BT-Drucksache 15/375

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/297- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes (Erstes Zivildienständerungsgesetz - 1. ZDGÄndG)

Vom 29. Januar 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/375
15. Wahlperiode 29. 01. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (12. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/297 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes
(Erstes Zivildienständerungsgesetz – 1. ZDGÄndG)

A. Problem
Zurzeit wird den Beschäftigungsstellen im Zivildienst der Aufwand für den
Mobilitätszuschlag in voller Höhe und für die übrigen Geldbezüge in Höhe von
70 % erstattet. Für den Zeitraum vom 1. März 2003 bis 31. Dezember 2003 soll
diese Erstattung auf 50 % abgesenkt werden. Durch diese erhöhte Kostenbetei-
ligung soll die Finanzierung der für das Haushaltsjahr 2003 schon eingegange-
nen Verpflichtungen (Einberufungen/verteilte Kontingente) sichergestellt wer-
den. Hierzu ist eine Änderung des § 6 Abs. 2 Satz 2 des Zivildienstgesetzes
erforderlich.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte
Die vorgeschlagene Änderung führt nach den Angaben im Gesetzentwurf für
die Träger des Zivildienstes zu einer Kostensteigerung in Höhe von 66,– Euro
je Zivildienstleistenden pro Monat.
Der Bundeshaushalt wird entsprechend entlastet.
Vollzugsaufwand entfällt.

E. Sonstige Kosten
Auswirkungen auf Einzelpreise und Preisniveau, insbesondere das Ver-
braucherpreisniveau, entstehen nicht.

Drucksache 15/375 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/297 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 29. Januar 2003

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kerstin Griese
Vorsitzende

Bettina Hagedorn
Berichterstatterin

Willi Zylajew
Berichterstatter

Jutta Dümpe-Krüger
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/375

Bericht der Abgeordneten Bettina Hagedorn, Willy Zylajew, Jutta Dümpe-Krüger
und Ina Lenke

I. Überweisung
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/297 wurde in der
20. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Januar 2003
an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur federführenden Beratung und an den Verteidigungsaus-
schuss und den Haushaltsausschuss zur Mitberatung über-
wiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit dem Gesetzentwurf wird eine abgesenkte Kostenbeteili-
gung des Bundes beim Aufwand für die Beschäftigungsstel-
len im Zivildienst angestrebt. Derzeit erhalten die Beschäf-
tigungsstellen eine vollständige Erstattung des Aufwandes
für den Mobilitätszuschlag sowie eine Erstattung von 70 %
für die übrigen Geldbezüge der Zivildienstleistenden. Die
Erstattung in Höhe von 70 % soll für den Zeitraum vom
1. März 2003 bis zum 31. Dezember 2003 auf 50 % abge-
senkt werden. Hiermit wird die Finanzierung der für 2003
eingegangenen Verpflichtungen sichergestellt.
III. Stellungnahmen der mitberatenden

Ausschüsse
Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage am 29. Januar
2003 beraten und empfohlen, dem Gesetzentwurf zuzustim-
men. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gefasst.
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage am 29. Januar
2003 beraten und die Annahme des Gesetzentwurfs emp-
fohlen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gefasst.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse

im federführenden Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

1. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ange-
nommen.

2. Inhalt der Ausschussberatungen
Die Fraktion der SPD betonte, die Änderung des Zivil-
dienstgesetzes habe zum Ziel, trotz der erheblichen Ein-
sparungen im Einzelplan 17 die Einberufung von 100 000
Zivildienstleistenden zu ermöglichen. Dies könne erreicht
werden durch die Bereitschaft der Wohlfahrtsverbände, sich

– bis Ende 2003 befristet – mit 50 % statt bisher 30 % an
den entstehenden Kosten zu beteiligen. Diese Regelung sei
einvernehmlich mit den Beteiligten besprochen worden.
Ansonsten hätte es wegen der schon im Oktober 2002
erfolgten Einberufung im Sommer diesen Jahres zu einer
Absenkung und damit zu Defiziten im Betrieb kommen
können. Das Gesetz werde zu Einsparungen in Höhe von
ca. 98 Mio. Euro führen. SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN strebten langfristig vor dem Hintergrund von
erhöhter Wehrgerechtigkeit auch durchaus eine Absenkung
der Einberufungszahlen der Zivildienstleistenden an.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN ergänzte, es habe
bei den Absprachen verschiedene Vorschläge gegeben, wo-
bei die nun getroffene Regelung mit Kosten von ca. 66 Euro
pro Zivildienstleistenden im Monat übereinstimmend als
verträglichste eingestuft wurde. Alternativ hätte es eine Ab-
senkung gegeben, die auch negative Auswirkungen für die
Lebensplanung von Zivildienstleistenden hätten, die länger
auf ihren Dienst warten müssten. Perspektivisch liege es im
politischen Ermessen, ob man zu einer Abschaffung der
Zwangsdienste gelange. Eine Arbeitsgruppe solle sich nach
Auffassung der Fraktion mit der Zukunft des Zivildienstes
befassen.
Seitens der Fraktion der CDU/CSU wurde unterstrichen,
dass der zivile Ersatzdienst vom Staat zu verantworten sei.
Der Staat habe daher – ebenso wie die Besoldung der Solda-
tinnen und Soldaten – grundsätzlich auch die Besoldung der
Zivildienstleistenden zu übernehmen. In den 70er Jahren
habe der Staat Einsatzbereiche geschaffen; viele soziale
Dienste seien letztlich aufgrund der Zusage, von Zivildienst-
leistenden unterstützt zu werden, gegründet worden und
seien jetzt auch davon abhängig. Es werde zu Leistungskür-
zungen bei Beibehaltung des jetzigen Entgelts kommen;
alternativ zur Anhebung von Leistungsentgelten, so dass ca.
70 % Mehrkosten von den betroffenen Leistungsabnehmern
aufzubringen seien. Dabei seien Zivildienstleistende gerade
in Bereichen eingesetzt, wo die Menschen hierauf angewie-
sen sind. Das Einverständnis der Träger sei nur unter dem
Druck der nicht gegebenen Alternativen gegeben worden.
Die Fraktion der FDP beklagte die Konzeptionslosigkeit der
Bundesregierung und kritisierte, es bleibe offen, was nach
dem 31. Dezember 2003 geschehe. Zwar werde der Einsatz
von Zivildienstleistenden als Wohltat deklariert, tatsächlich
aber sei der Staat verpflichtet, für Kriegsdienstverweigerer
Alternativen bereit zu stellen, was auch die Verpflichtung
zur Finanzierung beinhalte. Die Regelung gehe zu Lasten
der Betroffenen. Das angebliche Einverständnis der Träger
gehe auf einen Mangel an Wahlmöglichkeiten zurück. Be-
klagt wurde die vorhandene Wehrungerechtigkeit und dass
auch in der letzten Wahlperiode gerade der Zivildienst von
Einsparungen betroffen war.

Berlin, den 29. Januar 2003
Bettina Hagedorn
Berichterstatterin

Willi Zylajew
Berichterstatter

Jutta Dümpe-Krüger
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

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