Vom 27. September 2004
Deutscher Bundestag Drucksache 15/3791
15. Wahlperiode 27. 09. 2004
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(15. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/2950 –
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes
A. Problem
Das geltende Abwasserabgabengesetz sieht zur Bestimmung der Giftigkeit des
Abwassers die Durchführung eines Fischtests (Goldorfentest) vor. Nach lang-
jährigen Entwicklungsarbeiten liegt nunmehr ein genormter, vollzugsfähiger
Biotest an Fischeiern vor, der den insbesondere aus Tierschutzsicht problemati-
schen Fischtest ablösen kann. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab,
die Bestimmung der Giftigkeit des Abwassers abgabenneutral auf den Fischei-
test umzustellen. Ferner soll die Regelung zur Abgabenerhebung verfahrens-
technisch vereinfacht werden.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung,
durch die in Artikel 1 Nr. 3 des Gesetzentwurfs eine textliche Anpassung an die
aktuelle Fassung der Bekanntmachung der Abwasserverordnung vorgenommen
wird.
Einstimmigkeit im Ausschuss
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Drucksache 15/3791 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/2950 – mit folgender Maßgabe, im Übrigen
unverändert anzunehmen:
In Artikel 1 Nr. 3 wird in Absatz 1 Satz 3 der Anlage die Angabe „15. Oktober
2002 (BGBl. I S. 4047, 4550), geändert durch die Verordnung vom… (BGBl. I
S. …)“ durch die Angabe „17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108)“ ersetzt.
Berlin, den 22. September 2004
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker
Vorsitzender
Petra Bierwirth
Berichterstatterin
Ulrich Petzold
Berichterstatter
Winfried Hermann
Berichterstatter
Birgit Homburger
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3791
Bericht der Abgeordneten Petra Bierwirth, Ulrich Petzold, Winfried Hermann
und Birgit Homburger
I.
Der Gesetzentwurf – Drucksache 15/2950 – wurde in der
118. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Juli 2004 an
den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit überwiesen.
II.
Das geltende Abwasserabgabengesetz sieht zur Bestim-
mung der Giftigkeit des Abwassers die Durchführung eines
Fischtests (Goldorfentest) vor. Nach langjährigen Entwick-
lungsarbeiten liegt nunmehr ein genormter, vollzugsfähiger
Biotest an Fischeiern vor, der den insbesondere aus Tier-
schutzsicht problematischen Fischtest ablösen kann. Der
vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Bestimmung
der Giftigkeit des Abwassers abgabenneutral auf den
Fischeitest umzustellen. Ferner soll die Regelung zur Abga-
benerhebung verfahrenstechnisch vereinfacht werden.
III.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf – Drucksache 15/2950 –
in seiner Sitzung am 22. September 2004 beraten. Zu dem
Gesetzentwurf haben die Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag mit Begründung
vorgelegt (s. Anlage), dem der Ausschuss einvernehmlich
zugestimmt hat.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf – Drucksache
15/2950 – unter Einschluss der in der Beschlussempfehlung
wiedergegebenen Maßgabe anzunehmen.
Berlin, den 27. September 2004
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Petra Bierwirth
Berichterstatterin
Ulrich Petzold
Berichterstatter
Winfried Hermann
Berichterstatter
Birgit Homburger
Berichterstatterin
Drucksache 15/3791 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Anlage