BT-Drucksache 15/3547

Stärkung von Auskunfts- und Mehrwerdiensen durch Missbrauchsbekämpfung

Vom 29. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3547
15. Wahlperiode 29. 06. 2004

Große Anfrage
der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann, Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann,
Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
Gitta Connemann, Alexander Dobrindt, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof),
Erich G. Fritz, Dr. Michael Fuchs, Hans-Joachim Fuchtel, Dr. Reinhard Göhner,
Kurt-Dieter Grill, Ursula Heinen, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Volker Kauder,
Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm),
Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer,
Kurt J. Rossmanith, Hartmut Schauerte, Johannes Singhammer, Max Straubinger
und der Fraktion der CDU/CSU

Stärkung von Auskunfts- und Mehrwertdiensten durch Missbrauchsbekämpfung

Telefonische Auskunfts- und Mehrwertdienste erlangen in der Bundesrepublik
Deutschland eine zunehmende wirtschaftliche Bedeutung.
Das Marktvolumen von Auskunfts- und Mehrwertdiensten in Deutschland ist in
den vergangenen Jahren rasant gestiegen und wird heute auf fast 2Mrd. Euro ge-
schätzt. 43 % davon, also fast 1 Mrd. Euro, entfallen dabei auf Dienste mit den
Rufnummergassen 0190, 0900 und 0137, wobei letztere aufgrund der zuneh-
menden Möglichkeiten, bei Fernsehsendungen über Fragen abzustimmen oder
an Gewinnspielen teilzunehmen, überproportional wachsen. Inzwischen tragen
die Auskunfts- und Mehrwertdienste ca. 3 % zum gesamten Umsatzvolumen im
TK-Markt und sogar 7 % zum Umsatzvolumen des Festnetz-TK-Marktes bei.
Dennoch ist das Potenzial für Auskunfts- und Mehrwertdienste bei weitem noch
nicht ausgeschöpft: Bisher setzen erst ca. 13 % der Unternehmen und Non-Pro-
fit-Organisationen Auskunfts- und Mehrwertdienste ein. Kostenpflichtige Pre-
mium-rate-Dienste (0190er- und 0900er-Nummern) haben erst 10 % der Bevöl-
kerung genutzt.
Entscheidend für den weiteren Erfolg der Mehrwertdienste ist der Erhalt des
Vertrauens der Kunden in die Seriosität der Diensteanbieter. Gerade in den Be-
reichen mobile Marketing und Premium-SMSmuss die Produkt- und Preistrans-
parenz gesteigert werden.
Dort, wo Selbstverpflichtungen der Industrie keinen wirksamen Schutz vor
Missbrauch und damit der Zerstörung legaler Geschäftsmodelle bieten, muss der
Gesetzgeber handeln. Ein erster Schritt wurde nach langem Zögern mit dem
„Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er- und 0900er-Nummern“
im Sommer des letzten Jahres unternommen. Das Gesetz greift jedoch viel zu
kurz.
Durch fortgesetzten Missbrauch bei unseriösen Mehrwertdiensten entsteht ein
erhebliches Akzeptanzproblem für seriöse Auskunfts- undMehrwertdienste und
neue Geschäftsmodelle.

Drucksache 15/3547 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

a) Premium-SMS
Seit 2002 könnenMehrwertdienste auch über das Handy schnell und problemlos
in Anspruch genommen werden: Der Kunde verschickt dabei eine SMS, die
deutlich teurer ist als eine normale SMS, mit einer fünfstelligen Kurzwahlnum-
mer an einen Anbieter, der dafür eine Gegenleistung erbringt. Die Abrechnung
erfolgt dann über die Handy-Rechnung.
Die auf der Bezahlung mit den so genannten Premium-SMS beruhenden
Geschäftsmodelle sind vielfältig und erfreuen sich insbesondere in Deutschland
einer immer größeren Beliebtheit. So senden Anbieter Handy-Besitzern z. B.
Klingeltöne, Spiele für das Handy und Wallpapers, d. h. Logos für das Handy,
zu. Die große wirtschaftliche Bedeutung dieser Dienste zeigt sich daran, dass
allein in Deutschland im Jahr 2003 164 Mio. Euro für Klingeltöne ausgegeben
wurden. Studien zufolge wird der gesamteuropäische Klingelton-Markt von
800 Mio. Euro im Jahr 2003 auf drei Mrd. Euro im Jahr 2008 wachsen. Neben
Erotikdiensten werden den Kunden auch Informationen über Aktienkurse,
Wetter, Nachrichten, Sportereignisse u. v. m. angeboten. Die Nutzer können auch
an Abstimmungen in Fernsehsendungen oder im Radio oder an Gewinnspielen
mittels Premium-SMS teilnehmen. Per Premium-SMS können auch Abonne-
ments abgeschlossen werden, so dass zum Beispiel bei einem Anbieter eine be-
stimmte Anzahl von Sportergebnissen oder Klingeltönen pro Monat bestellt
werden können.
In den letzten Monaten hat das Angebot an Premium-SMS-Diensten weiter zu-
genommen. Insbesondere in Jugendzeitschriften und in Fernsehspots werden
diese Dienste, die sehr oft Jugendliche als Zielgruppe haben, beworben.
Ähnlich wie bei den herkömmlichen Mehrwertdienstenummern (0190, 0137,
0138, 118.., 0900 etc.) ist die Abrechnung der Dienstleistung durch Premium-
SMS einfach und grundsätzlich auch transparent und hat so zu einer Etablierung
von erfolgreichen Geschäftsmodellen und Anbietern beigetragen.
Premium-SMS unterliegen derzeit keinen gesetzlichen Regelungen. Das Mehr-
wertdienste-Gesetz greift bei den fünfstelligen Kurzwahlnummern nicht. Pre-
mium-SMS sind auch frei tarifierbar, d. h. dass es keine Grenze für die Kosten-
belastung durch eine einzige Premium-SMS gibt. Während bisher allgemein
Kosten zwischen 0,29 Euro und 3,00 Euro anfielen, kündigten im Frühjahr 2004
einige Anbieter an, zukünftig bis zu 50 Euro pro Premium-SMS zu verlangen.
Lediglich ein einziger Mobilfunk-Anbieter ermöglicht es seinen Kunden bisher,
Premium-SMS sperren zu lassen – sogar bei Prepaid-Verträgen. Bei den anderen
Anbietern ist dieser im Interesse der ehrlichen Diensteanbieter und der Kunden
gleichermaßen liegende Schutz, der im Festnetz schon lange möglich ist, nicht
erhältlich.
Dieses praktische und leicht handhabbare Abrechnungssystem wird zunehmend
durch unseriöse Anbieter, die ihre Opfer über die tatsächlich entstehenden Kos-
ten im Unklaren lassen, diskreditiert. Durch Untätigkeit der Bundesregierung in
diesem Bereich drohen viele mit Mühe und Innovation aufgebaute Geschäfts-
modelle seriöser Anbieter Schaden zu nehmen und Arbeitsplätze verloren zu
gehen.
Die Palette des Missbrauchs ist groß: Unverlangt zugesandte SMS fordern zu
einer Rück-SMS auf, ohne transparent über die entstehenden Kosten zu infor-
mieren. Kosteninformationen sind so verklausuliert, dass ihre Tragweite sich
einem nicht gewarnten Zeitgenossen nicht ohne weiteres erschließt. So wird
kaum jemand hinter der Preisangabe in einer Zeitungsanzeige „0,80 Euro pro
SMS“ und dem ergänzenden, 1 mm großen Hinweis „9,95 Euro – D-SMS min:
50 SMS“ Kosten in Höhe von 49,95 Euro, die durch eine einzige SMS ausgelöst
werden, vermuten: Es handelt sich um eine einmalige Freischaltgebühr von 9,95
Euro und ein so genanntes Abonnement von 50 SMS à 0,80 Euro. Ein weiteres

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3547

Beispiel: Menschen werden bei flirtlines von Angestellten gewerblicher Unter-
nehmen durch Vortäuschung persönlichen Interesses und der vagen Aussicht auf
ein persönliches Treffen dazu gebracht, möglichst viele Premium-SMS an das
Unternehmen zu senden. Den Opfern bleibt in der Regel verborgen, dass es sich
hier um kommerzielle Anbieter handelt. Sie glauben an den persönlichen Kon-
takt – und werden dann leicht mit Rechnungen über mehrere Hundert Euro kon-
frontiert. In manchen Fällen senden die Anbieter sogar dann noch Lock-SMS,
wenn der Kunde die „Beziehung“ unterbrochen hat.

b) Dialer
Das rigorose Vorgehen gegen die Verwender unregistrierter Anwahlprogramme,
die kostenpflichtige Verbindungen ins Internet herstellen (Dialer), war in gewis-
sen Grenzen sicher dazu geeignet, den Missbrauch von Dialern einzugrenzen.
Dennoch wird nach wie vor ein erheblicher Missbrauch mit Dialern getrieben.
Dialer, die sich nach der Unterbrechung der gewählten Verbindung selbstständig
vom Rechner löschen, verhindern, dass der Nutzer des Dialers einen Beweis
über dessen Beschaffenheit erbringen kann. Ein anderer Fall, der geeignet ist,
das Vertrauen in Premium-rate-Dienste nachhaltig zu schädigen, ist die unüber-
sichtliche Preisangabe. Es gibt sogar Fälle, wo die Lesbarkeit der Preisangabe
auf der ersten Seite der Website von dem Browser abhängt, den der Nutzer ver-
wendet.
Problematisch sind auch Fälle, in denen auf Minderjährige ausgerichtete Seiten,
die z. B. Hausaufgaben oder Malvorlagen anbieten, die durch die Rechtspre-
chung konkretisierten Gebote der Preistransparenz dadurch zu umgehen versu-
chen, dass sie expliziter darauf verweisen, dass die Malvorlagen (Teddies, Tiere
etc.) nicht für Menschen unter 18 Jahren geeignet seien. Eine Verifikation des
Alters des Nutzers findet allerdings – im Gegensatz zu anderen Seiten, die sich
mit einem Hard-Core-Erotikangebot an Erwachsene wenden und auch nur wen-
den wollen – nicht statt.

c) Pseudo-Satellitennummern und Auslandsdialer
Einer anerkannten Computer-Zeitschrift gelang der Nachweis, dass vermeintli-
che Satellitennummern als unkontrollierter Ersatz für kostenlose 0190er/0900er-
Nummern im Festnetz geschaltet werden. Der Anrufer zahlt für die Wahl einer
0088213-Nummer drei Euro pro Minute. Trotz der satellitentypischen Vorwahl
wird er in den fraglichen Fällen mit einem italienischen Dienste-Anbieter
verbunden. Abgerechnet wird das Telefonat als Auslandsgespräch. Ähnlich
gelagert sind Fälle, wo deutsche Telefonteilnehmer und Internet-Nutzer durch
Telefon- oder Dialer-Verbindungen zu Dienstleistern in exotischen Inselpara-
diesen, denen die deutschen Schutzbestimmungen sehr fremd sind, horrenden
Forderungen ausgesetzt sind. Die Sperrung bekannter Rufnummern durch die
T-Com ist eine zwar löbliche, aber das Problem nicht endgültig lösende Maß-
nahme, da täglich neue Nummern geschaltet werden.

d) Inkasso vorgeblicher Forderungen
In der letzten Zeit häufen sich Beschwerden von Kunden über Forderungen, die
aus rechtswidrigen oder niemals existenten Dialer-Verbindungen resultieren.
Mit sehr nachdrücklichen Formulierungen fordern unseriöse Unternehmen Bür-
ger auf, für niemals oder niemals rechtmäßig erbrachte Leistungen erhebliche
Zahlungen zu leisten. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post (RegTP) verbietet solchen Unternehmen, diese „Leistungen“ in Rechnung
zu stellen. Die Unternehmen „zedieren“ dann die angeblichen Forderungen. Die
„Zessionare“ üben daraufhin nochmals Druck auf den Kunden aus.

Drucksache 15/3547 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

e) Erotik-Auskunftsnummern
118..er-Nummern sind grundsätzlich für Auskunftsdienste reserviert. Viele Ero-
tik-Anbieter bieten nunmehr einen Auskunftsservice eigener Art an: Über eine
zwischengeschaltete „Auskunft“ wird die Verbindung zu einem kostenpflichti-
gen Erotik-Dienst hergestellt. Beworben werden diese Dienste u. a. damit, dass
in der Telefonrechnung kein Posten für 0190er/0900er-Nummern auftaucht. In
ihrer Werbung und Außendarstellung unterscheiden diese Dienste nicht von den
Erotik-Gesprächsdienstenmit 0190er/0900er-Nummern, so dass schon bei ober-
flächlicher Betrachtung klar wird, dass der eindeutige Unternehmensschwer-
punkt bei Erotik-Gesprächsdiensten und nicht bei der Erteilung von Rufnum-
mernauskünften liegt.

Wir fragen die Bundesregierung:
I. Allgemeines
1. Wie viele Unternehmen mit wie vielen Beschäftigten bieten Telekommuni-

kations-Mehrwertdienstleistungen und welchen Umsatz erzielen sie?
2. Welche Position nimmt die Bundesrepublik Deutschland vor dem Hinter-

grund welcher Zahlen der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet innerhalb der
EU ein?

3. Welche Wachstumsraten wiesen die Umsätze und die Zahl der Beschäftig-
ten der deutschen Telekommunikations-Mehrwertdienstleister in den letz-
ten zehn Jahren auf?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung auf dem Gebiet der Te-
lekommunikations-Mehrwertdienste, die nicht dem „Gesetz zur Bekämp-
fung des Missbrauchs von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern“
unterliegen?

5. Welche Dienste unterliegen diesem Gesetz warum nicht?
6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen und welche

wird sie noch wann ergreifen?
7. Hat die Bundesregierung inzwischen eine Arbeitsgruppe gegen den Miss-

brauch von Mehrwertdiensten, der u. a. Vertreter des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), des Bundesministeriums für Verbrau-
cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) sowie des FST e. V.
und des vzbv angehören, eingesetzt?

8. Wenn ja, welche Ergebnisse erzielte diese Arbeitsgruppe bereits?
9. Wenn nein, warum wurde die Arbeitsgruppe noch nicht eingesetzt?
10. Wird die Bundesregierung Manipulationen der CLI (Calling Line Identifi-

cation) strafrechtlich ahnden, die – insbesondere beim so genannten Tele-
fon-Spamming – zu Rückrufen des Verbrauchers bei MABEZ- oder Mehr-
wertdienstenummern führt?

11. Gedenkt die Bundesregierung, die Kosten für MABEZ-Dienste auf eine
niedrigere Summe als bisher zu begrenzen?

12. Reichen die derzeit gegen diese so genannten Telefon-Spammer ergriffenen
Maßnahmen – gerade im Hinblick auf den Präventionsgedanken – nach
Auffassung der Bundesregierung aus?

13. Welche Abweichungen von den von den Antragstellern abgegebenen
Rechtskonformitätserklärungen führten hauptsächlich zur rückwirkenden
Rücknahme von mehr als 400 000 Dialern?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3547

14. Werden in diesen Fällen straf- oder ordnungsrechtliche Tatbestände erfüllt?
15. Trifft nach Beurteilung der Bundesregierung auch im novellierten UWG

den Versender von Newslettern die Pflicht, „durch geeignete Maßnahmen
– beispielsweise durch die Prüfung der Identität der angegebenen E-Mail-
Adresse mit der den Newsletter anfordernden Stelle – sicherzustellen“, dass
tatsächlich nur die anfordernde Person den Newsletter erhält (vgl.: BGH I
ZR 81/01)?

16. Welche Kriterien muss diese Identitätsprüfung gegebenenfalls erfüllen?
17. Erwägt die Bundesregierung, eine vergleichbare Identitätsprüfung für die

Kunden von Telekommunikations-Mehrwertdiensten einzuführen?

II. Premium-SMS
18. Wie viele Unternehmen mit wie vielen Beschäftigten bieten Dienstleistun-

gen durch Premium-SMS an und welchen Umsatz erzielen sie?
19. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die bisherigen gesetzlichen Rege-

lungen zum Schutz von Minderjährigen bei Premium-SMS-Diensten aus-
reichend sind oder ist sie zu der Auffassung gelangt, dass „eine neue
Technik“ dazu beitragen muss, „dass man Änderungen vornimmt“ (so die
Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft,
Renate Künast, gegenüber dem ARD-Magazin plusminus vom 16. März
2004)?

20. Welche technischen Maßnahmen kommen nach Einschätzung der Bundes-
ministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate
Künast, in Betracht?

21. Wie kann vor Vertragsschluss mit dem Diensteanbieter eine ausreichende
Information der Verbraucher über den Preis von Premium-SMS gewährleis-
tet werden?

22. Können Kunden bei Prepaid-Handies Kosten für Premium-SMS, die über
den Betrag auf der Guthaben-Karte hinausgehen, verursachen?

23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit der Verwendung der
fünfstelligen netzinternen Kurzwahlnummern für Mehrwertdienste?

24. Steht die Vergabe dieser Nummern nach Auffassung der Bundesregierung
in Einklang mit den Vergaberichtlinien und warum bzw. warum nicht?

25. Wird die Überarbeitung der Telekommunikations-Nummerierungsverord-
nung die Problematik der Premium-SMS berücksichtigen?

26. Wenn ja, wie?
27. Wie wird die Überarbeitung der Telekommunikations-Nummerierungsver-

ordnung vor dem Hintergrund der Niederlage der RegTP vor dem VG Köln
die Problematik derjenigen Dienstleister lösen, die über bereits bestehende
0190er-Nummern mit call-by-call vergleichbare Dienste anbieten?

28. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung von Höchstbeträgen für
Premium-SMS-Dienste?

29. Plant die Bundesregierung die Einführung von Höchstbeträgen für Pre-
mium-SMS-Dienste?

30. Welche Ergebnisse hatten die Gespräche der Bundesregierung mit denjeni-
gen Netzbetreibern, die es ihren Kunden nicht ermöglichen, Premium-SMS
zu sperren?

Drucksache 15/3547 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

31. Mit welchem Ergebnis hat die RegTP geprüft, inwieweit es sinnvoll ist,
Mobilfunkkurzrufnummern von der RegTP verwalten zu lassen?

32. Erwägt die Bundesregierung eine gesetzliche Verpflichtung der Netzbetrei-
ber, ihren Kunden solche Sperrmöglichkeiten einzuräumen?

33. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Forderung der Bundesministerin für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, „die
Hersteller“ müssten ein Handy anbieten, mit dem man nur telefonieren und
private SMS verschicken könne, umzusetzen?

34. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Forderung der Bundesministerin für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, „dass
nach jeder Versendung einer SMS die verursachten Kosten obligatorisch an-
gezeigt werden und auch während eines Telefongesprächs mit einem Handy
der aufgelaufene Preis“ angezeigt werden müsse, – insbesondere, aber nicht
ausschließlich im Hinblick auf die damit verbundenen technischen Schwie-
rigkeiten – umzusetzen?

35. Wer fällt in diesem Zusammenhang unter den Begriff „Hersteller“?

III. Dialer
36. Welche Ziele setzt die Bundesregierung sich bei der angekündigten Überar-

beitung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung?
37. Welche Kenntnisse über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verbots

von Dialern in der Schweiz liegen der Bundesregierung vor?
38. Welche Kenntnisse über Verbreitung und Akzeptanz von alternativen

Micropayment-systems wie voice dialing für die Bezahlung kleiner Beträge
liegen der Bundesregierung vor?

39. Wie viele Verstöße gegen § 6 Abs. 2 und Abs. 4 Jugendmedienschutz-
Staatsvertrag sind seit Rechtswirksamkeit des Vertrags begangen worden
und wie wurden sie sanktioniert?

40. Welche Maßnahmen gegen die aus dem Gebrauch dieser Dialer resultieren-
den Folgen sind aus Sicht der Bundesregierung zu ergreifen?

41. Hält die Bundesregierung es für ausreichend, wie bisher, d. h. erst unmittel-
bar vor Eingabe des dritten „OK“, – gerade bei auf Kindern zugeschnittenen
Seiten – auf die Kosten des Angebots hinzuweisen?

42. Wenn nein, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen?
43. Wann liegt eine „gesicherte Kenntnis“ der Regulierungsbehörde i. S. d.

§ 43c Telekommunikationsgesetz (TKG) a. F. bzw. § 65 Abs. 1 TKG n. F.
vor?

IV. Pseudo-Satellitennummern und Auslandsdialer
44. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über finanzielle Schäden

vor, die Dialer mit Satelliten- oder Auslandseinwahlen verursacht haben?
45. Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es für die Problematik in Deutschland

nicht zertifizierter Auslands- und Pseudo-Satelliten-Dialer, die als Aus-
landsgespräche den Kunden in Rechnung gestellt werden?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/3547

V. Inkasso vorgeblicher Forderungen
46. Welche Erkenntnisse über die geschilderten Inkasso-Methoden liegen der

Bundesregierung vor?
47. Welche strafrechtlichen Tatbestände werden durch diese Inkasso-Methoden

erfüllt?
48. Warum kann ein Abrechnungsverbot über niemals begründete Forderungen

ausgesprochen werden?
49. Wirkt ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung nur gegen denje-

nigen, der die vermeintliche Forderung geltend macht, oder betrifft es ver-
meintliche Forderungen aus einem bestimmten Sachzusammenhang, z. B.
die Verbindungen über eine bestimmte Festnetznummer, unabhängig, von
wem sie geltend gemacht werden?

50. Falls es derzeit nur gegen den Erstabrechner wirken sollte, bestehen recht-
liche Möglichkeiten, das Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung
nicht gegen die Person des Abrechnenden, sondern gegen die Forderungen
aus dem Sachzusammenhang zu richten?

51. Welche Sanktionen werden gegen denjenigen verhängt, der trotz eines ge-
gen ihn gerichteten Abrechnungsverbots die vermeintlichen Forderungen
„zediert“, d. h. unter Ausnutzung von bei ihm rechtswidrig gewonnenen
Daten und unter Berufung eines von ihm vorgespiegelten Sachverhalts
Dritten die Möglichkeit zu einem Inkasso der vermeintlichen Forderungen
verschafft?

VI. Erotik-Auskunftsnummern
52. Wie viel Prozent der Gesprächsverbindungen mit 118..er-Nummern entfal-

len auf diejenigen Anbieter, die den Schwerpunkt ihres Geschäftes auf die
Erteilung von Auskünften setzen, und wie viel Prozent entfallen auf Anbie-
ter, die den Schwerpunkt des Geschäfts auf die Verbindung zu bestimmten
Diensten oder Personen setzen?

53. Sind die im TKNV-E und dessen Anlagen enthaltenen Regelungen zu Num-
mernräumen und Nummernbereichen dahin gehend überprüft worden, ob
die Definitionen detailliert und klar gefasst sind, so dass ein Dienst defini-
tionsgemäß nur in einem bestimmten Nummernraum oder Nummern-
bereich angeboten werden kann?

54. Wenn nein, warum nicht?
55. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
56. Erwägt die Bundesregierung ein Verbot für Auskunftsdienste, an Premium-

Mehrwertdienste direkt weiterzuvermitteln?
57. Aus welchen Gründen erfolgten die Erwägungen der Bundesregierung?
58. Vertritt die Bundesregierung die Meinung, dass so genannte Auskunfts-

dienste, deren Schwerpunkt faktisch die Erbringung von Erotik-Gesprächen
ist und die auch entsprechend beworben werden, im Interesse des Kunden-
schutzes und der seriösen Auskunftsdienste legitimerweise in die 118..er-
Nummerngasse fallen?

59. Welche Argumente führen zu der Meinung der Bundesregierung?

Berlin, den 29. Juni 2004
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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