BT-Drucksache 15/3828

zu dem Antrag der Abgeordneten Julia Klöckner, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Albert Deß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/3112- Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes für Tierärzte und Landwirte praxisgerecht und verbraucherfreundlich gestalten

Vom 29. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3828
15. Wahlperiode 29. 09. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Julia Klöckner, Peter H. Carstensen
(Nordstrand), Albert Deß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/3112 –

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes für Tierärzte und
Landwirte praxisgerecht und verbraucherfreundlich gestalten

A. Problem
Nach Ansicht der Antragsteller hat die 11. Novelle des Arzneimittelgesetzes
(AMG) mit ihren tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften die Anwender dieses
Gesetzes, praktische Tierärzte, Landwirte und andere Tierhalter, vor große
Probleme gestellt. Die seit der Novellierung geltenden Regelungen seien ge-
prägt von großer Praxisferne, seien technisch und organisatorisch nicht prakti-
kabel, bürokratisch überzogen und verursachten unnötige Kosten. Weitere
Anpassungen des Arzneimittelrechts seien insbesondere deshalb nötig, um den
Erfahrungen mit der Anwendung und dem Vollzug des 11. Gesetzes zur Än-
derung des Arzneimittelgesetzes Rechnung zu tragen und eine praxisgerechte
arzneiliche Versorgung der Tierbestände sicherzustellen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Annahme des Antrags auf Drucksache 15/3112.

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/3828 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/3112 – abzulehnen.

Berlin, den 29. September 2004

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Julia Klöckner
Berichterstatterin

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3828

Bericht der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Julia Klöckner,
Friedrich Ostendorff und Hans-Michael Goldmann

I. Verfahrensablauf
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 111. Sitzung am
27. Mai 2004 den Antrag auf Drucksache 15/3112 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie zur Mitbera-
tung an denAusschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller bemängeln, dass die tierarzneimittelrecht-
lichen Vorschriften des 11. Gesetzes zur Änderung des Arz-
neimittelgesetzes praxisfremd seien und die Anwender die-
ses Gesetzes, praktische Tierärzte, Landwirte und andere
Tierhalter vor große Probleme stelle.
Die Regelungen seien technisch und organisatorisch nicht
praktikabel, bürokratisch überzogen und verursachten unnö-
tige Kosten. Zudem seien manche Regelungen unklar,
was Rechtsunsicherheit zur Folge habe. Zu Gunsten des
Tierschutzes müsse teilweise bewusst gegen Vorschriften
verstoßen werden. Deshalb seien weitere Anpassungen des
Arzneimittelrechts erforderlich, um den Erfahrungen mit der
Anwendung und dem Vollzug dieses Gesetzes Rechnung zu
tragen und eine praxisgerechte Versorgung der Tierbestände
sicherzustellen.
Kernstück müsse eine Überarbeitung der Vorschriften über
Fütterungsarzneimittel und die Verschreibung, Abgabe und
Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte sein. Richtig
sei, dass die gesetzliche Regelung vor allem der Reduzierung
des Arzneimitteleinsatzes bei Tieren, die der Gewinnung von
Lebensmitteln dienten, dienen müsse.
Hervorzuheben sei, dass die derzeit geltenden Regelungen
vor allem in landwirtschaftlichen Betrieben mit kleineren

Tierbeständen eine praxisgerechte Durchführung bestimmter
Behandlungskonzepte erheblich erschwerten.
Dies erfordere aber, dass die tierarzneimittelrechtlichen Vor-
schriften die zeitgemäß differenzierte tierärztliche Behand-
lung ermöglichen.
Die Bundesregierung wird deshalb u. a. aufgefordert, einen
Gesetzentwurf zur Novellierung der tierarzneimittelrecht-
lichen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes vorzulegen, der
eine kontinuierliche tiermedizinische Betreuung von Tierbe-
ständen vorsehe, der Gesunderhaltung der Tiere diene und
auf diesem Wege eine weitere Verminderung der Verwen-
dung von Arzneimitteln bewirke.
Im Einzelnen wird auf die im Antrag aufgeführten Punkte
verwiesen.

III. Stellungnahme desmitberatendenAusschusses
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
in seiner 76. Sitzung am 29. September 2004 die Ablehnung
desAntragsmit den Stimmen derKoalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP emp-
fohlen.

IV. Beratungsverlauf im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat den Antrag auf Drucksache 15/3112 in
seiner 47. Sitzung am 29. September 2004 behandelt und die
Vorlagemit Verweis auf dieDebatte imPlenummit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP abgelehnt.

Berlin, den 29. September 2004
Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Julia Klöckner
Berichterstatterin

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

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