Vom 30. September 2004
Deutscher Bundestag Drucksache 15/3874
15. Wahlperiode 30. 09. 2004
Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 15/3779 Nr. 1.57 –
Entwurf Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften
für das Haushaltsjahr 2005
Ratsdok. 11445/04
A. Problem
Der EU-Haushalt 2005 ist der erste für die Dauer des Haushaltsjahres geltende
Haushalt der erweiterten Union. Die Europäische Kommission hat einen
Anstieg der Zahlungen für die EU-25 um 9,8 Prozent auf 109,5 Mrd. Euro vor-
geschlagen.
B. Lösung
Kenntnisnahme der Unterrichtung mit Annahme einer Entschließung.
Einstimmige Annahme
C. Alternativen
Kenntnisnahme der Unterrichtung.
D. Kosten
Gemäß den Vorausschätzungen der Europäischen Kommission wird der deutsche
Finanzierungsanteil zum Gemeinschaftshaushalt 2005 21,1 Prozent betragen.
Damit sinkt der Beitrag Deutschlands weiter (22,1 Prozent in 2004, 25,5 Pro-
zent in 1999). Mit den Beschlüssen des Europäischen Rates von Berlin im Jahr
1999 über die Finanzierung der Gemeinschaft bis zum Jahr 2006 konnte diese
Entwicklung eingeleitet werden. Ein Rückgang der Abführungen ist damit we-
gen des gleichzeitigen Anstiegs der EU-Gesamtausgaben aber nicht verbunden.
Drucksache 15/3874 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung – Drucksache 15/3779 Nr. 1.57 – folgende Ent-
schließung anzunehmen:
Der Deutsche Bundestag unterstützt einvernehmlich das Ziel der Bundesregie-
rung, im weiteren Haushaltsverfahren zu gewährleisten, dass der endgültig ver-
abschiedete Haushaltsplan 2005 die Ausgabenobergrenze von 1 Prozent des
EU-Bruttonationaleinkommens (EU-BNE) einhält.
Berlin, den 30. September 2004
Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender
Bartholomäus Kalb
Berichterstatter
Dr. Heinz Köhler
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3874
Bericht der Abgeordneten Bartholomäus Kalb und Dr. Heinz Köhler
I. Verfahrensablauf
Der Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen
Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2005 der Europäi-
schen Kommission wurde am 24. September 2004 dem
Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung und dem
Finanzausschuss und dem Ausschuss für die Angelegenhei-
ten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.
II.Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Vorschlag für die Agrarausgaben beträgt insgesamt
50,1 Mrd. Euro (+ 9,7 Prozent). Für die neuen Mitgliedstaa-
ten steigen die Zahlungen von 0,932 Mrd. Euro im Jahr
2004 auf 3,063 Mrd. Euro in 2005 (+ 229 Prozent), da 2005
erstmals Direktzahlungen in Höhe von 1,4 Mrd. Euro an
diese Staaten fließen.
Die Ausgaben für die Strukturfonds steigen um
14,8 Prozent auf 35,4 Mrd. Euro. Die Mittel für die neuen
Mitgliedstaaten werden ungefähr verdoppelt (von
1,860 Mrd. Euro auf 3,774 Mrd. Euro). Für die EU-15 ist
ein Anstieg der Mittel um 16 Prozent vorgesehen.
Die Ausgaben für die Internen Politiken wachsen insgesamt
nur um 2,8 Prozent (auf 7,7 Mrd. Euro), wobei der Anteil
des Bereichs Justiz und Inneres um 9,2 Prozent ansteigt.
Der Finanzrahmen für die Externen Politiken soll insgesamt
nur um 1,2 Prozent wachsen. Um die Unterstützung für den
Irak weiterhin zu gewährleisten, plant die Kommission, auf
das Flexibilitätsinstrument zurückzugreifen. Dieses ermög-
licht den Zugriff auf weitere 200 Mio. Euro jährlich außer-
halb der Obergrenzen der Rubriken.
Für den Verwaltungshaushalt werden 6,36 Mrd. Euro veran-
schlagt. Die Kommission schlägt die Schaffung von 700
neuen Stellen vor, davon 50 Prozent im Sprachendienst.
Bei den Vorbeitrittshilfen steigen die Zahlungsermächtigun-
gen um 11,3 Prozent auf knapp unter 3,2 Mrd. Euro. Davon
profitieren insbesondere Bulgarien, Rumänien und die Tür-
kei. Aus der Abwicklung der Vorbeitrittshilfen für die bei-
getretenen Mitgliedstaaten entfallen auf 2005 noch Zahlun-
gen von 1,55 Mrd. Euro (1,71 Mrd. Euro in 2004).
III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Finanzausschuss hat in seiner 70. Sitzung am
29. September 2004 einvernehmlich die Kenntnisnahme der
Vorlage empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat in seiner 52. Sitzung am 29. September
2004 einvernehmlich die Kenntnisnahme der Vorlage emp-
fohlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse imHaushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner
52. Sitzung am 30. Juni 2004 und in seiner 56. Sitzung am
30. September 2004 abschließend beraten und beschloss
einvernehmlich, dem Deutschen Bundestag in Kenntnis der
Unterrichtung die Annahme der in der Beschlussempfeh-
lung genannten Entschließung der Abgeordneten der Frakti-
onen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und
FDP zu empfehlen.
In die Ausschussberatung hat die Fraktion der CDU/CSU
zudem den folgenden Antrag eingebracht:
Der Haushaltsausschuss wolle beschließen:
Der Haushaltsausschuss unterstützt das Ziel der Bundesre-
gierung, im weiteren Haushaltsverfahren zu gewährleisten,
dass durch Kürzungen des Haushaltsvorentwurfs der end-
gültig verabschiedete Haushaltsplan 2005 die Ausgaben-
obergrenze von 1 Prozent des EU-BNE einhält. Dabei geht
der Haushaltsausschuss davon aus, dass der Erhalt des
Niveaus der Förderung in den strukturschwachen Regionen
angestrebt wird.
Die vorgeschlagenen hohen Zuwachsraten des EU-Haus-
halts würden die Sparanstrengungen im Bundeshaushalt
erheblich beeinträchtigen.
Dieser Antrag wurde im Ausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU abgelehnt.
Berlin, den 30. September 2004
Bartholomäus Kalb
Berichterstatter
Dr. Heinz Köhler
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3874
Anlage
11445/04 BUDGET 37 tr/HBA/gw 1
DG G III DE
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
EUROPÄISCHE ATOMGEMEINSCHAFT
ENTWURF
GESAMTHAUSHALTSPLAN
DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2005
BAND 0
BEGRÜNDUNG
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/3874
INHALT
Seite
I. EINLEITUNG .......................................................................................................................10
II. WICHTIGSTE ELEMENTE DES HAUSHALTSPLANENTWURFS ................................18
III. ANSATZ DER EINNAHMEN ..............................................................................................2
�
IV. ANSATZ DER AUSGABEN
Verwaltungsausgaben der Organe:
Europäisches Parlament – (Einzelplan I)................................................................................3�
Rat – (Einzelplan II) ...............................................................................................................3�
Kommission – (Einzelplan III)
Verwaltungsmittel ......................................................................................................... ���
Anlage II – Amt für amtliche Veröffentlichungen (AAV) ........................................... ���
Anlage III – Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)................................ ���
Anlage IV – Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)...................................... ���
Anlage V – Amt für die Feststellung und Abwicklung
finanzieller Ansprüche (PMO)..................................................................4�
Anlage VI – Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) .....................4�
Anlage VII – Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Luxemburg (OIL)..............4�
Gerichtshof – (Einzelplan IV) ................................................................................................4�
Rechnungshof – (Einzelplan V) .............................................................................................4�
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss – (Einzelplan VI)........................................4
�
Ausschuss der Regionen – (Einzelplan VII)...........................................................................4
�
Europäischer Bürgerbeauftragter – (Einzelplan VIIIa) ..........................................................4�
Europäischer Datenschutzbeauftragter – (Einzelplan VIIIb) ................................................. ���
Drucksache 15/3874 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Ausgaben der Kommission nach Politikbereichen:
Titel 01 - Wirtschaft und Finanzen...................................................................... �
Titel 02 - Unternehmen........................................................................................ �
Titel 03 - Wettbewerb.......................................................................................... �
Titel 04 - Beschäftigung und Soziales ................................................................. ��
Titel 05 - Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums..................... �
Titel 06 - Energie und Verkehr............................................................................ ��
Titel 07 - Umwelt.................................................................................................5
Titel 08 - Forschung.............................................................................................5 �
Titel 09 - Informationsgesellschaft ......................................................................5 �
Titel 10 - Direkte Forschung................................................................................5 �
Titel 11 - Fischerei...............................................................................................5 �
Titel 12 - Binnenmarkt.........................................................................................5 �
Titel 13 - Regionalpolitik.....................................................................................5 �
Titel 14 - Steuern und Zollunion .........................................................................5 �
Titel 15 - Bildung und Kultur ..............................................................................5
�
Titel 16 - Presse und Kommunikation.................................................................5 �
Titel 17 - Gesundheit und Verbraucherschutz .....................................................5 �
Titel 18 - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts...............................5 �
Titel 19 - Außenbeziehungen............................................................................... ���
Titel 20 - Handel.................................................................................................. ��
Titel 21 - Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten .......................... ��
Titel 22 - Erweiterung.......................................................................................... ���
Titel 23 - Humanitäre Hilfe ................................................................................. ��
Titel 24 - Betrugsbekämpfung............................................................................. ��
Titel 25 - Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der
Kommission ........................................................................................ ��
Titel 26 - Verwaltung.......................................................................................... � ��
Titel 27 - Haushalt ............................................................................................... ��
Titel 28 - Audit .................................................................................................... ��
Titel 29 - Statistik ................................................................................................ ���
Titel 30 - Versorgungsbezüge.............................................................................. ���
Titel 31 - Reserven...............................................................................................���
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/3874
FINANZINFORMATIONEN ÜBER DIE EUROPÄISCHEN
ENTWICKLUNGSFONDS
– ANLAGE ZUM ENTWURF DES HAUSHALTSPLANS ..........................................6�
________________________
Drucksache 15/3874 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
I. EINLEITUNG
Der Rat hat am 19. Juli 2004 den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 auf-
gestellt. Einzelheiten dazu sind im vorliegenden Band 0 des Entwurfs des Haushaltsplans der
Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2005 aufgeführt.
Bei der Aufstellung dieses Haushaltsplanentwurfs hat der Rat den ihm von der Kommission
unterbreiteten Vorentwurf des Haushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für 2005
zugrunde gelegt.
Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Euro-
päischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Ver-
besserung des Haushaltsverfahrens 1 hat am 16. Juli 2004 vor den Erörterungen des Rates eine
Konzertierungssitzung zwischen Rat und Europäischem Parlament unter Beteiligung der
Kommission stattgefunden.
1 ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1 und Berichtigung in ABl. C 303 vom 20.10.1999, S. 6.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11 – Drucksache 15/3874
A. Vorentwurf des Haushaltsplans für 2005
Der - unter Berücksichtigung der endgültigen Beträge der Voranschläge der anderen Organe
als der Kommission berichtigte - Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans (HVE) der Europä-
ischen Gemeinschaften für 2005, den die Kommission dem Rat vorgelegt hat, umfasst ins-
gesamt Haushaltsansätze von
– 117 242,21 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen,
– 109 568,21 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen.
Die Eigenmittel, die zur Finanzierung der Mittelansätze des berichtigten Vorentwurfs des
Haushaltsplans erforderlich sind, belaufen sich insgesamt auf 1,04 % des BNE.
Dieser berichtigte Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans weist im Vergleich zu den im Haus-
haltsplan 2004 bewilligten Beträgen einen Anstieg um 5,2% bei den Mitteln für Verpflich-
tungen und um 9,8% bei den Mitteln für Zahlungen auf 1.
Der von der Kommission gemäß Artikel 272 Absatz 9 Unterabsatz 3 des EG-Vertrags festge-
stellte Höchstsatz für die Anhebung der nichtobligatorischen Ausgaben für das Haushaltsjahr
2005 beläuft sich auf 3,4%.
1 Einschließlich der Berichtigungshaushaltspläne Nrn. 1 bis 6/2004.
Drucksache 15/3874 – 12 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
B. Konzertierungssitzung mit dem Europäischen Parlament
Vor der Aufstellung des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 hielt
der Rat am 16. Juli 2004 eine Konzertierungssitzung mit einer Delegation des Europäischen
Parlaments ab. Die Delegation des Europäischen Parlaments wurde vom Vorsitzenden des
Haushaltsausschusses, Herrn Terence WYNN, geleitet. Ihr gehörten ferner an:
Herr Salvador GARRIGA POLLEDO (Berichterstatter für den Einzelplan III (Kommission)
des Haushaltsplans 2005) und die Mitglieder des Haushaltsausschusses Herr Reimer BÖGE,
Frau Kathalijne BUITENWEG, Herr Gianfranco DELL'ALBA, Herr Den DOVER,
Frau Barbara DÜHRKOP DÜHRKOP, Herr Szabolcs FAZAKAS, Frau Neena GILL,
Frau Françoise GROSSETÊTE, Frau Catherine GUY�QUINT, Herr Armin LASCHET,
Herr Jan MULDER, Herr Bartho PRONK, Herr Esko Olavi SEPPÄNEN,
Herr Laszlo SURJÁN, Frau Diemut THEATO, Herr Rijk van DAM,
Herr Kyösti VIRRANKOSKI und Herr Ralf WALTER.
Die Mitglieder der Europäischen Kommission Frau Michaele SCHREYER und Herr Markos
KYPRIANOU nahmen ebenfalls an dieser Konzertierungssitzung teil.
1. Landwirtschaft
Das Europäische Parlament bat die Kommission um Bestätigung, dass die beiden Pilot-
projekte aus dem Jahr 2004 ("Risikofinanzierung für Tierseuchen" und "Verbesserung
der Qualität in der Landwirtschaft") auch im Jahr 2005 finanziert werden.
Die Kommission bestätigte, dass sie im September einen Bericht über die Durchführung
dieser Pilotprojekte vorlegen wird, der gegebenenfalls die Beträge enthalten wird, die in
das im Herbst zu übermittelnde Berichtigungsschreiben aufzunehmen sind.
Das Europäische Parlament und der Rat kamen überein, die Agrarausgaben auf der
Grundlage des Berichtigungsschreibens, das die Kommission im Herbst vorlegen wird,
weiter zu prüfen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 13 – Drucksache 15/3874
2. Internationale Fischereiabkommen
Das Europäische Parlament und die Kommission kritisierten die vom Rat vorgenommenen
Kürzungen bei den internationalen Fischereiabkommen und unterstützten den Haushaltsplan-
vorentwurf.
Das Europäische Parlament ersuchte die Kommission, zu prüfen, ob die Darstellung der
Haushaltslinien für internationale Fischereiabkommen in einigen Punkten geändert werden
kann, um die Transparenz dieser Haushaltslinien zu erhöhen.
Zum Abschluss ihres Gedankenaustauschs kamen das Europäische Parlament und der Rat
überein, die Erörterung dieser Frage im November auf der Grundlage des Berichtigungs-
schreibens, das die Kommission vorlegen wird, fortzusetzen.
3. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Das Europäische Parlament erklärte, es sei anhand der vorgelegten Informationen nicht zu der
Überzeugung gelangt, dass die vom Rat vorgesehene Erhöhung der GASP-Mittel erforderlich
ist. Es bat ferner um weitere Informationen insbesondere im Zusammenhang mit den kürzlich
gefassten Beschlüssen in Bezug auf die Sonderbeauftragten, Georgien und Proxima sowie die
Finanzierung der Tagegelder aus dem GASP-Haushalt.
Der Rat nahm die Anträge des Europäischen Parlaments zur Kenntnis und betonte seine
Bereitschaft, eng mit dem Europäischen Parlament zusammenzuarbeiten. In der nächsten
planmäßigen Sitzung des Europäischen Parlaments und des Rates über GASP-Fragen werden
daher zusätzliche Informationen vorgelegt.
Drucksache 15/3874 – 14 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
4. Rubriken 4 und 7
Der Rat erklärte, dass im Rahmen der Rubrik 4 ein Spielraum verbleiben und eine Inan-
spruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung des Wiederaufbaus in Irak
vermieden werden müsse.
Was die Finanzierung der Beihilfen für die zyperntürkische Volksgruppe und die
entsprechende Rubrik der Finanziellen Vorausschau anbelangt, so kamen das Europäische
Parlament und der Rat überein, so rasch wie möglich eine geeignete Lösung zu erarbeiten.
Die Kommission erklärte, dass sie im September ein Berichtigungsschreiben vorlegen werde,
um dem neuen Status Kroatiens als Bewerberland Rechnung zu tragen (Eingliederung in
Rubrik 7 (Heranführungsstrategie) anstatt in Rubrik 4).
5. Verwaltungsausgaben
Das Europäische Parlament hatte Verständnis dafür, dass im Rahmen der Rubrik 5 ein Spiel-
raum verbleiben muss, kritisierte aber das vom Rat angewandete Verfahren. Es behielt sich
ferner seinen Standpunkt vor, bis es die Anträge der Organe und die Möglichkeit, im Jahr
2004 bestimmte für 2005 vorgesehene Ausgaben vorzuziehen, eingehend geprüft hat.
Was die Aufstockung des Haushalts des Rates (Einzelplan II) anbelangt, so ersuchte das
Europäische Parlament um mehr Informationen über die Kosten der Europäischen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der Einrichtung der vom Europäischen Rat jüngst
beschlossenen zivil-militärischen Zelle. Der Rat erteilte hierzu mündlich weitere Auskünfte.
Die Kommission äußerte sich enttäuscht über die vom Rat vorgenommenen Kürzungen der
Mittel für Verwaltungsausgaben und wies auf die Folgen hin, die diese Kürzungen für die
Personaleinstellung haben könnten.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15 – Drucksache 15/3874
6. Mittel für Zahlungen
Der Rat beharrte darauf, dass angesichts der nationalen wirtschaftlichen Zwänge der
Mitgliedstaaten eine begrenzte und kontrollierte Aufstockung der Mittel für Zahlungen erfor-
derlich ist.
Das Europäische Parlament und der Rat kamen überein, in der nächsten Konzertierungs-
sitzung im November auf diesen Punkt zurückzukommen.
7. Finanzplanung
Das Europäische Parlament und der Rat billigten folgende gemeinsame Erklärung zur Finanz-
planung:
"1. Die Kommission legt zweimal im Jahr, das erste Mal im Mai/Juni (zusammen mit den
dem HVE beigefügten Dokumenten) und das zweite Mal im Dezember/Januar (nach der
Feststellung des Haushaltsplans) eine vollständige Finanzplanung für die Rubriken 3
und 4 der aktuellen Finanziellen Vorausschau vor. In diesem Dokument, das nach
Rubrik, Politikbereich und Haushaltslinie aufgeschlüsselt ist, sollten zwei Phasen erfasst
werden:
a) geltende Rechtsakte, mit einer Unterscheidung zwischen Mehrjahresprogrammen
und jährlichen Maßnahmen:
– bei Mehrjahresprogrammen sollte die Kommission angeben, nach welchem
Verfahren sie angenommen wurden (Mitentscheidungsverfahren oder Kon-
sultationsverfahren), ihre Laufzeit, die als Bezugsrahmen dienenden Beträge
und den auf Verwaltungsausgaben entfallenden Anteil;
– bei jährlichen Maßnahmen (Pilotvorhaben – vorbereitende Maßnahmen,
Ämter, Agenturen usw.) und Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständig-
keiten der Kommission finanziert werden, sollten Mehrjahresschätzungen
und (für Pilotvorhaben – vorbereitende Maßnahmen) die Spielräume ange-
geben werden, die unterhalb der zulässigen, in der Interinstitutionellen Ver-
einbarung vorgesehenen Obergrenzen (32 Mio. EUR für Pilotvorhaben und
75 Mio. EUR für vorbereitende Maßnahmen) verbleiben;
b) künftige Rechtsakte: laufende Vorschläge der Kommission unter Angabe der
Haushaltslinie (untere Ebene), des Kapitels und des Politikbereichs. Es wird ein
Mechanismus zur systematischen Aktualisierung der Tabellen bei Annahme eines
neuen Vorschlags eingeführt, um die finanziellen Folgen abschätzen zu können.
Drucksache 15/3874 – 16 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
2. Die Kommission sollte nach einem Weg suchen, Querverweise zwischen der
Finanzplanung und ihrem Legislativprogramm herzustellen, um präzisere und
verlässlichere Voraussagen machen zu können. Sie sollte für jeden Legislativvorschlag
angeben, ob er in der Mai-Dezember-Planung enthalten ist oder nicht. Der
Haushaltsbehörde sollte insbesondere Folgendes zur Kenntnis gebracht werden:
a) alle neuen Rechtsakte, die angenommen wurden, aber nicht in dem Mai-Dezem-
ber-Dokument enthalten sind (einschließlich der entsprechenden Beträge);
b) alle künftigen Rechtsakte, die vorgelegt wurden, aber nicht in dem Mai-Dezem-
ber-Dokument enthalten sind (einschließlich der entsprechenden Beträge);
c) die in dem jährlichen Legislativprogramm der Kommission vorgesehenen Rechts-
akte mit Angabe der Maßnahmen, die wahrscheinlich finanzielle Auswirkungen
haben werden (ja/nein).
Erforderlichenfalls sollte die Kommission angeben, welche Planungsänderung der neue
Rechtsakt nach sich zieht.
Ausgehend von den Daten, die die Kommission vorlegt, sollte bei jedem in der Inter-
institutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 vorgesehenen Trilog gemäß der gemein-
samen Erklärung vom Juli 2000 Bilanz gezogen werden."
Das Europäische Parlament und der Rat billigten ferner folgende gemeinsame Erklärung zur
Finanzplanung für Irak:
"Die Haushaltsbehörde fordert die Kommission auf, so rasch wie möglich eine
umfassende Bewertung des bis einschließlich 2006 abzusehenden Bedarfs für Irak mit
einem entsprechenden Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten, der die von der Union
bereits zugesagten Beträge einschließt, und gegebenenfalls vor der zweiten Lesung des
Haushaltsplans 2005 durch den Rat eine überarbeitete Finanzplanung für 2006
einschließlich der Mittelansätze für Irak vorzulegen. Das Haushaltsverfahren 2006
bleibt hiervon unberührt. Im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2006 wird die
Kommission den entsprechenden Vorschlag unterbreiten."
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 17 – Drucksache 15/3874
8. Finanzielle Vorausschau 2007-2013
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission billigten folgende gemeinsame
Erklärung:
"Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erinnern daran, dass die
Finanzielle Vorausschau im Geiste loyaler interinstitutioneller Zusammenarbeit
ausgehandelt werden sollte, und erklären sich bereit, während des gesamten Verfahrens
alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, damit das Verfahren zur Annahme
des nächsten Finanzrahmens erfolgreich zum Abschluss gebracht wird.
In diesem Zusammenhang vereinbaren sie, während des gesamten Verfahrens
Informationen auszutauschen."
9. Modulation im Agrarbereich
Die Kommission erklärte, sie prüfe zur Zeit, wie zwischen den Teilrubriken 1a und 1b der
Finanziellen Vorausschau Anpassungen infolge der im Rahmen der GAP-Reform vorge-
sehenen Modulationsmaßnahmen, die sich auf den Haushaltsplan für 2006 auswirken, vorge-
nommen werden können.
Der Rat und das Europäische Parlament nahmen die Informationen der Kommission zur
Kenntnis.
Drucksache 15/3874 – 18 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
II. WICHTIGSTE ELEMENTE DES HAUSHALTSPLANENTWURFS
A. Der Rat hat den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 aufgestellt.
Die wichtigsten Elemente des Entwurfs sind nachstehend im Einzelnen aufgeführt:
GESAMTBETRAG DER AUSGABEN AUF DER GRUNDLAGE
DER BERATUNGSERGEBNISSE DES RATES
(in Mio. EUR - gerundete Beträge)
Mittel für Verpflichtungen (MV) 115 977,00
Mittel für Zahlungen (MZ) 105 221,20
davon nichtobligatorische Ausgaben MV 70 233,77
MZ 59 436,95
B. Nach dem vom Rat aufgestellten Haushaltsplanentwurf nehmen die Mittel für Ver-
pflichtungen im Vergleich zum Haushaltsplan 2004 um 4,1% und die Mittel für Zah-
lungen um 5,4% zu.
Nach diesem Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 beträgt der Steige-
rungssatz hinsichtlich der NOA 3,0% bei den MV und 5,1% bei den MZ.
Die im Haushaltsplanentwurf vorgesehenen Mittel für Zahlungen belaufen sich auf ins-
gesamt 0,99% des BNE der Gemeinschaft.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19 – Drucksache 15/3874
C. Die nachstehende Tabelle enthält einen Überblick (nach Rubriken der Finanziellen
Vorausschau) über den Entwurf des Haushaltsplans für 2005:
(in Mio. EUR)
Rubrik Erste Lesung
Differenz gegenüber HVE 2005
(berichtigt)
Differenz in % gegenüber
Haushaltsplan 2004
Verbleibender
Spielraum im
Rahmen der
jetzigen
Finanziellen
Vorausschau
Verpflichtungen Zahlungen Verpflichtungen Zahlungen Verpflichtungen Zahlungen
1. Landwirtschaft
davon
1a. Marktbezogene Ausgaben
1b. Ländliche Entwicklung
49 675,45
42 834,45
6 841,00
49 113,85
42 834,45
6 279,40
– 1 000,00
– 1 000,00
0
– 1.000,00
– 1 000,00
0
6,2 %
6,4 %
4,7 %
7,5 %
6,4 %
15,3 %
1 763,55
1 763,55
0
2. Strukturmaßnahmen
davon
– Strukturfonds
– Kohäsionsfonds
42 378,50
37 246,57
5 131,93
32 396,03
29 390,53
3 005,50
0 – 3 000,00
– 3 000,00
3,3 % 5,1 % 62,50
3. Interne Politikbereiche
davon
– Forschungsrahmenprogramm
– Energie und Verkehr
– Allgemeine und berufliche
Bildung und Jugend
– Raum der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts
8 903,34
5 047,00
1 021,92
884,55
533,73
7 686,18
4 012,58
983,64
801,67
519,00
– 55,24 – 42,44 2,3 % 2,3 % 108,66
4. Externe Politikbereiche
davon
– Mittelmeerländer
– Asiatische Länder
– Länder des Westlichen
Balkans
– Osteuropäische und
mittelasiatische Republiken
– Lateinamerikanische
Länder
– GASP
5 104,60
1 023,67
604,00
521,00
473,08
286,90
62,60
4 986,18
846,13
554,00
466,00
493,00
376,00
54,00
– 129,40 – 24,00 – 1,4 % 0,7 % 14,40
5. Verwaltungsausgaben
davon
– Kommission
– Übrige Organe
6 308,12
3 960,67
2 347,45
6 308,12
3 960,67
2 347,45
– 80,57 – 80,57 3,1 % 3,1 % 51,88
6. Reserven
davon
– Reserve für Garantien
– Soforthilfereserve
446,00
223,00
223,00
446,00
223,00
223,00
0 0 0,9 % 0,9 % 0
7. Heranführungshilfe 1 856,00 2 979,85 0 – 200,00 7,1 % 4,3 % 1 616,00
8. Ausgleichszahlungen 1 304,99 1 304,99 0 0 – 7,4 % – 7,4 % 11,01
Gesamtbetrag
davon
obligatorische Ausgaben
nichtobligatorische Ausgaben
115 977,00
45 743,23
70 233,77
105 221,20
45 784,25
59 436,95
– 1 265,21 – 4 347,01 4,1 % 5,4 %
Zahlungsermächtigungen, in % des
BNE
0,99 %
Einzelheiten sind in den Teilen der Begründung hinsichtlich der verschiedenen Einzelpläne
und Politikbereiche des Haushaltsplans aufgeführt.
Drucksache 15/3874 – 20 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
D. Bei der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 hat der Rat
eine Reihe von Leitlinien befolgt:
1. ALLGEMEINES
a) Dieser aus der ersten Lesung im Rat hervorgegangene Haushaltsplanentwurf
wurde
– unter voller Berücksichtigung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des
Haushaltsverfahrens und
– unter Beachtung der am 9. März 2004 angenommenen Schlussfolgerungen
des Rates zu den Haushaltsleitlinien für das Jahr 2005 1 aufgestellt.
b) In diesem Zusammenhang wurde ganz besonders darauf geachtet, dass
– jede der jährlichen Ausgabenobergrenzen eingehalten wird, die in der Finan-
ziellen Vorausschau für 2005 festgelegt wurden,
– so weit wie möglich ausreichende Spielräume unterhalb der Obergrenzen
für die verschiedenen Rubriken verbleiben, um unvorhergesehenen
Situationen Rechnung tragen zu können,
– angemessene Mittel für die verschiedenen Prioritäten der Europäischen
Union bereit stehen;
– die Kopenhagener Verpflichtungen, wie sie in den Haushaltsplanvorentwurf
eingeflossen sind, Bestätigung finden;
– die Mittel für Zahlungen gegenüber 2004 begrenzt und kontrolliert steigen.
1 Dok. 6300/04 FIN 61.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 21 – Drucksache 15/3874
c) Im Übrigen ließ sich der Rat bei der Aufstellung dieses Haushaltsplanentwurfs
von folgenden Grundsätzen leiten:
– Wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehen, im Herbst
Prüfung eines die Agrarausgaben betreffenden Berichtigungsschreibens, um
den aktualisierten Bedarfsschätzungen Rechnung zu tragen, ohne schon jetzt
bei den Agrarausgaben eine Kürzung der Mittel auszuschließen.
– Einhaltung der in der Finanziellen Vorausschau vorgesehenen Verpflich-
tungen in Bezug auf die strukturpolitischen Maßnahmen.
Was die Höhe der Mittel für Zahlungen anbelangt, so hat der Rat den
Anstieg der Mittel für Zahlungen unter Berücksichtigung der Durchfüh-
rungsquote in den vorangegangenen Jahren und der voraussichtlichen
Durchführungsquote im Jahr 2005 begrenzt.
– Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs innerhalb des für die internen Politik-
bereiche verfügbaren Finanzrahmens, wobei die Möglichkeiten zur
Verwendung der Mittel und die Beibehaltung einer Marge unterhalb der
Obergrenze dieser Rubrik der Finanziellen Vorausschau berücksichtigt
werden, um es dem Europäischen Parlament zu gestatten, seine eigenen
Prioritäten zu wählen.
– Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs innerhalb des für die externen Politik-
bereiche verfügbaren Finanzrahmens, wobei die Beibehaltung einer Marge
unterhalb der Obergrenze dieser Rubrik der Finanziellen Vorausschau
berücksichtigt wird.
Der Rat hat die diesbezüglichen Mittel umgeschichtet, um eine Inanspruch-
nahme des Flexibilitätsinstruments zu vermeiden, das die Kommission zur
Finanzierung des Wiederaufbaus in Irak vorgeschlagen hatte.
Drucksache 15/3874 – 22 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
– In Bezug auf die Verwaltungsausgaben Beibehaltung einer ausreichenden Marge
unterhalb der Obergrenze der Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau im Rahmen
eines soliden Finanzmanagements.
– Ausgaben für die Heranführungshilfen: Billigung des HVE hinsichtlich der Mittel
für Verpflichtungen.
Was die Höhe der Mittel für Zahlungen anbelangt, so hat der Rat den Anstieg der
Mittel für Zahlungen unter Berücksichtigung der Durchführungsquote in den
vorangegangenen Jahren begrenzt.
– Begrenzte und kontrollierte Aufstockung der Mittel für Zahlungen in allen
Bereichen, insbesondere unter Berücksichtigung der Durchführungsquote in den
letzten Jahren, der Kapazität zur Verwendung der Mittel, der zu erwartenden
Zahlungsquote im Zusammenhang mit den noch abzuwickelnden Mittelbindungen
und der Haushaltszwänge der Mitgliedstaaten.
Der Rat ersucht die Kommission in diesem Zusammenhang, einen Berichtigungs-
haushalt vorzulegen, wenn sich die in den Haushaltsplan 2005 eingesetzten Mittel
für Zahlungen als unzureichend für die Deckung der unter die Rubrik 1a (Agrar-
ausgaben, außer Entwicklung des ländlichen Raums), die Rubrik 2 (Struktur-
maßnahmen) und die Rubrik 7 (Heranführungsstrategie) der Finanziellen
Vorausschau fallenden Ausgaben erweisen sollten.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 23 – Drucksache 15/3874
2. ANDERE ALLGEMEINE FRAGEN
a) Eingliederungsplan
Was den im Haushaltsplanvorentwurf vorgeschlagenen Eingliederungsplan anbe-
langt, so hat der Rat beschlossen, einige Linien zu schaffen bzw. zu streichen und
den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wie bisher nicht einzubeziehen 1.
b) Einstufung
Hinsichtlich der Einstufung ist der Rat der von der Kommission in ihrem HVE
vorgeschlagenen Einstufung gefolgt, hat aber darauf hingewiesen, dass alle
Ausgaben im Zusammenhang mit den Ruhegehältern, der Gemeinsamen Agrar-
politik und dem Veterinär- und Pflanzenschutzbereich sowie den internationalen
Fischereiabkommen nach der Interinstitutionellen Vereinbarung als obligatorische
Ausgaben zu betrachten sind.
c) Vorbereitende Maßnahmen und Rechtsgrundlagen
Der Rat hat die von der Kommission vorgeschlagenen vorbereitenden
Maßnahmen und Pilotprojekte beibehalten und auf die strikte Befolgung der
Interinstitutionellen Vereinbarung hinsichtlich der Rechtsgrundlagen geachtet.
Der Rat erinnerte daran, dass für die Informationspolitik eine Rechtsgrundlage
erforderlich ist.
1 Hinsichtlich des EEF sei an die von der Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mit-
gliedstaaten angenommene Erklärung im Anhang zur Schlussakte zum Vertrag über die Euro-
päische Union erinnert: "Die Konferenz kommt überein, dass der Europäische
Entwicklungsfonds im Einklang mit den bisherigen Bestimmungen weiterhin durch
einzelstaatliche Beiträge finanziert wird."
Der Rat erinnert im Übrigen daran, dass es sich bei den Mitteln der Linien für den EEF natur-
gemäß um obligatorische Ausgaben handeln würde.
Drucksache 15/3874 – 24 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
3. AUSGABEN NACH POLITIKBEREICHEN
Entsprechend dem oben dargelegten Konzept hat der Rat folgende Maßnahmen
getroffen:
a) Agrarausgaben (Rubrik 1 der Finanziellen Vorausschau):
– lineare Kürzung der im HVE beantragten Mittel für Verpflichtungen und
Zahlungen um 1 Mrd. EUR in allen Artikeln der Teilrubrik 1a
(marktbezogene Ausgaben), deren Mittelansätze über 800 Mio. EUR
betragen. Diese Kürzung ist im Rahmen der Gesamtstrategie einer kontrol-
lierten Aufstockung der Mittel für Zahlungen zu sehen, wobei vorge-
schlagen wird, sowohl obligatorische Ausgaben (Teilrubrik 1a) als auch
nicht obligatorische Ausgaben (sonstige Rubriken) einzubeziehen;
– Bestätigung des HVE der Kommission hinsichtlich der Mittel für die Ent-
wicklung des ländlichen Raums (Teilrubrik 1b).
b) Ausgaben für strukturpolitische Maßnahmen (Rubrik 2 der Finanziellen
Vorausschau):
– Billigung des HVE hinsichtlich der Mittel für Verpflichtungen;
– lineare Kürzung der im HVE beantragten Mittel für Zahlungen um 3 Mrd.
EUR bei den Haushaltslinien für Strukturfonds (2 446 Mio. EUR), Gemein-
schaftsinitiativen (253 Mio. EUR) und Abschluss früherer Programme aus
der Zeit vor 2000 (301 Mio. EUR) unter Berücksichtigung der voraussicht-
lichen Durchführungsquote.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25 – Drucksache 15/3874
c) Ausgaben für interne Politikbereiche (Rubrik 3 der Finanziellen Vorausschau):
– Billigung der vorgeschlagenen Beträge für im Mitentscheidungsverfahren
beschlossene Mehrjahresprogramme entsprechend der Vereinbarung im
Anschluss an die Erweiterung sowie Billigung besonderer Beträge im Zusam-
menhang mit den Kopenhagener Verpflichtungen;
– Begrenzung der Mittel für bestimmte Haushaltslinien, denen keine Mehrjahres-
programme zugrunde liegen, insbesondere bezüglich Presse und Information und
der vorbereitenden Maßnahme betreffend Gefahrenabwehrforschung; außerdem
wurden die Mittel für einige Ämter und Agenturen im Bereich der Zuschüsse
gekürzt, wobei der besonderen Lage der neuen oder in der Anlaufphase befind-
lichen Ämter und Agenturen Rechnung getragen wurde;
– Streichung der Mittel für die Europäische Polizeiakademie und für Ölunfall-
Bekämpfungsmaßnahmen; was die Ölunfall-Bekämpfungsmaßnahmen anbelangt,
so wird die Lage im Verlauf des Haushaltsverfahrens auf der Grundlage
zusätzlicher Informationen über die Durchführung der Änderungsverordnung für
die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs von März 2004 und
über die Machbarkeitsstudien überprüft;
d) Externe Politikbereiche (Rubrik 4 der Finanziellen Vorausschau):
– lineare Kürzung der wichtigsten Haushaltslinien (wobei im Mitentscheidungs-
verfahren beschlossene Programme, internationale Übereinkünfte und der
Wiederaufbau in Irak ausgenommen sind);
– Aufstockung des im HVE vorgeschlagenen Betrags für die GASP auf die Höhe
des in den Haushaltsplan 2004 eingestellten Betrags von 62,6 Mio. EUR an MV;
Drucksache 15/3874 – 26 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
– Finanzierung des Wiederaufbaus in Irak auf der Grundlage der von der
Kommission vorgeschlagenen Beträge, jedoch ohne Inanspruchnahme des Flexi-
bilitätsinstruments;
– begrenzte Kürzung der Mittel für internationale Fischereiabkommen aufgrund der
langsamen Fortschritte bei den Verhandlungen und angesichts der Tatsache, dass
das entsprechende Berichtigungsschreiben im Herbst geprüft wird.
e) Ausgaben für die Heranführungshilfe (Rubrik 7 der Finanziellen Vorausschau):
– Billigung des HVE hinsichtlich der Mittel für Verpflichtungen;
– Kürzung der im HVE beantragten Mittel für Zahlungen um 200 Mio. EUR
(Sapard und Türkei).
f) Ausgaben für Ausgleichszahlungen (Rubrik 8 der Finanziellen Vorausschau):
– Billigung der Anträge im HVE
4. VERWALTUNGSAUSGABEN
Der Rat ging bei seinen Beratungen über die Verwaltungsausgaben der Organe von folgenden
Grundsätzen aus:
– Schaffung eines ausreichenden Spielraums unterhalb der Obergrenze der Rubrik 5 der
Finanziellen Vorausschau im Hinblick auf ein solides Finanzmanagement;
– Verringerung der laufenden Kosten um 1,5 % unter Berücksichtigung der Auswir-
kungen der Entwicklung der Informationstechnologien und der interinstitutionellen
Zusammenarbeit;
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27 – Drucksache 15/3874
– Festlegung einer Pauschalkürzung von mindestens 4 % bei den Mitteln für Dienst-
bezüge unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Quote unbesetzter Stellen;
– Billigung von neuen Planstellen, die im Rahmen der Erweiterung und für bestimmte
neue Aufgaben beantragt wurden, und Kürzung der Mittel für diese gebilligten
Planstellen um 5 % unter Berücksichtigung der spezifischen Zeitpläne für die
Einstellungen;
– Billigung von Stellenumwandlungen und Stellenanhebungen insbesondere im
Zusammenhang mit der Laufbahnentwicklung nach dem neuen Statut.
Drucksache 15/3874 – 28 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
III. ANSATZ DER EINNAHMEN
1. Die Haushaltseinnahmen der Europäischen Union belaufen sich auf einen Betrag
von insgesamt 105 221 196 496 EUR; dies entspricht 0,99% des
Bruttonationaleinkommens (BNE) der Gemeinschaft.
Die Eigenmittel, die für die Finanzierung des Entwurfs des Haushaltsplans 2005
der Europäischen Union erforderlich sind, machen 0,98% des BNE der
Gemeinschaft aus und bleiben unter dem Höchstsatz von 1,24% des BNE, der
entsprechend der Berechnungsmethode gemäß Artikel 3 Absatz 1 des
Beschlusses 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das
System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften 1 festgelegt ist.
Die Deckung des Entwurfs des Haushaltsplans 2005 ist durch folgende
Einnahmen vorgesehen.
in EUR
Herkunft der Einnahmen Entwurf 2005
1. Agrarabschöpfungen 819 450 000
2. Abgaben für Zucker und Isoglukose 793 575 000
3. Zölle 10 749 900 000
4. MWSt-Eigenmittel 15 313 493 929
5. Eigenmittel auf der Grundlage des BNE 76 560 680 270
6. Verfügbare Überschüsse -
7. Verschiedene Einnahmen 984 097 297
INSGESAMT 105 221 196 496
1 ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 29 – Drucksache 15/3874
FINANZIERUNG DES GESAMTHAUSHALTSPLANS
Mittelansätze, die im Haushaltsjahr 2005 gemäß Artikel 1 des Beschlusses
2000/597/EG, Euratom vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der
Gemeinschaften zu decken sind
AUSGABEN Beträge in EUR
1. Landwirtschaft 49 113 850 000
2. Strukturpolitische Maßnahmen 32 396 027 704
3. Interne Politikbereiche 7 686 181 139
4. Externe Politikbereiche 4 986 179 000
5. Verwaltungsausgaben 6 308 119 657
6. Reserven 446 000 000
7. Heranführungshilfe 2 979 850 000
8. Ausgleichszahlungen 1 304 988 996
Gesamtbetrag der Ausgaben 105 221 196 496
EINNAHMEN Beträge in EUR
Verschiedene Einnahmen (Titel 4 bis 9) 984 097 297
Verfügbarer Überschuss aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr
(Kapitel 30, Artikel 300) p.m.
Eigenmittelüberschuss aufgrund einer Übertragung aus den Kapiteln
des EAGFL, Abteilung Garantie (Kapitel 30, Artikel 301) p.m.
Eigenmittelüberschuss aufgrund einer Rückzahlung der Überschüsse
des Garantiefonds im Zuammenhang mit Maßnahmen im
Außenbereich (Kapitel 30, Artikel 302)
p.m.
Überschuss der für frühere Haushaltsjahre abgeführten MWSt- und
BSP/BNE-Eigenmittel (Kapitel 31 und 32) p.m.
Gesamtbetrag der Einnahmen der Titel 3 bis 9 984 097 297
Nettobetrag der Zölle, Agrarzölle und Zuckerabgaben (Kapitel 10,
11, 12) 12 362 925 000
MWSt-Eigenmittel zum einheitlichen Satz (Kapitel 13) 15 313 493 929
Über die ergänzende Einnahme ("BNE"-Eigenmittel) zu
finanzierender Restbetrag (Kapitel 14) 76 560 680 270
Durch die Eigenmittel im Sinne von Artikel 2 des Beschlusses
2000/597/EG, Euratom zu deckende Mittelansätze 104 237 099 199
Gesamtbetrag der Einnahmen 105 221 196 496
Drucksache 15/3874 – 30 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
FINANZIERUNG DES HAUSHALTS
Haushaltsjahr 2005
in EUR
Gemäß Beschluss 2000/597/EG, Euratom
zu finanzierende Ausgaben 104 237 099 199
Zölle, Agrarabschöpfungen und Zucker- und Isoglukoseabgaben
(siehe Tabelle 7) 12 362 925 000
_____________
Zu finanzierender Restbetrag: 91 874 174 199
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 31 – Drucksache 15/3874
TABELLE 1
Berechnung der Begrenzung der einheitlichen Bemessungsgrundlagen für die
Mehrwertsteuer (MWSt) gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2000/597/EG,
Euratom
in EUR
Mitgliedstaat
1 % der MWSt-
Bemessungs-
grundlage (ohne
Begrenzung)
1% des BNE
Begren-
zungssatz
(in %)
1 % des BNE x
Begrenzungs-
satz
1% der
begrenzten
MWSt-
Bemessungs-
grundlage 1
Mitgliedstaaten
mit begrenzter
MWSt-
Bemessungs-
grundlage
(1) (2) (3) (4) (5) (6)
Belgien
Tschechische
Republik
Dänemark
Deutschland
Estland
Griechenland
Spanien
Frankreich
Irland
Italien
Zypern
Lettland
Litauen
Luxemburg
Ungarn
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Slowenien
Slowakei
Finnland
Schweden
Vereinigtes
Königreich
1 180 210 000
441 190 000
781 460 000
9 683 287 000
52 975 000
956 730 000
4 859 420 000
7 821 623 000
701 165 000
5 761 165 000
101 439 000
47 167 000
82 880 000
167 402 000
428 337 000
28 816 000
2 255 590 000
1 107 085 000
1 027 741 000
878 780 000
153 877 000
157 136 000
665 460 000
1 236 471 000
9 458 806 000
2 941 735 000
828 308 000
2 015 001 000
22 279 390 000
84 664 000
1 759 150 000
8 358 590 000
16 746 790 000
1 258 380 000
13 875 590 000
128 288 000
106 898 000
186 537 000
234 060 000
832 772 000
46 198 000
4 701 285 000
2 374 650 000
1 932 979 000
1 376 550 000
271 354 000
346 858 000
1 532 005 000
2 865 763 000
18 756 571 000
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
1 470 867 500
414 154 000
1 007 500 500
11 139 695 000
42 332 000
879 575 000
4 179 295 000
8 373 395 000
629 190 000
6 937 795 000
64 144 000
53 449 000
93 268 500
117 030 000
416 386 000
23 099 000
2 350 642 500
1 187 325 000
966 489 500
688 275 000
135 677 000
173 429 000
766 002 500
1 432 881 500
9 378 285 500
1 180 210 000
414 154 000
781 460 000
9 683 287 000
42 332 000
879 575 000
4 179 295 000
7 821 623 000
629 190 000
5 761 165 000
64 144 000
47 167 000
82 880 000
117 030 000
416 386 000
23 099 000
2 255 590 000
1 107 085 000
966 489 500
688 275 000
135 677 000
157 136 000
665 460 000
1 236 471 000
9 378 285 500
Tschechische
Republik
Estland
Griechenland
Spanien
Irland
Zypern
Luxemburg
Ungarn
Malta
Polen
Portugal
Slowenien
Vereinigtes
Königreich
Insgesamt 50 036 212 000 105 840 366 000 52 920 183 000 48 713 466 000
1 Die heranzuziehende Bemessungsgrundlage darf 50% des BNE nicht überschreiten.
Drucksache 15/3874 – 32 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
TABELLE 2
Aufteilung der MWSt-Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c
des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom (Kapitel 1 3)
in EUR
Mitgliedstaat
1% der
begrenzten
MWSt-
Bemessungs-
grundlage
Höchstsatz des
Mehrwert-
steuerabrufs
(in %)
Einheitlicher
Satz der MWSt-
Eigenmittel
(in %)
MWSt-Eigenmittel
zum einheitlichen
Satz
(1) (2) (3) (4) = (1) x (3)
Belgien
Tschechische Republik
Dänemark
Deutschland
Estland
Griechenland
Spanien
Frankreich
Irland
Italien
Zypern
Lettland
Litauen
Luxemburg
Ungarn
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Slowenien
Slowakei
Finnland
Schweden
Vereinigtes Königreich
1 180 210 000
414 154 000
781 460 000
9 683 287 000
42 332 000
879 575 000
4 179 295 000
7 821 623 000
629 190 000
5 761 165 000
64 144 000
47 167 000
82 880 000
117 030 000
416 386 000
23 099 000
2 255 590 000
1 107 085 000
966 489 500
688 275 000
135 677 000
157 136 000
665 460 000
1 236 471 000
9 378 285 500
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,50
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
0,314358537
371 009 090
130 192 846
245 658 623
3 044 023 939
13 307 426
276 501 911
1 313 797 064
2 458 793 967
197 791 248
1 811 071 404
20 164 214
14 827 349
26 054 036
36 789 380
130 894 494
7 261 368
709 063 974
348 021 621
303 824 226
216 365 122
42 651 223
49 397 043
209 193 032
388 695 215
2 948 144 114
INSGESAMT 48 713 466 000 15 313 493 929
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 33 – Drucksache 15/3874
TABELLE 3
Bestimmung des einheitlichen Satzes und Aufteilung der unter Zugrundelegung des
Bruttonationaleinkommens (BNE) abgeführten Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1
Buchstabe d des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom (Kapitel 1 4)
in EUR
Mitgliedstaat 1% des BNE
Auf die zusätzliche
Bemessungsgrundlage zu
erhebender einheitlicher
Satz
Einnahmen gemäß der
zusätzlichen
Bemessungsgrundlage zum
einheitlichen Satz
(1) (2) (3) = (1) x (2)
Belgien
Tschechische
Republik
Dänemark
Deutschland
Estland
Griechenland
Spanien
Frankreich
Irland
Italien
Zypern
Lettland
Litauen
Luxemburg
Ungarn
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Slowenien
Slowakei
Finnland
Schweden
Vereinigtes
Königreich
2 941 735 000
828 308 000
2 015 001 000
22 279 390 000
84 664 000
1 759 150 000
8 358 590 000
16 746 790 000
1 258 380 000
13 875 590 000
128 288 000
106 898 000
186 537 000
234 060 000
832 772 000
46 198 000
4 701 285 000
2 374 650 000
1 932 979 000
1 376 550 000
271 354 000
346 858 000
1 532 005 000
2 865 763 000
18 756 571 000
0,72335991
2 127 933 238
599 164 821
1 457 570 992
16 116 018 104
61 242 546
1 272 498 630
6 046 269 119
12 113 956 926
910 261 675
10 037 045 880
92 798 399
77 325 730
134 933 392
169 309 626
602 393 900
33 417 782
3 400 721 212
1 717 726 670
1 398 239 564
995 741 119
196 286 612
250 903 180
1 108 191 037
2 072 978 137
13 567 751 979
INSGESAMT 105 840 366 000 76 560 680 270
1 Berechnung des Satzes:
000366840105
27068056076
= 0,723359934998713
Drucksache 15/3874 – 34 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
TABELLE 4
Unter Zugrundelegung des BNE abzuführende Eigenmittel - Finanzierung der Reserven
Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 6
des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom (Kapitel 1 4)
in EUR
Mitgliedstaat
Kredit- und
Kreditgarantie-
reserve
Soforthilfe-
reserve
BNE-Einnahme
ohne Reserven
BNE-Einnahme zum
einheitlichen Satz
(1) (2) (3) (4) = (1) + (2) + (3)
Belgien
Tschechische
Republik
Dänemark
Deutschland
Estland
Griechenland
Spanien
Frankreich
Irland
Italien
Zypern
Lettland
Litauen
Luxemburg
Ungarn
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Slowenien
Slowakei
Finnland
Schweden
Vereinigtes
Königreich
6 198 079
1 745 201
4 245 500
46 941 485
178 383
3 706 435
17 611 103
35 284 592
2 651 339
29 235 127
270 296
225 228
393 023
493 152
1 754 606
97 337
9 905 356
5 003 261
4 072 684
2 900 317
571 728
730 811
3 227 853
6 038 010
39 519 094
6 198 079
1 745 201
4 245 500
46 941 485
178 383
3 706 435
17 611 103
35 284 592
2 651 339
29 235 127
270 296
225 228
393 023
493 152
1 754 606
97 337
9 905 356
5 003 261
4 072 684
2 900 317
571 728
730 811
3 227 853
6 038 010
39 519 094
2 115 537 080
595 674 419
1 449 079 992
16 022 135 134
60 885 780
1 265 085 760
6 011 046 913
12 043 387 742
904 958 997
9 978 575 626
92 257 807
76 875 274
134 147 346
168 323 322
598 884 688
33 223 108
3 380 910 500
1 707 720 148
1 390 094 196
989 940 485
195 143 156
249 441 558
1 101 735 331
2 060 902 117
13 488 713 791
2 127 933 238
599 164 821
1 457 570 992
16 116 018 104
61 242 546
1 272 498 630
6 046 269 119
12 113 956 926
910 261 675
10 037 045 880
92 798 399
77 325 730
134 933 392
169 309 626
602 393 900
33 417 782
3 400 721 212
1 717 726 670
1 398 239 564
995 741 119
196 286 612
250 903 180
1 108 191 037
2 072 978 137
13 567 751 979
INSGESAMT 223 000 000 223 000 000 76 114 680 270 76 560 680 270
Prozentsatz von
1 % des BNE 0,0021 0,0021 0,7191 0,7234
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 35 – Drucksache 15/3874
TABELLE 5
Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs
(Haushaltsjahr 2004) gemäß Artikel 4 des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom (Kapitel 1 5)
in EUR
Bezeichnung Koeffizient Betrag
1. Anteil des Vereinigten Königreichs an den nicht begrenzten
MWSt-Zahlungen
18,11%
2. Anteil des Vereinigten Königreichs an den zurechenbaren
Gesamtausgaben
7,23%
3. (1) – (2) 10,88%
4. Zurechenbare Ausgaben insgesamt 84 685 362 853
5. Ausgaben für die Heranführungshilfe in den 10 neuen
Mitgliedstaaten im Jahr 2003 1
1 713 442 127
6. Zurechenbare Ausgaben = (4) - (5) 82 971 920 726
7. (3) x (6) 9 024 481 701
8. 0,66 x (7) = ursprünglicher Betrag 5 956 157 923
9. Vorteil für das Vereinigte Königreich 2 820 148 901
10. Grundermäßigung für das VK = (8) - (9) 5 136 009 022
11. Windfall-Gewinne bei den TEM 3 20 858 069
12. Ausgleichsbetrag für das VK = (10) - (11) 5 115 150 953
1 Dieser Betrag wird von den gesamten zurechenbaren Ausgaben abgezogen, so dass Ausgaben,
die vor der Erweiterung ungekürzt waren, auch nach der Erweiterung ungekürzt bleiben.
2 Hierbei handelt es sich um den Vorteil, der dem Vereinigten Königreich aus dem geltenden
Eigenmittelsystem — im Vergleich zum alten System — erwächst (dank der Einführung der
BSP/BNE-Einnahme und der Begrenzung der MWSt-Grundlagen).
3 Hierbei handelt es sich um Gewinne, die sich für das Vereinigte Königreich aus der im Zuge
des neuen Eigenmittelsystems seit 2001 eingeführten Anhebung des Prozentsatzes der
traditionellen Eigenmittel ergeben, welche die Mitgliedstaaten als Erhebungskosten
einbehalten.
Drucksache 15/3874 – 36 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
TABELLE 6
Berechnung der Finanzierung des Korrekturbetrags für das Vereinigte Königreich
(Kapitel 1 5)
in EUR
Zu finanzierender Korrekturbetrag für das Vereinigte Königreich: -5 115 150 953
Mitgliedstaat Anteile an
der BNE-
Grundlage
Anteile ohne
Vereinigtes
Königreich
Anteile ohne
Deutschland, die
Niederlande,
Österreich,
Schweden und das
Vereinigte
Königreich
3/4 des Anteils
Deutschlands, der
Niederlande,
Österreichs und
Schwedens in der
Spalte 2
Spalte 4
aufgeteilt
nach
Schlüssel
von Spalte 3
Finanzierungs-
schlüssel
Anwendung des
Schlüssels auf
den Korrektur-
betrag in EUR
(1) (2) (3) (4) (5)
(6) = (2) + (4) +
(5)
(7)
Belgien
Tschechische
Republik
Dänemark
Deutschland
Estland
Griechenland
Spanien
Frankreich
Irland
Italien
Zypern
Lettland
Litauen
Luxemburg
Ungarn
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Slowenien
Slowakei
Finnland
Schweden
Vereinigtes
Königreich
2,78
0,78
1,90
21,05
0,08
1,66
7,90
15,82
1,19
13,11
0,12
0,10
0,18
0,22
0,79
0,04
4,44
2,24
1,83
1,30
0,26
0,33
1,45
2,71
17,72
3,38
0,95
2,31
25,58
0,10
2,02
9,60
19,23
1,45
15,93
0,15
0,12
0,21
0,27
0,96
0,05
5,40
2,73
2,22
1,58
0,31
0,40
1,76
3,29
0,00
5,36
1,51
3,67
0,00
0,15
3,21
15,24
30,52
2,29
25,29
0,23
0,19
0,34
0,43
1,52
0,08
0,00
0,00
3,52
2,51
0,49
0,63
2,79
0,00
0,00
-19,19
-4,05
-2,05
-2,47
1,49
0,42
1,02
0,00
0,04
0,89
4,23
8,47
0,64
7,02
0,06
0,05
0,09
0,12
0,42
0,02
0,00
0,00
0,98
0,70
0,14
0,18
0,77
0,00
0,00
4,87
1,37
3,33
6,40
0,14
2,91
13,83
27,70
2,08
22,95
0,21
0,18
0,31
0,39
1,38
0,08
1,35
0,68
3,20
2,28
0,45
0,57
2,53
0,82
0,00
248 903 663
70 084 115
170 491 608
327 163 174
7 163 521
148 843 753
707 230 145
1 416 965 627
106 473 014
1 174 030 013
10 854 599
9 044 766
15 783 115
19 804 092
70 461 820
3 908 867
69 036 330
34 870 705
163 551 630
116 471 517
22 959 582
29 348 064
129 624 747
42 082 486
0
INSGESAMT 100,00 100,00 100,00 -27,75 27,75 100,00 5 115 150 953
Anm.: Die Beträge wurden bis zur 15. Dezimalstelle berechnet.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
– 37 –
Drucksache 15/3874
TABELLE 7
Finanzierung des Gesamthaushaltsplans aufgeschlüsselt nach Art der Eigenmittel und Mitgliedstaaten – Zusammenfassung
Mitgliedstaat
Agrarzölle, netto
(75%)
Zucker- und
Isoglukoseabgaben,
netto (75%)
Zölle, netto (75%)
Traditionelle Eigen-
mittel insgesamt,
netto (75%)
MWSt-Eigenmittel
zum einheitlichen
Satz
BNE-Eigenmittel,
ohne Reserven
BNE-Eigenmittel,
Reserven
Korrektur zugunsten
des Vereinigten
Königreichs, MWSt
Eigenmittel insgesamt
(1) (2) (3) (4)=(1)+(2)+(3) (5) (6) (7) (8) (9)=(4)+(5)+(6)+(7)+(8)
Belgien 15 675 000 42 675 000 1 200 675 000 1 259 025 000 371 009 090 2 115 537 080 12 396 158 248 903 663 4 006 870 991
Tschechische Republik 5 475 000 11 550 000 107 925 000 124 950 000 130 192 846 595 674 419 3 490 402 70 084 115 924 391 782
Dänemark 9 825 000 23 025 000 204 825 000 237 675 000 245 658 623 1 449 079 992 8 491 000 170 491 608 2 111 396 223
Deutschland 113 475 000 249 525 000 2 153 025 000 2 516 025 000 3 044 023 939 16 022 135 134 93 882 970 327 163 174 22 003 230 217
Estland 900 000 0 17 325 000 18 225 000 13 307 426 60 885 780 356 766 7 163 521 99 938 493
Griechenland 8 700 000 10 800 000 148 275 000 167 775 000 276 501 911 1 265 085 760 7 412 870 148 843 753 1 865 619 294
Spanien 22 875 000 25 650 000 760 725 000 809 250 000 1 313 797 064 6 011 046 913 35 222 206 707 230 145 8 876 546 328
Frankreich 84 000 000 186 150 000 881 475 000 1 151 625 000 2 458 793 967 12 043 387 742 70 569 184 1 416 965 627 17 141 341 520
Irland 450 000 6 600 000 107 550 000 114 600 000 197 791 248 904 958 997 5 302 678 106 473 014 1 329 125 937
Italien 56 400 000 62 700 000 1 084 200 000 1 203 300 000 1 811 071 404 9 978 575 626 58 470 254 1 174 030 013 14 225 447 297
Zypern 825 000 1 800 000 16 875 000 19 500 000 20 164 214 92 257 807 540 592 10 854 599 143 317 212
Lettland 600 000 1 200 000 11 175 000 12 975 000 14 827 349 76 875 274 450 456 9 044 766 114 172 845
Litauen 1 875 000 4 050 000 37 500 000 43 425 000 26 054 036 134 147 346 786 046 15 783 115 220 195 543
Luxemburg 150 000 0 13 125 000 13 275 000 36 789 380 168 323 322 986 304 19 804 092 239 178 098
Ungarn 8 400 000 17 700 000 165 225 000 191 325 000 130 894 494 598 884 688 3 509 212 70 461 820 995 075 214
Malta 525 000 1 125 000 10 725 000 12 375 000 7 261 368 33 223 108 194 674 3 908 867 56 963 017
Niederlande 172 350 000 45 900 000 1 110 450 000 1 328 700 000 709 063 974 3 380 910 500 19 810 712 69 036 330 5 507 521 516
Österreich 5 100 000 18 900 000 160 875 000 184 875 000 348 021 621 1 707 720 148 10 006 522 34 870 705 2 285 493 996
Polen 9 375 000 19 875 000 185 550 000 214 800 000 303 824 226 1 390 094 196 8 145 368 163 551 630 2 080 415 420
Portugal 12 600 000 2 550 000 86 025 000 101 175 000 216 365 122 989 940 485 5 800 634 116 471 517 1 429 752 758
Slowenien 1 575 000 3 300 000 30 600 000 35 475 000 42 651 223 195 143 156 1 143 456 22 959 582 297 372 417
Slowakei 2 625 000 5 550 000 51 975 000 60 150 000 49 397 043 249 441 558 1 461 622 29 348 064 389 798 287
Finnland 1 950 000 4 950 000 76 125 000 83 025 000 209 193 032 1 101 735 331 6 455 706 129 624 747 1 530 033 816
Schweden 9 900 000 12 225 000 279 300 000 301 425 000 388 695 215 2 060 902 117 12 076 020 42 082 486 2 805 180 838
Vereinigtes Königreich 273 825 000 35 775 000 1 848 375 000 2 157 975 000 2 948 144 114 13 488 713 791 79 038 188 - 5 115 150 953 13 558 720 140
Insgesamt 819 450 000 793 575 000 10 749 900 000 12 362 925 000 15 313 493 929 76 114 680 270 446 000 000 0 104 237 099 199
Drucksache 15/3874 – 38 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
2. Die "traditionellen" Eigenmittel (Agrarabschöpfungen, Zölle sowie Zucker- und
Isoglukoseabgaben) belaufen sich auf 10 749,90 Mio. EUR.
3. Die gemeinschaftliche MWSt-Bemessungsgrundlage beläuft sich 2005 auf
48 713,46 Mio. EUR (bei einem Satz von 1 %), wobei berücksichtigt ist, dass die BNE-
Bemessungsgrundlage der Mitgliedstaaten generell auf 50 % begrenzt bleibt, was bei
der MWSt-Bemessungsgrundlage von dreizehn Mitgliedstaaten (CZ, EE, GR, ES, IE,
CY, LU, HU, MT, PL, PT, SL und UK) auch tatsächlich zur Anwendung gebracht
werden musste. Der einheitliche Satz der MWSt-Eigenmittel beträgt 0,3143%. Die
MWSt-Eigenmittel zum einheitlichen Satz belaufen sich mithin auf 15 313,49 Mio.
EUR.
4. Der aus dem Haushaltsplanentwurf resultierende einheitliche Satz der Eigenmittel
("zusätzliche Bemessungsgrundlage") beläuft sich - ohne Reserven - auf 0,7191% 1.
5. Die nicht unter die Eigenmittel fallenden Einnahmen (Titel 4 bis 9) belaufen sich auf
984,09 Mio. EUR.
6. In Titel 4 (Sonstige von der Gemeinschaft erhobene Abgaben, Abzüge und Gebühren)
sind die Artikel 400 und 401 entsprechend den personalpolitischen Beschlüssen
angepasst worden.
1 Es sei daran erinnert, dass die Mittel, die für die Finanzierung der 446 Mio. EUR an Reserve-
mitteln für die Soforthilfe und für Kreditgarantien notwendig sind, erst bei Inanspruchnahme
der Reserven in Höhe des genauen Betrags der tatsächlich getätigten Ausgaben abgerufen
werden. Der einheitliche Abrufsatz für die zusätzliche Einnahme einschließlich der Reserven
beträgt 0,7234%.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 39 – Drucksache 15/3874
IV. ANSATZ DER AUSGABEN
EUROPÄISCHES PARLAMENT - (Einzelplan I)
2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %
1 231 000 000 1 272 000 000 1 272 000 000 0 + 3,33
Gemäß dem "Gentlemen's Agreement" hat der Rat den Voranschlag des Europäischen Parla-
ments, der gegenüber dem Haushaltsplan 2004 einen Anstieg um 41 000 000 EUR (+3,33%)
aufweist, ohne Änderung in den Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen
Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2005 übernommen.
RAT - (Einzelplan II)
2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %
541 916 200 579 800 000 568 343 403 - 11 456 597 + 4,88
1. Der Rat hat für das Jahr 2005 für seinen Einzelplan einen Gesamtbetrag von
568 343 403 EUR vorgesehen, was einer Steigerung um 26 427 203 EUR (+4,88%)
gegenüber dem Haushaltsplan 2004 entspricht.
Darin ist ein zusätzlicher Betrag von 9,8 Mio. EUR enthalten, der einen Anstieg um
1,8 % gegenüber dem Haushaltsplan für 2004 darstellt und während der Beratungen
eingebracht wurde, nachdem die Begründung des Rates und die ursprünglichen
Entwürfe für Voranschläge unterbreitet worden waren.
Der Rat hielt es für erforderlich, diesen zusätzlichen Betrag aufzunehmen, um die
jüngsten Beschlüsse des Europäischen Rates durchzuführen, nämlich über
– die Einrichtung einer zivil-militärischen Zelle, einer kleinen EU-Zelle in SHAPE
und eines Operationszentrums im Bereich der Europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (8,1 Mio. EUR);
Drucksache 15/3874 – 40 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
– die Eingliederung einer nachrichtendienstlichen Kapazität für alle Aspekte der terro-
ristischen Bedrohung in das Ratssekretariat im Bereich JI (1,7 Mio. EUR).
2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat für seinen Einzelplan die im Zusammen-
hang mit der Erweiterung beantragten Planstellen und – aufgrund der für die neuen Aufgaben
des Sekretariats vorgesehenen Ausgaben – einige andere Planstellen bewilligt. Er hat der
Schaffung von 119 neuen Planstellen (2 A*12, 13 A*7, 13 A*6, 11 A*5, 33 B*3, 47 C*1) und
der Übertragung von 1 C*4-Planstelle auf die Europäische Verwaltungsschule (EAS) zuge-
stimmt.
Er hat 155 Stellenumwandlungen zum Zwecke der Laufbahnentwicklung nach Anhang XIII
Artikel 6, 9 und 10 des überarbeiteten Statuts gebilligt.
Der Rat hat die Anträge für folgende Planstellen abgelehnt: 2 A*7, 3 A*6, 3 A*5, 6 B*3 und
11 C*1.
KOMMISSION - (Einzelplan III)
VERWALTUNGSMITTEL
Der Rat hat die Haushaltsansätze der Kommission für 2005 wie folgt festgesetzt:
2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %
Kommission 2 778 081 080 2 888 030 216 2 838 081 329 - 49 948 887 + 2,16
AAV 75 029 844 79 369 500 78 142 452 - 1 277 048 + 4,15
OLAF 42 520 000 47 331 000 46 617 465 - 713 535 + 9,64
EPSO 21 603 000 24 279 364 23 899 704 - 379 660 + 10,63
PMO 31 818 000 30 679 000 30 112 870 - 566 130 - 5,36
OIB 59 798 000 56 552 000 55 580 834 - 971 166 - 7,05
OIL 23 327 000 22 767 000 22 310 397 - 456 603 - 4,36
Summe (ohne
Versorgungs-
bezüge)
3 032 176 924 3 149 008 080 3 094 745 051 - 54 263 029 + 2,1
Versorgungs-
bezüge
815 076 200 865 927 000 865 927 000 0 + 6,24
INSGESAMT 3 847 253 124 4 014 935 080 3 960 672 051 - 54 263 029 + 2,95
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 41 – Drucksache 15/3874
1. Der Rat bewilligte für den Haushalt der Kommission (einschließlich AAV, OLAF, EPSO (mit
EAS), PMO, OIB, OIL und Versorgungsbezügen) ein Gesamtvolumen von
3 960 672 051 EUR, was einem Anstieg um 113 418 927 EUR (+2,95%) im Vergleich zum
Haushaltsplan 2004 entspricht.
Der von der Kommission im Haushaltsplanvorentwurf vorgeschlagene Eingliederungsplan
wurde akzeptiert.
2. Was den Personalbestand anbelangt, so billigte der Rat die Schaffung von 641 neuen Plan-
stellen (5 A*15, 15 A*14, 30 A*12, 20 A*9, 150 A*7, 100 A*6, 186 A*5, 114 B*3, 21 C*1).
Er genehmigte den technischen Austausch von Planstellen zwischen der Kommission und den
Ämtern (AAV, PMO und OIB), wie von der Kommission beantragt;
Entsprechend dem Antrag der Kommission billigte der Rat die Umwandlung von 774 Stellen
zum Zwecke der Laufbahnentwicklung im Rahmen des überarbeiteten Statuts sowie
25 Stellenanhebungen (10 D*4 auf C*4 und 15 D*3 auf C*3).
Der Rat konnte der Umwandlung von 40 Planstellen auf Zeit in Dauerplanstellen (4 A*12 T
in A*12 P, 10 A*11 T in A*11 P, 11 A*10 T in A*10 P, 1 B*10 T in B*10 P, 5 B*8 T in B*8
P, 8 B*7 T in B*7 P und 1 B*6 T in B*6 P) zustimmen, die die Kommission zwecks Durch-
führung ihrer Personalpolitik beantragt hatte.
Entsprechend dem Antrag der Kommission billigte der Rat die Umwandlung von Mitteln in
7 Planstellen (5 A*5, 1 B*3 und 1 C*1).
Dagegen lehnte der Rat den Antrag auf 20 weitere neue Planstellen (2 B*3 und 18 C*1) ab.
Die Personalanträge für den Bereich der indirekten Forschung wurden gebilligt: 53 neue Plan-
stellen (1 A*14, 4 A*9, 35 A*5, 8 B*3 und 5 C*1), 16 Stellenumwandlungen und die
Umwandlung von Mitteln in 16 Planstellen (8 B*3 und 8 C*1).
Der Rat bewilligte 27 neue Planstellen (4 A*10, 16 A*6 und 7 A*5) und 56 Stellenumwand-
lungen für die Gemeinsame Forschungsstelle, wie beantragt.
Drucksache 15/3874 – 42 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
2.1. Ausgaben für Personal im aktiven Dienst
Die Mittel für Personalausgaben (Artikel XX 01 01) belaufen sich auf
1 569 583 317 EUR, was gegenüber dem Haushaltsplan 2004 einen Anstieg um
37 198 938 EUR (+2,43 %) bedeutet.
Diese Mittel tragen dem Umstand, dass die für 2004 bewilligten neuen Planstellen auf
Volljahresbasis zu finanzieren sind, sowie den Auswirkungen der Reform und der
Vorruhestandsregelung Rechnung. Die Finanzierung der für 2005 bewilligten neuen
Planstellen ist eingerechnet. Die Ausgaben im Zusammenhang mit den Mitgliedern der
Kommission werden wie von der Kommission vorgeschlagen gebilligt.
2.2. Externes Personal und sonstige Verwaltungsausgaben
Die Mittelansätze für diesen Artikel (XX 01 02) belaufen sich auf 381 867 512 EUR
und liegen damit um 9 865 281 EUR (-2,52 %) unter den entsprechenden Mitteln des
Haushaltsplans 2004.
Diese Mittel tragen der Reduzierung des externen Personals, der voraussichtlichen
Anpassung der Gehälter und anderen Faktoren, die die Gehaltskosten begrenzen,
Rechnung.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43 – Drucksache 15/3874
2.3. Ausgaben für Gebäude und Nebenkosten
Die für Ausgaben für Gebäude und Nebenkosten (Artikel XX 01 03) vorgesehenen
Mittel belaufen sich auf 533 874 000 EUR und liegen damit um 25 837 454 EUR
(+5,09%) über den entsprechenden Mitteln des Haushaltsplans 2004.
Diese Mittel tragen den Ausgaben im Zusammenhang mit dem Berlaymont-Gebäude
Rechnung, das während des gesamten Jahres 2005 genutzt wird.
2.4. Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Bereichs indirekte Forschung
Die Mittelansätze für diesen Artikel (XX 01 05) belaufen sich auf 290 015 000 EUR
und liegen damit um 3 160 000 EUR (+1,10%) über den entsprechenden Mitteln des
Haushaltsplans 2004.
ANLAGE II - Amt für amtliche Veröffentlichungen (AAV)
2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %
75 029 844 79 369 500 78 142 452 - 1 277 048 + 4,15
1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 78 142 452 EUR vorgesehen, was
einer Steigerung um 3 112 608 EUR (+4,15%) gegenüber dem Haushaltsplan
2004 entspricht.
2. Was den Personalbestand anbelangt, so billigte der Rat die Schaffung von 23
neuen Planstellen (2 A*9 und 21 B*3), wie beantragt.
Der Rat hat 21 Stellenumwandlungen zum Zwecke der Laufbahnentwicklung im
Rahmen des überarbeiteten Statuts bewilligt.
Der Rat hat die Umwandlung von Mitteln in 60 Planstellen (60 B*3) und den
beantragten technischen Austausch von Planstellen mit der Kommission gebilligt.
Drucksache 15/3874 – 44 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
ANLAGE III - EUROPÄISCHES AMT FÜR BETRUGSBEKÄMPFUNG (OLAF)
2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %
42 520 000 47 331 000 46 617 465 - 713 535 + 9,64
1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 46 617 465 EUR vorgesehen, was
einer Steigerung um 4 097 465 EUR (+9,64%) gegenüber dem Haushaltsplan
2004 entspricht.
2. Was die Personalanträge anbelangt, so billigte der Rat 2 A*6-Stellen und die
Umwandlung von 15 C*1-Stellen von Hilfskräften in Dauerplanstellen; ferner
akzeptierte er 13 Stellenumwandlungen.
ANLAGE IV: EUROPÄISCHES AMT FÜR PERSONALAUSWAHL (EPSO)
2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %
21 603 000 24 279 364 23 899 704 - 379 660 + 10,63
1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 23 899 704 EUR vorgesehen, was
einer Steigerung um 2 296 704 EUR (+10,63%) gegenüber dem Haushaltsplan
2004 entspricht. Dieser Betrag deckt auch die Ausgaben für die neu errichtete
Europäische Verwaltungsschule (EAS).
2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat die Schaffung von 9 neuen
Planstellen gebilligt (1 A*12, 1 A*7, 1 B*4, 1 B*3 und 5 C*1).
Der Antrag auf 7 Übertragungen von der Kommission (1 A*12, 1 A*8, 1 B*8,
1 B*5, 2 C*5, 1 C*3) wurde ebenfalls akzeptiert.
Außerdem wurden 4 zusätzliche Übertragungen gebilligt: eine vorhandene A*10-
Stelle und eine neue A*7-Stelle vom Europäischen Parlament zusammen mit einer
vorhandenen B*6-Stelle und einer neuen C*1-Stelle vom Rat.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 45 – Drucksache 15/3874
ANLAGE V - AMT FÜR DIE FESTSTELLUNG UND ABWICKLUNG FINANZIELLER
ANSPRÜCHE (PMO)
2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %
31 818 000 30 679 000 30 112 870 - 566 130 - 5,36
1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 30 112 870 EUR vorgesehen, was
einer Verringerung um 1 705 130 EUR (-5,36%) gegenüber dem Haushaltsplan
2004 entspricht, die in erster Linie auf die Einstellung von Vertragspersonal
zurückzuführen ist.
2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat der Schaffung einer neuen
Planstelle (1 B*5) und 7 Stellenumwandlungen (7 C*6 in A*5) zugestimmt.
Er bewilligte die Umwandlung von 27 Planstellen (13 C*4 und 14 C*3) in Mittel
für die Einstellung von Vertragspersonal. Der beantragte technische Austausch
von Planstellen mit der Kommission wurde ebenfalls akzeptiert.
ANLAGE VI - AMT FÜR GEBÄUDE, ANLAGEN UND LOGISTIK IN BRÜSSEL (OIB)
2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %
59 798 000 56 552 000 55 580 834 - 971 166 - 7,05
1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 55 580 834 EUR vorgesehen, was
einer Verringerung um 4 217 166 EUR (-7,05%) gegenüber dem Haushaltsplan
2004 entspricht, die in erster Linie auf die Einstellung von Vertragspersonal
zurückzuführen ist.
2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat die Schaffung von 5 neuen
Planstellen (1 A*14, 3 A*11, 1 B*5) und 10 Stellenumwandlungen (10 D*4 in
C*4) gebilligt.
Der Rat hat die Umwandlung von 42 Planstellen (1 B*6, 1 C*6, 2 C*3, 1 C*2,
20 D*4, 12 D*3 und 5 D*2) in Mittel (Vertragspersonal) und den beantragten
technischen Austausch von Planstellen mit der Kommission bewilligt.
Drucksache 15/3874 – 46 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
ANLAGE VII - AMT FÜR GEBÄUDE, ANLAGEN UND LOGISTIK IN
LUXEMBURG (OIL)
2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %
23 327 000 22 767 000 22 310 397 - 456 603 - 4,36
1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 22 310 397 EUR vorgesehen, was
einer Verringerung um 1 016 603 EUR (- 4,36%) gegenüber dem Haushaltsplan
2004 entspricht, die in erster Linie auf die Einstellung von Vertragspersonal zurück-
zuführen ist.
2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat der Schaffung einer neuen Plan-
stelle (1 B*5) und 5 Stellenumwandlungen (4 D*4 in C*4 und 1 C*6 in A*5) zuge-
stimmt.
Der Rat hat 2 Stellenumwandlungen von Planstellen auf Zeit in Dauerplanstellen
(2 B*7 T in B*7 P) und die Umwandlung von 20 Planstellen (3 C*5, 3 C*4, 8 D*4,
5 D*3 und 1 D*2) in Mittel (Vertragspersonal) bewilligt.
GERICHTSHOF - (Einzelplan IV)
2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %
235 041 565 233 550 850 227 196 872 - 6 353 978 - 3,34
1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 227 196 872 EUR vorgesehen, was
einer Verringerung um 7 844 693 EUR (-3,34%) gegenüber dem Haushaltsplan 2004
entspricht. Unter Berücksichtigung des im Jahr 2003 erfolgten Frontloading für das
Haushaltsjahr 2004 ergibt sich jedoch eine Aufstockung um 6,7%.
2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat die Schaffung von 10 neuen Plan-
stellen im Übersetzungsdienst, einer A*15-Stelle zur Verstärkung der Verwaltung
und 9 B*3-Stellen für Textkorrektoren bewilligt. Die Anhebung einer Stelle von
A*14 auf A*15 im Dolmetscherdienst wurde bewilligt. Diese Zahlen umfassen
2 Stellen, die bereits in der ersten Lesung des Haushaltsplans für das Jahr 2004 vom
Rat bewilligt wurden.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 47 – Drucksache 15/3874
Der Rat hat außerdem die 145 Stellenumwandlungen zum Zwecke der Laufbahn-
entwicklung bewilligt, die der Gerichtshof aufgrund des überarbeiteten Statuts beantragt
hatte.
Der Rat konnte die Anträge auf 10 A*6- und 21 B*3-Dauerplanstellen sowie auf zwei
Planstellen auf Zeit (1 A*9 und 1 B*5) nicht akzeptieren. Der Antrag des Organs auf 33
C*1-Stellen wurde ebenfalls abgelehnt.
RECHNUNGSHOF - (Einzelplan V)
2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %
96 925 410 110 364 700 106 740 579 - 3 624 121 + 10,13
1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 106 740 579 EUR vorgesehen, was einer
Aufstockung um 9 815 169 EUR (+10,13%) gegenüber dem Haushaltsplan 2004
entspricht.
2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat die Schaffung von 19 neuen
Planstellen (8 A*9, 8 A*6 und 3 C*1) bewilligt, die der Rechnungshof zur Verstärkung
seiner Rechnungsprüfungstätigkeit beantragt hatte. Dies umfasst die Streichung einer
A*4-Stelle auf Zeit.
Der Rat hat die 30 Stellenumwandlungen zum Zwecke der Laufbahnentwicklung
bewilligt, die das Organ aufgrund des überarbeiteten Statuts beantragt hatte.
Entsprechend dem Antrag des Rechnungshofes hat der Rat die Anhebung einer A*14-
Stelle auf A*15 für den Übersetzungsdienst sowie 8 weitere Stellenanhebungen (5 A*8
auf A*10, 2 C*2 auf C*4 und 1 C*2 auf C*3) bewilligt.
Die Anträge auf 23 sonstige Planstellen (6 A*9, 6 A*6, 3 B*3, 7 C*1 und 1 C*4 T)
konnten nicht bewilligt werden.
Drucksache 15/3874 – 48 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS - (Einzelplan VI)
2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %
102 709 246 105 786 938 103 430 125 - 2 356 813 + 0,70
1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 103 430 125 EUR vorgesehen, was einer
Aufstockung um 720 879 EUR (+0,70%) gegenüber dem Haushaltsplan 2004
entspricht.
2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat die Schaffung von 5 A*5 T-Stellen
für den Sprachenbereich bewilligt.
Er hat die Anhebung einer A*11 T-Stelle auf A*12 T akzeptiert. Er hat außerdem 78
Stellenumwandlungen zum Zwecke der Laufbahnentwicklung sowie die Umwandlung
einer Planstelle auf Zeit in eine Dauerplanstelle (1 A*8 T in A*8 P) und die Verlänge-
rung der bestehenden Verträge für 2 Sachverständige für den Immobilienmarkt
(1 A*8 T und 1 B*5) bis zum 31. Dezember 2005 bewilligt.
Er hat den Antrag auf Schaffung von 13 neuen Planstellen abgelehnt (3 A*5, 1 B*3,
8 C*1, 1 C*1 T).
AUSSCHUSS DER REGIONEN - (Einzelplan VII)
2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %
59 413 031 61 926 044 59 875 396 - 2 050 648 + 0,78
1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 59 875 396 EUR vorgesehen, was einer
Aufstockung um 462 365 EUR (+0,78%) gegenüber dem Haushaltsplan 2004
entspricht.
2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat die Schaffung von 3 A*5 T-Stellen
für den Sprachenbereich bewilligt.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 49 – Drucksache 15/3874
Er hat die Verlängerung eines bestehenden Vertrags (1 A*11 T) für einen Sachverstän-
digen für den Immobilienmarkt bis zum 31. Dezember 2005 sowie 17 Stellen-
umwandlungen zum Zwecke der Laufbahnentwicklung bewilligt.
Er hat die Anträge auf Schaffung von 24 zusätzlichen Planstellen abgelehnt (1 A*15,
1 A*9, 9 A*6, 1 A*6 T, 2 B*3, 8 C*1, 2 C*1 T).
EUROPÄISCHER BÜRGERBEAUFTRAGTER - (Einzelplan VIIIa)
2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %
5 782 968 7 435 858 7 018 926 - 416 932 + 21,37
1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 7 018 926 EUR vorgesehen, was einer
Aufstockung um 1 235 958 EUR (+21,37%) gegenüber dem Haushaltsplan 2004
entspricht.
2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat die Schaffung von 4 neuen Plan-
stellen auf Zeit (3 A*6 T und 1 B*4 T), 7 Stellenumwandlungen zum Zwecke der
Laufbahnentwicklung und 3 Umwandlungen von Dauerplanstellen in Planstellen auf
Zeit (1 C*2 P in C*2 T und 2 B*6 P in B*6 T) bewilligt.
Er hat den Antrag auf Schaffung von 9 sonstigen neuen Planstellen abgelehnt (4 A*6 T,
2 B*3 T und 3 C*1 T).
Drucksache 15/3874 – 50 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
EUROPÄISCHER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER - (Einzelplan VIII b)
2004 HVE 2005 HE 2005 HE - HVE HE - 2004 in %
1 272 000 2 889 142 2 842 305 - 46 837 + 123,45
1. Der Rat hat für 2005 einen Gesamtbetrag von 2 842 305 EUR vorgesehen, was einer
Aufstockung um 1 570 305 EUR (+123,45%) gegenüber dem Haushaltsplan 2004
entspricht, der für nur 6 Monate aufgestellt wurde (Berichtigungshaushaltsplan
Nr. 2/2004).
2. Was den Personalbestand anbelangt, so hat der Rat die Schaffung der beantragten
4 neuen Planstellen auf Zeit (2 A*5 T, 1 B*4 T und 1 C*1 T) sowie 6 Stellen-
umwandlungen zum Zwecke der Laufbahnentwicklung bewilligt.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 51 – Drucksache 15/3874
AUSGABEN NACH POLITIKBEREICHEN
TITEL 01 - WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Bis auf die nachstehend aufgeführten Haushaltslinien hat der Rat die von der Kommission vor-
geschlagene Mittelausstattung gebilligt:
- PRINCE - Informationen zur Wirtschafts- und Währungsunion, einschließlich zum Euro
(01 02 04); hier wurde ein Betrag von 2 Mio. EUR an MV (- 3 Mio. EUR) und an MZ
(- 2 Mio. EUR) bewilligt;
- Gesamtwirtschaftliche Hilfe für die westlichen Balkanländer, die nicht unter eine
Heranführungsstrategie fallen (01 03 02 02); hier wurden Beträge von 58 Mio. EUR an
MV (- 2 Mio. EUR) und 64 Mio. EUR an MZ (- 1 Mio. EUR) im Rahmen des Gesamt-
ansatzes unter Rubrik 4 der Finanziellen Vorausschau (Externe Politikbereiche)
bewilligt.
TITEL 02 - UNTERNEHMEN
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1
TITEL 03 - WETTBEWERB
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der
Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in
Zusammenhang stehen.
Drucksache 15/3874 – 52 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
TITEL 04 - BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALES
Im Einklang mit der Gesamtstrategie einer kontrollierten Aufstockung der Mittel für Zahlungen und
unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Durchführungsquote für Strukturfonds hat der Rat
einer Kürzung der für den Europäischen Sozialfonds (ESF) veranschlagten Mittel zugestimmt. In
die betreffenden Linien sind nunmehr folgende Beträge als MZ eingestellt:
- 04 02 01 - ESF - Ziel 1 4 274,38Mio. EUR (- 367,06 Mio. EUR)
- 04 02 04 - ESF - Ziel 2 446,31 Mio. EUR (- 44,84 Mio. EUR)
- 04 02 06 - ESF - Ziel 3 3 452,61 Mio. EUR (- 347,00 Mio. EUR)
Aus dem gleichen Grund ist der Rat übereingekommen, die Beträge zum Abschluss früherer Pro-
gramme aus der Zeit vor 2000 zu verringern. Daher belaufen sich die Mittel auf folgende Beträge:
- 04 02 03 77,89 Mio. EUR (- 51,80 Mio. EUR)
- 04 02 05 40,50 Mio. EUR (- 26,80 Mio. EUR)
- 04 02 07 52,51 Mio. EUR (- 35,00 Mio. EUR)
- 04 02 09 36,69 Mio. EUR (- 24,3 Mio. EUR)
- 04 02 11 0,90 Mio. EUR (- 0,60 Mio. EUR)
Der Rat hat außerdem die MZ für die Gemeinschaftsinitiative "Equal" (04 02 08) gegenüber dem
HVE um 71 Mio. EUR gekürzt, um der unzureichenden Mittelinanspruchnahme während der
letzten Jahre Rechnung zu tragen. Für MZ stehen demzufolge 330,11 Mio. EUR zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung der Situation neu geschaffener Agenturen sowie der Inflationsrate wurden
die als Zuschüsse für bestimmte Agenturen einzustellenden MV und MZ gekürzt und belaufen sich
nun auf folgende Beträge:
04 03 04 01 Europäische Stiftung zur Verbesserung der
Lebens- und Arbeitsbedingungen — Haus-
haltszuschüsse im Rahmen der Titel 1 und 2 11,40 Mio. EUR (- 0,20 Mio. EUR)
04 03 05 02 Europäische Agentur für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz — Haus-
haltszuschüsse im Rahmen der Titel 1 und 2 5,67 Mio. EUR (- 0,23 Mio. EUR)
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53 – Drucksache 15/3874
04 03 05 03 Europäische Agentur für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - Haus-
haltszuschuss im Rahmen des Titels 3 5,15 Mio. EUR (- 2,15 Mio. EUR)
04 04 06 01 Europäische Stelle zur Beobachtung von
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit — Haus-
haltszuschüsse im Rahmen der Titel 1 und 2 4,04 Mio. EUR (- 0,12 Mio. EUR)
04 04 06 02 Europäische Stelle zur Beobachtung von
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit — Haus-
haltszuschuss im Rahmen des Titels 3 3,93 Mio. EUR (- 0,10 Mio. EUR)
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission für die übrigen Haushaltslinien dieses Politik-
bereichs gebilligt.1
TITEL 05 - LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes einer begrenzten und kontrollierten Aufstockung der
Mittel für Zahlungen gegenüber 2004 und der Durchführungsquote in der Vergangenheit hat der
Rat beschlossen, die Mittelansätze im HVE in den Haushaltslinien der Teilrubrik 1a (markt-
bezogene Ausgaben), deren Mittelansätze über 800 Mio. EUR betragen, um 1 Milliarde EUR zu
kürzen:
(in Mio. EUR)
Linie Bezeichnung MV - MZ Differenz zum HVE
05 02 03 10 Beihilfe für die Erzeuger von Getreide,
Ölsaaten und Eiweißpflanzen, für
Grassilage und Flächenstilllegung 15 424,33 - 430,67
05 02 05 01 Ausfuhrerstattungen bei Zucker und
Isoglucose 1 286,08 - 44,92
05 02 06 02 Erzeugerbeihilfen und besondere
produktionsorientierte Maßnahmen bei
Olivenöl 2 274,72 - 58.28
05 02 07 02 Beihilfe für Baumwolle 883,85 - 23,15
05 02 08 03 Betriebsfonds der Erzeuger-
organisationen 496,97 - 46,03
05 02 09 03 Destillation von Wein 322,84 - 31,16
05 02 10 01 Prämien für Tabak 916,43 - 23,57
05 03 01 01 Erstattungen bei Milch und Milch-
erzeugnissen 1 247,46 - 96,54
05 03 02 03 Prämien für die Mutterkuhhaltung 1 993,92 - 100,08
05 03 02 05 Sonderprämien 1 972,92 - 100,08
05 03 03 02 Prämien für Mutterschafe und Ziegen 1 325,47 - 45,53
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der
Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.
Drucksache 15/3874 – 54 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Was die Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums (Teilrubrik 1b) betrifft, so wurde der
HVE der Kommission bestätigt1.
Im Einklang mit der Gesamtstrategie einer kontrollierten Aufstockung der Mittel für Zahlungen und
unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Durchführungsquote für Strukturfonds ist der Rat
übereingekommen, die für den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirt-
schaft (05 04 02 01 - EAGFL, Abteilung Ausrichtung - Ziel-1-Gebiete) veranschlagten Mittel um
220,82 Mio. EUR zu kürzen, die sich demnach auf 2 571,40 Mio. EUR belaufen.
Aus dem gleichen Grund ist der Rat übereingekommen, die Beträge zum Abschluss früherer Pro-
gramme aus der Zeit vor 2000 zu kürzen. Daher belaufen sich die Mittel auf folgende Beträge:
- 05 04 02 03 60 Mio. EUR (- 40 Mio. EUR)
- 05 04 02 04 10,83 Mio. EUR (- 7,17 Mio. EUR)
- 05 04 02 05 30 Mio. EUR (- 20 Mio. EUR)
- 05 04 02 07 18 Mio. EUR (- 12 Mio. EUR)
Der Rat hat außerdem die MZ für die Gemeinschaftsinitiative "Leader" (05 04 02 06) gegenüber
dem HVE um 42 Mio. EUR gekürzt, um der unzureichenden Mittelinanspruchnahme während der
letzten Jahre Rechnung zu tragen. An MZ stehen demzufolge 196,45 Mio. EUR zur Verfügung.
Für das Heranführungsinstrument Sapard (05 05 01 01) hat der Rat einen Betrag von 140 Mio. EUR
an MZ bewilligt; mit dieser Kürzung um 110 Mio. EUR soll der unzureichenden Mittelinanspruch-
nahme während der letzten Jahre Rechnung getragen werden.
TITEL 06 - ENERGIE UND VERKEHR
Im Einklang mit dem Gesamtansatz hat der Rat die vorgeschlagenen Beträge für im Mitentschei-
dungsverfahren beschlossene Mehrjahresprogramme entsprechend der Vereinbarung im Anschluss
an die Erweiterung sowie besondere Beträge im Zusammenhang mit den Kopenhagener Verpflich-
tungen gebilligt.
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der
Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 55 – Drucksache 15/3874
Unter Berücksichtigung der Situation neu geschaffener Agenturen sowie der Inflationsrate wurden
jedoch die als Zuschüsse für bestimmte Agenturen einzustellenden MV und MZ gekürzt und belau-
fen sich nun auf folgende Beträge:
06 02 01 01 Europäische Agentur für Flugsicherheit —
Haushaltszuschüsse im Rahmen der Titel 1
und 2 17,34 Mio. EUR (- 1,59 Mio. EUR)
06 02 08 01 Europäische Eisenbahnagentur — Haushalts-
zuschüsse im Rahmen der Titel 1 und 2 6,16 Mio. EUR (- 4,60 Mio. EUR)
06 02 08 02 Europäische Agentur für Sicherheit und
Interoperabilität im Eisenbahnverkehr —
Haushaltszuschuss im Rahmen des Titels 3 1,67 Mio. EUR (- 1,22 Mio. EUR)
Was die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs betrifft, so hat der Rat die für Öl-
unfall-Bekämpfungsmaßnahmen (06 02 02 03) beantragten Mittel in Erwartung zusätzlicher
Informationen vorerst gestrichen. Diese Linie erhält den Vermerk "p.m.".
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission für die übrigen Haushaltslinien dieses Politik-
bereichs gebilligt. 1
TITEL 07 - UMWELT
Der Rat hat die von der Kommission beantragten Mittel bewilligt 1, mit Ausnahme einer Kürzung
bei den für die Haushaltslinie 07 04 02 (Sensibilisierungsmaßnahmen und sonstige allgemeine
Maßnahmen im Zusammenhang mit Aktionsprogrammen der Gemeinschaft auf dem Gebiet der
Umweltpolitik) beantragten Mitteln, für die deshalb 14 Mio. EUR an MV (- 2,5 Mio. EUR) und MZ
(- 1,5 Mio. EUR) vorgesehen sind.
Was das Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Katastrophenschutz anbelangt (07 03 06 01),
so kam der Rat überein, den für diese Linie in die Reserve eingestellten Betrag um 1 Mio. EUR an
MV und MZ zu kürzen (siehe auch Titel 31 - Reserven).
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der
Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.
Drucksache 15/3874 – 56 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
TITEL 08 - FORSCHUNG
Der Rat hat beschlossen, die für die vorbereitende Maßnahmen zur Stärkung der europäischen
Gefahrenabwehrforschung (08 14 01) beantragten Mittel zu kürzen, die sich nunmehr auf 15 Mio.
EUR an MV (- 9 Mio. EUR) und 8 Mio. EUR an MZ (- 2 Mio. EUR) belaufen.
Im Einklang mit dem Ansatz einer mehrjährigen Planung der Ziele dieses Politikbereichs hat der
Rat die von der Kommission beantragten Mittel für andere Haushaltslinien in diesem Politikbereich
akzeptiert.1
TITEL 09 - INFORMATIONSGESELLSCHAFT
Unter Berücksichtigung der Situation neu geschaffener Agenturen sowie der Inflationsrate belaufen
sich die für die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit einzustellenden MV und
MZ – Haushaltszuschüsse im Rahmen der Titel 1 und 2 (09 03 05 01) – auf 5,05 Mio. EUR (- 1,2
Mio. EUR).
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission für die übrigen Haushaltslinien dieses Politik-
bereichs gebilligt. 1
TITEL 10 - DIREKTE FORSCHUNG
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1
TITEL 11 - FISCHEREI
Im Einklang mit der Gesamtstrategie einer kontrollierten Aufstockung der Mittel für Zahlungen und
unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Durchführungsquote für Strukturfonds ist der Rat
übereingekommen, die für das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) im Rah-
men der Haushaltslinie 11 06 01 (FIAF - Ziel 1) vorgeschlagenen Mittelansätze um 28,19 Mio.
EUR zu kürzen; die Mittel belaufen sich somit auf 328,28 Mio. EUR an MV.
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der
Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 57 – Drucksache 15/3874
Aus dem gleichen Grund ist der Rat übereingekommen, die Beträge zum Abschluss früherer Pro-
gramme aus der Zeit vor 2000 zu kürzen. Daher belaufen sich die Mittel auf folgende Beträge:
- 11 06 03 3 Mio. EUR (- 2 Mio. EUR)
- 11 06 05 2,17 Mio. EUR (- 1,33 Mio. EUR)
Was internationale Fischereiabkommen anbelangt (11 03 01), so hat der Rat die in die Reserven
eingestellten Beträge um 6 Mio. EUR an MV und um 3 Mio. EUR an MZ gekürzt (siehe auch
Titel 31 - Reserven); dies ist im Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept für die Rubrik 4 erfolgt.
Der Standpunkt des Rates könnte im Lichte der jüngsten Entwicklungen bei den Verhandlungen
über diese Abkommen überprüft werden.
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission für die übrigen Haushaltslinien dieses Politik-
bereichs gebilligt.1
TITEL 12 - BINNENMARKT
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1
TITEL 13 - REGIONALPOLITIK
Im Einklang mit der Gesamtstrategie einer kontrollierten Aufstockung der Mittel für Zahlungen und
unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Durchführungsquote für Strukturfonds hat der Rat
einer Kürzung der für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) veranschlagten
Mittel zugestimmt. In die betreffenden Linien sind folgende Beträge als MZ eingestellt:
- 13 03 01 - EFRE - Ziel 1 12 726,96 Mio. EUR (- 1 092,93 Mio. EUR)
- 13 03 04 - EFRE - Ziel 2 3 435,79 Mio. EUR (- 345,16 Mio. EUR)
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der
Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.
Drucksache 15/3874 – 58 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Aus dem gleichen Grund ist der Rat übereingekommen, die Beträge zum Abschluss früherer Pro-
gramme aus der Zeit vor 2000 zu kürzen. Daher belaufen sich die Mittel auf folgende Beträge:
- 13 03 03 72 Mio. EUR (- 48 Mio. EUR)
- 13 03 05 18 Mio. EUR (- 18 Mio. EUR)
- 13 03 07 30 Mio. EUR (-20 Mio. EUR)
Der Rat hat außerdem die MZ für die Gemeinschaftsinitiativen "Urban" (13 03 06) und
"Interreg III" (13 03 13) gekürzt, bei denen (an MZ) 63,33 Mio. EUR (- 14 Mio. EUR) bzw.
581,27 Mio. EUR (- 126 Mio. EUR) eingesetzt wurden, um der unzureichenden
Mittelinanspruchnahme während der letzten Jahre Rechnung zu tragen.
Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und den Schutz der neuen Außengrenze der
EU sicherzustellen, hat der Rat die anderen Mittelanträge der Kommission gebilligt.1
TITEL 14 - STEUERN UND ZOLLUNION
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1
TITEL 15 - BILDUNG UND KULTUR
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der
Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 59 – Drucksache 15/3874
TITEL 16 - PRESSE UND KOMMUNIKATION
Der Rat hat bei mehreren Linien dieses Politikbereichs die Mittelansätze gekürzt. In die betreffen-
den Linien sind nunmehr folgende Beträge eingestellt:
(in Mio. EUR)
Differenz zum HVE
Linie Bezeichnung MV MZ MV MZ
16 01 04 03 Prince (Verwaltungsausgaben) 2,56 2,56 - 0,32 - 0,32
16 03 01 Meinungsumfragen und
Nachbarschaftsmaßnahmen
6,8 5,8 - 1,20 - 0,60
16 04 03 Kommunikationsmittel 4,4 3,5 - 1,35 - 0,50
16 05 01 Informationsrelais 17,1 15,4 - 0,65 - 0,30
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission für die übrigen Haushaltslinien dieses Politik-
bereichs gebilligt. 1
TITEL 17 - GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1
TITEL 18 - RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS
Im Einklang mit den Beschlüssen des Tampere-Gipfels von 1999 wird im Jahr 2005 die zweite
Phase des Aufbaus eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts beginnen. Aus diesem
Grund hat der Rat die Aufstockung von im HVE vorgesehenen Mitteln gebilligt1, mit Ausnahme
der Linien 18 05 05 01 und 18 05 05 02 (Schaffung der Europäischen Polizeiakademie), bei denen
die für diese Linien in die Reserve eingestellten Beträge um 3 Mio. EUR gekürzt wurden (siehe
auch Titel 31 - Reserven).
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der
Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.
Drucksache 15/3874 – 60 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
TITEL 19 - AUSSENBEZIEHUNGEN
Der Rat richtete seinen allgemeinen Ansatz darauf aus, die Obergrenze der Rubrik 4 (Außenbezie-
hungen) der Finanziellen Vorausschau einzuhalten. Im Mitentscheidungsverfahren beschlossene
Programme, internationale Übereinkünfte, für den Wiederaufbau des Irak und die Gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik vorgeschlagene Mittel waren von den Kürzungen nicht betroffen.
Der Rat hat beschlossen, die Mittel für die GASP aufzustocken, um das für den Haushalt 2004
beschlossene Niveau beizubehalten.
Die Änderungen betreffen folgende Haushaltslinien, wobei alle anderen Linien gemäß den
Anträgen der Kommission akzeptiert wurden: 1
- Im Bereich der (19 03) hat der Rat die Mittel für folgende Linien aufgestockt:
- 19 03 01 Konfliktverhütung und Krisenbewältigung: 5,42 Mio. EUR an MV
(+ 0,92 Mio. EUR) und 4,98 Mio. EUR an MZ (+ 0,48 Mio. EUR)
- 19 03 03 Konfliktlösung, Überwachung, Unterstützung des Friedensprozesses und
Stabilisierung: 30,71 Mio. EUR an MV (+ 5,21 Mio. EUR) und 24,55
Mio. EUR an MZ (+ 2,75 Mio. EUR)
- 19 03 04 Sofortmaßnahmen: 12,07 Mio. EUR an MV (+ 1,47 Mio. EUR) und 7,77
Mio. EUR an MZ (+ 0,77 Mio. EUR)
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 61 – Drucksache 15/3874
Der Rat hat bei mehreren Linien dieses Politikbereichs die Mittelansätze gekürzt, um die Ober-
grenze der Rubrik 4 einzuhalten. In die betreffenden Linien sind nunmehr folgende Beträge ein-
gestellt:
(in Mio. EUR)
Linie Bezeichnung MV MZ
19 02 05 Krisenreaktionsmechanismus 28,00 (- 1,00) 29,00 (/)
19 04 03 Entwicklung und Festigung der
Demokratie und des Rechtsstaats –
Wahrung der Menschenrechte und der
Grundfreiheiten
p.m.
(- 3,00 - siehe auch
Titel 31 - Reserven) 99,00 (- 1,00)
19 05 02 Zusammenarbeit mit industrialisierten
Drittländern 16,00 (- 1,00) 17,00 (/)
19 06 01 Unterstützung der Partnerstaaten in
Osteuropa und Zentralasien 360,08 (- 15,00) 340,00 (/)
19 07 01 Unterstützung der westlichen Balkanländer 230,00 (- 16,00) 212,00 (/)
19 08 02 01 MEDA 689,25 (- 25,00) 490,00 (- 10,00)
19 09 01 Finanzielle und technische Zusam-
menarbeit mit den Entwicklungsländern in
Lateinamerika 191,00 (- 9,00) 209,00 (- 4,00)
19 10 01 Finanzielle und technische Zusam-
menarbeit mit den Entwicklungsländern in
Asien
297,00 (- 19,00) 269,00 (/)
19 11 01 Beurteilung der Ergebnisse der
Gemeinschaftshilfe sowie Maßnahmen zur
Weiterverfolgung und Rechnungsprüfung
12,60 (- 2,00) 11,68 (/)
TITEL 20 - HANDEL
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt.1
TITEL 21 - ENTWICKLUNG UND BEZIEHUNGEN ZU DEN AKP-STAATEN
Der Rat richtete seinen allgemeinen Ansatz danach aus, die Obergrenze der Rubrik 4 (Außenbezie-
hungen) einzuhalten.
Für die aufgrund des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens bereitzustellenden Erzeugnisse
(21 02 01) hat der Rat insgesamt 131,55 Mio. an EUR MV (- 12,00 Mio. EUR) und 120 Mio. EUR
an MZ bewilligt.
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der
Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.
Drucksache 15/3874 – 62 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Für Nahrungsmittelhilfe in Form anderer Erzeugnisse, Unterstützungsmaßnahmen und Transport,
Verteilung, Begleitmaßnahmen und Kontrolle der Durchführung (21 02 02) wurden
261,386 Mio. EUR (- 11,00 Mio. EUR) an MV und 270 Mio. EUR an MZ akzeptiert.
Was die Beteiligung der Gemeinschaft an Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen zugun-
sten der Entwicklungsländer anbelangt (21 02 03), so hat der Rat einen Betrag von
191,733 Mio. EUR an MV (- 6,00 Mio. EUR) und 180 Mio. EUR an MZ bewilligt.
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission für die übrigen Haushaltslinien dieses Politik-
bereichs gebilligt. 1
Ferner wurde beschlossen, den Europäischen Entwicklungsfonds wie bisher nicht in den Haushalts-
plan einzubeziehen. Es wird jedoch betont, dass es sich bei diesen Mitteln naturgemäß um obligato-
rische Ausgaben handelt.
TITEL 22 - ERWEITERUNG
Was Artikel 22 02 04 betreffend die Heranführungshilfe für die Türkei anbelangt, so hat der Rat
100 Mio. EUR an MV für den Posten 22 02 04 01 (- 50,00 Mio. EUR) und 100 Mio. EUR für den
Posten 22 02 04 02 ( - 40,00 Mio. EUR) bewilligt, wobei die unzureichende Mittelinanspruchnahme
während der letzten Jahre berücksichtigt wurde.
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission für die übrigen Haushaltslinien dieses Politik-
bereichs gebilligt. 1
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der
Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 63 – Drucksache 15/3874
TITEL 23 - HUMANITÄRE HILFE
Der Rat hat für Hilfe und Nahrungsmittelsoforthilfe für die von Katastrophen oder schweren Krisen
heimgesuchte Bevölkerung in Entwicklungsländern und anderen Drittländern (23 02 01) einen
Gesamtbetrag von 462 Mio. EUR an MV und MZ (- 9,00 Mio. EUR) im Kontext des allgemeinen
Ansatzes für die Einhaltung der Obergrenze von Rubrik 4 der Finanziellen Vorausschau (Außen-
beziehungen) bewilligt.
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission für die übrigen Haushaltslinien dieses Politik-
bereichs gebilligt. 1
TITEL 24 - BETRUGSBEKÄMPFUNG
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1
TITEL 25 - KOORDINIERUNG DER POLITIKEN UND RECHTLICHE BERATUNG DER
KOMMISSION
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt.1
TITEL 26 - VERWALTUNG
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1
TITEL 27 - HAUSHALT
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1
TITEL 28 - AUDIT
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1
1 Mit Ausnahme der Mittel für die Haushaltslinien, die mit den Verwaltungsausgaben der
Kommission, die sich aus den in Kapitel XX ausgewiesenen Beträgen ergeben, in Zusam-
menhang stehen.
Drucksache 15/3874 – 64 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
TITEL 29 - STATISTIK
Der Rat hat die Mittelanträge im HVE für diesen Politikbereich gebilligt 1, mit Ausnahme der Linie
29 02 01 (Politik auf dem Gebiet der statistischen Information); der dort eingestellte Betrag wurde
auf 37,59 Mio. EUR an MV (- 4 Mio. EUR) und auf 33,8 Mio. EUR an MZ (- 2 Mio. EUR)
gekürzt.
TITEL 30 - VERSORGUNGSBEZÜGE
Der Rat hat die Mittelanträge der Kommission gebilligt. 1
TITEL 31 - RESERVEN
Der Rat hat die Anträge der Kommission für diesen Politikbereich akzeptiert, mit Ausnahme der
folgenden Haushaltslinien, in denen der Rat die eingestellten Mittel wie folgt geändert hat:
− Posten 31 02 41 01 "Getrennte Mittel (nichtobligatorische Ausgaben)" aufgrund von
Änderungen in den betroffenen Politikbereichen.
(in Mio. EUR)
Linie Bezeichnung MV MZ
07 03 06 01 Aktionsprogramm der Gemeinschaft für
den Katastrophenschutz 1,4
19 04 03 Entwicklung und Festigung der
Demokratie und des Rechtsstaats –
Wahrung der Menschenrechte und der
Grundfreiheiten
88,50
Die Linien 18 05 05 01 (Europäische Polizeiakademie - Haushaltszuschüsse im Rahmen der
Titel 1 und 2) und 18 05 05 02 (Europäische Polizeiakademie - Haushaltszuschüsse im
Rahmen des Titels 3) wurden aus dem Artikel 31 02 41 01 gestrichen.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 65 – Drucksache 15/3874
− Artikel 31 02 41 02 "Getrennte Mittel (obligatorische Ausgaben)" aufgrund von Änderungen in
den betroffenen Politikbereichen.
(in Mio. EUR)
Linie Bezeichnung MV MZ
11 03 01 Internationale Fischereiabkommen 24,97 27,97
___________________
Drucksache 15/3874 – 66 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
FINANZINFORMATIONEN ÜBER DIE EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS
- ANLAGE ZUM ENTWURF DES HAUSHALTSPLANS -
Die Finanzinformationen zu den EEF werden gesondert übermittelt.
_______________________