BT-Drucksache 15/3847

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/3444- Entwurf eines Gesetzes zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung auf dienstrechtliche Vorschriften

Vom 30. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3847
15. Wahlperiode 30. 09. 2004

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/3444 –

Entwurf eines Gesetzes zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der
sozialen Pflegeversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung auf
dienstrechtliche Vorschriften

Bericht der Abgeordneten Susanne Jaffke, Klaus Hagemann, Alexander Bonde
und Otto Fricke

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt gewesen, eine wir-
kungsgleiche Übertragung der Beteiligung der Rentenver-
sicherung am Pflegeversicherungsbeitrag auf die Versor-
gungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des
Bundes, die Gewährung eines Zuschusses an freiwillig
krankenversicherte Beamtinnen und Beamte sowie Versor-
gungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bei
gleichzeitigem Wegfall des Beihilfeanspruchs als auch die
Aufhebung der Befristung der Regelungen zur Teildienst-
fähigkeit umzusetzen.
Der federführende Innenausschuss hat allerdings die in der
ursprünglichen Fassung von Artikel 3 vorgesehene Rege-
lung zur Gewährung eines Beitragszuschusses für Beamtin-
nen und Beamte, die Mitglieder in der gesetzlichen Kran-
kenversicherung sind, zunächst zurückgestellt.
Für die Ermittlung der Einsparungen im Bundeshaushalt
durch die wirkungsgleiche Übertragung wurden die durch-
schnittlichen monatlichen Versorgungsbezüge in den einzel-
nen Besoldungsgruppen zugrunde gelegt. Aus den daraus
jeweils errechneten durchschnittlichen Jahreseinkommen

wurde unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungs-
grenze in der Pflegeversicherung der durchschnittliche
Abzugsbetrag pro Versorgungsbezug ermittelt und mit der
Anzahl der jeweiligen Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger multipliziert.
Danach ergeben sich für das Jahr 2004 Einsparungen in
Höhe von ca. 30 Mio. Euro und für das Jahr 2005 in Höhe
von ca. 40 Mio. Euro jährlich. Die Einsparungen für das
Jahr 2004 sind niedriger, da aufgrund der wirkungsgleichen
Übertragung nur die Versorgungsbezüge von April bis De-
zember 2004 zu berücksichtigen sind.
Die Teildienstfähigkeit als beamtenrechtliche Dauerrege-
lung dient der Vermeidung von Frühpensionierungen und
begrenzt damit ein Anwachsen der Versorgungskosten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP für mit der Haushaltslage des Bundes
vereinbar.

Drucksache 15/3847 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innen-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 30. September 2004

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Susanne Jaffke
Berichterstatterin

Klaus Hagemann
Berichterstatter

Alexander Bonde
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.