BT-Drucksache 15/3745

Umsetzung der Europäischen Richtlinien in Deutschland

Vom 21. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3745
15. Wahlperiode 21. 09. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Josef Göppel, Dr. Rolf Bietmann, Cajus
Julius Caesar, Marie-Luise Dött, Dr. Maria Flachsbarth, Georg Girisch, Kurt-Dieter
Grill, Holger Haibach, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Doris Meyer (Tapfheim),
Franz Obermeier, Ulrich Petzold, Marco Wanderwitz, Werner Wittlich und der
Fraktion der CDU/CSU

Umsetzung von Europäischen Richtlinien in Deutschland

Die Rechtssetzung der Europäischen Union (EU) hat in den letzten Jahren zu-
nehmend an Bedeutung gewonnen. Dabei ist imWesentlichen zwischen Verord-
nungen, Richtlinien und Entscheidungen zu differenzieren. Letztere entsprechen
in etwa den nationalen Verwaltungsakten. Während Verordnungen unmittelbare
Rechtswirkung entfalten, müssen Richtlinien in nationales Recht durch die Mit-
gliedstaaten umgesetzt werden.
Rechtsgrundlage für den Erlass von Richtlinien ist Artikel 249 des Vertrages zur
Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). EU-Richtlinien sind hin-
sichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Die Form der Umsetzung kön-
nen die einzelnen Mitgliedstaaten dagegen frei bestimmen. Richtlinien sind da-
mit europarechtliche Rahmengesetze, die eine politische Forderung der
Gemeinschaft aufstellen. Sie sind die häufigste Rechtssetzungsform, da sie den
Mitgliedstaaten Gestaltungsfreiheit bei der Umsetzung belassen.
In Deutschland werden europäische Richtlinien durch Gesetze, Rechtsverord-
nungen und Verwaltungsvorschriften in nationales Recht umgesetzt. Insbeson-
dere im Umweltrecht spielen europäische Richtlinien eine wachsende Rolle.
Umweltprobleme sind länderübergreifend und machen an den nationalen Gren-
zen nicht Halt. Im Rahmen der europäischen Umweltpolitik ist die Richtlinie da-
her das wichtigste politische Instrumentarium. Bezüglich der Umsetzung der
Richtlinien besteht jeweils eine vom Mitgliedstaat zu beachtende Frist. Immer
wieder hat es deutliche Kritik von Seiten der EU-Kommission gegeben, weil in
Deutschland europarechtliche Richtlinien nicht fristgemäß umgesetzt wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche EU-Richtlinien im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums

für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) müssen derzeit noch
von Deutschland umgesetzt werden?

2. Bis wann muss die Umsetzung jeweils erfolgen?
3. Hinsichtlich welcher Richtlinien ist die Umsetzungsfrist bereits verstrichen?
4. Bis wann ist bei diesen Richtlinien mit der Umsetzung zu rechnen?
5. Was sind die Gründe für die nicht fristgemäße Umsetzung?

Drucksache 15/3745 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
6. In welchen Fällen wurde die nicht fristgemäße Umsetzung durch die Bundes-
länder verursacht?

7. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Umverteilung der Kom-
petenzen zwischen Bund und Ländern im Umweltbereich künftig eine frist-
gemäße Umsetzung sicherstellen könnte?

8. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um in Zukunft
Fristüberschreitungen zu vermeiden?

9. Sind derzeit Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichts-
hof wegen der Nichtumsetzung von umweltrechtlichen Richtlinien anhän-
gig? Wenn ja, in welchen konkreten Fällen?
Wann ist jeweils eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu er-
warten?

Berlin, den 21. September 2004
Dr. Peter Paziorek
Josef Göppel
Dr. Rolf Bietmann
Cajus Julius Caesar
Marie-Luise Dött
Dr. Maria Flachsbarth
Georg Girisch
Kurt-Dieter Grill
Holger Haibach
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Doris Meyer (Tapfheim)
Franz Obermeier
Ulrich Petzold
Marco Wanderwitz
Werner Wittlich
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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