BT-Drucksache 15/3382

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1656, 15/1804- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Vom 17. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3382
15. Wahlperiode 17. 06. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau- undWohnungswesen (14. Ausschuss)

zu demGesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 15/1656, 15/1804 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

A. Problem
Der Bedarfsplan für die Bundesschienenwege soll nach § 4 des Gesetzes über
den Ausbau der Schienenwege des Bundes überprüft und an die eingetretene
Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung angepasst werden.

B. Lösung
Ersetzung des bisherigen Bedarfsplans durch einen überarbeiteten Bedarfsplan.
Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP

C. Alternativen
Annahme desGesetzentwurfsmit vomMehrheitsbeschluss teilweise abweichen-
den Änderungen.

D. Kosten
Der Bedarfsplan wird nur in dem Umfang durchgeführt, in dem Haushaltsmittel
nach Maßgabe anderer gesetzlicher Vorschriften zur Verfügung gestellt werden.
Durch den Bedarfsplan selber werden unmittelbar keine Haushaltsbelastungen
verursacht. Auf der Basis der Haushalte 2001 bis 2003 und der geltenden
Finanzplanung des Haushaltes des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen (Einzelplan 12) mit angenommener konstanter Fortschreibung
des Ansatzes von 2007 bis zum Jahr 2015 ergibt sich für den Zeitraum 2001 bis
2015 der Finanzrahmen für den Bereich der Bundesschienenwege in Höhe von
63,9 Mrd. Euro.

Drucksache 15/3382 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksachen 15/1656, 15/1804 –mit folgendenMaßgaben,
im Übrigen unverändert anzunehmen:
In Artikel 1 wird die Anlage (zu § 1) – Bedarfsplan für die Bundesschienen-
wege – wie folgt gefasst:
„Bedarfsplan für die Bundesschienenwege
1. Vordringlicher Bedarf
a) Laufende und fest disponierte Vorhaben

1) ABS = Ausbaustrecke, NBS = Neubaustrecke.

lfd. Nr. Vorhaben
1 Maßnahmen mit einem Restvolumen < 50Mio. Euro
2 ABS1) Lübeck/Hagenow Land–Rostock–Stralsund
3 ABS Hamburg–Büchen–Berlin
4 ABS Stelle–Lüneburg
5 ABS Berlin–Dresden (1. Baustufe)
6 ABS Hannover–Lehrte
7 ABS Löhne–Braunschweig–Wolfsburg (1. Baustufe)
8 ABS Dortmund–Paderborn–Kassel
9 ABS/NBS Nürnberg–Erfurt
10 NBS1)/ABS Erfurt–Leipzig/Halle
11 ABS Leipzig–Dresden
12 ABS Paderborn–Bebra–Erfurt–Weimar–Jena–Glauchau–Chemnitz

(1. Baustufe)
13 ABS Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden
14 ABS Berlin–Frankfurt/Oder–Grenze D/PL
15 ABS Köln–Aachen
16 ABS/NBS Hanau–Nantenbach
17 ABS Ludwigshafen–Saarbrücken, Kehl–Appenweier
18 ABSMainz–Mannheim
19 ABS Fulda–Frankfurt amMain
20 ABS/NBS Stuttgart–Ulm–Augsburg
21 ABS Augsburg–München (1. Baustufe)
22 ABSMünchen–Mühldorf–Freilassing (1. Baustufe)
23 NBS/ABS Nürnberg–Ingolstadt–München
24 ABS Ulm–Friedrichshafen–Lindau (1. Baustufe)
25 ABS/NBS Karlsruhe–Offenburg–Freiburg–Basel (1. Baustufe)
26 Kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe (1. Stufe)
27 Ausbau von Knoten

(Berlin, Dresden, Erfurt, Halle/Leipzig, Magdeburg)

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3382

b) Neue Vorhaben

2) Das Land NRW beteiligt sich finanziell am Ausbau.
3) Einbindung des Schienenpersonenfernverkehrs imRaumMannheim ausschließlich über denHauptbahnhofMannheim. Eine Einbindung des Schie-

nenpersonenfernverkehrs in der Region Starkenburg ist über den Hauptbahnhof Darmstadt sicherzustellen.
4) Das Land NRW beteiligt sich finanziell am Ausbau.
5) Vorbehaltlich des Nachweises derWirtschaftlichkeit.
6) Aufnahme vorbehaltlich einer Gesamtoptimierung der Planungen für Rangierbahnhöfe (2. Stufe) und für Umschlaganlagen des Kombinierten Ver-

kehrs (2. Stufe).
7) Im Rahmen der Nahverkehrspauschale gemäß § 8 Abs. 2 vorbehaltlich des Nachweises derWirtschaftlichkeit im Einzelfall.

lfd. Nr. Vorhaben
1 ABS Hamburg–Lübeck
2 ABS Neumünster–Bad Oldesloe
3 ABS Oldenburg–Wilhelmshaven/Langwedel–Uelzen
4 ABS/NBS Hamburg/Bremen–Hannover
5 ABS Rotenburg–Minden
6 ABS Uelzen–Stendal
7 ABSMinden–Haste/ABS/NBSHaste–Seelze
8 ABS Hannover–Berlin (Stammstrecke Oebisfelde–Staaken)
9 ABS (Amsterdam–)Grenze D/NL–Emmerich–Oberhausen

(1. Baustufe)2)
10 ABS Hagen–Gießen (1. Baustufe)
11 ABS Hoyerswerda–Horka–Grenze D/PL
12 ABS/NBS Hanau–Würzburg/Fulda–Erfurt
13 NBS Rhein/Main–Rhein/Neckar 3)
14 ABS Augsburg–München (2. Baustufe)
15 ABS/NBS Karlsruhe–Offenburg–Freiburg–Basel (2. Baustufe)
16 ABS Nürnberg–Marktredwitz–Reichenbach/Grenze D/CZ(–Prag)
17 ABS Luxemburg–Trier–Koblenz–Mainz
18 ABS Berlin–Dresden (2. Baustufe)
19 ABS (Venlo–)Grenze D/NL–Kaldenkirchen–Viersen/Rheydt–Rheydt-

Odenkirchen4)
20 ABS Düsseldorf–Duisburg
21 ABSMünchen–Mühldorf–Freilassing (2. Baustufe)
22 ABSMünster–Lünen(–Dortmund)
23 ABS Neu-Ulm–Augsburg
24 ABS Berlin–Görlitz
25 ABS Hamburg–Elmshorn (1. Baustufe)
26 ABS Stuttgart–Singen–Grenze D/CH
27 ABSMünchen–Lindau–Grenze D/A
28 Ausbau von Knoten (2. Stufe)5)
29 Kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe (2. Stufe)6)
30 SPNV7)
31 Internationale Projekte gemäß Teil 3 nach Vorliegen

der Voraussetzungen

Drucksache 15/3382 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

2. Weiterer Bedarf

3. Internationale Projekte
Die nachstehend genannten Strecken haben eine über den nationalen Rahmen
hinausgehende Bedeutung. Zum Ausbau dieser Strecken ist eine Vereinbarung
mit den jeweils betroffenen Nachbarländern erforderlich. Zur Aufnahme dieser
Strecken in den Vordringlichen Bedarf bzw. den Weiteren Bedarf müssen außer-
dem die üblichen Kriterien erfüllt werden.

8) 1. Baustufe erfolgt im Rahmen von Bestandsnetzinvestitionen.
9) Für diese Vorhaben sind bereits Vereinbarungen mit demNachbarland abgeschlossen.“

Berlin, den 16. Juni 2004

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- undWohnungswesen

lfd. Nr. Vorhaben
1 ABS Hamburg–Elmshorn (2. Baustufe)
2 ABS Oldenburg–Leer
3 ABS Lübeck–Schwerin
4 ABS Hagen–BrilonWald–Warburg
5 ABS Paderborn–Halle
6 ABS Hagen–Gießen (2. Baustufe)
7 ABS Löhne–Braunschweig–Wolfsburg (2. Baustufe)
8 ABS Graben-Neudorf/Heidelberg–Karlsruhe
9 ABS Paderborn–Bebra–Erfurt–Weimar–Jena–Glauchau–Chemnitz

(2. Baustufe)
10 Ausbau von Knoten (3. Stufe)
11 Kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe (3. Stufe)
12 InternationaleProjektegemäßTeil 3 nachVorliegenderVoraussetzungen

lfd. Nr. Vorhaben
1 ABS Hamburg–Öresundregion
2 ABS Berlin–Angermünde–Grenze D/PL(–Stettin (Szczecin))
3 ABS Berlin–Pasewalk–Stralsund(–Skandinavien) (2. Baustufe)8)
4 ABS Berlin–Rostock(–Skandinavien) (2. Baustufe)8)
5 ABSMünchen–Rosenheim–Kiefersfelden–Grenze D/A
6 ABS Nürnberg–Passau–Grenze D/A9)
7 ABS Ulm–Friedrichshafen–Lindau–Grenze D/A (2. Baustufe)9)
8 ABS/NBS (Roermond–)Grenze D/NL–Mönchengladbach–Rheydt

(„Eiserner Rhein“)
9 ABS Grenze D/NL–Emmerich–Oberhausen (2. Baustufe)9)
10 ABSMünchen–Mühldorf–Freilassing–Grenze D/A einschließlich

Abzweig Tüßling–Burghausen (3. Baustufe)
11 ABS (Berlin–)Ducherow–Swinemünde ( winouj cie)–

Ahlbeck Grenze (Usedom)

Eduard Oswald
Vorsitzender

Karin Rehbock-Zureich
Berichterstatterin

Eduard Lintner
Berichterstatter

Albert Schmidt (Ingolstadt)
Berichterstatter

Horst Friedrich (Bayreuth)
Berichterstatter

S´ s´

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3382

Bericht der Abgeordneten Karin Rehbock-Zureich, Eduard Lintner, Albert Schmidt
(Ingolstadt) und Horst Friedrich (Bayreuth)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/1656 in seiner 72. Sitzung am 6. November 2003
beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen zur federführenden Beratung sowie an den Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und
den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen eine Neufas-
sung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege,mit wel-
cher der bisherige Bedarfsplan an die eingetretene Wirt-
schafts- und Verkehrsentwicklung angepasst werden soll.
Der von der Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf einge-
brachte Bedarfsplan enthält die Schienenprojekte, die der
Bundesverkehrswegeplan für seine Geltungsdauer 2001 bis
2015 zumGegenstand hat. Zielsetzung des Entwurfs ist unter
anderem die Gewährleistung dauerhaft umweltgerechter
Mobilität, die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutsch-
land zur Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen, die
Förderung nachhaltiger Raum- und Siedlungsstrukturen, die
Schaffung fairer und vergleichbarer Wettbewerbsbedingun-
gen für alle Verkehrsträger, die Verbesserung der Verkehrssi-
cherheit für Verkehrsteilnehmer und Allgemeinheit, die Ver-
ringerung der Inanspruchnahme von Natur, Landschaft und
nicht erneuerbaren Ressourcen, die Reduktion der Emissio-
nen von Lärm, Schadstoffen und Klimagasen (vor allem
CO2), die Förderung der europäischen Integration sowie derBau leistungsfähiger Verkehrswege in den neuen Bundeslän-
dern.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 15/1656 in seiner 41. Sitzung am5.Mai 2004 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktio-
nen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP dessen Annahme.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1656
in seiner 41. Sitzung am 16. Juni 2004 beraten und emp-
fiehlt in Kenntnis der Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung (Ausschussdrucksache 15(14)1804) mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP die Annahme des Gesetzentwurfs
in der Fassung des im federführenden Ausschuss einge-
brachten Antrags der Koalitionsfraktionen (Ausschuss-
drucksache 15(14)1301 neu).

IV. Beratungsverlauf im federführendenAusschuss
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat
den Gesetzentwurf in seiner 23. Sitzung am 12. November
2003, in seiner 28. Sitzung am 28. Januar 2004, in seiner
42. Sitzung am 31. März 2004, in seiner 47. Sitzung am

5. Mai 2004, in seiner 48. Sitzung am 26. Mai 2004 und in
seiner 49. Sitzung am 16. Juni 2004 beraten.
Bereits vor der Überweisung des Gesetzentwurfs hat sich der
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen intensiv
mit der Thematik befasst. Er hat in einer Reihe von Sitzungen
Grundsatzfragen der Bundesverkehrswegeplanung erörtert
und sich von der Bundesregierung regelmäßig über den Fort-
gang der Arbeiten am Bundesverkehrswegeplan 2003 in-
formieren lassen. Der Bundesverkehrswegeplan 2003 bildet
unter anderem die Grundlage für den Bedarfsplan, welcher
mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1656 vorgelegt
wurde.
Der Ausschuss hat parallel zur Beratung der Novelle des
Bundesschienenwegeausbausgesetzes auch den Bundesver-
kehrswegeplan 2003 (Drucksache 15/2050) als Unterrich-
tung durch die Bundesregierung beraten.
In seiner 23. Sitzung am 12. November 2003 hat der Aus-
schuss grundsätzliche Fragen des Gesetzentwurfs erörtert.
Die Bundesregierung erläuterte in einer Präsentation die zu-
sätzlichen Informationsquellen, welche sie dem Ausschuss
zur Beratung des Bundesschienenwegeausbauänderungsge-
setzes zur Verfügung stellen würde, insbesondere eine Karte,
in der die Schienenverkehrsprojekte aus dem Gesetzentwurf
dargestellt sind. Sie erläuterte weiterhin die Struktur der
Planfallbewertung und den zusammengefassten Ablauf der
Planfallbewertung für die Schiene und vertiefte dies anhand
von Beispielen.
Die Fraktion der SPD kritisierte, dass die Opposition die
Prognosen der Bundesregierung nicht ernst nehme und ihr
nicht zutraue, die Zuwächse des Güterverkehrs auch auf die
Schiene zu verlagern. Es müssten gemeinsam alle Anstren-
gungen unternommen werden, den Verkehrsträger Schiene
zu stärken, um die Überlastung des Straßennetzes zu vermei-
den. Man leide noch unter den Finanzlasten aus der Vergan-
genheit. Wenn jetzt vorgesehen werde, einen größeren Anteil
der Schieneninvestitionsmittel in das Bestandsnetz fließen
zu lassen, zeige dies ganz deutlich, wo die Defizite in der
Vergangenheit gelegen hätten. Der neue Bundesverkehrswe-
geplan 2003 und der Entwurf des Bedarfsplans für die Bun-
desschienenwege beinhalteten zum ersten Mal den Ansatz,
die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße als
gleichwertig zu betrachten und den Mittelansatz für den
Bestand höher anzusetzen als für Neu- und Ausbauinvesti-
tionen. Die Investitionsschleppe, welche die Opposition be-
klage, stamme aus der Zeit der früheren Bundesregierung.
Man leide heute noch unter der verfehlten Schienenwege-
investitionspolitik der Vergangenheit. Zur Ermittlung der
Zahlen für die Bundesverkehrswegeplanung habe man eine
Hochrechnung auf den Zeitraum bis 2015 auf der Grundlage
der aktuellen Haushaltszahlen erstellt. Darin seien Einnah-
men aus der Lkw-Maut nicht eingerechnet. Sie betonte, dass
damit eine konservative Prognose über die verfügbaren In-
vestitionsmittel errechnet worden sei. Man habe hier zum
ersten Mal eine Bundesverkehrswegeplanung vorgelegt,
welche – anders als in der Vergangenheit – an realistischen

Drucksache 15/3382 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Finanzierungsdaten orientiert sei. Selbstverständlich sei es
wünschenswert, in allen Verkehrsbereichen wesentlich mehr
Investitionsmittel zur Verfügung zu haben, aber man habe
von den Realitäten auszugehen. Bei der alten Bundesver-
kehrswegeplanung sei man nicht einmal in der Lage gewe-
sen, die Fünfjahrespläne umzusetzen, weil der finanzielle
Hintergrund gefehlt habe. Sie sei überzeugt, dass mit der
vorgelegten Bundesverkehrswegeplanung Verkehrspolitik
für die Zukunft gemacht werden könne. Zugleich werde da-
mit der dringend notwendige Versuch unternommen, eine
Umlenkung der Verkehre von der Straße auf alternative Ver-
kehrsträger zu erreichen.
Die Fraktion der CDU/CSU äußerte Besorgnis hinsichtlich
der Frage der Finanzierung der Schienenverkehrsprojekte.
Seit 1999 seien die tatsächlich ausgegebenen Mittel stets
reduziert worden. Lediglich im Wahljahr 2002 sei mehr aus-
gegeben worden. Sie befürchte, dass viele der Projekte, die
als neue Vorhaben im Vordringlichen Bedarf bis 2015 rea-
lisiert werden sollten, keine Chance hätten, jemals verwirk-
licht zu werden, denn es fehle schon heute an einer entspre-
chenden koordinierten Finanzplanung. Im Hinblick auf die
Sorge um die Finanzierung seien auch die jüngsten finanz-
politischen Entscheidungen sowie der Ausfall der Mautein-
nahmen und eine Investitionsschleppe aus der Vergangenheit
in Höhe von 4,5 Mrd. Euro noch nicht berücksichtigt; diese
würden sich ebenfalls negativ auf die Investitionsmittel aus-
wirken. Aufgrund der vorliegenden Informationen sei davon
auszugehen, dass bei der Bahn neue Projekte frühestens im
Jahr 2006 begonnen würden. Das Bundesministerium für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen habe ausgeführt, dass
die im Finanzplan des Bundes bis 2007 zur Verfügung ste-
henden Mittel lediglich ausreichten, den Bedarf für das Be-
standsnetz und die laufenden Vorhaben zu decken; neue Vor-
haben, auch die ausgewählten Prioritätsvorhaben, könnten
nur begonnen werden, wenn dies auf Grundlage einer Über-
steuerung erfolge. Man halte daher eine seriöse Beratung des
Gesetzentwurfs für kaum möglich. Die zugrunde gelegten
Prognosen für den Schienenverkehr seien fragwürdig, denn
alle früheren Prognosen hätten sich nicht nur nicht erfüllt,
sondern es habe sich genau die gegenteilige Entwicklung ge-
zeigt. Eine gesicherte Prognosegrundlage für die Planungen
lasse auch die vorliegende Gesetzesbegründung nicht erken-
nen. Sie kritisierte, dass letztlich nur noch ein Fünftel des ge-
samten Planvolumens überhaupt einer wissenschaftlichen,
kritischen und methodischen Bewertung unterzogen werde.
Man befürchte, dass viele Vorhaben nicht zeitnah verwirk-
licht werden könnten und ihre Durchführungsphase bis 2020
oder sogar 2025 verlängert werden müsse. Sie betonte, dass
allen mehr gedient sein würde, wenn ein Konzept erarbeitet
würde, welches der aktuellen finanziellen Lage Rechnung
trage und wenn die Zeithorizonte entsprechend angepasst
würden.
DieFraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN bezweifelte die
These der Fraktion der FDP, dass es ein gutes Bundesschie-
nenwegeausbaugesetz erst geben könne, wenn das Netz aus
dem Konzern Deutsche Bahn AG herausgelöst worden sei.
Auch das heute noch gültige Bundesschienenwegeausbau-
gesetz sei vor demHintergrund eines integrierten Bahn-Kon-
zerns verabschiedet worden. Es müsse allerdings der Grund-
ansatz sein, dass der Schienenwegeausbau für den gesamten
Schienenverkehr sinnvoll sein solle und nicht nur für einen
bestimmten Carrier. Sie wies darauf hin, dass das deutliche

Übergewicht von zweiDritteln der Investitionssumme für die
Bestandserhaltung und Bestandserneuerung aufgrund der
Versäumnisse der vergangenen Jahre notwendig sei. Da von
Jahr zu Jahr die Schienenbautitel gekürzt worden seien, hät-
ten die Bestandsinvestitionen gelitten. Sie betonte, dass es
richtig sei, den Schwerpunkt auf die Bestandnetzerneuerung
zu legen, denn Neubaustrecken nützten nichts, wenn das be-
nachbarte Netz weiter verfalle. Man halte es für dringend ge-
boten, berechenbare und vernünftige Investitionsgrößenord-
nungen festzuschreiben. Das im Jahr 2003 gegebene Niveau
von etwa 4 Mrd. Euro pro Jahr halte man für eine Größe, die
sinnvoll verbaut werden könne. Die Aufnahme von zusätz-
lichen Projekten in den Vordringlichen und Weiteren Bedarf
sowie die Erweiterung des Maßnahmenumfangs habe – mit
Ausnahme der Projekte „Bypass Mannheim“, „Bypass
Hochrhein“ und „Mitte-Deutschland-Bahn“ – auch im Bun-
desrat keine Fürsprecher gefunden. Die genannten Projekte
sehe man kritisch. Man sehe vor allem bei internationalen
Projekten erhöhten Handlungsbedarf.
DieFraktion der FDPmerkte an, schon der Aufbau der Pro-
jektierung auf den Zahlen von 2003 zeige, dass der geplante
Schienenausbau nicht erfolgreich realisiert werden könne,
denn bereits bei dem Ansatz für 2004 werde gekürzt. Ihr
Hauptkritikpunkt sei, dass ein Bundesschienenwegeausbau-
plan ausschließlich auf den Geschäftsplänen der Deutschen
Bahn AG basiere. Man sei bereit, über Verlagerungspoten-
ziale von der Straße auf die Schiene zu diskutieren, dann
müsse es aber auch möglich sein, dass Dritte in der Lage
seien, ihre Vorstellungen über Schienengüterverkehr oder
Personenverkehr umzusetzen. Der prognostizierte Verkehrs-
zuwachs für die Schiene von 103 % bis zum Jahre 2015 sei
unrealistisch. Es erscheine auch unrealistisch, dass die Plan-
fallannahmen, die auch Einfluss auf die Straßenplanung hät-
ten, auf der Schiene auch nur annähernd in die Realität umge-
setzt werden könnten. Bei knappen Finanzen werde nichts
Neues mehr gebaut, sondern lediglich das Bestandsnetz er-
halten. Das sei zwar ein richtiger Ansatz, aber die Verkehrs-
verlagerungsproblematik werde dadurch verschärft. Solange
es nicht gelinge, das Netz tatsächlich aus der DeutschenBahn
AGherauszulösen, es zu neutralisieren und einenAusbau des
Netzes unabhängig von den Geschäftsplänen der Deutschen
Bahn AG darzustellen, werde kein Schienenwegeausbauplan
vorliegen, welcher dem Verkehrsträger Schiene die Spiel-
räume einräume, die er benötige, um eine Verlagerung zu er-
zielen. Sie warf die Frage auf, ob auch bei Anlegung der
Maßstäbe, welche imBereich des Fernstraßenausbaus für das
Nutzen-Kosten-Verhältnis angelegt würden, der Anteil der
Investitionsmittel Straße-Schiene 50 zu 50 betragen würde.
Die Bundesregierung betonte, man sehe die Chancen und
Risiken in dem vorgelegten Plan, man solle aber nicht nur
über die Risiken sprechen, sondern auch über die Entwick-
lungschancen, die trotz der im Augenblick schwierigen
finanziellen Lage bestünden. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis
bei Schienewegeprojekten und das Nutzen-Kosten-Verhält-
nis bei Fernstraßenprojekten könne man nicht vergleichen,
da es sich bei der Schiene um kompliziertere und größere
Projekte handele. Siewies darauf hin, dass, einschließlich der
Überschneidungen, 210 Anmeldungen für Schienenwege-
projekte von den Ländern bzw. vom Verband Deutscher Ver-
kehrsunternehmen (VDV) und nur 29 von der DB Netz AG
eingereicht worden seien. Von diesen 29 Anmeldungen der
Deutsche Bahnen AG hätten nur 17 im Vordringlichen Be-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/3382

darf Berücksichtigung gefunden. Von den 13 Anmeldungen
des VDV seien immerhin 12 im Vordringlichen Bedarf be-
rücksichtigt worden.
In seiner 28. Sitzung am 28. Januar 2004 hat sich der
Ausschuss erneut mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache
15/1656 befasst und dabei den Schwerpunkt auf die Bera-
tung von Einzelprojekten gelegt.
Die Bundesregierung stellte in der Sitzung noch einmal die
Grundlagen für die Erstellung des Gesetzentwurfs dar. Man
habe versucht, die Vorgaben der Koalitionsvereinbarung bei
der Bundesverkehrswegeplanung umzusetzen. Dies bedeute,
dass man auch bei der Schiene stärker auf das Bestandsnetz
setze. Unter Hinzurechnung der Schienenanteile des Regio-
nalisierungsgesetzes und des Gemeindeverkehrsfinanzie-
rungsgesetzes habe man gleichzeitig versucht, ein Tableau
mit in etwa ausgeglichenen Investitionen für Straße und
Schiene zu schaffen. Bei der Frage, wasman in denVordring-
lichen Bedarf aufnehme, habe man entscheiden müssen, ob
man alles Gewünschte aufnehme oder obman ehrlicherweise
Prioritäten setze, damit nicht der Eindruck entstehe, bis 2015
könne alles gebaut werden. Die in den letzten Jahren gene-
rierten Haushaltsmittel seien für die nächsten Jahre fortge-
schrieben worden. Hinzu komme eine Planungsreserve, wel-
che sicherstelle, dass die zur Verfügung stehenden Mittel
auch eingesetzt werden könnten, wenn ein Projekt nicht in
dem vorgesehenen Zeitraum geplant werden könne. Man
müsse auch dann Prioritäten setzen können, wenn es z. B. im
Rahmen internationaler Vereinbarungen Handlungsbedarf
gebe. Deshalb habeman sich entschieden, im ganzen Bereich
der Schiene ein Drittel zusätzlich als Planungsreserve zur
Verfügung zu stellen. Die Länder, dieDeutscheBahnAGund
die übrigen Eisenbahnen hätten Projekte angemeldet und
man habe dann die wirtschaftliche Bewertung sowie den Ab-
gleich der doppelten Anmeldungen vorgenommen und dar-
aus die Einstufung abgeleitet. Die Themen EU-Osterweite-
rung, Internationale Verkehre sowie das ThemaKnoten seien
aufgegriffen worden.
Die Fraktion der SPD betonte, sie wolle die neue Bundes-
verkehrswegeplanung auf der Grundlage des vorgesehenen
Finanzrahmens entwickeln. Man habe das Interesse, das
Investitionsniveau trotz der Einnahmeausfälle bei der Maut,
gerade im Bereich der Schienenwege, zu halten. Wenn man
bis 2015 38,4 Mrd. Euro für die Erhaltung und 25,5 Mrd.
Euro (ohne Planungsreserve) für den Neu- und Ausbau aus-
weise, sei dies ein Finanzrahmen, mit dem man die Heraus-
forderungen wirklich angehen könne. Unter Berücksichti-
gung der Regionalisierungsmittel werde erstmals auch ein
Gleichstand zwischen Schiene und Straße bewirkt. Hier sei
man auf dem richtigenWeg, die Verkehrszuwächse anders zu
verteilen, als es in der Vergangenheit der Fall gewesen sei.
Dass der vorgelegte Bedarfsplan ein guter Vorschlag sei,
zeige sich auch in den Äußerungen des Bundesrates; dieser
habe in seiner Stellungnahme bis auf drei Punkte zuge-
stimmt. Der Bedarfsplan diene auch der zukünftigen Ge-
währleistung desGüterverkehrs und der Absicherung schnel-
ler Verkehre.
Die Fraktion der CDU/CSU zeigte sich erneut besorgt über
den unsicheren finanziellen Rahmen für die Umsetzung der
Projekte. Sie wandte sich dagegen, das Parlament auf den
von der Bundesregierung vorgeschlagenen Finanzrahmen
festzulegen. Die Infrastrukturinvestitionen für Verkehr hät-

ten bei den Finanzentscheidungen der Bundesregierung nicht
die notwendige Priorität. Das insgesamt zur Verfügung Ge-
stellte werde nicht ausreichen, um die absehbaren Verkehrs-
entwicklungen zukunftsgerecht bewältigen zu können. Ins-
besondere die Anforderungen durch die EU-Osterweiterung
könne man damit sicher nicht bewältigen. Man fordere mehr
Investitionen für den Verkehrsbereich und auch für die
Schiene. Sie betonte, die Mauteinnahmen hätten voll für die
Investitionen zur Verfügung gestellt werden müssen. Indem
die Koalition dies unterlassen habe, saniere sie den Haushalt
zu Lasten der Infrastruktur. Die Fraktion der FDP habe mit
ihrem Hinweis auf die Abgrenzung zur unternehmerischen
Verantwortung der Deutschen Bahn AG zwar im Grundsatz
Recht, den Bund treffe aber eine im Grundgesetz festgelegte
Verantwortung für Netz und Betrieb. Insofern seien die ein-
zelnenVorhaben unter demAspekt zu beraten, ob sie im Inte-
resse des Gemeinwohls lägen oder nicht.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf
hin, dass Fragen der Finanzierbarkeit zwar wichtig seien,
man hier aber keinen Haushaltsplan berate. Vielmehr müsse
man gemeinsam die prioritären Projekte in einem Planungs-
horizont bis zum Jahr 2015 definieren. Man werde jetzt nicht
alles vorherbestimmen können, was bis zum Jahr 2015mach-
bar sei und was nicht. Die jetzt vorliegende Planung stelle
einen ersten sinnvollen Kompromiss zwischen dem volks-
wirtschaftlich Wünschenswerten und dem finanziell Vertret-
baren dar. Man berate hier nicht unternehmerische Entschei-
dungen der Deutsche Bahn AG, sondern plane die Schienen-
wege des Bundes, denn außer der Deutschen Bahn AG gebe
es noch weitere Nutzer des Netzes. Sie strebe eine ergän-
zende Bestimmung im Bundesschienenwegeausbaugesetz
an, nach der auch über Abbau und Rückbau des Schienennet-
zes zu berichten sei.
Die Fraktion der FDP betonte, für sie liege die Grundsatz-
frage darin, wer über die Neu- und Ausbauplanungen ent-
scheide. Man habe die Bahnreform auch unter dem Aspekt
durchgeführt, dass sich die Politik aus bestimmten Entschei-
dungen heraushalte. Wenn man aber durch die Bundesver-
kehrswegeplanung in bestimmte Bereiche eingreife, dann
müsse man die Diskussion in allen Bereichen eröffnen. Man
müsse klären, wo man die Grenze zwischen Fragen des Bun-
desschienenwegeausbaugesetzes und den unternehmeri-
schen Entscheidungen der Deutschen Bahn AG ziehe. Die
bisherigenMaßnahmen hätten nicht signifikant zu einemAn-
stieg der Schienenanteile beigetragen. Zwar habe die Schiene
in einem wachsenden Verkehrsmarkt insgesamt dazugewon-
nen. Alle anderen Verkehre seien jedoch stärker gewachsen.
Fragen im Hinblick auf die EU-Osterweiterung sowie zu
grenzüberschreitenden Projekten seien entscheidend. Das
Netz befinde sich im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Vor
diesem Hintergrund bleibe sie bei der Auffassung, dass die
DBNetzAG letztlich diejenige sei, welche dasNetz betreibe,
vermarkte und auch entscheide, was damit passieren müsse.
In Drucksache 13/6149 sei unter Punkt II die unternehmeri-
scheVerantwortung der DeutschenBahnAGdezidiert aufge-
führt: die Investitionsplanung im Unternehmen, der Bau von
Trassen und deren Unterhaltung sowie die Erstellung von
Signal- und Kommunikationstechnik.
Im Rahmen der Erörterung der Einzelprojekte wurden ins-
gesamt 33 Projekte angesprochen. Ausführlich diskutiert
wurden unter anderem das Projekt Rhein-Ruhr-Express, das

Drucksache 15/3382 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Projekt Ausbaustrecke Löhne–Braunschweig–Wolfsburg
(1. Baustufe), die Ausbaustrecke/Neubaustrecke Nürnberg–
Erfurt, die Ausbaustrecke Paderborn–Bebra–Erfurt–Wei-
mar–Jena–Glauchau–Chemnitz, das Projekt Ausbaustrecke/
Neubaustrecke Stuttgart–Ulm–Augsburg, das Projekt Aus-
baustrecke/Neubaustrecke Karlsruhe–Offenburg–Freiburg-
Basel (1. Ausbaustufe), die Ausbaustrecke Hamburg–Lü-
beck, die Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hamburg–Bremen–
Hannover, die Ausbaustrecke Hoyerswerda–Horka–Grenze
D/PL, die Neubaustrecke Rhein/Main–Rhein/Neckar, die
Ausbaustrecke München–Mühldorf–Freilassing (2. Bau-
stufe), die Ausbaustrecke Berlin–Görlitz, die Ausbaustrecke
Hagen–Brilon Wald–Warburg, die Ausbaustrecke Ulm–Lin-
dau–Grenze D/A, die Ausbaustrecke Stuttgart–Singen–
Grenze D/CH, die Ausbaustrecke München–Lindau–Grenze
D/A, die Ausbaustrecke/Neubaustrecke Grenze D/NL–Mön-
chengladbach–Rheydt, die Strecke Grenze D/NL–Emme-
rich–Oberhausen (2. Baustufe), ein Projekt Ausbaustrecke
(Berlin–)Ducherow–Swinemünde–Ahlbeck–Grenze (Use-
dom), eine Ausbaustrecke Hamburg–Elmshorn (2. Baustufe)
eine Ausbaustrecke Dortmund–Kamen–Hamm, eine
Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hamburg–Norderstedt–Neu-
münster–Kiel, eine Ausbaustrecke/Neubaustrecke Plauen–
Weischlitz, Neubau des Vogtlandtunnels.
In seiner 42. Sitzung am 31. März 2004 hat der Ausschuss
den Gesetzentwurf ein weiteres Mal beraten und dabei wie-
der den Schwerpunkt auf die Beratung von Einzelprojekten
gelegt. Es wurde vor allem sehr ausführlich über die Strecke
München–Regensburg–Schwandorf–Furth im Wald–Prag
beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU hob die Verkehrszunahme auf-
grund der europäischen Einigung hervor. Die Zunahme des
Verkehrs, insbesondere auch des Güterverkehrs, könne nur
bewältigt werden, wenn man ein europäisches Schienennetz
bekomme. Zwischen Deutschland und Tschechien sei ein
weiterer Eisenbahn-Übergang sinnvoll, um die beiden euro-
päischen Metropolen München und Prag besser zu ver-
binden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte den
Zusammenhang mit dem Neubau und Ausbau der Strecke
München–Ingolstadt–Nürnberg. Diese werde früher gebaut
und deshalb könneman sich nicht vorstellen, dass eine zweite
Verbindung in Bezug auf den Fernverkehr aus München
überhaupt frequentiert werde.
Die Fraktion der FDP meinte, ein solches Projekt habe nur
Sinn, wenn die tschechische Seite signalisiere, dass sie es
ebenfalls für sinnvoll halte.
Die Bundesregierung wies darauf hin, dass mit der
Tschechischen Republik der Ausbau der Strecke Nürnberg–
Marktredwitz–Prag vereinbart worden sei. Hinsichtlich der
u. a. vom Freistaat Bayern ins Gespräch gebrachten Verbin-
dung über Furth imWald müsse im Übrigen das Ergebnis ei-
ner laufendenMachbarkeitsstudie abgewartet werden.
In seiner 47. Sitzung am 5. Mai 2004 hat der Ausschuss den
Gesetzentwurf erneut beraten. Zu der Sitzung wurden von
den Fraktionen 19 Anträge zu Einzelprojekten eingebracht.
Außerdem hat die Fraktion der CDU/CSU folgenden
Entschließungsantrag eingebracht (Ausschussdrucksache
15(14)1244):

Weiterführung der vorbereitenden Untersuchung Planung
und Lösungssuche für einzelne Schienenprojekte zur künf-
tigen Aufnahme in den Bedarfsplan fortsetzen
Der Ausschuss wolle beschließen:
1. Der Ausschuss fordert die Bundesregierung auf, zu folgen-
den Projekten die vorbereitenden Untersuchungen zur Ent-
scheidung über die Aufnahme in die Bedarfsplanung weiter-
zuführen.
ABS/NBS Hamburg–Norderstedt–Neumünster
Es ist eine optimale Anbindung der Achse Norderstedt–Neu-
münster–Kiel an Hamburg anzustreben. Derzeit ist der
Hamburger Flughafen aus dieser Region mit über 600 000
Einwohnern nur mit erheblichen Zeitverzögerungen zu errei-
chen.
ABS/NBS Plauen–Weichlitz (Neubau Vogtlandtunnel)
Mit dem Vogtlandtunnel soll die Sachsen-Franken-Ma-
gistrale entscheidend leistungsfähiger werden, es sollen Rei-
sezeitverkürzungen von über 10 Minuten erreicht werden.
Der Neubau Vogtlandtunnel umfasst die NBSWeischlitz–Fei-
litzsch und die ABS Plauen–Weischlitz. Der Vogtlandtunnel
ist der wesentliche Abschnitt für eine langfristig zu realisie-
rende 2. Ausbaustufe der Sachsen-Franken-Magistrale.
ABS Cottbus–Forst–Grenze D/Pl
Der Ausbau dieser Strecke soll die Schienenanbindung der
Region Berlin/Brandenburg nach Polen stärken.
ABS Hamburg–Lübeck
Der dreigleisige Ausbau der gesamten Strecke Hamburg-
Wandsbeck–Lübeck wird angestrebt.
NBS Hochgeschwindigkeitsverbindung Dresden–Prag
Für die Verbindung Dresden–Prag ist die ABS Dresden
Grenze D/CZ (160 km/h, Neitech) fest disponiert. Mittel- und
langfristig ist im Paneuropäischen Korridor IV eine leis-
tungsfähige Verbindung (Hochgeschwindigkeit) erforder-
lich. Die Erhöhung der Geschwindigkeit für die ABS ist auf-
grund der Führung im Elbtal über 160 km/h nicht möglich.
Mit einer Neubaustrecke soll eine Hochgeschwindigkeits-
strecke ABS Berlin–Dresden (200 km/h) über Dresden–Prag
(mindestens 200 km/h) geführt werden. Die ABS Dresden–
Prag kann dann ausschließlich den stark steigenden Güter-
verkehr übernehmen. (Das tschechische Verkehrsministe-
rium sieht ebenfalls mittel- und langfristig den Bedarf für
eine Hochgeschwindigkeitsstrecke Dresden–Prag. )
ABS München–Regensburg–Schwandorf–Furth i. Wald–
Prag
Ziel ist die Schaffung einer zweiten durchgehenden Verbin-
dung zwischen München und Prag neben der prioritären
Strecke über Eger–Marktredwitz–Nürnberg. Das Ministe-
rium für Verkehr der Tschechischen Republik möchte den Ab-
schnitt Prag–Pilsen–Domazlice–Furth im Wald optimalisie-
ren. Die Strecke wurde daher in das Ergänzungsnetz des
TINA-Programmes einbezogen. Das tschechische Verkehrs-
ministerium geht davon aus, dass die Arbeiten auf tschechi-
scher Seite bis 2015 durchgeführt werden.
Weiterhin hat die Europäische Kommission die Verbindung
für die Aufnahme in das Transeuropäische Verkehrsnetz
(TEN) vorgeschlagen. Daneben sieht das Bayerische Lan-
desentwicklungsprogramm -bevorzugt für den Fernverkehr-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/3382

den Ausbau der Linie Regensburg–Schwandorf–Furth im
Wald(–Pilsen–Prag) vor. Durch das Projekt wird auch eine
attraktive Schienenanbindung Ostbayerns an den Flughafen
München angestrebt.
Der Ausbau sollte auf der bestehenden Strecke erfolgen. Der
Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Initiative Do-
nau-Moldau-Bahn eine Machbarkeitsstudie für eine neue
Streckenführung. Soweit die Machbarkeitsstudie dies emp-
fiehlt, sollte sie in die Prüfung einbezogen werden.
2. DemDeutschen Bundestag ist über die Ergebnisse der vor-
bereitenden Untersuchungen im Jahr 2009 auch dann zu be-
richten, wenn es zu keiner Änderung des Bedarfsplans aus
Sicht der Bundesregierung führt. Hierbei ist auf die o.g. ge-
nannten Projekte einzugehen.
Der Antrag wurdemit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
abgelehnt.
Die Koalitionsfraktionen haben folgende Anträge zu Einzel-
projekten eingebracht
1. Ausschussdrucksache 15(14)1116
ABS (Berlin–)Ducherow–Swinouscie–Ahlbeck–Grenze
(Usedom)
Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Drucksache 15/1656)
wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 wird in die Anlage zu § 1 in der Nummer 3 nach
der laufenden Nummer 11 folgendes Vorhaben eingefügt:
ABS (Berlin–)Ducherow–Swinouscie–Ahlbeck–Grenze
(Usedom).
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
2. Ausschussdrucksache 15(14)1117
ABS Düsseldorf–Duisburg
Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bun-
desschienenwegeausbaugesetzes (Drucksache 15/1656)
wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 wird in die Anlage zu § 1 in der Nummer 1 b)
Vordringlicher Bedarf, neue Vorhaben nach der laufenden
Nummer 19 folgendes Vorhaben eingefügt:
ABS Düsseldorf–Duisburg.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
3. Ausschussdrucksache 15(14)1120
ABS Paderborn–Bebra–Erfurt–Jena–Glauchau (2. Stufe)
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Schienenwegeausbau-
gesetzes (Drucksache 15/1656) wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 wird in die Anlage zu § 1 in der Nummer 2 (Weite-
rer Bedarf) nach der laufenden Nummer 9 folgendes Vorha-
ben eingefügt:
ABS Paderborn–Bebra–Erfurt–Jena–Glauchau (2. Stufe).
In der Sitzung wurde vereinbart, den Antrag mit dem Antrag
der Fraktion der CDU/CSU auf Ausschussdrucksache
15(14)1142 zu einem interfraktionellen Antrag zu erklären

(wobei der Text des Koalitionsantrags maßgeblich ist). Der
interfraktionelle Antrag wurde einstimmig angenommen.
4. Ausschussdrucksache 15(14)1122
Projektbezeichnung
1. Vordringlicher Bedarf, b) neue Vorhaben, Nr. 13
NBS Rhein/Main–Rhein/Neckar
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Schienenwegeausbau-
gesetzes (Drucksache 15/1656) wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 ist in die Anlage zur § 1 in der Nummer 1 Buch-
stabe b laufende Nr. 13 wie folgt zu ändern:
In Artikel 1 ist in der Anlage zu § 1 in der Nummer 1 Buch-
stabe b laufende Nummer 13 nach den Wörtern „Rhein/
Neckar“ das Fußnotenzeichen „2a“ anzubringen und der
Text der Fußnote wie folgt zu fassen:
„Einbindung des Schienenpersonenfernverkehrs im Raum
Mannheim ausschließlich über den Hauptbahnhof Mann-
heim. Eine Einbindung des Schienenpersonenfernverkehrs in
der Region Starkenburg ist über den Hauptbahnhof Darm-
stadt sicher zu stellen.“
DiesemAntrag trat die Fraktion der CDU/CSU in der Sitzung
als Mitantragsteller bei. Der Antrag wurde einstimmig ange-
nommen.
5. Ausschussdrucksache 15(14)1119
ABS München–Mühldorf–Freilassing (3. Baustufe)–Grenze
D/A
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesschienenwe-
geausbaugesetzes (Drucksache 15/1656) wird wie folgt ge-
ändert:
In Artikel 1 ist die Anlage zur § 1, Nr. 2, laufende Nr. 9 wie
folgt zu ändern:
Die Maßnahme ABS München–Mühldorf–Freilassing
(3. Baustufe)–Grenze D/A*) wird aus der Liste „2. Weiterer
Bedarf“ herausgenommen und stattdessen in die Liste
„3. Internationale Projekte“ in Artikel 1, Anlage zu § 1 nach
der laufenden Nummer 11 eingefügt.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
6. Ausschussdrucksache 15(14)1121
Projektbezeichnung
3. Internationale Projekte, Nr. 8
ABS Stuttgart–Singen–Grenze D/CH
Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Drucksache 15/1656)
wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 ist die Anlage zur § 1, Nr. 3, laufende Nr. 8 wie
folgt zu ändern:
Die Maßnahme ABS Stuttgart–Singen–Grenze D/CH wird
aus der Liste „3. Internationale Projekte“ herausgenom-
menn und stattdessen in die Liste „1.b) Vordringlicher Be-
darf, neue Vorhaben“ in Artikel 1, Anlage zu § 1 nach der
laufenden Nummer 24 eingefügt.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
*) Grenze D/A wurde in der Sitzung durch die Antragsteller mündlich

ergänzt.

Drucksache 15/3382 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

7. Ausschussdrucksache 15(14)1118
Projektbezeichnung:
3. Internationale Projekte, Nr. 9
ABSMünchen–Lindau–Grenze D/A
Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Drucksache 15/1656)
wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 ist die Anlage zur § 1, Nr. 3, laufende Nr. 9 wie
folgt zu ändern:
DieMaßnahme ABSMünchen–Lindau–Grenze D/A wird aus
der Liste „3. Internationale Projekte“ herausgenommenn
und stattdessen in die Liste „1.b) Vordringlicher Bedarf, neue
Vorhaben“ in Artikel 1, Anlage zu § 1 nach der laufenden
Nummer 24 eingefügt.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Die Fraktion der CDU/CSU brachte folgende Anträge zu
Einzelprojekten ein:
1. Ausschussdrucksache 15(14)1139
ABS Hamburg–Elmshorn (2. Baustufe)
Der Ausschuss wolle beschließen:
Zu Artikel 1 (Nummer 1, Buchstabe b der Anlage zu § 1
BundesschienenwegeausbauG)
In Artikel 1 ist in der Anlage zu § 1 in der Nummer 1 Buch-
stabe b eine neue fortlaufende Nummer einzufügen und der
Text wie folgt zu fassen:
„ABS Hamburg–Elmshorn (2. Baustufe)“
In Folge dieser Änderung ist in Artikel 1 in der Anlage zu § 1
in der Nummer 2 die laufende Nummer 1 zu streichen. Die
fortlaufende Nummerierung wird entsprechend angepasst.
B e g r ü n d u n g
Bei der Bahnstrecke Hamburg–Elmshorn handelt es sich um
eine wichtige Bahnverbindung zur schleswig-holsteinischen
Westküste und weiter nach Dänemark sowie in den Groß-
raum Neumünster/Kiel. Bestehende Kapazitätsengpässe auf
dieser Strecke müssen beseitigt werden. Der Zugverkehr ist
bereits jetzt nicht mehr störungsfrei zu bewältigen. Durch die
schnelle Realisierung eines dritten Gleises muss daher eine
Erhöhung der Taktfrequenz erreicht werden. Dazu soll das
Vorhaben in den Vordringlichen Bedarf eingestuft werden.
Der Antrag wurdemit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
abgelehnt.
2. Ausschussdrucksache 15(14)1137
ABS Dortmund–Kamen–Hamm
Der Ausschuss wolle beschließen:
Zu Artikel 1 (Nummer 1 Buchstabe b der Anlage zu § 1 Bun-
desschiennenwegeausbauG)
In Artikel 1 ist in der Anlage zu § 1 in der Nummer 1 Buch-
stabe b eine neue laufende Nummer 29 einzufügen und der
Text wie folgt zu fassen:

„ABS Dortmund–Kamen–Hamm“
Begründung
Als Teil der Verbindung Köln–Berlin–Warschau soll diese
Strecke in den Vordringlichen Bedarf des Bundesschienen-
wegeausbaugesetzes aufgenommen werden. Diese Position
wird auch von der Landesregierung Nord-Rhein-Westfalen
vertreten. Es gilt, bestehende Kapazitätsengpässe auf dieser
Strecke zu beseitigen. Der Fernverkehr ist bereits jetzt nicht
mehr störungsfrei zu bewältigen.
Der Antrag wurdemit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
abgelehnt.
3. Ausschussdrucksache 15(14)1143
ABS/NBS (Roermond)–Grenze D/NL–Mönchengladbach–
Rheydt
Der Ausschuss wolle beschließen:
Zu Artikel 1 (Nummer 3 laufende Nummer 10 der Anlage zu
§ 1 BundesschienenwegeausbauG)
In Artikel 1 ist in der Anlage zu § 1 in der Nummer 3 die lau-
fende Nummer 10 zu streichen. Die nachfolgenden Numme-
rierungen werden entsprechend angepasst.
B e g r ü n d u n g
Dieses Projekt wird von Region nicht getragen. Die nieder-
ländische Regierung äußert sich sehr kritisch. Eine nennens-
werte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur ergibt sich
durch die Wiederinbetriebnahme dieser eingleisigen und
nicht elektrifizierten Strecke nicht.
Der Antrag wurdemit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.
4. Ausschussdrucksache 15(14)1138
ABS Hagen–Brilon Wald–Warburg
Der Ausschuss wolle beschließen:
Zu Artikel 1 (Nummer 1, Buchstabe b der Anlage zu § 1 Bun-
desschienenwegeausbauG)
In Artikel 1 ist in der Anlage zu § 1 in der Nummer 1 Buch-
stabe b eine neue fortlaufende Nummer einzufügen und der
Text wie folgt zu fassen:
„ABS Hagen–Brilon Wald–Warburg“
In Folge dieser Änderung ist in Artikel 1 in der Anlage zu § 1
in der Nummer 2 die laufende Nummer 1 zu streichen. Die
fortlaufende Nummerierung wird entsprechend angepasst.
B e g r ü n d u n g
Die Strecke soll für die Neigetechnik angepasst werden. Eine
fortgeschrittene Planung liegt vor. Die Neigetechnikfahr-
zeuge sind vorhanden. Das Vorhaben soll in den Vordringli-
chen Bedarf aufgenommen werden.
Der Antrag wurdemit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
abgelehnt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11 – Drucksache 15/3382

5. Ausschussdrucksache 15(14)1140
ABS Hoyerswerda–Horka–Grenze D/Pl
Der Ausschuss wolle beschließen:
ZuArtikel 1 (Nummer 1Buchstabe b laufendeNummer 11 der
Anlage zu § 1 BundesschiennenwegeausbauG)
In Artikel 1 ist in der Anlage zu § 1 in der Nummer 1 Buch-
stabe b laufende Nummer 11 nach den Wörtern „Grenze D/
PL“ das Fußnotenzeichen „2a“ anzubringen und der Text
der Fußnote wie folgt zu fassen:
„Ausbau für 160 km/h“
Beg r ü n d u n g
Die im BVWP vorgesehene Ausbaugeschwindigkeit von 120
km/h entspricht nicht den Anforderungen.
Das Projekt befindet sich im Paneuropäischen Korridor
III, hat ein überdurchschnittlich hohes NKV (22,2) und ver-
bessert wesentlich die Verbindung im Zulauf mit Osteuropa.
Die Strecke wird in Polen mit 160 km/h ausgebaut. (Gemäß
Abkommen zwischen dem BMVBW und dem Minister für In-
frastruktur der Republik Polen über die Zusammenarbeit bei
der Entwicklung der Eisenbahnverbindungen vom 30. April
2003)
Für eine zukunftsfähige Lösung für den Güter- und Perso-
nenverkehr und für die EU-Osterweiterung ist der Ausbau
auf 160 km/h erforderlich.
Der Antrag wurdemit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
abgelehnt.
6. Ausschussdrucksache 15(14)1142
ABS Paderborn–Bebra–Erfurt–Weimar–Jena–Glauchau
(2. Baustufe)
Mitte-Deutschland-Verbindung
Der Ausschuss wolle beschließen:
Zu Artikel 1 (Nummer 2 der Anlage zu § 1 Bundesschienen-
wegeausbauG)
In Artikel 1 ist in der Anlage zu § 1 in der Nummer 2 eine neue
fortlaufende Nummer einzufügen und der Text wie folgt zu
fassen:
„ABS Paderborn–Bebra–Erfurt–Weimar–Jena–Glauchau
(2. Baustufe)“
B e g r ü n d u n g
Die Beseitigung der Altlasten auf der Mitte-Deutschland-
Verbindung im Streckenabschnitt Weimar–Jena–Gera–
Glauchau und der Ausbau für Geschwindigkeiten bis zu 140
km/h mit Neigetechnikfahrzeugen gehört zum Vordringlichen
Bedarf im Gesetzentwurf. Dieses Vorhaben wird bis 2006 ab-
geschlossen.
Die Mitte-Deutschland-Verbindung ist eine wichtige Ost-
West-Trasse, die im Zuge der EU-Osterweiterung weiter an
Bedeutung gewinnen wird. Ein wesentliches Hindernis für
eine Anbindung der Regionen Ostthüringen und Süd-West-
Sachsen an den Personenfernverkehr ist die fehlende durch-
gehende Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbin-
dung. Bisher ist dieMitte-Deutschland-Verbindung zwischen
Paderborn undWeimar bzw. Glauchau und Chemnitz elektri-
fiziert. Ein entscheidender betrieblicher Vorteil wäre, dass

Züge ohne Triebfahrzeugwechsel durchgängig verkehren
können. Weiterhin ist der zweigleisige Ausbau im Abschnitt
Weimar–Glauchau erforderlich, um die Leistungsfähigkeit
dieser wichtigen Ost-West-Magistrale zu erhöhen. Obwohl
bisher für dieses Projekt die Wirtschaftlichkeit nicht nachge-
wiesen werden konnte, hat es als Verbindungsachse zwischen
Oberzentren sowie für die Anbindung an den Ballungsraum
Leipzig Bedeutung. Es wird davon ausgegangen, dass die
künftige Verkehrsentwicklung den Bau dieser Maßnahme
rechtfertigt.
Die Elektrifizierung des noch fehlenden Abschnitts Weimar–
Jena–Gera–Glauchau sowie dessen zweigleisiger Ausbau
sollten daher im Bedarfsplan in den Weiteren Bedarf aufge-
nommen werden.
In der 47. Sitzung wurde vereinbart, den Antrag mit dem
Antrag der Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache
15(14)1120 zu einem interfraktionellen Antrag zu erklären
(wobei der Text des Koalitionsantrags maßgeblich ist). Der
interfraktionelle Antrag wurde einstimmig angenommen.
7. Ausschussdrucksache 15(14)1136
ABS Braunschweig–Wolfsburg (2. Baustufe)
Der Ausschuss wolle beschließen:
Zu Artikel 1 (Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 laufende
Nummer 7 der Anlage zu § 1 BundesschienenwegeausbauG)
In Artikel 1 ist in der Anlage zu § 1 in der Nummer 1 Buch-
stabe b eine neue laufende Nummer 30 einzufügen und der
Text wie folgt zu fassen:
„ABS Braunschweig–Wolfsburg (2. Baustufe)
In Folge dieser Änderung ist in Artikel 1 in der Anlage zu
§ 1in der Nummer 2 bei der laufenden Nummer 7 das Wort
„Wolfsburg“ zu streichen.
B e g r ü n d u n g
Das Vorhaben im Gesetzentwurf–ABS Löhne–Braun-
schweig–Wolfsburg (2.Baustufe) (Artikel 1, Nummer 2, lau-
fende Nummer 7) besteht aus zwei unterschiedlichen, vonein-
ander getrennt zu betrachtenden Ausbauabschnitten. Dies
gilt vor allem nach der Entscheidung für den Ausbau der
Strecke Minden–Seelze.
Die Strecke Braunschweig–Wolfsburg dient der Verbesse-
rung Fernverkehrsachse Frankfurt–Berlin und ist mit einem
Investitionsvolumen von 50 Millionen Euro der wesentlich
kleinere Bestandteil der bisher im Weiteren Bedarf vorgese-
hen Gesamtmaßnahme. Die 2. Baustufe soll nun in den Vor-
dringlichen Bedarf eingestuft werden.
Der Abschnitt Löhne–Braunschweig verbleibt wie vorgese-
hen im Weiteren Bedarf; er soll auf die Kapazitätserweite-
rung für den Ost-West-Güterverkehr unter Umfahrung des
Knotens Hannover abzielen. Mit der Entscheidung für die
Priorität der Strecke Minden–Hannover ist diese Zuordnung
folgerichtig.
Der Antrag wurdemit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
abgelehnt.
8. Ausschussdrucksache 15(14)1135
NBS Rhein/Main–Rhein/Neckar
Der Ausschuss wolle beschließen:

Drucksache 15/3382 – 12 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Zu Artikel 1 (Nummer 1 Buchstabe b laufende Nummer 13
der Anlage zu § 1 BundesschiennenwegeausbauG)
In Artikel 1 ist in der Anlage zu § 1 in der Nummer 1 Buch-
stabe b laufende Nummer 13 nach den Wörtern „Rhein/
Neckar“ das Fußnotenzeichen „2b“ anzubringen und der
Text der Fußnote wie folgt zu fassen:
„2b Einbindung in die vorhandene NBSMannheim–Stuttgart
ausschließlich über den Hauptbahnhof Mannheim und An-
bindung des Bahnhofs Darmstadt an die NBS“
Beg r ü n d u n g
Die Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan mit Kosten
von 1,772 Mrd. Euro enthalten und umfasst somit auch die
um 435 Mio. Euro teuere Bypass-Variante zur Umfahrung
Mannheims. Diese Variante wird ausdrücklich abgelehnt.
Die Auffassung der Bundesregierung, dass eine Sicherung
der Möglichkeit auch künftig den Personenfernverkehr über
den Hauptbahnhof Mannheim zu führen, ausreicht, wird
nicht geteilt. Sie würde eine sich schleichend ausweitende
Umfahrung des Wirtschaftsstandortes Mannheims zulassen.
Dies soll ausgeschlossen werden.
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis beider Varianten ist gleich.
Ohne in die Zuständigkeit der beteiligten Länder für das
Raumordnungsverfahren einzugreifen, soll die qualitative
Festlegung zur Anbindung des Hauptbahnhofes Mannheims
im Bundesschienenwegeausbaugesetz erfolgen.
Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass der Haupt-
bahnhof Darmstadt an die NBS angeschlossen wird.
Der Antrag wurde durch die Antragsteller für erledigt erklärt.
8. Ausschussdrucksache 15(14)1144
ABS/NBS Stuttgart–Ulm–Augsburg
Der Ausschuss wolle beschließen:
Zu Artikel 1 (Nummer 1 Buchstabe a laufende Nummer 20
der Anlage zu § 1 BundesschienenwegeausbauG)
In Artikel 1 ist in der Anlage zu § 1 in der Nummer 1 Buch-
stabe a laufende Nummer 20 nach demWort „Augsburg“ das
Fußnotenzeichen „1a“ anzubringen und der Text der Fuß-
note wie folgt zu fassen:
„1a Ausbau der Strecke Ulm–Augsburg für 230 km/h“
Beg r ü n d u n g
Die Strecke ist Teil der europäischen Schienentransversale
Paris–Straßburg–Stuttgart–München–Wien–Budapest“. Die
im Bundesverkehrswegeplan 2003 verankerte Geschwindig-
keit von bis zu 200 km/h entspricht nicht der Projekt-
absprache zwischen der Bundesregierung und dem Freistaat
Bayern. Anzustreben ist mindestens eine Geschwindigkeit
von 230 km/h. Hierfür wäre abschnittsweise ein drittes Gleis
erforderlich, um künftigen kapazitive Engpässen zu vermei-
den. Der Freistaat Bayern ist bereit, die Maßnahmen am
Streckenabschnitt Neuoffingen–Dinkelscherben vorzufinan-
zieren.
Der Antrag wurdemit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
abgelehnt.

9. Ausschussdrucksache 15(14)1141
ABSMünchen–Mühldorf–Freilassing
(2. Baustufe und 3. Baustufe)
ABS Freilassing–Grenze D/A
Der Ausschuss wolle beschließen:
1. Zu Artikel 1 (Nummer 1 Buchstabe b laufende Nummer 20
und Nummer 2 laufende Nummer 9 der Anlage zu § 1 Bun-
desschienenwegeausbauG)
In Artikel 1 sind in der Anlage zu § 1 in der Nummer 1 Buch-
stabe b laufende Nummer 20 nach dem Wort „2. Baustufe“
die Wörter „und 3. Baustufe“ sowie ein Fußnotenzeichen
„2c“ anzubringen und der Text der Fußnote wie folgt zu fas-
sen:
„2c Ausbau für 200 km/h“
2. Zu Artikel 1 (Nummer 3 der Anlage zu § 1 Bundesschie-
nenwegeausbauG)
In Artikel 1 ist in der Anlage zu § 1 in der Nummer 3 eine neue
laufende Nummer 12 einzufügen und der Text wie folgt zu fas-
sen:
„ABS Freilassing–Grenze D/A“
In Folge dieser Änderung ist in Artikel 1 in der Anlage zu
§ 1 in der Nummer 2 die laufende Nummer 9 zu streichen. Die
laufenden Nummern 10 bis 12 werden die Nummern 9 bis 11.
B e g r ü n d u n g
Die Maßnahme „ABS München–Mühldorf–Freilassing“ ist
ein wichtiges Projekt zum Lückenschluss der großräumigen
hochgeschwindigkeitstauglichen Verbindung der Metropo-
len Paris–München–Wien–Budapest. Im Zuge der EU-Oster-
weiterung erhält diese West-Ost-Magistrale im Transeuro-
päischen Netz zunehmende Bedeutung. Auch von
österreichischer Seite gibt es starke Signale zum Ausbau der
Strecke Salzburg–Linz. Daher sollen beide Baustufen in den
Vordringlichen Bedarf eingestellt werden.
Die in der 2. und 3. Baustufe geplanten Maßnahmen sichern
die für einen ICE-Verkehr erforderliche Streckengeschwin-
digkeit von 200 km/h nicht ab.
Im Zuge der Realisierung der 2. und 3. Baustufe und des Aus-
baus der Strecke Salzburg–Linz auf österreichischer Seite ist
auch hochgeschwindigkeitstauglichen Lückenschluss zwi-
schen Freilassing und Salzburg erforderlich. Hierzu sind
frühzeitig die Vorbereitungen zu treffen undKontaktemit dem
Nachbarland aufzunehmen. Mit Abschluss der notwendigen
Vereinbarung mit Österreich wird diese Strecke in den Vor-
dringlichen Bedarf aufgenommen und im Rahmen der lau-
fenden Nummer 28 der Nummer 1 Buchstabe b im Artikel 1
realisiert. Die hier beantragte Aufnahme in die Liste der In-
ternationalen Projekte soll die Beteiligten an eine konse-
quente Projektentwicklung binden.
Die Nummer 1 des Antrags wurdemit den Stimmen der Koa-
litionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP abgelehnt. Die Nummer 2 des Antrags
wurde durch die Antragsteller für erledigt erklärt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 13 – Drucksache 15/3382

Die Fraktion der FDP hat folgende Änderungsanträge einge-
bracht:
1. Ausschussdrucksache 15(14)1201
Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 15/1656
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-
schienenwegeausbaugesetzes
Liste der Verkehrseinheiten des Entwurfs des Bedarfplans für
die Bundesschienenwege
Zu oben genannter Drucksache wird folgender Änderungs-
antrag gestellt:
bisher nicht enthalten:

neue Fassung:

B e g r ü n d u n g
Der Streckenabschnitt weist eine hohe Dichte an Regional-
verkehrszügen auf. Der Regionalverkehr wird infolge eines
stark überdurchschnittlichenWachstums der Fahrgastzahlen
weiter zunehmen (Verdopplung der Fahrgastzahlen von 1997
bis 2003). Zudem verkehren hier zwei ICE- bzw. IC-Linien.
Probleme ergeben sich sowohl durch das Auflaufen des Fern-
verkehrs auf den Regionalverkehr als auch durch die Kreu-
zung zweier Fernverkehrslinien in den Knoten Dortmund
und Hamm.
In Folge der Probleme hat die Deutsche Bahn bereits
angekündigt, dass die „Mitte-Deutschland-Verbindung“
Düsseldorf–Erfurt ab dem Fahrplanwechsel zwischen Düs-
seldorf und Hamm nicht mehr über das Ruhrgebiet, sondern
über Wuppertal geführt wird. Dies ist aus Sicht der Ruhr-
gebietsstädte und der zahlreichen Bürgerinnen und Bürger,
die dort wohnen, kein sinnvoller Schritt.
Der Antrag wurdemit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
abgelehnt.
2. Ausschussdrucksache 15(14)1202
Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 15/1656
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-
schienenwegeausbaugesetzes
Liste der Verkehrseinheiten des Entwurfs des Bedarfplans für
die Bundesschienenwege
Zu oben genannter Drucksache wird folgender Änderungs-
antrag gestellt:
bisher enthalten:

neu:

B e g r ü n d u n g
Das Projekt ist im Bundesverkehrswegeplan gesondert aus-
zuweisen und nicht zu subsumieren unter dieMaßnahme ABS
Ludwigshafen–Saarbrücken.
Der Antrag wurdemit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
abgelehnt.
Die Fraktion der SPD erklärte, durch die Novellierung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes werde deutlich, dass
die Bundesregierung und das Parlament die integrierte Ver-
kehrspolitik wichtig nähmen.Mit Hilfe des vorliegendenGe-
setzentwurfs wolle man die Chancen aller Verkehrsträger
fördern. Bei dieser Bundesverkehrswegeplanung werde zum
ersten Mal ein höherer Betrag für den Erhalt des Schienen-
netzes aufgewendet, als für den Neu- und Ausbau. In seiner
Stellungnahme habe der Bundesrat wenige zusätzliche Pro-
jekte gemeldet; dabei handele es sich um vernünftige Vor-
schläge, die man zum Teil aufgenommen habe. Die internati-
onalen Projekte würden durch die gestellten Anträge voran-
gebracht. Die Koalitionsfraktionen hätten in ihren Anträgen
einen Schwerpunkt auf internationale Projekte gelegt, weil
die Chance der Schiene im grenzüberschreitenden Verkehr
liege. Mit der EU-Osterweiterung entstehe ein interessanter
Verkehrsmarkt, auf dem die Schiene eine Rolle spielen
müsse.
Die Fraktion der CDU/CSU äußerte die Auffassung, die in-
ternationalen Verbindungen seien im Regierungsentwurf zu
kurz gekommen. Da diese Aspekte aber in denÄnderungsan-
trägen mit eingearbeitet worden seien, werde das Gesetz si-
cherlich besser werden als der Regierungsentwurf. Die Ver-
bindungen zu den EU-Beitrittsländern müssten gestärkt wer-
den. Insbesondere die Anbindung nach Polen sei von Bedeu-
tung. Bei der Strecke Ahlbeck–Swinemünde–Ducherow
stimme man mit dem Antrag der Fraktion der SPD überein,
welcher eine höhere Einstufung des Projektes fordere. Man
bitte um die Unterstützung der Hochgeschwindigkeitsver-
bindung Dresden–Prag, denn man sei sich im Wesentlichen
darüber einig, dass eine leistungsstarke und schnelle Verbin-
dung für die Achse Berlin–Dresden–Prag–Südosteuropa ge-
schaffen werden müsse.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte, man
stehe einigen Änderungsanträgen der Fraktion der
CDU/CSU zwar in der Sache aufgeschlossen gegenüber,
müsse aber auf die Finanzierbarkeit der Projekte achten.
Die Streichung des Projekts „Eiserner Rhein“ lehne man im
Hinblick auf die Anbindung von Häfen als kontraproduktiv
ab. Im Übrigen schließe sie sich den Ausführungen der
Fraktion der SPD an.
Die Fraktion der FDP vertrat die Auffassung, es sei unrea-
listisch, anzunehmen, dass der Verkehrsträger Schiene seine
Leistung in den nächsten zehn Jahren verdoppeln werde. Mit
dem Wegfall dieser Annahme werde die gesamte Finanz-
grundlage für die Aufteilung zwischen den verschiedenen
Verkehrsträgern unglaubwürdig. Man stimme darin überein,

Lfd. Nr. Land Projektbezeichnung Dringlichkeit
NW Ausbau der Bahnstrecke

Dortmund–Kamen–Hamm

Lfd. Nr. Land Projektbezeichnung Dringlichkeit
NW Ausbau der Bahnstrecke

Dortmund–Kamen–Hamm
WB

Lfd. Nr. Land Projektbezeichnung Dringlichkeit
17 BW ABS

Ludwigshafen–Saarbrü-
cken, Kehl–Appenweier

VB

Lfd. Nr. Land Projektbezeichnung: Dringlichkeit
BW ABS

Kehl–Appenweier
VB

Drucksache 15/3382 – 14 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

dass in der Zukunft deutlichmehr in den Erhalt der Schienen-
wege als in deren Neubau investiert werden müsse. Ein Aus-
bau der Schienenwege für den Güterverkehr mache nur vor
dem Hintergrund eines grenzübergreifenden Verkehrsflusses
Sinn. Dies sei aber nicht nur von den Planungen, sondern un-
ter anderem von einer gemeinsamen europäischen Verkehrs-
politik abhängig. So müsse die jeweils andere Seite bei den
internationalen Projekten zu einemStreckenausbau und einer
Anpassung ihrer Rahmenbedingungen bereit sein, sonst
werde man die eigenen ehrgeizigen Ziele nicht erreichen
können. Da man bei den neuen EU-Mitgliedstaaten keine
große Bereitschaft zu einem verstärkten Ausbau der Schie-
nenwege sehe, gehe die Koalition von falschen Vorausset-
zungen aus und werde scheitern.
In seiner 48. Sitzung am 26.Mai 2004 hat der Ausschuss für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen den Gesetzentwurf auf
Drucksache 15/1656 erneut beraten. Die Koalitionsfraktio-
nen haben dazu zwei weitere Änderungsanträge zu Einzel-
projekten eingebracht:
1. Ausschussdrucksache 15(14)1298
Projektbezeichnung (gemäß Drucksache 15/1656):
1.b) Vordringlicher Bedarf Neue Vorhaben, lfd. Nr. 7
Darstellung der Maßnahme:
ABS/NBS Seelze–Wunstorf–Minden
Antrag: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Schienen-
wegeausbaugesetzes (Drucksache 15/1656) wird wie folgt
geändert:
In Artikel 1 wird in die Anlage zu § 1 in der Nummer 1 b)
Vordringlicher Bedarf, neue Vorhaben die laufenden Nr. 7
wie folgt geändert:
ABSMinden–Haste/ABS/NBS Haste–Seelze
2. Ausschussdrucksache 15(14)1299
Projektbezeichnung:
3. Internationale Projekte, Nr. 10
Darstellung der Maßnahme:
ABS München–Mühldorf–Freilassing–Grenze D/A (3. Bau-
stufe)
Antrag: Ergänzung des am 05. 05. 2004 einstimmig be-
schlossenen Änderungsantrages wie folgt:
In Artikel 1 ist die Anlage zu §1, Nr. 3, laufende Nummer 10
wie folgt zu ändern:
Die Maßnahme ABS München–Mühldorf–Freilassing–
Grenze D/A (3. Baustufe) erhält die neue Bezeichnung „ABS
München–Mühldorf–Freilassing–Grenze D/A einschließlich
Abzweig Tüßling–Burghausen (3. Baustufe)“.

Sie hat weiterhin einen Antrag eingebracht, der die Neufas-
sung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege enthält,
welche aus den angenommenen und von den Koalitionsfrak-
tionen noch gestellten Einzelanträgen resultiert (Ausschuss-
drucksache 15(14)1301 alt).
Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP kritisierten, dass
die Koalitionsfraktionen noch eine Anzahl von Einzelanträ-
gen (vor allem zum 5. Änderungsgesetz zumFernstraßenaus-
baugesetz) eingebracht hätten, auf die man sich nicht recht-
zeitig genug habe vorbereiten können. Sie beantragten eine
Verschiebung der Schlussabstimmung auf den 16. Juni 2004.
Die Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, dass nur we-
nige ihrer Einzelanträge vor dem Hintergrund des bisherigen
Beratungsverlaufs neu seien und die übrigen bereits ange-
kündigt gewesen seien bzw. es sich lediglich um redak-
tionelle Änderungen handele.
Nach einer ausführlichen Geschäftsordnungsdebatte und
einer Unterbrechung der Sitzung für eine Sondersitzung der
Obleute verständigten sich die Fraktionen darauf, die
Schlussabstimmung auf den 16. Juni 2004 zu verschieben.
In seiner 49. Sitzung am 16. Juni 2004 hat der Ausschuss für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen den Gesetzentwurf auf
Drucksache 15/1656 abschließend beraten.
DieKoalitionsfraktionen haben dazu eine Neufassung ihres
Antrags auf Ausschussdrucksache 15(14)1301 alt einge-
bracht (Ausschussdrucksache 15(14)1301 neu). Dieser zu-
sammenfassende Antrag ist die Grundlage für die Beschluss-
empfehlung. Der Inhalt des Antrags ergibt sich daher aus
dem Text der Beschlussempfehlung.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat die Einzelanträge der Koalitionsfraktionen auf den Aus-
schussdrucksachen 15(14)1298 und 15(14)1299 einstimmig
angenommen. Den Antrag der Koalitionsfraktionen auf Aus-
schussdrucksache 15(14)1301 neu hat er mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP angenommen.
Er hat denGesetzentwurf auf Drucksache 15/1656 in der Fas-
sung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen auf
Ausschussdrucksache 15(14)1301 neu mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP angenommen.

V. Begründung
Wegen der Begründungwird auf die Begründung desGesetz-
entwurfs auf Drucksache 15/1656 verwiesen.

Karin Rehbock-Zureich
Berichterstatterin

Eduard Lintner
Berichterstatter

Albert Schmidt (Ingolstadt)
Berichterstatter

Horst Friedrich (Bayreuth)
Berichterstatter

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