BT-Drucksache 15/3437

zu dem Antrag der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller, Annette Faße, Brunhilde Irber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Franziska Eichstädt-Bohlig, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/3219- Internationale Richtlinien für biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung zügig umsetzen

Vom 29. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3437
15. Wahlperiode 29. 06. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(15. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller, Annette Faße,
Brunhilde Irber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Franziska Eichstädt-Bohlig,
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/3219 –

Internationale Richtlinien für biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung
zügig umsetzen

A. Problem
Im Rahmen der 7. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über bio-
logische Vielfalt („Convention on Biological Diversity“) im Februar 2004 in
Kuala Lumpur, Malaysia, wurden „Richtlinien für biologische Vielfalt und
Tourismusentwicklung“ beschlossen. Durch den Antrag soll die Bundesregie-
rung u. a. aufgefordert werden, durch geeignete Maßnahmen die Umsetzung
dieser Richtlinien auf internationaler Ebene zu unterstützen, die zur Umsetzung
der Richtlinien erforderliche Zusammenarbeit der Akteure des Naturschutzes
und des Tourismus zu initiieren und zu vertiefen, die deutsche Tourismusindus-
trie aufzufordern, ihre Projekte im Ausland, insbesondere in Entwicklungs-
regionen, in Übereinstimmung mit den Richtlinien zu gestalten, gegenüber dem
Nachhaltigkeitsrat anzuregen, sich mit der Problematik eines nachhaltigen
Tourismus intensiv zu befassen und diesen in die Nachhaltigkeitsstrategie zu
integrieren sowie dem Deutschen Bundestag regelmäßig über die erreichten
Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinien und über Vorschläge zur weite-
ren Verbesserung der Richtlinien zu berichten.
B. Lösung
Annahme des Antrags – Drucksache 15/3219 – mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der FDP
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/3437 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/3219 – anzunehmen.

Berlin, den 16. Juni 2004

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker
Vorsitzender

Gabriele Lösekrug-Möller
Berichterstatterin

Cajus Julius Caesar
Berichterstatter

Undine Kurth (Quedlinburg)
Berichterstatterin

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3437

Bericht der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller, Cajus Julius Caesar, Undine
Kurth (Quedlinburg) und Angelika Brunkhorst

I.
Der Antrag – Drucksache 15/3219 – wurde in der 111. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 27. Mai 2004 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung sowie den Ausschuss für Tourismus überwie-
sen.
Die mitberatenden Ausschüsse haben jeweils mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag – Drucksache 15/3219 – anzuneh-
men.

II.
Im Rahmen der 7. Vertragsstaatenkonferenz des Überein-
kommens über biologische Vielfalt („Convention on Bio-
logical Diversity“) im Februar 2004 in Kuala Lumpur,
Malaysia, wurden „Richtlinien für biologische Vielfalt und
Tourismusentwicklung“ beschlossen. Durch den Antrag soll
die Bundesregierung u. a. aufgefordert werden, durch geeig-
nete Maßnahmen die Umsetzung dieser Richtlinien auf
internationaler Ebene zu unterstützen, die zur Umsetzung
der Richtlinien erforderliche Zusammenarbeit der Akteure
des Naturschutzes und des Tourismus zu initiieren und zu
vertiefen, die deutsche Tourismusindustrie aufzufordern,
ihre Projekte im Ausland, insbesondere in Entwicklungs-
regionen, in Übereinstimmung mit den Richtlinien zu ge-
stalten, gegenüber dem Nachhaltigkeitsrat anzuregen, sich
mit der Problematik eines nachhaltigen Tourismus intensiv
zu befassen und diesen in die Nachhaltigkeitsstrategie zu in-
tegrieren sowie dem Deutschen Bundestag regelmäßig über
die erreichten Fortschritte bei der Umsetzung der Richt-
linien und über Vorschläge zur weiteren Verbesserung der
Richtlinien zu berichten.

III.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag – Drucksache 15/3219 – in seiner
Sitzung am 16. Juni 2004 beraten.
Von Seiten der Fraktion der SPD wurde eindringlich auf
die Gefährdung von Natur und Artenvielfalt durch den welt-
weiten Tourismus hingewiesen; gerade in den Regionen, die
touristisch sehr attraktiv seien, sei die biologische Vielfalt
besonders bedroht. Daher sei es sehr zu begrüßen, dass die
7. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über bio-
logische Vielfalt im Februar 2004 in Kuala Lumpur, zu de-
ren erfolgreichem Verlauf die Bundesrepublik Deutschland
maßgeblich beigetragen habe, Richtlinien für biologische
Vielfalt und Tourismusentwicklung angenommen habe. Die
Richtlinien zeigten Ansätze auf, wie der Beeinträchtigung
von Natur und biologischer Vielfalt durch den weltweiten
Tourismus im Sinne einer naturverträglichen Gestaltung der
Entwicklung begegnet werden könne. Der vorliegende An-
trag – Drucksache 15/3219 – greife die Empfehlungen der

Richtlinien auf und bilde die Grundlagen für deren Umset-
zung auf nationaler Ebene.
Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wurde die Not-
wendigkeit betont, die sich aus der Globalisierung, der Öff-
nung der Grenzen in Europa und der EU-Osterweiterung für
die Entwicklung des Tourismus ergebenden Chancen mit
den Voraussetzungen für einen naturverträglichen Touris-
mus in Einklang zu bringen. Der Tourismus wirke sich nicht
nur auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den
Zielländern aus, sondern beeinflusse auch die Entwicklung
ihrer natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen, etwa
durch den Verbrauch von Bodenflächen und Wasser sowie
die Zerstörung von Biotopen. Wichtig sei, die touristische
Entwicklung im Lichte aller drei Säulen der Nachhaltigkeit,
der ökonomischen, der ökologischen und der sozialen Kom-
ponente zu betrachten und hierbei insbesondere auch die an
den jeweiligen Zielorten lebenden Menschen in die Betrach-
tung einzubeziehen. Der Antrag – Drucksache 15/3219 –
zeichne sich durch eine an den Grundsätzen der Nachhaltig-
keit orientierte Sichtweise aus. Daher könne man ihm zu-
stimmen, auch wenn man in einzelnen Detailpunkten eine
abweichende Auffassung vertrete.
Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde ausgeführt, man begrüße die sich abzeichnende Ver-
ständigung der Fraktionen auf eine gemeinsame Position.
Dies zeige, dass die Konsequenzen des weltweit wachsen-
den Tourismus für die Entwicklung von Natur und Arten-
vielfalt ernst genommen würden. Der Tourismus sei eine
der weltweit am schnellsten wachsenden Branchen. In vie-
len Entwicklungsländern stelle er die einzige bedeutende
Einnahmequelle dar, andererseits sei er teilweise mit erheb-
lichen Belastungen für die Naturräume und die soziale Ent-
wicklung in den betreffenden Regionen verbunden. Hieraus
erwachse eine besondere Verantwortung, sich für eine na-
turverträgliche, nachhaltig orientierte Entwicklung des Tou-
rismus einzusetzen. Die Bundesrepublik Deutschland habe
sich seit geraumer Zeit, auch bereits vor dem Amtsantritt
der jetzigen Regierungskoalition, in diesem Sinne auf der
internationalen Ebene engagiert; zu erinnern sei u. a. an die
Berliner Erklärung von 1997. Auch zu dem Erfolg der
7. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über bio-
logische Vielfalt habe sie maßgeblich beigetragen. Wie
wichtig es sei, Verantwortung im Sinne einer nachhaltig
orientierten, naturverträglichen Gestaltung des Tourismus
zu übernehmen, zeige eine Meldung über die geplante Zer-
störung von zum Teil einzigartigen Biotopen in der Domini-
kanischen Republik zugunsten touristischer Aktivitäten
einer Fluggesellschaft. Diese Verantwortung erstrecke sich
nicht nur auf einzelne Ausprägungsformen, sondern auf das
gesamte Spektrum der Tourismus. Sie müsse insbesondere
auch gegenüber dem Massentourismus wahrgenommen
werden, um eine Zerstörung der Naturräume in den Touris-
musregionen und der Lebensgrundlagen der dort lebenden
Bevölkerung zu verhindern.
Von Seiten der Fraktion der FDP wurde die Annahme der
„Richtlinien für biologische Vielfalt und Tourismusentwick-

Drucksache 15/3437 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

lung“ im Rahmen der 7. Vertragsstaatenkonferenz des Über-
einkommens über biologische Vielfalt nachdrücklich be-
grüßt. Der Inhalt der Richtlinien, deren Ansatzpunkte, die
Interessen von Natur- und Landschaftserhaltung sowie des
Tourismus in Einklang zu bringen, würden ausdrücklich un-
terstützt. Allerdings stelle sich die Frage, warum die antrag-
stellenden Fraktionen zwar eine stärkere Kooperation von
Naturschutz und Tourismus forderten, gleichzeitig aber da-
rum bemüht seien, das Instrument des Vertragsnaturschut-
zes im Inland zurückzudrängen. Diese kritische Haltung ge-
genüber dem Vertragsnaturschutz gelte es zu überprüfen.
Der Mehrzahl der in dem Antrag formulierten Aufforderun-
gen an die Bundesregierung stehe man positiv gegenüber,
zwei Aufforderungen könne man jedoch nicht zustimmen.
So werde die Bundesregierung unter Punkt 3 aufgefordert,
auf nationaler Ebene eine Fachtagung durchzuführen, um
alle maßgeblichen Akteure aus Naturschutz und Tourismus-
wirtschaft über die Richtlinien zu informieren und mögliche
Umsetzungsschritte zu beraten und so einen Umsetzungs-
prozess zu initiieren. Was diesen Punkt anbelange, sei man
der Auffassung, dass die modernen Kommunikationsme-
dien wie das Internet den Akteuren ausreichende und insbe-
sondere auch preiswertere Möglichkeiten des Informations-
austausches eröffneten und die für eine Fachtagung anzuset-
zenden Finanzmittel besser unmittelbar in einschlägige Pro-
jekte investiert werden sollten. Auch der Forderung unter
Punkt 8 stehe man skeptisch gegenüber, weil sie aller Vor-
aussicht nach eine sehr unterschiedliche Umsetzung der
Richtlinien in den einzelnen Bundesländern mit sich bringe.
Stattdessen halte man es für sinnvoller, die Richtlinien in
ein Umweltgesetzbuch zu integrieren. Aufgrund dieser Ein-
wände werde man sich bei der Abstimmung über den An-
trag – Drucksache 15/3219 – der Stimme enthalten.
Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, demDeutschen Bun-
destag zu empfehlen, den Antrag – Drucksache 15/3219 –
anzunehmen.

Berlin, den 29. Juni 2004
Gabriele Lösekrug-Möller
Berichterstatterin

Cajus Julius Caesar
Berichterstatter

Undine Kurth (Quedlinburg)
Berichterstatterin

Angelika Brunkhorst
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.