BT-Drucksache 15/3843

1. zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -15/777- Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungs-beschleunigungsgesetzes 2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Arnold Vaatz, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/461- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes 3. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/221- Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes 4. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -15/231, 15/2630 Nr. 1.4- Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz

Vom 29. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3843
15. Wahlperiode 29. 09. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (14. Ausschuss)

1. zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 15/777 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Verkehrswege-
planungsbeschleunigungsgesetzes

2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Arnold Vaatz, Dirk Fischer
(Hamburg), Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/461 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungs-
beschleunigungsgesetzes

3. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth),
Joachim Günther (Plauen), Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/221 –

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Verkehrswegeplanungs-
beschleunigungsgesetzes

4. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 15/2311, 15/2630 Nr. 1.4 –

Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz

Drucksache 15/3843 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

A. Problem
Zu Nummer 1
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zum Ziel hat, die Gel-
tungsdauer des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes bis zum 31. De-
zember 2019 zu verlängern.
Zu Nummer 2
Die Fraktion der CDU/CSU hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ebenfalls
zum Ziel hat, die Geltungsdauer des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungs-
gesetzes bis zum 31. Dezember 2019 zu verlängern.
Zu Nummer 3
Die Fraktion der FDP hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zum Ziel hat, den
Geltungsbereich des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes auf das
gesamte Bundesgebiet zu erstrecken und dessen Geltungsdauer bis zum 31. De-
zember 2010 zu verlängern.
Zu Nummer 4
Die Bundesregierung hat einen Bericht vorgelegt, der auf einer Entschließung
des Deutschen Bundestages vom 28. Oktober 1999 beruht, in der die Bundesre-
gierung gebeten wurde, dem Deutschen Bundestag ein Jahr vor dem Auslaufen
des in seiner Gültigkeit verlängerten Verkehrswegeplanungsbeschleunigungs-
gesetzes einen Erfahrungsbericht vorzulegen, der Aufschluss über die nach die-
sem Gesetz geplanten Verkehrsprojekte und die beschleunigenden Effekte nach
diesem Gesetz gibt.

B. Lösung
Zu Nummer 1
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
und den Stimmen der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU
Zu Nummer 2
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
und den Stimmen der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU
Zu Nummer 3
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
und den Stimmen der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP
Zu Nummer 4
Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Annahme von einem der vorgelegten Gesetzentwürfe und Ablehnung der Ent-
schließung.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3843

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
1. den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/777 abzulehnen;
2. den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/461 abzulehnen;
3. den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/221 abzulehnen;
4. in Kenntnis der Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Drucksache

15/2311 folgende Entschließung anzunehmen:
„Die Bundesregierung hat zum 31. Dezember 2003 entsprechend des Auf-
trags des Deutschen Bundestages den erbetenen Erfahrungsbericht über die
nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz geplanten Verkehrs-
projekte und seine beschleunigenden Effekte vorgelegt.
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Erfahrungsberichts hält es der
Deutsche Bundestag für sinnvoll, die weitere Diskussion über die Erfahrun-
gen mit dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz jetzt in den Kon-
text einer umfassenden Initiative zu einer Vereinfachung und Beschleuni-
gung von Planungsverfahren im gesamten Bundesgebiet zu stellen.
Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, bis zur Sommerpause 2004
Möglichkeiten für eine Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs-
und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu prüfen, ohne demokratische
Beteiligungsrechte und erreichte Umweltstandards zu gefährden, und Vor-
schläge für eine gesetzgeberische Umsetzung vorzubereiten. Dabei sollen
laufende Gesetzgebungsvorhaben mit einbezogen werden. Des Weiteren
sind in diese Prüfung auch die vom Länderfachausschuss Straßenbaurecht in
seinem Eckpunktepapier vom August 2003 unterbreiteten Vorschläge einzu-
beziehen.“

Berlin, den 27. September 2004

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Eduard Oswald Dr. Peter Danckert Werner Kuhn (Zingst)
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter

Drucksache 15/3843 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Peter Danckert und Werner Kuhn (Zingst)

I. Überweisung
Zu Nummer 1
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/777 in seiner 46. Sitzung am 22. Mai 2003 beraten
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswe-
sen zur federführenden Beratung sowie an den Rechtsaus-
schuss, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit und den Ausschuss für Tourismus zur Mitbera-
tung überwiesen.
Zu Nummer 2
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/461 in seiner 28. Sitzung am 20. Februar 2003 bera-
ten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen zur federführenden Beratung sowie an den Rechtsaus-
schuss und den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.
Zu Nummer 3
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/221 in seiner 28. Sitzung am 20. Februar 2003 bera-
ten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen zur federführenden Beratung sowie an den Rechtsaus-
schuss und den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.
Zu Nummer 4
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Drucksa-
che 15/2311 wurde am 5. März 2004 gemäß § 80 Abs. 3 GO
an denAusschuss für Verkehr, Bau- undWohnungswesen zur
federführenden Beratung sowie an den Rechtsausschuss, den
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
sowie den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Nummer 1
Der Gesetzentwurf des Bundesrates hat zum Ziel, die Gel-
tungsdauer des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsge-
setzes bis zum 31. Dezember 2019 zu verlängern.
Zu Nummer 2
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU hat ebenfalls
zum Ziel, die Geltungsdauer des Verkehrswegeplanungsbe-
schleunigungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2019 zu ver-
längern.
Zu Nummer 3
Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP hat zum Ziel, den
Geltungsbereich des Verkehrswegeplanungsbeschleuni-
gungsgesetzes auf das gesamte Bundesgebiet zu erstrecken
und dessen Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2010 zu
verlängern.

Zu Nummer 4
Der Bericht der Bundesregierung setzt eine Entschließung
des Deutschen Bundestages vom 28. Oktober 1999 um, in
der die Bundesregierung gebeten wurde, dem Deutschen
Bundestag ein Jahr vor dem Auslaufen des in seiner Gültig-
keit verlängerten Verkehrswegeplanungsbeschleunigungs-
gesetzes einen Erfahrungsbericht vorzulegen, der Aufschluss
über die nach diesemGesetz geplanten Verkehrsprojekte und
die beschleunigenden Effekte nach diesemGesetz gibt.

III. Stellungnahmen der mitberatendenAusschüsse
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/777 in seiner 39. Sitzung am 28. Januar 2004 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
dessen Ablehnung. Weiterhin empfiehlt er mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP die
Annahme des Entschließungsantrags der Koalitionsfraktio-
nen (Ausschussdrucksache 15(14)540 des federführenden
Ausschusses).
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit hat den Gesetzentwurf in seiner 29. Sitzung am
28. Januar 2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP des-
sen Ablehnung. Weiterhin empfiehlt er einstimmig die An-
nahme des Entschließungsantrags der Koalitionsfraktionen
(Ausschussdrucksache 15(15)203 entsprechend Ausschuss-
drucksache 15(14)540 des federführenden Ausschusses).
DerAusschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf in sei-
ner 33. Sitzung am 28. Januar 2004 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stim-
men der Fraktion der CDU/CSU bei Abwesenheit der Frak-
tion der FDP dessen Ablehnung.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/461 in seiner 39. Sitzung am 28. Januar 2004 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
dessen Ablehnung. Weiterhin empfiehlt er mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP die
Annahme des Entschließungsantrags derKoalitionsfraktionen
(Ausschussdrucksache 15(14)540 des federführenden Aus-
schusses).
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit hat den Gesetzentwurf in seiner 9. Sitzung am
12. März 2003 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der Fraktion der FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU dessen Ablehnung.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/221 in seiner 39. Sitzung am 28. Januar 2004 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der CDU/CSU dessen Ablehnung. Weiter-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3843

hin empfiehlt er mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP die Annahme des Ent-
schließungsantrags der Koalitionsfraktionen (Ausschuss-
drucksache 15(14)540 des federführenden Ausschusses).
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/221 in
seiner 9. Sitzung am 12. März 2004 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und den Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP dessen Ablehnung.
Der Rechtsausschuss hat auf Drucksache 15/2311 in sei-
ner 55. Sitzung am22. September 2004 beraten und empfiehlt
einstimmig, ihn zur Kenntnis zu nehmen. Weiterhin emp-
fiehlt er mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktion der CDU/CSUbei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP, die Annahme des Entschließungsantrags der Koalitions-
fraktionen (Ausschussdrucksache 15(14)540 des federfüh-
renden Ausschusses).
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage in seiner 36. Sitzung am 31. März
2004 beraten und empfiehlt Kenntnisnahme.
Der Ausschuss für Tourismus hat die Vorlage in seiner
39. Sitzung am 31. März 2004 beraten und empfiehlt Kennt-
nisnahme.

IV. Beratungsverlauf im federführendenAusschuss
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat
die Vorlagen auf den Drucksachen 15/777, 15/461, 15/221
und 15/2311 in seiner 32. Sitzung am 3. März 2004 beraten.
Die Koalitionsfraktionen haben zu den Vorlagen unter den
Nummern 1 bis 4 einen Entschließungsantrag (Ausschuss-
drucksache 15(14)540) eingebracht, dessen Inhalt sich aus
der Nummer 4 der Beschlussempfehlung ergibt.
Die Fraktion der SPD erklärte, sie halte eine Verlängerung
des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes über den
31. Dezember 2004 hinaus nicht mehr für notwendig. Des-
halb erscheine auch eine Ausdehnung auf ganz Deutschland
nicht vertretbar, zumal durch das Planungsvereinfachungs-
gesetz und Änderungen von weiteren Gesetzen im Planungs-
bereich bereits erhebliche Verbesserungen erreicht worden
seien. Nur der Instanzenzug werde durch das Auslaufen des
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzeswieder zwei-
stufig. Der Erfahrungsbericht habe nach ihrer Auffassung
überzeugend dargelegt, dass es nur zu einer geringen zeit-
lichen Verkürzung komme, wenn man es bei einer erst- und
letztinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsge-
richts belasse. Da es kaum Streitigkeiten gebe, die in diesem
Bereich beimBundesverwaltungsgericht anstünden, erscheine
dies als vernachlässigbar. Der Präsident des Bundesverwal-
tungsgerichts habe zudem auf verfassungsrechtliche Beden-
ken aufmerksam gemacht. In allen Fällen, in denen bis
31. Dezember 2004 ein Antrag auf Linienbestimmung ge-
stellt werde, gelte das Verkehrswegeplanungsbeschleuni-
gungsgesetz weiter. Dies reiche aus, so dass man keinen Be-
darf für eine Verlängerung sehe. Trotz des Planungsvereinfa-
chungsgesetzes und trotz der Vereinfachungen, die sich aus
dem Verwaltungsverfahrensgesetz ergäben, gebe es noch
einige Bereiche, in denen man die Effizienz steigern könne.

Um das zu erreichen, habe man den Entschließungsantrag
formuliert, mit dem die Bundesregierung beauftragt werden
solle, dort, wo es Verbesserungsmöglichkeiten gebe, eine ge-
setzliche Regelung für das gesamte Land zu finden.
Die Fraktion der CDU/CSU bestritt die Aussage in dem Er-
fahrungsbericht, dass das Verkehrswegeplanungsbeschleuni-
gungsgesetz in seiner heute geltenden Fassung keinerlei be-
schleunigende Effekte mehr habe. Dies entspreche nicht den
Erfahrungen, die man in diesem Bereich gemacht habe. Die
Sonderregelung der erst- und letztinstanzlichen Zuständig-
keit des Bundesverwaltungsgerichts für Streitigkeiten über
Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren habe im
Vergleich zu den alten Bundesländern zur Beschleunigung
der gerichtlichen Verfahren von bis zu anderthalb Jahren ge-
führt. Da für viele wichtige überregionale Verkehrsverbin-
dungen erst mit dem neuen Bedarfsplan zumFernstraßenaus-
baugesetz die Einstufung in den Vordringlichen Bedarf und
damit ein Planfeststellungsauftrag gegeben sei, könne erst
später ein Auftrag für die Linienbestimmung gegeben wer-
den, so dass für einige wichtige Vorhaben ein Antrag vor dem
31. Dezember 2004 nicht mehr gestellt werden könne. Die
teilungsbedingten Nachteile, die mit einem Verkehrswege-
planungsbeschleunigungsgesetz schneller aufgeholt worden
seien, könnten ohne eine Verlängerung der Geltungsdauer
des Gesetzes nicht mehr berücksichtigt werden, was zu einer
Verzögerung bei der Projektrealisierung führen werde. Dem
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP könne man insgesamt
nicht zustimmen.
DieFraktionBÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN erinnerte daran,
dass das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz 1991
wegen der unklaren Eigentumsverhältnisse, der Notwendig-
keit der Vereinfachung von Enteignungsverfahren und im
Hinblick auf die noch im Aufbau befindlichen Behörden und
Verwaltungsgerichte eingeführt worden sei. Diese Gründe
seien heute weggefallen. Man könne nicht erkennen, wo es
diesbezüglich noch Probleme gebe. Daher gebe es keine Not-
wendigkeit für eine Verlängerung des Gesetzes. Das Bundes-
verwaltungsgericht habe selber in einer Stellungnahme er-
klärt, dass es keine Notwendigkeit sehe, das Gesetz zu ver-
längern, weil es auch erhebliche Kapazitäten gebunden habe.
Das Gericht habe darauf hingewiesen, dass es einen weiteren
Senat benötige, wenn das Gesetz auch auf die alten Bundes-
länder ausgeweitet würde. Es gebe in den neuen Bundeslän-
dern zwar noch Defizite im Infrastrukturbereich, im 2. Fort-
schrittsbericht unabhängiger Institute werde dies aber nicht
mehr als dramatisch beschrieben. Es sei wichtig, dass demo-
kratische Beteiligungsrechte und Umweltstandards weiter-
hin gesichert blieben. Sie appellierte, den Entschließungs-
antrag gemeinsam zu tragen.
Die Fraktion der FDP vertrat die Auffassung, der Erfah-
rungsbericht zeige, dass mit dem Verkehrswegeplanungsbe-
schleunigungsgesetz bei den durchgeführten Planungsver-
fahren sehr sorgfältig umgegangen worden sei. Man sei der
Meinung, dass es 14 Jahre nach der Einheit an der Zeit sei, ein
einheitliches Planungsrecht zu schaffen. Das Verkehrswege-
planungsbeschleunigungsgesetz sei hauptsächlich geschaf-
fen worden, weil die Verwaltungsgerichtsbarkeit in den
neuen Ländern noch nicht aufgebaut gewesen sei. Mittler-
weile seien alle neuen Bundesländer in der Lage, selber zu
planen. Deshalb sei eine bloße Fortschreibung des Gesetzes
bis zum Jahr 2019 nicht die richtige Lösung. Man wolle ein

Drucksache 15/3843 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

einheitliches Planungsrecht und schlage vor, das Verkehrs-
wegeplanungsbeschleunigungsgesetz mit einer nochmaligen
Testphase bis 2010 zu verlängern, um dann zu entscheiden,
ob es in den alten Ländern ebenso verantwortungsbewusst
genutzt werde und ob es beim Bundesverwaltungsgericht da-
mit Probleme gebe oder nicht. Ob die Bundesregierung dem
in dem Entschließungsantrag enthaltenen Wunsch tatsäch-
lich bis zur Sommerpause nachkommen werde, sei zweifel-
haft.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU, den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/777 abzuleh-
nen.
Er empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und
der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU, den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/461 abzu-
lehnen.
Er empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und
der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP, den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/221 abzuleh-
nen.
Er empfiehlt, den Bericht auf Drucksache 15/2311 zur
Kenntnis zu nehmen.
Weiterhin empfiehlt er mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP, den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen auf
Ausschussdrucksache 15(14)540 anzunehmen.

Berlin, den 27. September 2004

Dr. Peter Danckert Werner Kuhn (Zingst)
Berichterstatter Berichterstatter

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