmens erfolgreich zum Abschluss gebracht wird.

In diesem Zusammenhang vereinbaren sie, während des gesamten Verfahrens
Informationen auszutauschen."

9. Modulation im Agrarbereich

Die Kommission erklärte, sie prüfe zur Zeit, wie zwischen den Teilrubriken 1a und 1b der

Finanziellen Vorausschau Anpassungen infolge der im Rahmen der GAP-Reform vorge-

sehenen Modulationsmaßnahmen, die sich auf den Haushaltsplan für 2006 auswirken, vorge-

nommen werden können.

Der Rat und das Europäische Parlament nahmen die Informationen der Kommission zur

Kenntnis.

Drucksache 15/3874 – 18 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

II. WICHTIGSTE ELEMENTE DES HAUSHALTSPLANENTWURFS

A. Der Rat hat den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 aufgestellt.

Die wichtigsten Elemente des Entwurfs sind nachstehend im Einzelnen aufgeführt:

GESAMTBETRAG DER AUSGABEN AUF DER GRUNDLAGE
DER BERATUNGSERGEBNISSE DES RATES

(in Mio. EUR - gerundete Beträge)

Mittel für Verpflichtungen (MV) 115 977,00

Mittel für Zahlungen (MZ) 105 221,20

davon nichtobligatorische Ausgaben MV 70 233,77

MZ 59 436,95

B. Nach dem vom Rat aufgestellten Haushaltsplanentwurf nehmen die Mittel für Ver-

pflichtungen im Vergleich zum Haushaltsplan 2004 um 4,1% und die Mittel für Zah-

lungen um 5,4% zu.

Nach diesem Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 beträgt der Steige-

rungssatz hinsichtlich der NOA 3,0% bei den MV und 5,1% bei den MZ.

Die im Haushaltsplanentwurf vorgesehenen Mittel für Zahlungen belaufen sich auf ins-

gesamt 0,99% des BNE der Gemeinschaft.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19 – Drucksache 15/3874

C. Die nachstehende Tabelle enthält einen Überblick (nach Rubriken der Finanziellen

Vorausschau) über den Entwurf des Haushaltsplans für 2005:

(in Mio. EUR)

Rubrik Erste Lesung
Differenz gegenüber HVE 2005

(berichtigt)
Differenz in % gegenüber

Haushaltsplan 2004

Verbleibender
Spielraum im
Rahmen der

jetzigen
Finanziellen
Vorausschau

Verpflichtungen Zahlungen Verpflichtungen Zahlungen Verpflichtungen Zahlungen

1. Landwirtschaft

davon

1a. Marktbezogene Ausgaben

1b. Ländliche Entwicklung

49 675,45

42 834,45
6 841,00

49 113,85

42 834,45
6 279,40

– 1 000,00

– 1 000,00
0

– 1.000,00

– 1 000,00
0

6,2 %

6,4 %
4,7 %

7,5 %

6,4 %
15,3 %

1 763,55

1 763,55
0

2. Strukturmaßnahmen

davon

– Strukturfonds
– Kohäsionsfonds

42 378,50

37 246,57
5 131,93

32 396,03

29 390,53
3 005,50

0 – 3 000,00

– 3 000,00

3,3 % 5,1 % 62,50

3. Interne Politikbereiche

davon

– Forschungsrahmenprogramm

– Energie und Verkehr

– Allgemeine und berufliche
Bildung und Jugend

– Raum der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts

8 903,34

5 047,00
1 021,92

884,55

533,73

7 686,18

4 012,58
983,64

801,67

519,00

– 55,24 – 42,44 2,3 % 2,3 % 108,66

4. Externe Politikbereiche
davon

– Mittelmeerländer

– Asiatische Länder

– Länder des Westlichen
Balkans

– Osteuropäische und
mittelasiatische Republiken

– Lateinamerikanische
Länder

– GASP

5 104,60

1 023,67

604,00

521,00

473,08

286,90

62,60

4 986,18

846,13

554,00

466,00

493,00

376,00

54,00

– 129,40 – 24,00 – 1,4 % 0,7 % 14,40

5. Verwaltungsausgaben

davon

– Kommission

– Übrige Organe

6 308,12

3 960,67

2 347,45

6 308,12

3 960,67

2 347,45

– 80,57 – 80,57 3,1 % 3,1 % 51,88

6. Reserven

davon

– Reserve für Garantien

– Soforthilfereserve

446,00

223,00

223,00

446,00

223,00

223,00

0 0 0,9 % 0,9 % 0

7. Heranführungshilfe 1 856,00 2 979,85 0 – 200,00 7,1 % 4,3 % 1 616,00

8. Ausgleichszahlungen 1 304,99 1 304,99 0 0 – 7,4 % – 7,4 % 11,01

Gesamtbetrag
davon

obligatorische Ausgaben

nichtobligatorische Ausgaben

115 977,00

45 743,23

70 233,77

105 221,20

45 784,25

59 436,95

– 1 265,21 – 4 347,01 4,1 % 5,4 %

Zahlungsermächtigungen, in % des
BNE

0,99 %

Einzelheiten sind in den Teilen der Begründung hinsichtlich der verschiedenen Einzelpläne

und Politikbereiche des Haushaltsplans aufgeführt.

Drucksache 15/3874 – 20 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

D. Bei der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 hat der Rat

eine Reihe von Leitlinien befolgt:

1. ALLGEMEINES

a) Dieser aus der ersten Lesung im Rat hervorgegangene Haushaltsplanentwurf

wurde

– unter voller Berücksichtigung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom

6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des

Haushaltsverfahrens und

– unter Beachtung der am 9. März 2004 angenommenen Schlussfolgerungen

des Rates zu den Haushaltsleitlinien für das Jahr 2005 1 aufgestellt.

b) In diesem Zusammenhang wurde ganz besonders darauf geachtet, dass

– jede der jährlichen Ausgabenobergrenzen eingehalten wird, die in der Finan-

ziellen Vorausschau für 2005 festgelegt wurden,

– so weit wie möglich ausreichende Spielräume unterhalb der Obergrenzen

für die verschiedenen Rubriken verbleiben, um unvorhergesehenen

Situationen Rechnung tragen zu können,

– angemessene Mittel für die verschiedenen Prioritäten der Europäischen

Union bereit stehen;

– die Kopenhagener Verpflichtungen, wie sie in den Haushaltsplanvorentwurf

eingeflossen sind, Bestätigung finden;

– die Mittel für Zahlungen gegenüber 2004 begrenzt und kontrolliert steigen.
1 Dok. 6300/04 FIN 61.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 21 – Drucksache 15/3874

c) Im Übrigen ließ sich der Rat bei der Aufstellung dieses Haushaltsplanentwurfs

von folgenden Grundsätzen leiten:

– Wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehen, im Herbst

Prüfung eines die Agrarausgaben betreffenden Berichtigungsschreibens, um

den aktualisierten Bedarfsschätzungen Rechnung zu tragen, ohne schon jetzt

bei den Agrarausgaben eine Kürzung der Mittel auszuschließen.

– Einhaltung der in der Finanziellen Vorausschau vorgesehenen Verpflich-

tungen in Bezug auf die strukturpolitischen Maßnahmen.

Was die Höhe der Mittel für Zahlungen anbelangt, so hat der Rat den

Anstieg der Mittel für Zahlungen unter Berücksichtigung der Durchfüh-

rungsquote in den vorangegangenen Jahren und der voraussichtlichen

Durchführungsquote im Jahr 2005 begrenzt.

– Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs innerhalb des für die internen Politik-

bereiche verfügbaren Finanzrahmens, wobei die Möglichkeiten zur

Verwendung der Mittel und die Beibehaltung einer Marge unterhalb der

Obergrenze dieser Rubrik der Finanziellen Vorausschau berücksichtigt

werden, um es dem Europäischen Parlament zu gestatten, seine eigenen

Prioritäten zu wählen.

– Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs innerhalb des für die externen Politik-

bereiche verfügbaren Finanzrahmens, wobei die Beibehaltung einer Marge

unterhalb der Obergrenze dieser Rubrik der Finanziellen Vorausschau

berücksichtigt wird.

Der Rat hat die diesbezüglichen Mittel umgeschichtet, um eine Inanspruch-

nahme des Flexibilitätsinstruments zu vermeiden, das die Kommission zur

Finanzierung des Wiederaufbaus in Irak vorgeschlagen hatte.

Drucksache 15/3874 – 22 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

– In Bezug auf die Verwaltungsausgaben Beibehaltung einer ausreichenden Marge

unterhalb der Obergrenze der Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau im Rahmen

eines soliden Finanzmanagements.

– Ausgaben für die Heranführungshilfen: Billigung des HVE hinsichtlich der Mittel

für Verpflichtungen.

Was die Höhe der Mittel für Zahlungen anbelangt, so hat der Rat den Anstieg der

Mittel für Zahlungen unter Berücksichtigung der Durchführungsquote in den

vorangegangenen Jahren begrenzt.

– Begrenzte und kontrollierte Aufstockung der Mittel für Zahlungen in allen

Bereichen, insbesondere unter Berücksichtigung der Durchführungsquote in den

letzten Jahren, der Kapazität zur Verwendung der Mittel, der zu erwartenden

Zahlungsquote im Zusammenhang mit den noch abzuwickelnden Mittelbindungen

und der Haushaltszwänge der Mitgliedstaaten.

Der Rat ersucht die Kommission in diesem Zusammenhang, einen Berichtigungs-

haushalt vorzulegen, wenn sich die in den Haushaltsplan 2005 eingesetzten Mittel

für Zahlungen als unzureichend für die Deckung der unter die Rubrik 1a (Agrar-

ausgaben, außer Entwicklung des ländlichen Raums), die Rubrik 2 (Struktur-

maßnahmen) und die Rubrik 7 (Heranführungsstrategie) der Finanziellen

Vorausschau fallenden Ausgaben erweisen sollten.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 23 – Drucksache 15/3874

2. ANDERE ALLGEMEINE FRAGEN

a) Eingliederungsplan

Was den im Haushaltsplanvorentwurf vorgeschlagenen Eingliederungsplan anbe-

langt, so hat der Rat beschlossen, einige Linien zu schaffen bzw. zu streichen und

den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wie bisher nicht einzubeziehen 1.

b) Einstufung

Hinsichtlich der Einstufung ist der Rat der von der Kommission in ihrem HVE

vorgeschlagenen Einstufung gefolgt, hat aber darauf hingewiesen, dass alle

Ausgaben im Zusammenhang mit den Ruhegehältern, der Gemeinsamen Agrar-

politik und dem Veterinär- und Pflanzenschutzbereich sowie den internationalen

Fischereiabkommen nach der Interinstitutionellen Vereinbarung als obligatorische

Ausgaben zu betrachten sind.

c) Vorbereitende Maßnahmen und Rechtsgrundlagen

Der Rat hat die von der Kommission vorgeschlagenen vorbereitenden

Maßnahmen und Pilotprojekte beibehalten und auf die strikte Befolgung der

Interinstitutionellen Vereinbarung hinsichtlich der Rechtsgrundlagen geachtet.

Der Rat erinnerte daran, dass für die Informationspolitik eine Rechtsgrundlage

erforderlich ist.
1 Hinsichtlich des EEF sei an die von der Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mit-

gliedstaaten angenommene Erklärung im Anhang zur Schlussakte zum Vertrag über die Euro-
päische Union erinnert: "Die Konferenz kommt überein, dass der Europäische
Entwicklungsfonds im Einklang mit den bisherigen Bestimmungen weiterhin durch
einzelstaatliche Beiträge finanziert wird."

Der Rat erinnert im Übrigen daran, dass es sich bei den Mitteln der Linien für den EEF natur-
gemäß um obligatorische Ausgaben handeln würde.

Drucksache 15/3874 – 24 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

3. AUSGABEN NACH POLITIKBEREICHEN

Entsprechend dem oben dargelegten Konzept hat der Rat folgende Maßnahmen

getroffen:

a) Agrarausgaben (Rubrik 1 der Finanziellen Vorausschau):

– lineare Kürzung der im HVE beantragten Mittel für Verpflichtungen und

Zahlungen um 1 Mrd. EUR in allen Artikeln der Teilrubrik 1a

(marktbezogene Ausgaben), deren Mittelansätze über 800 Mio. EUR

betragen. Diese Kürzung ist im Rahmen der Gesamtstrategie einer kontrol-

lierten Aufstockung der Mittel für Zahlungen zu sehen, wobei vorge-

schlagen wird, sowohl obligatorische Ausgaben (Teilrubrik 1a) als auch

nicht obligatorische Ausgaben (sonstige Rubriken) einzubeziehen;

– Bestätigung des HVE der Kommission hinsichtlich der Mittel für die Ent-

wicklung des ländlichen Raums (Teilrubrik 1b).

b) Ausgaben für strukturpolitische Maßnahmen (Rubrik 2 der Finanziellen

Vorausschau):

– Billigung des HVE hinsichtlich der Mittel für Verpflichtungen;

– lineare Kürzung der im HVE beantragten Mittel für Zahlungen um 3 Mrd.

EUR bei den Haushaltslinien für Strukturfonds (2 446 Mio. EUR), Gemein-

schaftsinitiativen (253 Mio. EUR) und Abschluss früherer Programme aus

der Zeit vor 2000 (301 Mio. EUR) unter Berücksichtigung der voraussicht-

lichen Durchführungsquote.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25 – Drucksache 15/3874

c) Ausgaben für interne Politikbereiche (Rubrik 3 der Finanziellen Vorausschau):

– Billigung der vorgeschlagenen Beträge für im Mitentscheidungsverfahren

beschlossene Mehrjahresprogramme entsprechend der Vereinbarung im

Anschluss an die Erweiterung sowie Billigung besonderer Beträge im Zusam-

menhang mit den Kopenhagener Verpflichtungen;

– Begrenzung der Mittel für bestimmte Haushaltslinien, denen keine Mehrjahres-

programme zugrunde liegen, insbesondere bezüglich Presse und Information und

der vorbereitenden Maßnahme betreffend Gefahrenabwehrforschung; außerdem

wurden die Mittel für einige Ämter und Agenturen im Bereich der Zuschüsse

gekürzt, wobei der besonderen Lage der neuen oder in der Anlaufphase befind-

lichen Ämter und Agenturen Rechnung getragen wurde;

– Streichung der Mittel für die Europäische Polizeiakademie und für Ölunfall-

Bekämpfungsmaßnahmen; was die Ölunfall-Bekämpfungsmaßnahmen anbelangt,

so wird die Lage im Verlauf des Haushaltsverfahrens auf der Grundlage

zusätzlicher Informationen über die Durchführung der Änderungsverordnung für

die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs von März 2004 und

über die Machbarkeitsstudien überprüft;

d) Externe Politikbereiche (Rubrik 4 der Finanziellen Vorausschau):

– lineare Kürzung der wichtigsten Haushaltslinien (wobei im Mitentscheidungs-

verfahren beschlossene Programme, internationale Übereinkünfte und der

Wiederaufbau in Irak ausgenommen sind);

– Aufstockung des im HVE vorgeschlagenen Betrags für die GASP auf die Höhe

des in den Haushaltsplan 2004 eingestellten Betrags von 62,6 Mio. EUR an MV;

Drucksache 15/3874 – 26 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

– Finanzierung des Wiederaufbaus in Irak auf der Grundlage der von der

Kommission vorgeschlagenen Beträge, jedoch ohne Inanspruchnahme des Flexi-

bilitätsinstruments;

– begrenzte Kürzung der Mittel für internationale Fischereiabkommen aufgrund der

langsamen Fortschritte bei den Verhandlungen und angesichts der Tatsache, dass

das entsprechende Berichtigungsschreiben im Herbst geprüft wird.

e) Ausgaben für die Heranführungshilfe (Rubrik 7 der Finanziellen Vorausschau):

– Billigung des HVE hinsichtlich der Mittel für Verpflichtungen;

– Kürzung der im HVE beantragten Mittel für Zahlungen um 200 Mio. EUR

(Sapard und Türkei).

f) Ausgaben für Ausgleichszahlungen (Rubrik 8 der Finanziellen Vorausschau):

– Billigung der Anträge im HVE

4. VERWALTUNGSAUSGABEN

Der Rat ging bei seinen Beratungen über die Verwaltungsausgaben der Organe von folgenden

Grundsätzen aus:

– Schaffung eines ausreichenden Spielraums unterhalb der Obergrenze der Rubrik 5 der

Finanziellen Vorausschau im Hinblick auf ein solides Finanzmanagement;

– Verringerung der laufenden Kosten um 1,5 % unter Berücksichtigung der Auswir-

kungen der Entwicklung der Informationstechnologien und der interinstitutionellen

Zusammenarbeit;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27 – Drucksache 15/3874

– Festlegung einer Pauschalkürzung von mindestens 4 % bei den Mitteln für Dienst-

bezüge unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Quote unbesetzter Stellen;

– Billigung von neuen Planstellen, die im Rahmen der Erweiterung und für bestimmte

neue Aufgaben beantragt wurden, und Kürzung der Mittel für diese gebilligten

Planstellen um 5 % unter Berücksichtigung der spezifischen Zeitpläne für die

Einstellungen;

– Billigung von Stellenumwandlungen und Stellenanhebungen insbesondere im

Zusammenhang mit der Laufbahnentwicklung nach dem neuen Statut.

Drucksache 15/3874 – 28 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

III. ANSATZ DER EINNAHMEN

1. Die Haushaltseinnahmen der Europäischen Union belaufen sich auf einen Betrag

von insgesamt 105 221 196 496 EUR; dies entspricht 0,99% des

Bruttonationaleinkommens (BNE) der Gemeinschaft.

Die Eigenmittel, die für die Finanzierung des Entwurfs des Haushaltsplans 2005

der Europäischen Union erforderlich sind, machen 0,98% des BNE der

Gemeinschaft aus und bleiben unter dem Höchstsatz von 1,24% des BNE, der

entsprechend der Berechnungsmethode gemäß Artikel 3 Absatz 1 des

Beschlusses 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das

System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften 1 festgelegt ist.

Die Deckung des Entwurfs des Haushaltsplans 2005 ist durch folgende

Einnahmen vorgesehen.

in EUR

Herkunft der Einnahmen Entwurf 2005

1. Agrarabschöpfungen 819 450 000

2. Abgaben für Zucker und Isoglukose 793 575 000

3. Zölle 10 749 900 000

4. MWSt-Eigenmittel 15 313 493 929

5. Eigenmittel auf der Grundlage des BNE 76 560 680 270

6. Verfügbare Überschüsse -

7. Verschiedene Einnahmen 984 097 297

INSGESAMT 105 221 196 496
1 ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 29 – Drucksache 15/3874

FINANZIERUNG DES GESAMTHAUSHALTSPLANS

Mittelansätze, die im Haushaltsjahr 2005 gemäß Artikel 1 des Beschlusses
2000/597/EG, Euratom vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der

Gemeinschaften zu decken sind

AUSGABEN Beträge in EUR

1. Landwirtschaft 49 113 850 000

2. Strukturpolitische Maßnahmen 32 396 027 704

3. Interne Politikbereiche 7 686 181 139

4. Externe Politikbereiche 4 986 179 000

5. Verwaltungsausgaben 6 308 119 657

6. Reserven 446 000 000

7. Heranführungshilfe 2 979 850 000

8. Ausgleichszahlungen 1 304 988 996

Gesamtbetrag der Ausgaben 105 221 196 496

EINNAHMEN Beträge in EUR

Verschiedene Einnahmen (Titel 4 bis 9) 984 097 297

Verfügbarer Überschuss aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr
(Kapitel 30, Artikel 300) p.m.

Eigenmittelüberschuss aufgrund einer Übertragung aus den Kapiteln
des EAGFL, Abteilung Garantie (Kapitel 30, Artikel 301) p.m.

Eigenmittelüberschuss aufgrund einer Rückzahlung der Überschüsse
des Garantiefonds im Zuammenhang mit Maßnahmen im
Außenbereich (Kapitel 30, Artikel 302)

p.m.

Überschuss der für frühere Haushaltsjahre abgeführten MWSt- und
BSP/BNE-Eigenmittel (Kapitel 31 und 32) p.m.

Gesamtbetrag der Einnahmen der Titel 3 bis 9 984 097 297

Nettobetrag der Zölle, Agrarzölle und Zuckerabgaben (Kapitel 10,
11, 12) 12 362 925 000

MWSt-Eigenmittel zum einheitlichen Satz (Kapitel 13) 15 313 493 929

Über die ergänzende Einnahme ("BNE"-Eigenmittel) zu
finanzierender Restbetrag (Kapitel 14) 76 560 680 270

Durch die Eigenmittel im Sinne von Artikel 2 des Beschlusses
2000/597/EG, Euratom zu deckende Mittelansätze 104 237 099 199

Gesamtbetrag der Einnahmen 105 221 196 496

Drucksache 15/3874 – 30 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

FINANZIERUNG DES HAUSHALTS

Haushaltsjahr 2005

in EUR

Gemäß Beschluss 2000/597/EG, Euratom

zu finanzierende Ausgaben 104 237 099 199

Zölle, Agrarabschöpfungen und Zucker- und Isoglukoseabgaben

(siehe Tabelle 7) 12 362 925 000

_____________

Zu finanzierender Restbetrag: 91 874 174 199

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 31 – Drucksache 15/3874

TABELLE 1

Berechnung der Begrenzung der einheitlichen Bemessungsgrundlagen für die
Mehrwertsteuer (MWSt) gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2000/597/EG,

Euratom

in EUR

Mitgliedstaat

1 % der MWSt-
Bemessungs-

grundlage (ohne
Begrenzung)

1% des BNE
Begren-

zungssatz
(in %)

1 % des BNE x
Begrenzungs-

satz

1% der
begrenzten

MWSt-
Bemessungs-
grundlage 1

Mitgliedstaaten
mit begrenzter

MWSt-
Bemessungs-

grundlage

(1) (2) (3) (4) (5) (6)

Belgien

Tschechische
Republik

Dänemark

Deutschland

Estland

Griechenland

Spanien

Frankreich

Irland

Italien

Zypern

Lettland

Litauen

Luxemburg

Ungarn

Malta

Niederlande

Österreich

Polen

Portugal

Slowenien

Slowakei

Finnland

Schweden

Vereinigtes
Königreich

1 180 210 000

441 190 000

781 460 000

9 683 287 000

52 975 000

956 730 000

4 859 420 000

7 821 623 000

701 165 000

5 761 165 000

101 439 000

47 167 000

82 880 000

167 402 000

428 337 000

28 816 000

2 255 590 000

1 107 085 000

1 027 741 000

878 780 000

153 877 000

157 136 000

665 460 000

1 236 471 000

9 458 806 000

2 941 735 000

828 308 000

2 015 001 000

22 279 390 000

84 664 000

1 759 150 000

8 358 590 000

16 746 790 000

1 258 380 000

13 875 590 000

128 288 000

106 898 000

186 537 000

234 060 000

832 772 000

46 198 000

4 701 285 000

2 374 650 000

1 932 979 000

1 376 550 000

271 354 000

346 858 000

1 532 005 000

2 865 763 000

18 756 571 000

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

1 470 867 500

414 154 000

1 007 500 500

11 139 695 000

42 332 000

879 575 000

4 179 295 000

8 373 395 000

629 190 000

6 937 795 000

64 144 000

53 449 000

93 268 500

117 030 000

416 386 000

23 099 000

2 350 642 500

1 187 325 000

966 489 500

688 275 000

135 677 000

173 429 000

766 002 500

1 432 881 500

9 378 285 500

1 180 210 000

414 154 000

781 460 000

9 683 287 000

42 332 000

879 575 000

4 179 295 000

7 821 623 000

629 190 000

5 761 165 000

64 144 000

47 167 000

82 880 000

117 030 000

416 386 000

23 099 000

2 255 590 000

1 107 085 000

966 489 500

688 275 000

135 677 000

157 136 000

665 460 000

1 236 471 000

9 378 285 500

Tschechische
Republik

Estland

Griechenland

Spanien

Irland

Zypern

Luxemburg

Ungarn

Malta

Polen

Portugal

Slowenien

Vereinigtes
Königreich

Insgesamt 50 036 212 000 105 840 366 000 52 920 183 000 48 713 466 000
1 Die heranzuziehende Bemessungsgrundlage darf 50% des BNE nicht überschreiten.

Drucksache 15/3874 – 32 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

TABELLE 2

Aufteilung der MWSt-Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c
des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom (Kapitel 1 3)

in EUR

Mitgliedstaat

1% der
begrenzten

MWSt-
Bemessungs-

grundlage

Höchstsatz des
Mehrwert-

steuerabrufs
(in %)

Einheitlicher
Satz der MWSt-

Eigenmittel
(in %)

MWSt-Eigenmittel
zum einheitlichen

Satz

(1) (2) (3) (4) = (1) x (3)

Belgien

Tschechische Republik

Dänemark

Deutschland

Estland

Griechenland

Spanien

Frankreich

Irland

Italien

Zypern

Lettland

Litauen

Luxemburg

Ungarn

Malta

Niederlande

Österreich

Polen

Portugal

Slowenien

Slowakei

Finnland

Schweden

Vereinigtes Königreich

1 180 210 000

414 154 000

781 460 000

9 683 287 000

42 332 000

879 575 000

4 179 295 000

7 821 623 000

629 190 000

5 761 165 000

64 144 000

47 167 000

82 880 000

117 030 000

416 386 000

23 099 000

2 255 590 000

1 107 085 000

966 489 500

688 275 000

135 677 000

157 136 000

665 460 000

1 236 471 000

9 378 285 500

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,50

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

0,314358537

371 009 090

130 192 846

245 658 623

3 044 023 939

13 307 426

276 501 911

1 313 797 064

2 458 793 967

197 791 248

1 811 071 404

20 164 214

14 827 349

26 054 036

36 789 380

130 894 494

7 261 368

709 063 974

348 021 621

303 824 226

216 365 122

42 651 223

49 397 043

209 193 032

388 695 215

2 948 144 114

INSGESAMT 48 713 466 000 15 313 493 929

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 33 – Drucksache 15/3874

TABELLE 3

Bestimmung des einheitlichen Satzes und Aufteilung der unter Zugrundelegung des
Bruttonationaleinkommens (BNE) abgeführten Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1

Buchstabe d des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom (Kapitel 1 4)
in EUR

Mitgliedstaat 1% des BNE

Auf die zusätzliche
Bemessungsgrundlage zu
erhebender einheitlicher

Satz

Einnahmen gemäß der
zusätzlichen

Bemessungsgrundlage zum
einheitlichen Satz

(1) (2) (3) = (1) x (2)

Belgien

Tschechische
Republik

Dänemark

Deutschland

Estland

Griechenland

Spanien

Frankreich

Irland

Italien

Zypern

Lettland

Litauen

Luxemburg

Ungarn

Malta

Niederlande

Österreich

Polen

Portugal

Slowenien

Slowakei

Finnland

Schweden

Vereinigtes
Königreich

2 941 735 000

828 308 000

2 015 001 000

22 279 390 000

84 664 000

1 759 150 000

8 358 590 000

16 746 790 000

1 258 380 000

13 875 590 000

128 288 000

106 898 000

186 537 000

234 060 000

832 772 000

46 198 000

4 701 285 000

2 374 650 000

1 932 979 000

1 376 550 000

271 354 000

346 858 000

1 532 005 000

2 865 763 000

18 756 571 000

0,72335991

2 127 933 238

599 164 821

1 457 570 992

16 116 018 104

61 242 546

1 272 498 630

6 046 269 119

12 113 956 926

910 261 675

10 037 045 880

92 798 399

77 325 730

134 933 392

169 309 626

602 393 900

33 417 782

3 400 721 212

1 717 726 670

1 398 239 564

995 741 119

196 286 612

250 903 180

1 108 191 037

2 072 978 137

13 567 751 979

INSGESAMT 105 840 366 000 76 560 680 270

1 Berechnung des Satzes:
000366840105

27068056076
= 0,723359934998713

Drucksache 15/3874 – 34 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

TABELLE 4

Unter Zugrundelegung des BNE abzuführende Eigenmittel - Finanzierung der Reserven
Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 6

des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom (Kapitel 1 4)
in EUR

Mitgliedstaat
Kredit- und

Kreditgarantie-
reserve

Soforthilfe-
reserve

BNE-Einnahme
ohne Reserven

BNE-Einnahme zum
einheitlichen Satz

(1) (2) (3) (4) = (1) + (2) + (3)

Belgien

Tschechische
Republik

Dänemark

Deutschland

Estland

Griechenland

Spanien

Frankreich

Irland

Italien

Zypern

Lettland

Litauen

Luxemburg

Ungarn

Malta

Niederlande

Österreich

Polen

Portugal

Slowenien

Slowakei

Finnland

Schweden

Vereinigtes
Königreich

6 198 079

1 745 201

4 245 500

46 941 485

178 383

3 706 435

17 611 103

35 284 592

2 651 339

29 235 127

270 296

225 228

393 023

493 152

1 754 606

97 337

9 905 356

5 003 261

4 072 684

2 900 317

571 728

730 811

3 227 853

6 038 010

39 519 094

6 198 079

1 745 201

4 245 500

46 941 485

178 383

3 706 435

17 611 103

35 284 592

2 651 339

29 235 127

270 296

225 228

393 023

493 152

1 754 606

97 337

9 905 356

5 003 261

4 072 684

2 900 317

571 728

730 811

3 227 853

6 038 010

39 519 094

2 115 537 080

595 674 419

1 449 079 992

16 022 135 134

60 885 780

1 265 085 760

6 011 046 913

12 043 387 742

904 958 997

9 978 575 626

92 257 807

76 875 274

134 147 346

168 323 322

598 884 688

33 223 108

3 380 910 500

1 707 720 148

1 390 094 196

989 940 485

195 143 156

249 441 558

1 101 735 331

2 060 902 117

13 488 713 791

2 127 933 238

599 164 821

1 457 570 992

16 116 018 104

61 242 546

1 272 498 630

6 046 269 119

12 113 956 926

910 261 675

10 037 045 880

92 798 399

77 325 730

134 933 392

169 309 626

602 393 900

33 417 782

3 400 721 212

1 717 726 670

1 398 239 564

995 741 119

196 286 612

250 903 180

1 108 191 037

2 072 978 137

13 567 751 979

INSGESAMT 223 000 000 223 000 000 76 114 680 270 76 560 680 270

Prozentsatz von
1 % des BNE 0,0021 0,0021 0,7191 0,7234

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 35 – Drucksache 15/3874

TABELLE 5

Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs
(Haushaltsjahr 2004) gemäß Artikel 4 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom (Kapitel 1 5)

in EUR

Bezeichnung Koeffizient Betrag

1. Anteil des Vereinigten Königreichs an den nicht begrenzten
MWSt-Zahlungen

18,11%

2. Anteil des Vereinigten Königreichs an den zurechenbaren
Gesamtausgaben

7,23%

3. (1) – (2) 10,88%

4. Zurechenbare Ausgaben insgesamt 84 685 362 853

5. Ausgaben für die Heranführungshilfe in den 10 neuen
Mitgliedstaaten im Jahr 2003 1

1 713 442 127

6. Zurechenbare Ausgaben = (4) - (5) 82 971 920 726

7. (3) x (6) 9 024 481 701

8. 0,66 x (7) = ursprünglicher Betrag 5 956 157 923

9. Vorteil für das Vereinigte Königreich 2 820 148 901

10. Grundermäßigung für das VK = (8) - (9) 5 136 009 022

11. Windfall-Gewinne bei den TEM 3 20 858 069

12. Ausgleichsbetrag für das VK = (10) - (11) 5 115 150 953
1 Dieser Betrag wird von den gesamten zurechenbaren Ausgaben abgezogen, so dass Ausgaben,

die vor der Erweiterung ungekürzt waren, auch nach der Erweiterung ungekürzt bleiben.
2 Hierbei handelt es sich um den Vorteil, der dem Vereinigten Königreich aus dem geltenden

Eigenmittelsystem — im Vergleich zum alten System — erwächst (dank der Einführung der
BSP/BNE-Einnahme und der Begrenzung der MWSt-Grundlagen).

3 Hierbei handelt es sich um Gewinne, die sich für das Vereinigte Königreich aus der im Zuge
des neuen Eigenmittelsystems seit 2001 eingeführten Anhebung des Prozentsatzes der
traditionellen Eigenmittel ergeben, welche die Mitgliedstaaten als Erhebungskosten
einbehalten.

Drucksache 15/3874 – 36 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

TABELLE 6

Berechnung der Finanzierung des Korrekturbetrags für das Vereinigte Königreich
(Kapitel 1 5)

in EUR

Zu finanzierender Korrekturbetrag für das Vereinigte Königreich: -5 115 150 953

Mitgliedstaat Anteile an
der BNE-

Grundlage

Anteile ohne
Vereinigtes
Königreich

Anteile ohne
Deutschland, die

Niederlande,
Österreich,

Schweden und das
Vereinigte
Königreich

3/4 des Anteils
Deutschlands, der

Niederlande,
Österreichs und

Schwedens in der
Spalte 2

Spalte 4
aufgeteilt

nach
Schlüssel

von Spalte 3

Finanzierungs-
schlüssel

Anwendung des
Schlüssels auf

den Korrektur-
betrag in EUR

(1) (2) (3) (4) (5)
(6) = (2) + (4) +

(5)
(7)

Belgien

Tschechische
Republik

Dänemark

Deutschland

Estland

Griechenland

Spanien

Frankreich

Irland

Italien

Zypern

Lettland

Litauen

Luxemburg

Ungarn

Malta

Niederlande

Österreich

Polen

Portugal

Slowenien

Slowakei

Finnland

Schweden

Vereinigtes
Königreich

2,78

0,78

1,90

21,05

0,08

1,66

7,90

15,82

1,19

13,11

0,12

0,10

0,18

0,22

0,79

0,04

4,44

2,24

1,83

1,30

0,26

0,33

1,45

2,71

17,72

3,38

0,95

2,31

25,58

0,10

2,02

9,60

19,23

1,45

15,93

0,15

0,12

0,21

0,27

0,96

0,05

5,40

2,73

2,22

1,58

0,31

0,40

1,76

3,29

0,00

5,36

1,51

3,67

0,00

0,15

3,21

15,24

30,52

2,29

25,29

0,23

0,19

0,34

0,43

1,52

0,08

0,00

0,00

3,52

2,51

0,49

0,63

2,79

0,00

0,00

-19,19

-4,05

-2,05

-2,47

1,49

0,42

1,02

0,00

0,04

0,89

4,23

8,47

0,64

7,02

0,06

0,05

0,09

0,12

0,42

0,02

0,00

0,00

0,98

0,70

0,14

0,18

0,77

0,00

0,00

4,87

1,37

3,33

6,40

0,14

2,91

13,83

27,70

2,08

22,95

0,21

0,18

0,31

0,39

1,38

0,08

1,35

0,68

3,20

2,28

0,45

0,57

2,53

0,82

0,00

248 903 663

70 084 115

170 491 608

327 163 174

7 163 521

148 843 753

707 230 145

1 416 965 627

106 473 014

1 174 030 013

10 854 599

9 044 766

15 783 115

19 804 092

70 461 820

3 908 867

69 036 330

34 870 705

163 551 630

116 471 517

22 959 582

29 348 064

129 624 747

42 082 486

0

INSGESAMT 100,00 100,00 100,00 -27,75 27,75 100,00 5 115 150 953

Anm.: Die Beträge wurden bis zur 15. Dezimalstelle berechnet.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
– 37 –

Drucksache 15/3874

TABELLE 7
Finanzierung des Gesamthaushaltsplans aufgeschlüsselt nach Art der Eigenmittel und Mitgliedstaaten – Zusammenfassung

Mitgliedstaat
Agrarzölle, netto

(75%)

Zucker- und
Isoglukoseabgaben,

netto (75%)
Zölle, netto (75%)

Traditionelle Eigen-
mittel insgesamt,

netto (75%)

MWSt-Eigenmittel
zum einheitlichen

Satz

BNE-Eigenmittel,
ohne Reserven

BNE-Eigenmittel,
Reserven

Korrektur zugunsten
des Vereinigten

Königreichs, MWSt
Eigenmittel insgesamt

(1) (2) (3) (4)=(1)+(2)+(3) (5) (6) (7) (8) (9)=(4)+(5)+(6)+(7)+(8)
Belgien 15 675 000 42 675 000 1 200 675 000 1 259 025 000 371 009 090 2 115 537 080 12 396 158 248 903 663 4 006 870 991

Tschechische Republik 5 475 000 11 550 000 107 925 000 124 950 000 130 192 846 595 674 419 3 490 402 70 084 115 924 391 782

Dänemark 9 825 000 23 025 000 204 825 000 237 675 000 245 658 623 1 449 079 992 8 491 000 170 491 608 2 111 396 223

Deutschland 113 475 000 249 525 000 2 153 025 000 2 516 025 000 3 044 023 939 16 022 135 134 93 882 970 327 163 174 22 003 230 217

Estland 900 000 0 17 325 000 18 225 000 13 307 426 60 885 780 356 766 7 163 521 99 938 493

Griechenland 8 700 000 10 800 000 148 275 000 167 775 000 276 501 911 1 265 085 760 7 412 870 148 843 753 1 865 619 294

Spanien 22 875 000 25 650 000 760 725 000 809 250 000 1 313 797 064 6 011 046 913 35 222 206 707 230 145 8 876 546 328

Frankreich 84 000 000 186 150 000 881 475 000 1 151 625 000 2 458 793 967 12 043 387 742 70 569 184 1 416 965 627 17 141 341 520

Irland 450 000 6 600 000 107 550 000 114 600 000 197 791 248 904 958 997 5 302 678 106 473 014 1 329 125 937

Italien 56 400 000 62 700 000 1 084 200 000 1 203 300 000 1 811 071 404 9 978 575 626 58 470 254 1 174 030 013 14 225 447 297

Zypern 825 000 1 800 000 16 875 000 19 500 000 20 164 214 92 257 807 540 592 10 854 599 143 317 212

Lettland 600 000 1 200 000 11 175 000 12 975 000 14 827 349 76 875 274 450 456 9 044 766 114 172 845

Litauen 1 875 000 4 050 000 37 500 000 43 425 000 26 054 036 134 147 346 786 046 15 783 115 220 195 543

Luxemburg 150 000 0 13 125 000 13 275 000 36 789 380 168 323 322 986 304 19 804 092 239 178 098

Ungarn 8 400 000 17 700 000 165 225 000 191 325 000 130 894 494 598 884 688 3 509 212 70 461 820 995 075 214

Malta 525 000 1 125 000 10 725 000 12 375 000 7 261 368 33 223 108 194 674 3 908 867 56 963 017

Niederlande 172 350 000 45 900 000 1 110 450 000 1 328 700 000 709 063 974 3 380 910 500 19 810 712 69 036 330 5 507 521 516

Österreich 5 100 000 18 900 000 160 875 000 184 875 000 348 021 621 1 707 720 148 10 006 522 34 870 705 2 285 493 996

Polen 9 375 000 19 875 000 185 550 000 214 800 000 303 824 226 1 390 094 196 8 145 368 163 551 630 2 080 415 420

Portugal 12 600 000 2 550 000 86 025 000 101 175 000 216 365 122 989 940 485 5 800 634 116 471 517 1 429 752 758

Slowenien 1 575 000 3 300 000 30 600 000 35 475 000 42 651 223 195 143 156 1 143 456 22 959 582 297 372 417

Slowakei 2 625 000 5 550 000 51 975 000 60 150 000 49 397 043 249 441 558 1 461 622 29 348 064 389 798 287

Finnland 1 950 000 4 950 000 76 125 000 83 025 000 209 193 032 1 101 735 331 6 455 706 129 624 747 1 530 033 816

Schweden 9 900 000 12 225 000 279 300 000 301 425 000 388 695 215 2 060 902 117 12 076 020 42 082 486 2 805 180 838

Vereinigtes Königreich 273 825 000 35 775 000 1 848 375 000 2 157 975 000 2 948 144 114 13 488 713 791 79 038 188 - 5 115 150 953 13 558 720 140

Insgesamt 819 450 000 793 575 000 10 749 900 000 12 362 925 000 15 313 493 929 76 114 680 270 446 000 000 0 104 237 099 199

Drucksache 15/3874 – 38 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

2. Die "traditionellen" Eigenmittel (Agrarabschöpfungen, Zölle sowie Zucker- und

Isoglukoseabgaben) belaufen sich auf 10 749,90 Mio. EUR.

3. Die gemeinschaftliche MWSt-Bemessungsgrundlage beläuft sich 2005 auf

48 713,46 Mio. EUR (bei einem Satz von 1 %), wobei berücksichtigt ist, dass die BNE-

Bemessungsgrundlage der Mitgliedstaaten generell auf 50 % begrenzt bleibt, was bei

der MWSt-Bemessungsgrundlage von dreizehn Mitgliedstaaten (CZ, EE, GR, ES, IE,

CY, LU, HU, MT, PL, PT, SL und UK) auch tatsächlich zur Anwendung gebracht

werden musste. Der einheitliche Satz der MWSt-Eigenmittel beträgt 0,3143%. Die

MWSt-Eigenmittel zum einheitlichen Satz belaufen sich mithin auf 15 313,49 Mio.

EUR.

4. Der aus dem Haushaltsplanentwurf resultierende einheitliche Satz der Eigenmittel

("zusätzliche Bemessungsgrundlage") beläuft sich - ohne Reserven - auf 0,7191% 1.

5. Die nicht unter die Eigenmittel fallenden Einnahmen (Titel 4 bis 9) belaufen sich auf

984,09 Mio. EUR.

6. In Titel 4 (Sonstige von der Gemeinschaft erhobene Abgaben, Abzüge und Gebühren)

sind die Artikel 400 und 401 entsprechend den personalpolitischen Beschlüssen

angepasst worden.
1 Es sei daran erinnert, dass die Mittel, die für die Finanzierung der 446 Mio. EUR an Reserve-

mitteln für die Soforthilfe und für Kreditgarantien notwendig sind, erst bei Inanspruchnahme
der Reserven in Höhe des genauen Betrags der tatsächlich getätigten Ausgaben abgerufen
werden. Der einheitliche Abrufsatz für die zusätzliche Einnahme einschließlich der Reserven
beträgt 0,7234%.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 39 – Drucksache 15/3874

IV. ANSATZ DER AUSGABEN

EUROPÄISCHES PARLAMENT - (Einzelplan I)

2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %

1 231 000 000 1 272 000 000 1 272 000 000 0 + 3,33

Gemäß dem "Gentlemen's Agreement" hat der Rat den Voranschlag des Europäischen Parla-

ments, der gegenüber dem Haushaltsplan 2004 einen Anstieg um 41 000 000 EUR (+3,33%)

aufweist, ohne Änderung in den Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen

Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2005 übernommen.

RAT - (Einzelplan II)

2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %

541 916 200 579 800 000 568 343 403 - 11 456 597 + 4,88

1. Der Rat hat für das Jahr 2005 für seinen Einzelplan einen Gesamtbetrag von

568 343 403 EUR vorgesehen, was einer Steigerung um 26 427 203 EUR (+4,88%)

gegenüber dem Haushaltsplan 2004 entspricht.

Darin ist ein zusätzlicher Betrag von 9,8 Mio. EUR enthalten, der einen Anstieg um

1,8 % gegenüber dem Haushaltsplan für 2004 darstellt und während der Beratungen

eingebracht wurde, nachdem die Begründung des Rates und die ursprünglichen

Entwürfe für Voranschläge unterbreitet worden waren.

Der Rat hielt es für erforderlich, diesen zusätzlichen Betrag aufzunehmen, um die

jüngsten Beschlüsse des Europäischen Rates durchzuführen, nämlich über

– die Einrichtung einer zivil-militärischen Zelle, einer kleinen EU-Zelle in SHAPE

und eines Operationszentrums im Bereich der Europäischen Sicherheits- und

Verteidigungspolitik (8,1 Mio. EUR);

Drucksache 15/3874 – 40 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

– die Eingliederung einer nachrichtendienstlichen Kapazität für alle Aspekte der terro-

ristischen Bedrohung in das Ratssekretariat im Bereich JI (1,7 Mio. EUR).

2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat für seinen Einzelplan die im Zusammen-

hang mit der Erweiterung beantragten Planstellen und – aufgrund der für die neuen Aufgaben

des Sekretariats vorgesehenen Ausgaben – einige andere Planstellen bewilligt. Er hat der

Schaffung von 119 neuen Planstellen (2 A*12, 13 A*7, 13 A*6, 11 A*5, 33 B*3, 47 C*1) und

der Übertragung von 1 C*4-Planstelle auf die Europäische Verwaltungsschule (EAS) zuge-

stimmt.

Er hat 155 Stellenumwandlungen zum Zwecke der Laufbahnentwicklung nach Anhang XIII

Artikel 6, 9 und 10 des überarbeiteten Statuts gebilligt.

Der Rat hat die Anträge für folgende Planstellen abgelehnt: 2 A*7, 3 A*6, 3 A*5, 6 B*3 und

11 C*1.

KOMMISSION - (Einzelplan III)

VERWALTUNGSMITTEL

Der Rat hat die Haushaltsansätze der Kommission für 2005 wie folgt festgesetzt:

2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %

Kommission 2 778 081 080 2 888 030 216 2 838 081 329 - 49 948 887 + 2,16

AAV 75 029 844 79 369 500 78 142 452 - 1 277 048 + 4,15

OLAF 42 520 000 47 331 000 46 617 465 - 713 535 + 9,64

EPSO 21 603 000 24 279 364 23 899 704 - 379 660 + 10,63

PMO 31 818 000 30 679 000 30 112 870 - 566 130 - 5,36

OIB 59 798 000 56 552 000 55 580 834 - 971 166 - 7,05

OIL 23 327 000 22 767 000 22 310 397 - 456 603 - 4,36

Summe (ohne
Versorgungs-
bezüge)

3 032 176 924 3 149 008 080 3 094 745 051 - 54 263 029 + 2,1

Versorgungs-
bezüge

815 076 200 865 927 000 865 927 000 0 + 6,24

INSGESAMT 3 847 253 124 4 014 935 080 3 960 672 051 - 54 263 029 + 2,95

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 41 – Drucksache 15/3874

1. Der Rat bewilligte für den Haushalt der Kommission (einschließlich AAV, OLAF, EPSO (mit

EAS), PMO, OIB, OIL und Versorgungsbezügen) ein Gesamtvolumen von

3 960 672 051 EUR, was einem Anstieg um 113 418 927 EUR (+2,95%) im Vergleich zum

Haushaltsplan 2004 entspricht.

Der von der Kommission im Haushaltsplanvorentwurf vorgeschlagene Eingliederungsplan

wurde akzeptiert.

2. Was den Personalbestand anbelangt, so billigte der Rat die Schaffung von 641 neuen Plan-

stellen (5 A*15, 15 A*14, 30 A*12, 20 A*9, 150 A*7, 100 A*6, 186 A*5, 114 B*3, 21 C*1).

Er genehmigte den technischen Austausch von Planstellen zwischen der Kommission und den

Ämtern (AAV, PMO und OIB), wie von der Kommission beantragt;

Entsprechend dem Antrag der Kommission billigte der Rat die Umwandlung von 774 Stellen

zum Zwecke der Laufbahnentwicklung im Rahmen des überarbeiteten Statuts sowie

25 Stellenanhebungen (10 D*4 auf C*4 und 15 D*3 auf C*3).

Der Rat konnte der Umwandlung von 40 Planstellen auf Zeit in Dauerplanstellen (4 A*12 T

in A*12 P, 10 A*11 T in A*11 P, 11 A*10 T in A*10 P, 1 B*10 T in B*10 P, 5 B*8 T in B*8

P, 8 B*7 T in B*7 P und 1 B*6 T in B*6 P) zustimmen, die die Kommission zwecks Durch-

führung ihrer Personalpolitik beantragt hatte.

Entsprechend dem Antrag der Kommission billigte der Rat die Umwandlung von Mitteln in

7 Planstellen (5 A*5, 1 B*3 und 1 C*1).

Dagegen lehnte der Rat den Antrag auf 20 weitere neue Planstellen (2 B*3 und 18 C*1) ab.

Die Personalanträge für den Bereich der indirekten Forschung wurden gebilligt: 53 neue Plan-

stellen (1 A*14, 4 A*9, 35 A*5, 8 B*3 und 5 C*1), 16 Stellenumwandlungen und die

Umwandlung von Mitteln in 16 Planstellen (8 B*3 und 8 C*1).

Der Rat bewilligte 27 neue Planstellen (4 A*10, 16 A*6 und 7 A*5) und 56 Stellenumwand-

lungen für die Gemeinsame Forschungsstelle, wie beantragt.

Drucksache 15/3874 – 42 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

2.1. Ausgaben für Personal im aktiven Dienst

Die Mittel für Personalausgaben (Artikel XX 01 01) belaufen sich auf

1 569 583 317 EUR, was gegenüber dem Haushaltsplan 2004 einen Anstieg um

37 198 938 EUR (+2,43 %) bedeutet.

Diese Mittel tragen dem Umstand, dass die für 2004 bewilligten neuen Planstellen auf

Volljahresbasis zu finanzieren sind, sowie den Auswirkungen der Reform und der

Vorruhestandsregelung Rechnung. Die Finanzierung der für 2005 bewilligten neuen

Planstellen ist eingerechnet. Die Ausgaben im Zusammenhang mit den Mitgliedern der

Kommission werden wie von der Kommission vorgeschlagen gebilligt.

2.2. Externes Personal und sonstige Verwaltungsausgaben

Die Mittelansätze für diesen Artikel (XX 01 02) belaufen sich auf 381 867 512 EUR

und liegen damit um 9 865 281 EUR (-2,52 %) unter den entsprechenden Mitteln des

Haushaltsplans 2004.

Diese Mittel tragen der Reduzierung des externen Personals, der voraussichtlichen

Anpassung der Gehälter und anderen Faktoren, die die Gehaltskosten begrenzen,

Rechnung.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43 – Drucksache 15/3874

2.3. Ausgaben für Gebäude und Nebenkosten

Die für Ausgaben für Gebäude und Nebenkosten (Artikel XX 01 03) vorgesehenen

Mittel belaufen sich auf 533 874 000 EUR und liegen damit um 25 837 454 EUR

(+5,09%) über den entsprechenden Mitteln des Haushaltsplans 2004.

Diese Mittel tragen den Ausgaben im Zusammenhang mit dem Berlaymont-Gebäude

Rechnung, das während des gesamten Jahres 2005 genutzt wird.

2.4. Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Bereichs indirekte Forschung

Die Mittelansätze für diesen Artikel (XX 01 05) belaufen sich auf 290 015 000 EUR

und liegen damit um 3 160 000 EUR (+1,10%) über den entsprechenden Mitteln des

Haushaltsplans 2004.

ANLAGE II - Amt für amtliche Veröffentlichungen (AAV)

2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %

75 029 844 79 369 500 78 142 452 - 1 277 048 + 4,15

1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 78 142 452 EUR vorgesehen, was

einer Steigerung um 3 112 608 EUR (+4,15%) gegenüber dem Haushaltsplan

2004 entspricht.

2. Was den Personalbestand anbelangt, so billigte der Rat die Schaffung von 23

neuen Planstellen (2 A*9 und 21 B*3), wie beantragt.

Der Rat hat 21 Stellenumwandlungen zum Zwecke der Laufbahnentwicklung im

Rahmen des überarbeiteten Statuts bewilligt.

Der Rat hat die Umwandlung von Mitteln in 60 Planstellen (60 B*3) und den

beantragten technischen Austausch von Planstellen mit der Kommission gebilligt.

Drucksache 15/3874 – 44 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

ANLAGE III - EUROPÄISCHES AMT FÜR BETRUGSBEKÄMPFUNG (OLAF)

2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %

42 520 000 47 331 000 46 617 465 - 713 535 + 9,64

1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 46 617 465 EUR vorgesehen, was

einer Steigerung um 4 097 465 EUR (+9,64%) gegenüber dem Haushaltsplan

2004 entspricht.

2. Was die Personalanträge anbelangt, so billigte der Rat 2 A*6-Stellen und die

Umwandlung von 15 C*1-Stellen von Hilfskräften in Dauerplanstellen; ferner

akzeptierte er 13 Stellenumwandlungen.

ANLAGE IV: EUROPÄISCHES AMT FÜR PERSONALAUSWAHL (EPSO)

2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %

21 603 000 24 279 364 23 899 704 - 379 660 + 10,63

1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 23 899 704 EUR vorgesehen, was

einer Steigerung um 2 296 704 EUR (+10,63%) gegenüber dem Haushaltsplan

2004 entspricht. Dieser Betrag deckt auch die Ausgaben für die neu errichtete

Europäische Verwaltungsschule (EAS).

2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat die Schaffung von 9 neuen

Planstellen gebilligt (1 A*12, 1 A*7, 1 B*4, 1 B*3 und 5 C*1).

Der Antrag auf 7 Übertragungen von der Kommission (1 A*12, 1 A*8, 1 B*8,

1 B*5, 2 C*5, 1 C*3) wurde ebenfalls akzeptiert.

Außerdem wurden 4 zusätzliche Übertragungen gebilligt: eine vorhandene A*10-

Stelle und eine neue A*7-Stelle vom Europäischen Parlament zusammen mit einer

vorhandenen B*6-Stelle und einer neuen C*1-Stelle vom Rat.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 45 – Drucksache 15/3874

ANLAGE V - AMT FÜR DIE FESTSTELLUNG UND ABWICKLUNG FINANZIELLER
ANSPRÜCHE (PMO)

2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %

31 818 000 30 679 000 30 112 870 - 566 130 - 5,36

1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 30 112 870 EUR vorgesehen, was

einer Verringerung um 1 705 130 EUR (-5,36%) gegenüber dem Haushaltsplan

2004 entspricht, die in erster Linie auf die Einstellung von Vertragspersonal

zurückzuführen ist.

2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat der Schaffung einer neuen

Planstelle (1 B*5) und 7 Stellenumwandlungen (7 C*6 in A*5) zugestimmt.

Er bewilligte die Umwandlung von 27 Planstellen (13 C*4 und 14 C*3) in Mittel

für die Einstellung von Vertragspersonal. Der beantragte technische Austausch

von Planstellen mit der Kommission wurde ebenfalls akzeptiert.

ANLAGE VI - AMT FÜR GEBÄUDE, ANLAGEN UND LOGISTIK IN BRÜSSEL (OIB)

2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %

59 798 000 56 552 000 55 580 834 - 971 166 - 7,05

1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 55 580 834 EUR vorgesehen, was

einer Verringerung um 4 217 166 EUR (-7,05%) gegenüber dem Haushaltsplan

2004 entspricht, die in erster Linie auf die Einstellung von Vertragspersonal

zurückzuführen ist.

2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat die Schaffung von 5 neuen

Planstellen (1 A*14, 3 A*11, 1 B*5) und 10 Stellenumwandlungen (10 D*4 in

C*4) gebilligt.

Der Rat hat die Umwandlung von 42 Planstellen (1 B*6, 1 C*6, 2 C*3, 1 C*2,

20 D*4, 12 D*3 und 5 D*2) in Mittel (Vertragspersonal) und den beantragten

technischen Austausch von Planstellen mit der Kommission bewilligt.

Drucksache 15/3874 – 46 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

ANLAGE VII - AMT FÜR GEBÄUDE, ANLAGEN UND LOGISTIK IN

LUXEMBURG (OIL)

2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %

23 327 000 22 767 000 22 310 397 - 456 603 - 4,36

1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 22 310 397 EUR vorgesehen, was

einer Verringerung um 1 016 603 EUR (- 4,36%) gegenüber dem Haushaltsplan

2004 entspricht, die in erster Linie auf die Einstellung von Vertragspersonal zurück-

zuführen ist.

2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat der Schaffung einer neuen Plan-

stelle (1 B*5) und 5 Stellenumwandlungen (4 D*4 in C*4 und 1 C*6 in A*5) zuge-

stimmt.

Der Rat hat 2 Stellenumwandlungen von Planstellen auf Zeit in Dauerplanstellen

(2 B*7 T in B*7 P) und die Umwandlung von 20 Planstellen (3 C*5, 3 C*4, 8 D*4,

5 D*3 und 1 D*2) in Mittel (Vertragspersonal) bewilligt.

GERICHTSHOF - (Einzelplan IV)

2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %

235 041 565 233 550 850 227 196 872 - 6 353 978 - 3,34

1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 227 196 872 EUR vorgesehen, was

einer Verringerung um 7 844 693 EUR (-3,34%) gegenüber dem Haushaltsplan 2004

entspricht. Unter Berücksichtigung des im Jahr 2003 erfolgten Frontloading für das

Haushaltsjahr 2004 ergibt sich jedoch eine Aufstockung um 6,7%.

2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat die Schaffung von 10 neuen Plan-

stellen im Übersetzungsdienst, einer A*15-Stelle zur Verstärkung der Verwaltung

und 9 B*3-Stellen für Textkorrektoren bewilligt. Die Anhebung einer Stelle von

A*14 auf A*15 im Dolmetscherdienst wurde bewilligt. Diese Zahlen umfassen

2 Stellen, die bereits in der ersten Lesung des Haushaltsplans für das Jahr 2004 vom

Rat bewilligt wurden.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 47 – Drucksache 15/3874

Der Rat hat außerdem die 145 Stellenumwandlungen zum Zwecke der Laufbahn-

entwicklung bewilligt, die der Gerichtshof aufgrund des überarbeiteten Statuts beantragt

hatte.

Der Rat konnte die Anträge auf 10 A*6- und 21 B*3-Dauerplanstellen sowie auf zwei

Planstellen auf Zeit (1 A*9 und 1 B*5) nicht akzeptieren. Der Antrag des Organs auf 33

C*1-Stellen wurde ebenfalls abgelehnt.

RECHNUNGSHOF - (Einzelplan V)

2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %

96 925 410 110 364 700 106 740 579 - 3 624 121 + 10,13

1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 106 740 579 EUR vorgesehen, was einer

Aufstockung um 9 815 169 EUR (+10,13%) gegenüber dem Haushaltsplan 2004

entspricht.

2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat die Schaffung von 19 neuen

Planstellen (8 A*9, 8 A*6 und 3 C*1) bewilligt, die der Rechnungshof zur Verstärkung

seiner Rechnungsprüfungstätigkeit beantragt hatte. Dies umfasst die Streichung einer

A*4-Stelle auf Zeit.

Der Rat hat die 30 Stellenumwandlungen zum Zwecke der Laufbahnentwicklung

bewilligt, die das Organ aufgrund des überarbeiteten Statuts beantragt hatte.

Entsprechend dem Antrag des Rechnungshofes hat der Rat die Anhebung einer A*14-

Stelle auf A*15 für den Übersetzungsdienst sowie 8 weitere Stellenanhebungen (5 A*8

auf A*10, 2 C*2 auf C*4 und 1 C*2 auf C*3) bewilligt.

Die Anträge auf 23 sonstige Planstellen (6 A*9, 6 A*6, 3 B*3, 7 C*1 und 1 C*4 T)

konnten nicht bewilligt werden.

Drucksache 15/3874 – 48 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS - (Einzelplan VI)

2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %

102 709 246 105 786 938 103 430 125 - 2 356 813 + 0,70

1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 103 430 125 EUR vorgesehen, was einer

Aufstockung um 720 879 EUR (+0,70%) gegenüber dem Haushaltsplan 2004

entspricht.

2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat die Schaffung von 5 A*5 T-Stellen

für den Sprachenbereich bewilligt.

Er hat die Anhebung einer A*11 T-Stelle auf A*12 T akzeptiert. Er hat außerdem 78

Stellenumwandlungen zum Zwecke der Laufbahnentwicklung sowie die Umwandlung

einer Planstelle auf Zeit in eine Dauerplanstelle (1 A*8 T in A*8 P) und die Verlänge-

rung der bestehenden Verträge für 2 Sachverständige für den Immobilienmarkt

(1 A*8 T und 1 B*5) bis zum 31. Dezember 2005 bewilligt.

Er hat den Antrag auf Schaffung von 13 neuen Planstellen abgelehnt (3 A*5, 1 B*3,

8 C*1, 1 C*1 T).

AUSSCHUSS DER REGIONEN - (Einzelplan VII)

2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %

59 413 031 61 926 044 59 875 396 - 2 050 648 + 0,78

1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 59 875 396 EUR vorgesehen, was einer

Aufstockung um 462 365 EUR (+0,78%) gegenüber dem Haushaltsplan 2004

entspricht.

2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat die Schaffung von 3 A*5 T-Stellen

für den Sprachenbereich bewilligt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 49 – Drucksache 15/3874

Er hat die Verlängerung eines bestehenden Vertrags (1 A*11 T) für einen Sachverstän-

digen für den Immobilienmarkt bis zum 31. Dezember 2005 sowie 17 Stellen-

umwandlungen zum Zwecke der Laufbahnentwicklung bewilligt.

Er hat die Anträge auf Schaffung von 24 zusätzlichen Planstellen abgelehnt (1 A*15,

1 A*9, 9 A*6, 1 A*6 T, 2 B*3, 8 C*1, 2 C*1 T).

EUROPÄISCHER BÜRGERBEAUFTRAGTER - (Einzelplan VIIIa)

2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %

5 782 968 7 435 858 7 018 926 - 416 932 + 21,37

1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 7 018 926 EUR vorgesehen, was einer

Aufstockung um 1 235 958 EUR (+21,37%) gegenüber dem Haushaltsplan 2004

entspricht.

2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat die Schaffung von 4 neuen Plan-

stellen auf Zeit (3 A*6 T und 1 B*4 T), 7 Stellenumwandlungen zum Zwecke der

Laufbahnentwicklung und 3 Umwandlungen von Dauerplanstellen in Planstellen auf

Zeit (1 C*2 P in C*2 T und 2 B*6 P in B*6 T) bewilligt.

Er hat den Antrag auf Schaffung von 9 sonstigen neuen Planstellen abgelehnt (4 A*6 T,

2 B*3 T und 3 C*1 T).

Drucksache 15/3874 – 50 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

EUROPÄISCHER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER - (Einzelplan VIII b)

2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %

1 272 000 2 889 142 2 842 305 - 46 837 + 123,45

1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 2 842 305 EUR vorgesehen, was einer

Aufstockung um 1 570 305 EUR (+123,45%) gegenüber dem Haushaltsplan 2004

entspricht, der für nur 6 Monate aufgestellt wurde (Berichtigungshaushaltsplan

Nr. 2/2004).

2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat die Schaffung der beantragten

4 neuen Planstellen auf Zeit (2 A*5 T, 1 B*4 T und 1 C*1 T) sowie 6 Stellen-

umwandlungen zum Zwecke der Laufbahnentwicklung bewilligt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 51 – Drucksache 15/3874

AUSGABEN NACH POLITIKBEREICHEN

TITEL 01 - WIRTSCHAFT UND FINANZEN

Bis auf die nachstehend aufgeführten Haushaltslinien hat der Rat die von der Kommission vor-

geschlagene Mittelausstattung gebilligt:

- PRINCE - Informationen zur Wirtschafts- und Währungsunion, einschließlich zum Euro

(01 02 04); hier wurde ein Betrag von 2 Mio. EUR an MV (- 3 Mio. EUR) und an MZ

(- 2 Mio. EUR) bewilligt;

- Gesamtwirtschaftliche Hilfe für die westlichen Balkanländer, die nicht unter eine

Heranführungsstrategie fallen (01 03 02 02); hier wurden Beträge von 58 Mio. EUR an

MV (- 2 Mio. EUR) und 64 Mio. EUR an MZ (- 1 Mio. EUR) im Rahmen des Gesamt-

ansatzes unter Rubrik 4 der Finanziellen Vorausschau (Externe Politikbereiche)

bewilligt.

TITEL 02 - UNTERNEHMEN

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1

TITEL 03 - WETTBEWERB

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der

Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in
Zusammenhang stehen.

Drucksache 15/3874 – 52 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

TITEL 04 - BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALES

Im Einklang mit der Gesamtstrategie einer kontrollierten Aufstockung der Mittel für Zahlungen und

unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Durchführungsquote für Strukturfonds hat der Rat

einer Kürzung der für den Europäischen Sozialfonds (ESF) veranschlagten Mittel zugestimmt. In

die betreffenden Linien sind nunmehr folgende Beträge als MZ eingestellt:

- 04 02 01 - ESF - Ziel 1 4 274,38Mio. EUR (- 367,06 Mio. EUR)

- 04 02 04 - ESF - Ziel 2 446,31 Mio. EUR (- 44,84 Mio. EUR)

- 04 02 06 - ESF - Ziel 3 3 452,61 Mio. EUR (- 347,00 Mio. EUR)

Aus dem gleichen Grund ist der Rat übereingekommen, die Beträge zum Abschluss früherer Pro-

gramme aus der Zeit vor 2000 zu verringern. Daher belaufen sich die Mittel auf folgende Beträge:

- 04 02 03 77,89 Mio. EUR (- 51,80 Mio. EUR)

- 04 02 05 40,50 Mio. EUR (- 26,80 Mio. EUR)

- 04 02 07 52,51 Mio. EUR (- 35,00 Mio. EUR)

- 04 02 09 36,69 Mio. EUR (- 24,3 Mio. EUR)

- 04 02 11 0,90 Mio. EUR (- 0,60 Mio. EUR)

Der Rat hat außerdem die MZ für die Gemeinschaftsinitiative "Equal" (04 02 08) gegenüber dem

HVE um 71 Mio. EUR gekürzt, um der unzureichenden Mittelinanspruchnahme während der

letzten Jahre Rechnung zu tragen. Für MZ stehen demzufolge 330,11 Mio. EUR zur Verfügung.

Unter Berücksichtigung der Situation neu geschaffener Agenturen sowie der Inflationsrate wurden

die als Zuschüsse für bestimmte Agenturen einzustellenden MV und MZ gekürzt und belaufen sich

nun auf folgende Beträge:

04 03 04 01 Europäische Stiftung zur Verbesserung der

Lebens- und Arbeitsbedingungen — Haus-

haltszuschüsse im Rahmen der Titel 1 und 2 11,40 Mio. EUR (- 0,20 Mio. EUR)

04 03 05 02 Europäische Agentur für Sicherheit und

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz — Haus-

haltszuschüsse im Rahmen der Titel 1 und 2 5,67 Mio. EUR (- 0,23 Mio. EUR)

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53 – Drucksache 15/3874

04 03 05 03 Europäische Agentur für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - Haus-
haltszuschuss im Rahmen des Titels 3 5,15 Mio. EUR (- 2,15 Mio. EUR)

04 04 06 01 Europäische Stelle zur Beobachtung von
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit — Haus-
haltszuschüsse im Rahmen der Titel 1 und 2 4,04 Mio. EUR (- 0,12 Mio. EUR)

04 04 06 02 Europäische Stelle zur Beobachtung von
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit — Haus-
haltszuschuss im Rahmen des Titels 3 3,93 Mio. EUR (- 0,10 Mio. EUR)

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission für die übrigen Haushaltslinien dieses Politik-
bereichs gebilligt.1

TITEL 05 - LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes einer begrenzten und kontrollierten Aufstockung der
Mittel für Zahlungen gegenüber 2004 und der Durchführungsquote in der Vergangenheit hat der
Rat beschlossen, die Mittelansätze im HVE in den Haushaltslinien der Teilrubrik 1a (markt-
bezogene Ausgaben), deren Mittelansätze über 800 Mio. EUR betragen, um 1 Milliarde EUR zu
kürzen:

(in Mio. EUR)
Linie Bezeichnung MV - MZ Differenz zum HVE

05 02 03 10 Beihilfe für die Erzeuger von Getreide,
Ölsaaten und Eiweißpflanzen, für
Grassilage und Flächenstilllegung 15 424,33 - 430,67

05 02 05 01 Ausfuhrerstattungen bei Zucker und
Isoglucose 1 286,08 - 44,92

05 02 06 02 Erzeugerbeihilfen und besondere
produktionsorientierte Maßnahmen bei
Olivenöl 2 274,72 - 58.28

05 02 07 02 Beihilfe für Baumwolle 883,85 - 23,15

05 02 08 03 Betriebsfonds der Erzeuger-
organisationen 496,97 - 46,03

05 02 09 03 Destillation von Wein 322,84 - 31,16

05 02 10 01 Prämien für Tabak 916,43 - 23,57

05 03 01 01 Erstattungen bei Milch und Milch-
erzeugnissen 1 247,46 - 96,54

05 03 02 03 Prämien für die Mutterkuhhaltung 1 993,92 - 100,08

05 03 02 05 Sonderprämien 1 972,92 - 100,08

05 03 03 02 Prämien für Mutterschafe und Ziegen 1 325,47 - 45,53
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der

Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.

Drucksache 15/3874 – 54 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Was die Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums (Teilrubrik 1b) betrifft, so wurde der

HVE der Kommission bestätigt1.

Im Einklang mit der Gesamtstrategie einer kontrollierten Aufstockung der Mittel für Zahlungen und

unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Durchführungsquote für Strukturfonds ist der Rat

übereingekommen, die für den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirt-

schaft (05 04 02 01 - EAGFL, Abteilung Ausrichtung - Ziel-1-Gebiete) veranschlagten Mittel um

220,82 Mio. EUR zu kürzen, die sich demnach auf 2 571,40 Mio. EUR belaufen.

Aus dem gleichen Grund ist der Rat übereingekommen, die Beträge zum Abschluss früherer Pro-

gramme aus der Zeit vor 2000 zu kürzen. Daher belaufen sich die Mittel auf folgende Beträge:

- 05 04 02 03 60 Mio. EUR (- 40 Mio. EUR)

- 05 04 02 04 10,83 Mio. EUR (- 7,17 Mio. EUR)

- 05 04 02 05 30 Mio. EUR (- 20 Mio. EUR)

- 05 04 02 07 18 Mio. EUR (- 12 Mio. EUR)

Der Rat hat außerdem die MZ für die Gemeinschaftsinitiative "Leader" (05 04 02 06) gegenüber

dem HVE um 42 Mio. EUR gekürzt, um der unzureichenden Mittelinanspruchnahme während der

letzten Jahre Rechnung zu tragen. An MZ stehen demzufolge 196,45 Mio. EUR zur Verfügung.

Für das Heranführungsinstrument Sapard (05 05 01 01) hat der Rat einen Betrag von 140 Mio. EUR

an MZ bewilligt; mit dieser Kürzung um 110 Mio. EUR soll der unzureichenden Mittelinanspruch-

nahme während der letzten Jahre Rechnung getragen werden.

TITEL 06 - ENERGIE UND VERKEHR

Im Einklang mit dem Gesamtansatz hat der Rat die vorgeschlagenen Beträge für im Mitentschei-

dungsverfahren beschlossene Mehrjahresprogramme entsprechend der Vereinbarung im Anschluss

an die Erweiterung sowie besondere Beträge im Zusammenhang mit den Kopenhagener Verpflich-

tungen gebilligt.
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der

Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55 – Drucksache 15/3874

Unter Berücksichtigung der Situation neu geschaffener Agenturen sowie der Inflationsrate wurden

jedoch die als Zuschüsse für bestimmte Agenturen einzustellenden MV und MZ gekürzt und belau-

fen sich nun auf folgende Beträge:

06 02 01 01 Europäische Agentur für Flugsicherheit —

Haushaltszuschüsse im Rahmen der Titel 1

und 2 17,34 Mio. EUR (- 1,59 Mio. EUR)

06 02 08 01 Europäische Eisenbahnagentur — Haushalts-

zuschüsse im Rahmen der Titel 1 und 2 6,16 Mio. EUR (- 4,60 Mio. EUR)

06 02 08 02 Europäische Agentur für Sicherheit und

Interoperabilität im Eisenbahnverkehr —

Haushaltszuschuss im Rahmen des Titels 3 1,67 Mio. EUR (- 1,22 Mio. EUR)

Was die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs betrifft, so hat der Rat die für Öl-

unfall-Bekämpfungsmaßnahmen (06 02 02 03) beantragten Mittel in Erwartung zusätzlicher

Informationen vorerst gestrichen. Diese Linie erhält den Vermerk "p.m.".

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission für die übrigen Haushaltslinien dieses Politik-

bereichs gebilligt. 1

TITEL 07 - UMWELT

Der Rat hat die von der Kommission beantragten Mittel bewilligt 1, mit Ausnahme einer Kürzung

bei den für die Haushaltslinie 07 04 02 (Sensibilisierungsmaßnahmen und sonstige allgemeine

Maßnahmen im Zusammenhang mit Aktionsprogrammen der Gemeinschaft auf dem Gebiet der

Umweltpolitik) beantragten Mitteln, für die deshalb 14 Mio. EUR an MV (- 2,5 Mio. EUR) und MZ

(- 1,5 Mio. EUR) vorgesehen sind.

Was das Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Katastrophenschutz anbelangt (07 03 06 01),

so kam der Rat überein, den für diese Linie in die Reserve eingestellten Betrag um 1 Mio. EUR an

MV und MZ zu kürzen (siehe auch Titel 31 - Reserven).
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der

Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.

Drucksache 15/3874 – 56 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

TITEL 08 - FORSCHUNG

Der Rat hat beschlossen, die für die vorbereitende Maßnahmen zur Stärkung der europäischen

Gefahrenabwehrforschung (08 14 01) beantragten Mittel zu kürzen, die sich nunmehr auf 15 Mio.

EUR an MV (- 9 Mio. EUR) und 8 Mio. EUR an MZ (- 2 Mio. EUR) belaufen.

Im Einklang mit dem Ansatz einer mehrjährigen Planung der Ziele dieses Politikbereichs hat der

Rat die von der Kommission beantragten Mittel für andere Haushaltslinien in diesem Politikbereich

akzeptiert.1

TITEL 09 - INFORMATIONSGESELLSCHAFT

Unter Berücksichtigung der Situation neu geschaffener Agenturen sowie der Inflationsrate belaufen

sich die für die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit einzustellenden MV und

MZ – Haushaltszuschüsse im Rahmen der Titel 1 und 2 (09 03 05 01) – auf 5,05 Mio. EUR (- 1,2

Mio. EUR).

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission für die übrigen Haushaltslinien dieses Politik-

bereichs gebilligt. 1

TITEL 10 - DIREKTE FORSCHUNG

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1

TITEL 11 - FISCHEREI

Im Einklang mit der Gesamtstrategie einer kontrollierten Aufstockung der Mittel für Zahlungen und

unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Durchführungsquote für Strukturfonds ist der Rat

übereingekommen, die für das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) im Rah-

men der Haushaltslinie 11 06 01 (FIAF - Ziel 1) vorgeschlagenen Mittelansätze um 28,19 Mio.

EUR zu kürzen; die Mittel belaufen sich somit auf 328,28 Mio. EUR an MV.
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der

Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 57 – Drucksache 15/3874

Aus dem gleichen Grund ist der Rat übereingekommen, die Beträge zum Abschluss früherer Pro-

gramme aus der Zeit vor 2000 zu kürzen. Daher belaufen sich die Mittel auf folgende Beträge:

- 11 06 03 3 Mio. EUR (- 2 Mio. EUR)

- 11 06 05 2,17 Mio. EUR (- 1,33 Mio. EUR)

Was internationale Fischereiabkommen anbelangt (11 03 01), so hat der Rat die in die Reserven

eingestellten Beträge um 6 Mio. EUR an MV und um 3 Mio. EUR an MZ gekürzt (siehe auch

Titel 31 - Reserven); dies ist im Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept für die Rubrik 4 erfolgt.

Der Standpunkt des Rates könnte im Lichte der jüngsten Entwicklungen bei den Verhandlungen

über diese Abkommen überprüft werden.

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission für die übrigen Haushaltslinien dieses Politik-

bereichs gebilligt.1

TITEL 12 - BINNENMARKT

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1

TITEL 13 - REGIONALPOLITIK

Im Einklang mit der Gesamtstrategie einer kontrollierten Aufstockung der Mittel für Zahlungen und

unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Durchführungsquote für Strukturfonds hat der Rat

einer Kürzung der für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) veranschlagten

Mittel zugestimmt. In die betreffenden Linien sind folgende Beträge als MZ eingestellt:

- 13 03 01 - EFRE - Ziel 1 12 726,96 Mio. EUR (- 1 092,93 Mio. EUR)

- 13 03 04 - EFRE - Ziel 2 3 435,79 Mio. EUR (- 345,16 Mio. EUR)
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der

Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.

Drucksache 15/3874 – 58 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Aus dem gleichen Grund ist der Rat übereingekommen, die Beträge zum Abschluss früherer Pro-

gramme aus der Zeit vor 2000 zu kürzen. Daher belaufen sich die Mittel auf folgende Beträge:

- 13 03 03 72 Mio. EUR (- 48 Mio. EUR)

- 13 03 05 18 Mio. EUR (- 18 Mio. EUR)

- 13 03 07 30 Mio. EUR (-20 Mio. EUR)

Der Rat hat außerdem die MZ für die Gemeinschaftsinitiativen "Urban" (13 03 06) und

"Interreg III" (13 03 13) gekürzt, bei denen (an MZ) 63,33 Mio. EUR (- 14 Mio. EUR) bzw.

581,27 Mio. EUR (- 126 Mio. EUR) eingesetzt wurden, um der unzureichenden

Mittelinanspruchnahme während der letzten Jahre Rechnung zu tragen.

Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und den Schutz der neuen Außengrenze der

EU sicherzustellen, hat der Rat die anderen Mittelanträge der Kommission gebilligt.1

TITEL 14 - STEUERN UND ZOLLUNION

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1

TITEL 15 - BILDUNG UND KULTUR

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der

Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 59 – Drucksache 15/3874

TITEL 16 - PRESSE UND KOMMUNIKATION

Der Rat hat bei mehreren Linien dieses Politikbereichs die Mittelansätze gekürzt. In die betreffen-

den Linien sind nunmehr folgende Beträge eingestellt:

(in Mio. EUR)

Differenz zum HVE

Linie Bezeichnung MV MZ MV MZ

16 01 04 03 Prince (Verwaltungsausgaben) 2,56 2,56 - 0,32 - 0,32

16 03 01 Meinungsumfragen und
Nachbarschaftsmaßnahmen

6,8 5,8 - 1,20 - 0,60

16 04 03 Kommunikationsmittel 4,4 3,5 - 1,35 - 0,50

16 05 01 Informationsrelais 17,1 15,4 - 0,65 - 0,30

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission für die übrigen Haushaltslinien dieses Politik-

bereichs gebilligt. 1

TITEL 17 - GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1

TITEL 18 - RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS

Im Einklang mit den Beschlüssen des Tampere-Gipfels von 1999 wird im Jahr 2005 die zweite

Phase des Aufbaus eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts beginnen. Aus diesem

Grund hat der Rat die Aufstockung von im HVE vorgesehenen Mitteln gebilligt1, mit Ausnahme

der Linien 18 05 05 01 und 18 05 05 02 (Schaffung der Europäischen Polizeiakademie), bei denen

die für diese Linien in die Reserve eingestellten Beträge um 3 Mio. EUR gekürzt wurden (siehe

auch Titel 31 - Reserven).
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der

Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.

Drucksache 15/3874 – 60 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

TITEL 19 - AUSSENBEZIEHUNGEN

Der Rat richtete seinen allgemeinen Ansatz darauf aus, die Obergrenze der Rubrik 4 (Außenbezie-

hungen) der Finanziellen Vorausschau einzuhalten. Im Mitentscheidungsverfahren beschlossene

Programme, internationale Übereinkünfte, für den Wiederaufbau des Irak und die Gemeinsame

Außen- und Sicherheitspolitik vorgeschlagene Mittel waren von den Kürzungen nicht betroffen.

Der Rat hat beschlossen, die Mittel für die GASP aufzustocken, um das für den Haushalt 2004

beschlossene Niveau beizubehalten.

Die Änderungen betreffen folgende Haushaltslinien, wobei alle anderen Linien gemäß den

Anträgen der Kommission akzeptiert wurden: 1

- Im Bereich der (19 03) hat der Rat die Mittel für folgende Linien aufgestockt:

- 19 03 01 Konfliktverhütung und Krisenbewältigung: 5,42 Mio. EUR an MV

(+ 0,92 Mio. EUR) und 4,98 Mio. EUR an MZ (+ 0,48 Mio. EUR)

- 19 03 03 Konfliktlösung, Überwachung, Unterstützung des Friedensprozesses und

Stabilisierung: 30,71 Mio. EUR an MV (+ 5,21 Mio. EUR) und 24,55

Mio. EUR an MZ (+ 2,75 Mio. EUR)

- 19 03 04 Sofortmaßnahmen: 12,07 Mio. EUR an MV (+ 1,47 Mio. EUR) und 7,77

Mio. EUR an MZ (+ 0,77 Mio. EUR)

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 61 – Drucksache 15/3874

Der Rat hat bei mehreren Linien dieses Politikbereichs die Mittelansätze gekürzt, um die Ober-

grenze der Rubrik 4 einzuhalten. In die betreffenden Linien sind nunmehr folgende Beträge ein-

gestellt:

(in Mio. EUR)

Linie Bezeichnung MV MZ

19 02 05 Krisenreaktionsmechanismus 28,00 (- 1,00) 29,00 (/)

19 04 03 Entwicklung und Festigung der
Demokratie und des Rechtsstaats –
Wahrung der Menschenrechte und der
Grundfreiheiten

p.m.
(- 3,00 - siehe auch

Titel 31 - Reserven) 99,00 (- 1,00)

19 05 02 Zusammenarbeit mit industrialisierten
Drittländern 16,00 (- 1,00) 17,00 (/)

19 06 01 Unterstützung der Partnerstaaten in
Osteuropa und Zentralasien 360,08 (- 15,00) 340,00 (/)

19 07 01 Unterstützung der westlichen Balkanländer 230,00 (- 16,00) 212,00 (/)

19 08 02 01 MEDA 689,25 (- 25,00) 490,00 (- 10,00)

19 09 01 Finanzielle und technische Zusam-
menarbeit mit den Entwicklungsländern in
Lateinamerika 191,00 (- 9,00) 209,00 (- 4,00)

19 10 01 Finanzielle und technische Zusam-
menarbeit mit den Entwicklungsländern in
Asien

297,00 (- 19,00) 269,00 (/)

19 11 01 Beurteilung der Ergebnisse der
Gemeinschaftshilfe sowie Maßnahmen zur
Weiterverfolgung und Rechnungsprüfung

12,60 (- 2,00) 11,68 (/)

TITEL 20 - HANDEL

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt.1

TITEL 21 - ENTWICKLUNG UND BEZIEHUNGEN ZU DEN AKP-STAATEN

Der Rat richtete seinen allgemeinen Ansatz danach aus, die Obergrenze der Rubrik 4 (Außenbezie-

hungen) einzuhalten.

Für die aufgrund des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens bereitzustellenden Erzeugnisse

(21 02 01) hat der Rat insgesamt 131,55 Mio. an EUR MV (- 12,00 Mio. EUR) und 120 Mio. EUR

an MZ bewilligt.
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der

Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.

Drucksache 15/3874 – 62 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Für Nahrungsmittelhilfe in Form anderer Erzeugnisse, Unterstützungsmaßnahmen und Transport,

Verteilung, Begleitmaßnahmen und Kontrolle der Durchführung (21 02 02) wurden

261,386 Mio. EUR (- 11,00 Mio. EUR) an MV und 270 Mio. EUR an MZ akzeptiert.

Was die Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zugun-

sten der Entwicklungsländer anbelangt (21 02 03), so hat der Rat einen Betrag von

191,733 Mio. EUR an MV (- 6,00 Mio. EUR) und 180 Mio. EUR an MZ bewilligt.

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission für die übrigen Haushaltslinien dieses Politik-

bereichs gebilligt. 1

Ferner wurde beschlossen, den Europäischen Entwicklungsfonds wie bisher nicht in den Haushalts-

plan einzubeziehen. Es wird jedoch betont, dass es sich bei diesen Mitteln naturgemäß um obligato-

rische Ausgaben handelt.

TITEL 22 - ERWEITERUNG

Was Artikel 22 02 04 betreffend die Heranführungshilfe für die Türkei anbelangt, so hat der Rat

100 Mio. EUR an MV für den Posten 22 02 04 01 (- 50,00 Mio. EUR) und 100 Mio. EUR für den

Posten 22 02 04 02 ( - 40,00 Mio. EUR) bewilligt, wobei die unzureichende Mittelinanspruchnahme

während der letzten Jahre berücksichtigt wurde.

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission für die übrigen Haushaltslinien dieses Politik-

bereichs gebilligt. 1
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der

Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 63 – Drucksache 15/3874

TITEL 23 - HUMANITÄRE HILFE

Der Rat hat für Hilfe und Nahrungsmittelsoforthilfe für die von Katastrophen oder schweren Krisen

heimgesuchte Bevölkerung in Entwicklungsländern und anderen Drittländern (23 02 01) einen

Gesamtbetrag von 462 Mio. EUR an MV und MZ (- 9,00 Mio. EUR) im Kontext des allgemeinen

Ansatzes für die Einhaltung der Obergrenze von Rubrik 4 der Finanziellen Vorausschau (Außen-

beziehungen) bewilligt.

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission für die übrigen Haushaltslinien dieses Politik-

bereichs gebilligt. 1

TITEL 24 - BETRUGSBEKÄMPFUNG

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1

TITEL 25 - KOORDINIERUNG DER POLITIKEN UND RECHTLICHE BERATUNG DER

KOMMISSION

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt.1

TITEL 26 - VERWALTUNG

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1

TITEL 27 - HAUSHALT

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1

TITEL 28 - AUDIT

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der

Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.

Drucksache 15/3874 – 64 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

TITEL 29 - STATISTIK

Der Rat hat die Mittelanträge im HVE für diesen Politikbereich gebilligt 1, mit Ausnahme der Linie

29 02 01 (Politik auf dem Gebiet der statistischen Information); der dort eingestellte Betrag wurde

auf 37,59 Mio. EUR an MV (- 4 Mio. EUR) und auf 33,8 Mio. EUR an MZ (- 2 Mio. EUR)

gekürzt.

TITEL 30 - VERSORGUNGSBEZÜGE

Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1

TITEL 31 - RESERVEN

Der Rat hat die Anträge der Kommission für diesen Politikbereich akzeptiert, mit Ausnahme der

folgenden Haushaltslinien, in denen der Rat die eingestellten Mittel wie folgt geändert hat:

− Posten 31 02 41 01 "Getrennte Mittel (nichtobligatorische Ausgaben)" aufgrund von

Änderungen in den betroffenen Politikbereichen.

(in Mio. EUR)

Linie Bezeichnung MV MZ
07 03 06 01 Aktionsprogramm der Gemeinschaft für

den Katastrophenschutz 1,4

19 04 03 Entwicklung und Festigung der
Demokratie und des Rechtsstaats –
Wahrung der Menschenrechte und der
Grundfreiheiten

88,50

Die Linien 18 05 05 01 (Europäische Polizeiakademie - Haushaltszuschüsse im Rahmen der

Titel 1 und 2) und 18 05 05 02 (Europäische Polizeiakademie - Haushaltszuschüsse im

Rahmen des Titels 3) wurden aus dem Artikel 31 02 41 01 gestrichen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 65 – Drucksache 15/3874

− Artikel 31 02 41 02 "Getrennte Mittel (obligatorische Ausgaben)" aufgrund von Änderungen in

den betroffenen Politikbereichen.

(in Mio. EUR)

Linie Bezeichnung MV MZ

11 03 01 Internationale Fischereiabkommen 24,97 27,97

___________________

Drucksache 15/3874 – 66 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

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