BT-Drucksache 15/380

Praktische Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde

Vom 29. Januar 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/380
15. Wahlperiode 29. 01. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-
Kasan, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Helga Daub, Horst Friedrich
(Bayreuth), Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich,
Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Günther
Friedrich Nolting, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und
der Fraktion der FDP

Praktische Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in Urteilen vom 3. Juli 2002 und
18. Dezember 2002 die grundlegenden Regelungen der Gefahrtier-Verordnun-
gen in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, wo-
nach das Halten, die Zucht und die Vermehrung einer Kategorie von drei be-
stimmten Hunderassen sowie Kreuzungen dieser Hunde verboten sind, für
nichtig erklärt. Da es umstritten ist, welche Bedeutung neben der Rassezuge-
hörigkeit anderen Ursachen für die Auslösung von aggressivem Verhalten zu-
kommt, war der Verordnungsgeber ohne ausdrückliche Ermächtigung durch
den Landesgesetzgeber nicht befugt, allein an die Zugehörigkeit von Hunden zu
bestimmten Rassen anzuknüpfen. Zu möglichen anderen Auslösern von
Aggressivität bei Hunden gehören Erziehung und Ausbildung des Hundes,
Sachkunde und Eignung des Halters sowie situative Einflüsse.
Das im Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz enthaltene Ein-
fuhr- und Verbringungsverbot knüpft – ebenso wie die für nichtig erklärten Ge-
fahrtier-Verordnungen der genannten Länder – an die abstrakte Gefährlichkeit
von vier Hunderassen an. Die aktuellen Beißstatistiken werden jedoch von kei-
ner der gelisteten Hunderassen angeführt. So sind beispielsweise 94 Prozent der
in Berlin registrierten Beißvorfälle Hunden anzulasten, die in der Berliner Hun-
deverordnung nicht genannt sind.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher

Hunde die Anzahl von Beißvorfällen entwickelt?
2. Wie hoch ist der Anteil der aktuellen Beißvorfälle, die Hunden der in § 1 Ge-

setz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde genannten Rassen zuzuschreiben
sind, und wie hoch ist der Anteil der in § 1 genannten Hunde an der Gesamt-
zahl der Hunde?

3. Welche rechtlichen Schritte beabsichtigt die Bundesregierung zu unterneh-
men, um Hinterhof- und Qualzüchtungen von Heimtieren – insbesondere
von Hunden – zu verhindern?

Drucksache 15/380 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
4. Welche Kosten sind dem Bund und den Ländern durch den Vollzug des Hun-
deverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetzes und der entsprechenden
Verordnung entstanden?

5. Welche von der Verwaltung vorgenommenen Kontrollmaßnahmen, die der
Einhaltung der vierwöchigen Aufenthaltsberechtigung von gefährlichen
Hunden ausländischer Halter nach § 2 Abs. 3 Hundeverbringungs- und Ein-
fuhrverordnung dienen, sind der Bundesregierung bekannt?

6. Aufgrund welcher Überlegungen und wissenschaftlichen Nachweise kommt
die Bundesregierung zu der Überzeugung, dass das in § 2 Abs. 1 Satz 1
Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz enthaltenen Einfuhr-
und Verbringungsverbot mit dem Prinzip des freien Warenverkehrs nach
Artikel 23 bis 38 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
(EGV) übereinstimmt?

Berlin, den 28. Januar 2003
Gudrun Kopp
Hans-Michael Goldmann
Dr. Christel Happach-Kasan
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Helga Daub
Horst Friedrich (Bayreuth)
Christoph Hartmann (Homburg)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Sibylle Laurischk
Ina Lenke
Günther Friedrich Nolting
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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