BT-Drucksache 15/3798

Weltbevölkerungspolitik zehn Jahre nach Kairo

Vom 28. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3798
15. Wahlperiode 28. 09. 2004

Antrag
der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Dr. Christian Ruck, Annette Widmann-Mauz,
Dr. Ralf Brauksiepe, Rainer Eppelmann, Hartwig Fischer (Göttingen), Siegfried
Helias, Dr. Egon Jüttner, Rudolf Kraus, Dr. Conny Mayer (Freiburg), Christa
Reichard (Dresden), Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU

Weltbevölkerungspolitik zehn Jahre nach Kairo

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Wachstum der Weltbevölkerung geht weiter. Im Laufe des 20. Jahrhunderts
hat sich die Anzahl der Menschen auf rund sechs Milliarden nahezu ver-
vierfacht. In etwa zehn Jahren wird die Grenze von sieben Milliarden Men-
schen erreicht sein.
Die Bevölkerungsentwicklung ist von starken regionalen Unterschieden ge-
prägt. Das Wachstum findet fast ausschließlich in den Entwicklungsländern
statt. In den Industrienationen nimmt die Bevölkerung nur mit 0,1 Prozent pro
Jahr zu, während es in den weniger entwickelten Ländern 1,7 Prozent sind. Ent-
sprechend ist der Anteil der Menschen, die in den Entwicklungsländern leben,
in den letzten Jahrzehnten beständig gestiegen. 1950 lag er bei 68 Prozent, im
Jahr 2000 bereits bei über 80 Prozent. Im Jahr 2050 werden – trotz einer
Verlangsamung des Wachstums u. a. durch HIV/Aids – 88 Prozent der Welt-
bevölkerung in Entwicklungsländern leben. Deutschland wird von derzeit
Platz 12 der bevölkerungsreichsten Länder auf einen hinteren Platz abrutschen.
Ob die Weltbevölkerung im Laufe des nächsten Jahrhunderts auf 8,9 oder
12,8 Milliarden anwächst, hängt nicht nur vom Verhalten der Entwicklungs-
länder, sondern entscheidend auch vom Handeln der Industrieländer bei der
Ausrichtung ihrer Entwicklungszusammenarbeit ab. Maßgeblichen Einfluss
können hierbei nicht nur bevölkerungspolitische Programme, sondern auch
Programme zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit entfalten. Die Unter-
stützung dieser Politiken der Partnerländer im Rahmen von finanzieller und
technischer Zusammenarbeit kann daher erheblichen Einfluss auf das Wachs-
tum nehmen.
Für ärmere Länder bedeutet anhaltendes Populationswachstum ein beträcht-
liches Entwicklungshindernis. Zwar wird die Geburt vieler Nachkommen in
den weniger entwickelten Ländern oft als Alterssicherung begriffen. Die hohe
Geburtenrate und die schnell aufeinander folgenden Schwangerschaftszyklen
bringen auf der anderen Seite aber hohe Sterblichkeitsraten sowohl der Kinder
als auch der Mütter mit sich. Die das Wirtschaftswachstum vieler Entwick-
lungsländer überholende Zuwachsrate der Bevölkerung führt zu steigender
Massenarbeitslosigkeit vor allem unter Jugendlichen und in der Folge oftmals
zu Verelendung, Perspektivlosigkeit und Radikalisierung. Vor allem für Frauen

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verschlechtern sich mit steigenden Bevölkerungszahlen die Bildungschancen
und damit ihre Lebensbedingungen. Das Pro-Kopf-Einkommen sinkt und lässt
die Armut in den Familien anwachsen. Grundernährung, Gesundheitsdienste
und Grundbildung werden somit schlecht oder gar nicht mehr finanzierbar.
Die Aids-Konferenz im Juni 2004 in Bangkok hat auf die anhaltende Bedro-
hung durch HIV/Aids in der gesamten Welt hingewiesen. Allein im Jahr 2003
gab es 4,8 Millionen Neuinfektionen. Afrika ist immer noch am stärksten be-
troffen. Dort leben mehr als zwei Drittel der weltweit ca. 38 Millionen Betrof-
fenen. Doch die Krankheit erfasst zunehmend auch Regionen außerhalb des
Kontinents. Indien, China und besonders Osteuropa melden neue Epidemien
mit schnell steigenden Infektionsraten.
Die Weltbevölkerungskonferenz in Kairo 1994 (International Conference on
Population and Development/ICPD) rückte die Frage der Weltbevölkerung in
den Fokus der politischen Diskussion. Weltbevölkerungspolitik wurde erstmals
nicht isoliert betrachtet, sondern in Zusammenhang mit wirtschaftlichen, sozia-
len, ökologischen und kulturellen Fragen gestellt.
Die 179 Teilnehmerstaaten der Konferenz haben anerkannt, dass weltweit
umfangreiche Mittel für bevölkerungspolitische Maßnahmen notwendig sind,
und ein entsprechendes Aktionsprogramm über Bevölkerung und Entwicklung
unterzeichnet.
In seinen Zielsetzungen spiegelt der Aktionsplan von Kairo die vielschichtigen
Gründe für das hohe Bevölkerungswachstum wider. Er greift das neue Ver-
ständnis von Bevölkerungspolitik auf und benennt als zentrale Zielsetzungen:
– die Beseitigung der Armut;
– ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum im Rahmen einer tragfähigen Ent-

wicklung;
– Bildung, insbesondere für Mädchen;
– die Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter sowie
– den Schutz und die Förderung der Familie.
Die zur Umsetzung dieser bevölkerungspolitischen Aktivitäten 1994 in Kairo
veranschlagte Summe sollte bis zum Jahr 2000 auf 17 Mrd. US-Dollar jährlich
anwachsen. Bisher haben weder die Entwicklungsländer noch die Industrie-
länder ihre Zusagen aus dem Kairoer Aktionsprogramm erfüllt. Allerdings
haben die Entwicklungsländer im Jahr 2000 ihre Zusagen zu fast 70 Prozent
erfüllt, während die Industrieländer erst knapp die Hälfte der versprochenen
Mittel erbracht haben. Im Jahr 2000 wurden insgesamt nur 10,9 Mrd. US-
Dollar in bevölkerungspolitische Aktivitäten investiert, 6,1 Mrd. weniger als
zugesagt. Nach Angaben der Vereinten Nationen (VN) sanken die Beiträge
allein gegenüber 2000 im Jahr 2001 um weitere 1,8 Mrd. US-Dollar. Auch in
Deutschland wurden die Mittel für den Bevölkerungsfonds der Vereinten Na-
tionen (UNFPA) für 2000 in beträchtlicher Höhe gekürzt und haben seither das
Ausgangsniveau von 1999 nicht wieder erreicht.

I. Der Deutsche Bundestag stellt im Einzelnen fest:
1. Die Agenda 21 der VN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de

Janeiro 1992, die Beschlüsse der VN-Konferenz für Bevölkerung und Ent-
wicklung in Kairo 1994, die VN-Konferenz für Frauen in Peking 1995, der
Sozialgipfel in Kopenhagen 1995, der Welternährungsgipfel in Rom 1996
und die Resolution Kairo+5 der Sondergeneralversammlung der Vereinten
Nationen in New York 1999 verweisen alle auf die Zusammenhänge zwi-
schen Weltbevölkerungswachstum und den anderen Aspekten nachhaltiger

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3798

Entwicklung. Besonders eindringlich wurde jeweils die zentrale Rolle der
Frau unterstrichen.

2. Die Zahl der Nachkommen und die Abstände der Geburten frei von jeder
Art von Zwang und eigenverantwortlich zu bestimmen, ist ein grundlegen-
des, im Kairoer Aktionsplan niedergelegtes Recht aller Paare und Einzelper-
sonen. Gemäß der Proklamation der Internationalen Menschenrechtskonfe-
renz von Teheran 1968 gehört das Recht auf Familienplanung zum Men-
schenrecht auf Gesundheit.
Das Recht auf individuelle Familienplanung soll in der Verantwortung der
einzelnen Partner gegenüber künftigen Generationen und gegenüber der Ge-
sellschaft und Umwelt ausgeübt werden können. Mit dem Mangel an Ange-
boten zur Familienplanung und reproduktiven Gesundheit geht eine hohe
Zahl ungewollter Schwangerschaften einher, die einerseits zu zahlreichen
Schwangerschaftsabbrüchen führt und andererseits zum Weltbevölkerungs-
wachstum beiträgt. Der Zugang zu einer selbstbestimmten Familienplanung
einschließlich der erforderlichen Kenntnisse muss allen Menschen weltweit
ermöglicht werden. Der Kairoer Aktionsplan hat festgelegt, dass unter kei-
nen Umständen Abtreibung als Instrument der Familienplanung zu fördern
ist. Mehr als 350 Millionen Paaren fehlt der Zugang zu Dienstleistungen
der reproduktiven Gesundheit, von denen schätzungsweise 201 Millionen
Gebrauch machen würden. Hiervon sind insbesondere die am wenigsten ent-
wickelten Länder, arme und ärmste Bevölkerungsschichten sowie über-
durchschnittlich oft Frauen und Jugendliche betroffen.

3. Die Regierungen der Entwicklungsländer, die gemäß dem Kairoer Aktions-
plan zwei Drittel der Kosten der spezifisch bevölkerungspolitischen Maß-
nahmen (gemäß Kapitel 13.15) zu tragen haben, sind aufgefordert, ihrer
Eigenverantwortung gerecht zu werden. Die überwiegende Mehrzahl der
nationalen Regierungen hat die Bedeutung bevölkerungspolitischer Pro-
gramme und Projekte erkannt, können sie aber aus eigener Kraft nicht um-
setzen. Um das Bevölkerungswachstum mit der wirtschaftlichen und sozia-
len Leistungsfähigkeit ihrer Länder in Einklang bringen zu können, müssen
sie bei der Schaffung notwendiger Rahmenbedingungen unterstützt werden.
Zu diesen Rahmenbedingungen zählen insbesondere:
– eine Verbesserung der rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Stellung

der Frau vor allem auch durch eine Verbesserung ihrer Bildungs- und
Ausbildungschancen;

– tragfähige wirtschaftliche Strukturen, die Entwicklung und der Aufbau
von sozialen Sicherungssystemen und Konzepten der Altersversorgung
als Alternative zur Alterssicherung durch Kinderreichtum;

– Akzeptanz und Unterstützung von Familienplanungsprogrammen durch
politische, religiöse und gesellschaftliche Entscheidungsträger und Mei-
nungsführer;

– die frühzeitige Sexualaufklärung von Jugendlichen und die Einbeziehung
von Männern in die Verantwortung der Familienplanung;

– eine koordinierte, angemessene Einbeziehung von Nichtregierungsorga-
nisationen und der Bevölkerung, vor allem der Frauen, in Programment-
wicklung und -umsetzung.

4. Das Aktionsprogramm von Kairo wendet sich nicht nur an Entwicklungs-
länder, sondern bringt Implikationen für die europäischen Staaten mit sich.
Auch innerhalb der Europäischen Union bestehen erhebliche Unterschiede
beim Zugang zu Diensten der reproduktiven Gesundheit, was sich u. a. in
einem eingeschränkten bzw. fehlenden Zugang zu Verhütungsmitteln wider-

Drucksache 15/3798 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

spiegelt. Insbesondere in den neuen EU-Mitgliedstaaten verarmt das Ge-
sundheitssystem zunehmend. Auf Grund fehlender Investitionen verschlech-
tert sich die Infrastruktur gerade im Bereich der reproduktiven Gesundheit.
Auch sind hier in den letzten Jahren rapide Anstiege der HIV/Aids-Infek-
tionsraten zu verzeichnen.

5. Die Bundesregierung hat im Kairoer Folgeprozess durch eine Neuformulie-
rung von Sektor- und Länderkonzepten der deutschen Entwicklungszusam-
menarbeit den Beschlüssen Rechnung getragen. Dabei hat sie nationale und
internationale Nichtregierungsorganisationen in die Umsetzung der Projekte
einbezogen und beabsichtigt eine verstärkte Förderung dieser Zusammen-
arbeit. Seit den Haushaltsjahren 1995/1996 wurden zusätzlich Finanzmittel
für die Familienplanung und für Maßnahmen in den Bereichen Frauenförde-
rung, Bildung und Gesundheit, vor allem HIV/Aids-Bekämpfung, bereit-
gestellt. Sowohl die primäre Gesundheitsversorgung von Frauen als auch
deren schulische und berufliche Ausbildung wurden forciert. Dennoch hat
sich gerade der Bedarf an Mitteln zur Bekämpfung der Ausbreitung von
HIV/Aids gegenüber 1994 dramatisch vergrößert. Die Thematisierung in-
nerhalb von Aufklärungsprojekten zur Familienplanung ist daher unerläss-
lich und muss weiter ausgebaut werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich innerhalb der EU – im Rahmen der von den Vereinten Nationen geplan-

ten gemeinsamen Nachfolgekonferenz zum Kairo-Prozess, der Weltfrauen-
konferenz in Peking und dem Weltsozialgipfel in Kopenhagen – weiterhin
dafür einzusetzen, dass der auf der Weltbevölkerungskonferenz 1994 (ICPD)
verabschiedete Aktionsplan umgesetzt wird. Hierbei ist insbesondere darauf
einzuwirken, dass sowohl im Handeln von UNFPA als auch in den von
UNFPA geförderten nationalen und regionalen Programmen sowie von den
von UNFPA geförderten Nichtregierungsorganisationen die im Kairoer
Aktionsplan enthaltenen Prinzipien der Freiwilligkeit, der Freiheit von
Zwang und der Nichtförderung von Abtreibung als Familienplanungs-
instrument respektiert werden;

2. das deutsche Förderkonzept „Bevölkerungspolitik und Familienplanung“
weiterhin an die Erfahrungen im Kairo-Folgeprozess anzupassen und konse-
quent umzusetzen. Insbesondere ist der Zugang zu denjenigen Familien-
planungsmethoden zu fördern, die vor dem Hintergrund der jeweiligen
soziokulturellen, religiösen und individuellen Lebensbedingungen der be-
troffenen Bevölkerung akzeptiert und angewendet werden können. In Über-
einstimmung mit dem Aktionsprogramm sind dabei die Rahmenbedingun-
gen in den Partnerländern zu berücksichtigen, um einen langfristigen und
nachhaltigen Erfolg zu gewährleisten. Vor allem die Eigenanstrengungen der
Länder, die aus eigener Kraft ihre Familienplanungsmaßnahmen nicht
flächendeckend – insbesondere im ländlichen Raum – anbieten können, soll-
ten unterstützt werden;

3. die politischen Aktivitäten im Bereich der reproduktiven Gesundheit nicht
auf Entwicklungs- und Schwellenländer zu beschränken, sondern auch in
der sich erweiternden Europäischen Union und den angrenzenden Staaten zu
verstärken;

4. die Aufklärung über reproduktive Gesundheit in den Entwicklungsländern,
vor allem in den Schulen sowie über traditionelle und moderne Medien, zu
fördern und dabei besondere Aufmerksamkeit auf die Einbeziehung von
Männern und Jugendlichen sowie örtlicher, religiöser und gesellschaftlicher
Entscheidungsträger zu legen. Die Förderung von Grundbildungsprogram-
men, insbesondere auch für Mädchen, ist zu intensivieren;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3798

5. den Entwicklungsländern bei der Sicherstellung notwendiger Gesundheits-
vorsorge und -nachsorge zu helfen. Vor allem Maßnahmen zur Verringerung
der Kinder- und Müttersterblichkeit, zur Verbesserung der Hygiene und der
medizinischen Versorgung von Mutter und Kind sowie Initiativen zur Ver-
längerung der Abstände zwischen den Geburten sind zu unterstützen. Die
Verringerung der Kindersterblichkeit durch Entlastung von Frauen sowie
durch Sicherung einer ausgewogenen Ernährung, Trinkwasserversorgung
und besserer Wohnverhältnisse sind zu integrieren;

6. die Entwicklungsländer bei ihren Bemühungen zu unterstützen,
– die selbstverantwortliche Entscheidung jedes Menschen über Zeitpunkt

der Elternschaft und Anzahl der eigenen Kinder zu ermöglichen;
– die Ursachen für Schwangerschaftsabbrüche und Todesfälle durch un-

sachgemäß durchgeführte Abruptios zu bekämpfen. Jährlich sehen sich
ca. 50 Millionen Frauen zu einem Schwangerschaftsabbruch gezwungen,
was circa 70 000 Frauen pro Jahr das Leben kostet;

– den Zugang sowohl zu Informationen und Sexualaufklärung für Männer,
Frauen und Jugendliche sowie die Aufklärung über HIV/Aids und andere
Geschlechtskrankheiten zu verbessern;

– den Zugang zu einer Auswahl von anerkannten modernen Methoden und
Leistungen der Familienplanung, Empfängnisverhütung für Männer,
Frauen und Jugendliche zu sichern und den Zugang zu modernen und
anerkannten Behandlungsmethoden von HIV/Aids und Geschlechts-
krankheiten zu verbessern;

– ein erhöhtes gesetzliches Heiratsalter durchzusetzen, um sehr frühe und
besonders gesundheitsgefährdende Geburten zu verhindern. Staatliche
Zwangsmaßnahmen zur Geburtenkontrolle sind ebenso abzulehnen wie
geschlechtsselektive Abtreibungen weiblicher Föten;

7. zur Verbesserung der rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Stellung der Frauen in den Entwicklungsländern beizutragen, insbesondere
– die Partnerregierungen zur Ratifizierung der existierenden Vereinbarun-

gen zur Wahrung und Förderung von Frauenrechten und zur Ratifikation
des Abschlussdokumentes der Weltfrauenkonferenz 1995 zu ermutigen;

– die Partnerregierungen aufzufordern, den Zugang für Frauen zu Besitz
und Eigentum (sowohl Land als auch Kapital) sowie zur Verfügungs-
gewalt hierüber rechtlich und faktisch durchzusetzen;

– neben der Bildungs- und Ausbildungsförderung von Frauen auch deren
Zugang zu modernen Produktionsmitteln und Einkommensalternativen
zu erleichtern, um den engen Zusammenhang zwischen Bevölkerungs-
wachstum und Ernährungssicherung sowie der zentralen Rolle der
Frauen im Entwicklungsprozess Rechnung zu tragen;

– die Diskriminierung von Frauen und Mädchen nachdrücklich zu ver-
urteilen, die betroffenen Länder zu strafrechtlicher Ahndung physischer
und psychischer Gewalt gegen Frauen, besonders in Form von Vergewal-
tigungen, Geschlechtsverstümmelung, Schandemorden, Missbrauch
schwangerer Frauen und massiver Verletzungen von Frauenrechten zu
motivieren und die Bedingungen dafür zu schaffen, dass die Opfer sol-
cher Übergriffe zur Anzeige ermutigt werden;

8. die Koordination der bevölkerungspolitischen Maßnahmen der verschiede-
nen VN-Organisationen und in der EU zu verbessern;

Drucksache 15/3798 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

9. den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) weiterhin zu un-
terstützen und die finanzielle Förderung hierfür so bald wie möglich wieder
dem Niveau des Jahres 1999 anzunähern, wobei UNFPA sicherzustellen
hat, dass die oben genannten menschenrechtlichen Anforderungen des
Kairoer Aktionsplans eingehalten und die Anforderungen aus den Rech-
nungsprüfungen der UN erfüllt werden;

10. darauf hinzuwirken, dass die Industrieländer und hier insbesondere die
Mitglieder der Europäischen Union ihren finanziellen Beitrag zu den erfor-
derlichen bevölkerungspolitischen Aktivitäten nicht weiter beschränken,
sondern dem wachsenden Bedarf Rechnung tragen;

11. die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen in Geber- und
Empfängerländern als eine wesentliche Voraussetzung für gezielte und
flächendeckende Familienprogramme sowie die Vergabe von Aufträgen
und Projekten an private Träger zu intensivieren und zu fördern;

12. Geschlechtergerechtigkeit und Machtgleichstellung von Frauen, Verringe-
rung von Kindersterblichkeit und Verbesserung der Müttergesundheit so-
wie die Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und anderen Krankheiten als
Zielsetzung der Millenium Development Goals zu bekräftigen und das
Kairoer Aktionsprogramm explizit über das Aktionsprogramm 2015 umzu-
setzen.

Berlin, den 21. September 2004
Sibylle Pfeiffer
Dr. Christian Ruck
Annette Widmann-Mauz
Dr. Ralf Brauksiepe
Rainer Eppelmann
Hartwig Fischer (Göttingen)
Siegfried Helias
Dr. Egon Jüttner
Rudolf Kraus
Dr. Conny Mayer (Freiburg)
Christa Reichard (Dresden)
Peter Weiß (Emmendingen)
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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