BT-Drucksache 15/3409

zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Rainer Funke, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/1009- Schutz vor illegalen und jugendgefährdenden Internetinhalten - Filtern statt Sperren

Vom 18. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3409
15. Wahlperiode 18. 06. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (21. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Rainer Funke,
Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/1009 –

Schutz vor illegalen und jugendgefährdenden Internetinhalten –
Filtern statt Sperren

A. Problem
Das Internet eröffnet durch den weltweiten freien Austausch digitaler Doku-
mente nicht nur außerordentliche Möglichkeiten, sondern auch spezifische Ge-
fahren, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Gerade der weltweite und de-
zentrale Charakter dieses Informationsnetzwerks macht es schwer, illegale, ju-
gendgefährdende und menschenverachtende Internetinhalte mit nationalen
Maßnahmen konsequent zu verfolgen.
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die internationale Zu-
sammenarbeit zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet zu stärken, auf die
Beachtung der gestuften Verantwortlichkeit im Bereich von Tele- und Medien-
diensten hinzuwirken, die Selbstregulierungsinitiativen der Internet-Wirtschaft
zu unterstützen sowie Medienkompetenz und Aufklärung bei Kindern und Ju-
gendlichen zu fördern.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags, da die Änderungen aus der Novelle des Jugendschutz-
gesetzes und aus dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag der Länder darin kei-
nen ausreichenden Niederschlag gefunden haben und die internationale Dimen-
sion des Jugendschutzes nicht hinreichend berücksichtigt worden ist.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/3409 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/1009 abzulehnen.

Berlin, den 18. Juni 2004

Der Ausschuss für Kultur und Medien
Monika Griefahn
Vorsitzende

Jörg Tauss
Berichterstatter

Dr. Martina Krogmann
Berichterstatterin

Grietje Bettin
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3409

Bericht der Abgeordneten Jörg Tauss, Dr. Martina Krogmann, Grietje Bettin
und Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

I. Beratungsverlauf
1. Überweisungen
Der Antrag auf Drucksache 15/1009 ist in der 83. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 12. Dezember 2003 an den
Ausschuss für Kultur und Medien zur federführenden Bera-
tung und den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, den Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie
den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur Mitberatung überwiesen worden.
2. Beratungsverlauf im Ausschuss für Kultur und Me-

dien
Der federführende Ausschuss für Kultur und Medien hat
den Antrag auf Drucksache 15/1009 in seiner 26. Sitzung
am 14. Januar 2004 an den Unterausschuss „Neue Medien“
zugeleitet, der den Antrag in seiner 7. Sitzung am 29. Januar
2004 beraten hat. Der Ausschuss für Kultur und Medien hat
den Antrag in seiner 36. Sitzung am 26. Mai 2004 abschlie-
ßend beraten. Die FDP-Fraktion brachte dort einen Ände-
rungsantrag auf Ausschussdrucksache 15(21)109 ein. Der
Änderungsantrag umfasst Ergänzungen zu den Themen Ju-
gendmedienschutz, jugendschutzrechtliche internationale
Mindeststandards sowie Ratingsysteme. Der Ausschuss hat
den Änderungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP sowie einigen Stimmen aus den Koali-
tionsfraktionen gegen einige Stimmen aus den Koalitions-
fraktionen angenommen. Der Ausschuss hat den Antrag auf
Drucksache 15/1009 mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP abgelehnt.
3. Voten mitberatender Ausschüsse
Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 31. März
2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP empfohlen, den Antrag auf Drucksache
15/1009 abzulehnen.
Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Mai
2004 auf die Abgabe eines mitberatenden Votums verzich-
tet.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner
Sitzung am 10. März 2004 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 15/1009 empfohlen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat in seiner Sitzung am 10. März 2004 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/

CSU und FDP die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
15/1009 empfohlen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat in seiner Sitzung am 10. März 2004 mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der CDU/CSU die Ablehnung des An-
trags auf Drucksache 15/1009 empfohlen.

II. Wesentlicher Inhalt des Antrags
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die
internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung illegaler
Inhalte im Internet zu stärken, auf die Beachtung der gestuf-
ten Verantwortlichkeit im Bereich von Tele- und Medien-
diensten hinzuwirken, die Selbstregulierungsinitiativen der
Internetwirtschaft zu unterstützen sowie Medienkompetenz
und Aufklärung bei Kindern und Jugendlichen zu fördern.

III. Ausschussberatungen
Die Fraktion der SPD hob hervor, dass man den Antrag
grundsätzlich für zustimmungsfähig halte. Allerdings
müsste man der geänderten Rechtslage infolge der Novelle
des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-
staatsvertrages der Länder verstärkt Rechnung tragen. Auch
die Frage der internationalen Jugendschutzstandards sei
nicht ausreichend berücksichtigt worden. Dennoch teile
man die Intention des Antrages. Dem Änderungsantrag der
FDP auf Ausschussdrucksache 15(21)109 stimme man zu.
Es sei bedauerlich, dass man nicht zu einem gemeinsamen
Antrag habe kommen können.
Die Fraktion der CDU/CSU unterstrich, dass das im An-
trag geforderte System der gestuften Verantwortlichkeit für
Content-Provider, Host-Provider und Access-Provider pro-
blematisch sei. Auch diejenigen, die als reine Zugangsver-
mittler im Internet agierten, sollten für die Durchleitung il-
legaler Internetinhalte verantwortlich gemacht werden, so-
fern diese Kenntnis von diesen Inhalten hätten. Grundsätz-
lich bewerte man den Antrag aber positiv.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schloss sich
den Kritikpunkten der SPD-Fraktion und deren Bewertung
des Änderungsantrags an und unterstrich, dass man in den
zentralen inhaltlichen Forderungen des Antrages überein-
stimme.
Die Fraktion der FDP betonte, dass das Prinzip der gestuf-
ten Verantwortlichkeit ein grundlegendes Rechtsprinzip sei,
das sowohl dem neuen Jugendschutzgesetz als auch dem Ju-
gendmedienschutzstaatsvertrag zu Grunde liege. Ein Zu-
gangsvermittler sei nach deutschem Recht jedoch nur dann

Drucksache 15/3409 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

zu belangen, wenn die Zwangsmaßnahme geeignet und ver-
hältnismäßig sei. Genau dies müsse man bezweifeln, wie
das Beispiel der Sperrungsverfügung und die Tatsache, dass
man sich im Internet jederzeit neue Zugänge zu nationalen
Netzen verschaffen könne, gezeigt hätten. Für Detailfragen
wie die nach internationalen Jugendschutzstandards sei man
offen. Allerdings beurteile man die Möglichkeiten des inter-
nationalen Jugendschutzes skeptisch.

Berlin, den 18. Juni 2004
Jörg Tauss
Berichterstatter

Dr. Martina Krogmann
Berichterstatterin

Grietje Bettin
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

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