BT-Drucksache 15/3716

Führerscheinbürokratie verhindern - Führerscheintourismus beenden

Vom 21. September 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3716
15. Wahlperiode 21. 09. 2004

Antrag
der Abgeordneten Gero Storjohann, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard
Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Georg Brunnhuber, Renate Blank,
Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Peter Götz,
Bernd Heynemann, Klaus Hofbauer, Norbert Königshofen, Werner Kuhn (Zingst),
Eduard Lintner, Klaus Minkel, Marlene Mortler, Henry Nitzsche, Günter Nooke,
Wilhelm Josef Sebastian, Lena Strothmann, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter
und der Fraktion der CDU/CSU

Führerscheinbürokratie verhindern – Führerscheintourismus beenden

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Nach Planungen der Europäischen Kommission soll die Gültigkeit von PKW-
und Motorradführerscheinen künftig nur noch auf zehn Jahre beschränkt wer-
den. Am 7. Oktober 2004 soll auf einer Konferenz der EU-Verkehrsminister
über die neue 3. EG-Führerscheinrichtlinie entschieden werden. Danach wird
sich das EU-Parlament mit den Beschlüssen befassen. Eine Umsetzung dieser
EG-Richtlinie in der jetzt geplanten Form würde bedeuten, dass allein in der
Bundesrepublik Deutschland rund 50 Millionen Führerscheine im 10-Jahres-
Rhythmus zu erneuern wären, also pro Jahr circa fünf Millionen zusätzliche Ver-
waltungsverfahren anfallen. Den Kraftfahrern würden hierdurch nach Schätzun-
gen des ADAC jährliche Mehrkosten von mindestens 150 Mio. Euro entstehen.
Im Rahmen der Beratungen des Europäischen Parlaments ist darüber hinaus
nicht auszuschließen, dass es zu einer Koppelung der Erneuerung von Führer-
scheinen mit zusätzlichen Fahrprüfungen oder medizinischen Untersuchungen
kommt.
Darüber hinaus muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) vom 29. April 2004 ein Führerschein in einem anderen EU-Mitglied-
staat auch dann anerkannt werden, wenn dieser entgegen den Vorschriften des
europäischen Führerscheinrechts ausgestellt worden ist. Solche Fälle liegen ins-
besondere dann vor, wenn ein Führerscheinbewerber in dem Ausstellerstaat kei-
nen Wohnsitz hatte. Dies führt insbesondere dann zu erheblichen Verkehrssi-
cherheitsrisiken, wenn die Fahrerlaubnis in Deutschland oder in einem anderen
Staat zuvor zum Beispiel wegen Trunkenheit am Steuer entzogen wurde und der
Ausstellerstaat keine erneute Eignungsprüfung, wie sie in Deutschland vorge-
schrieben ist, durchführt. Nach demUrteil des EuGH ist es allein Sache des Aus-
stellerstaates, die Voraussetzungen für die Erteilung (also insbesondere das
Wohnsitzerfordernis) zu prüfen und bei einem „Erschleichen“ der Fahrerlaubnis
diese gegebenenfalls wieder zurückzunehmen. Dies hat gerade in den letzten
Wochen und Monaten dazu geführt, dass eine Vielzahl von Führerscheinbewer-
bern und Personen, denen die Fahrerlaubnis in Deutschland wegen Eignungs-

Drucksache 15/3716 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
zweifeln entzogen wurde, im europäischen Ausland versuchen, sich einen neuen
Führerschein „zu besorgen“. Dies geschieht in aller Regel durch Angabe eines
Scheinwohnsitzes, wobei mittlerweile zahlreiche „Hilfestellungen“ besonders
über das Internet angeboten werden. Dieser „Führerscheintourismus“ geht zu
Lasten der Verkehrssicherheit und schadet auch den berechtigten wirtschaftli-
chen Interessen des deutschen Fahrschulgewerbes.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
1. sich auf europäischer Ebene im Rahmen der Beratungen zur 3. EG-Führer-

scheinrichtlinie dafür einzusetzen, dass die bisherige Regelung, wonach eine
zeitliche Befristung der Gültigkeitsdauer von PKW- und Motorradführer-
scheinen sowie regelmäßig wiederkehrende ärztliche Untersuchungen nicht
vorgesehen sind, in der Bundesrepublik Deutschland beibehalten werden
kann und

2. sich dabei des Weiteren für eine Regelung einzusetzen, wonach es die einzel-
nen EU-Mitgliedstaaten ablehnen können, die Gültigkeit eines Führerscheins
anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat zu einem Zeitpunkt aus-
gestellt wurde, in welchem diese Person ihren Wohnsitz nicht in dem ausstel-
lenden Mitgliedstaat hatte.

Berlin, den 21. September 2004
Gero Storjohann
Dirk Fischer (Hamburg)
Eduard Oswald
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Georg Brunnhuber
Renate Blank
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Hubert Deittert
Enak Ferlemann
Peter Götz
Bernd Heynemann
Klaus Hofbauer
Norbert Königshofen
Werner Kuhn (Zingst)
Eduard Lintner
Klaus Minkel
Marlene Mortler
Henry Nitzsche
Günter Nooke
Wilhelm Josef Sebastian
Lena Strothmann
Volkmar Uwe Vogel
Gerhard Wächter
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.