BT-Drucksache 15/3842

zu der Verordnung durch die Bundesregierung -15/3659, 15/3693 Nr. 2.1- Zweiundsechzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Vom 29. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3842
15. Wahlperiode 29. 09. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 15/3659, 15/3693 Nr. 2.1 –

Zweiundsechzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

A. Problem
Anpassung der Meldebestimmungen zum Kapital- und Zahlungsverkehr mit
dem Ausland an die international verwendeten Begriffe und Definitionen;
gesonderte Erfassung der Transaktionen mit Wertpapieren und Finanzderiva-
ten; Änderung des Leistungsverzeichnisses zur AWV; Erfüllung der Verpflich-
tungen der Bundesrepublik Deutschland aus verschiedenen EU-Verordnungen
im Embargobereich.

B. Lösung
Empfehlung, die Aufhebung der Verordnung nicht zu verlangen.
Einstimmigkeit

C. Alternativen
Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte
Keine

E. Sonstige Kosten
Die Anpassung der Meldestimmungen zum Kapital- und Zahlungsverkehr mit
dem Ausland, die gesonderte Erfassung der Transaktionen mit Wertpapieren
und Finanzderivaten sowie die Änderung der Anlage LV führen zu keinen
zusätzlichen Kosten. Auch die Anpassung der Strafbewehrung verursacht keine
Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise, insbesondere das Verbraucherpreis-
niveau sind nicht zu erwarten. Die Wirtschaft wird entlastet. Auswirkungen auf
Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreis-
niveau, ergeben sich nicht.

Drucksache 15/3842 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
die Aufhebung der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 15/3659
nicht zu verlangen.

Berlin, den 29. September 2004

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Rainer Wend
Vorsitzender

Gudrun Kopp
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3842

Bericht der Abgeordneten Gudrun Kopp

I. Überweisung
Die Verordnung der Bundesregierung – Drucksache
15/3659 – wurde am 10. September 2004 gemäß § 92 der
Geschäftsordnung dem Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit zur federführenden Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
Mit der Verordnung werden die Meldebestimmungen zum
Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland an die in-
ternational verwendeten Begriffe und Definitionen sowie
die Datenanforderungen der Europäischen Zentralbank, der
EU-Kommission und der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung angepasst. Zusätzlich
wird in der Verordnung vorgeschrieben, bei Transaktionen
mit Wertpapieren und Finanzderivaten generell einen ein-

heitlichen Meldevordruck zu verwenden. Darüber hinaus
wird klargestellt, dass Zahlungen, die von ausländischen
Wertpapier- und Lagerstellen im Zusammenhang mit der
Einlösung inländischer Wertpapiere ins Inland zurück-
fließen, gemeldet werden müssen, um den Saldo der Wert-
papiertransaktionen korrekt erfassen zu können.
Wegen der Einzelheiten wird auf Drucksache 15/3659 ver-
wiesen.
III. Beratung und Abstimmungsergebnis im

federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Verord-
nung der Bundesregierung in seiner 69. Sitzung am 29. Sep-
tember 2004 abschließend beraten. Der Ausschuss be-
schloss einstimmig, zu empfehlen, die Aufhebung der
Verordnung – Drucksache 15/3659 – nicht zu verlangen.

Berlin, den 29. September 2004
Gudrun Kopp
Berichterstatterin

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