BT-Drucksache 15/3337

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -15/3186- Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Post AG zur Erbringung bestimmter Postdienstleistungen

Vom 16. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3337
15. Wahlperiode 16. 06. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 15/3186 –

Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Post AG
zur Erbringung bestimmter Postdienstleistungen

A. Problem
Die Deutsche Post AG (DP AG) hat als Reaktion auf Diskussionen über eine
mögliche Anpassung der postrechtlichen Universaldienstvorgaben eine Selbst-
verpflichtungserklärung zur Erbringung bestimmter Postdienstleistungen abge-
geben. Die Selbstverpflichtungserklärung begründet eine einseitige Erklärung,
freiwillig über den bestehenden Rahmen des rechtlich verpflichtend zu erbrin-
genden Universaldienstes hinaus bestimmte Postdienstleistungen anzubieten.
Der Inhalt der Erklärung berücksichtigt die wesentlichen Punkte, die aufgrund
von Empfehlungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
und auch im politischen Raum aufgeworfen wurden.

B. Lösung
Einvernehmliche Annahme einer Entschließung

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/3337 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung – Drucksache 15/3186 –
nachstehende Entschließung anzunehmen:
Der Deutsche Bundestag begrüßt die Selbstverpflichtung der Deutschen Post
AG zum Universaldienst. Er sieht sie als verbraucherpolitisch erwünschte
substantielle Verbesserung der gegenwärtigen Praxis und in Teilen als präzisie-
rende Umsetzung der geltenden Rechtslage.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Einhaltung die-
ser Selbstverpflichtung zu überprüfen und dem Bundestag und dem Bundesrat
regelmäßig zu berichten.
Der Deutsche Bundestag behält sich vor, bei Nichteinhaltung von Ziel und In-
halt der Selbstverpflichtung der Deutschen Post AG gesetzgeberische Maßnah-
men zu ergreifen, die die entsprechenden Verpflichtungen detailliert regeln und
wirksame Sanktionsmöglichkeiten vorsehen.

Berlin, den 16. Juni 2004

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Rainer Wend Johannes Singhammer
Vorsitzender Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3337

Bericht des Abgeordneten Johannes Singhammer

I.
Der Deutsche Bundestag hat die Unterrichtung auf Druck-
sache 15/3186 in seiner 111. Sitzung am 27. Mai 2004 an
den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zur federführen-
den Beratung und dem Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft zur Mitberatung überwiesen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat die Unterrichtung in seiner Sitzung am
16. Juni 2004 beraten und die Annahme der auch im feder-
führenden Ausschuss beschlossenen Entschließung empfoh-
len.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Unterrich-
tung in seiner 61. Sitzung am 16. Juni 2004 beraten und ein-
vernehmlich die Annahme der in der Beschlussempfehlung
abgedruckten Entschließung beschlossen.

II.
Die Deutsche Post AG (DP AG) hat als Reaktion auf Diskus-
sionen über eine mögliche Anpassung der postrechtlichen
Universaldienstvorgaben eine Selbstverpflichtungserklärung
zur Erbringung bestimmter Postdienstleistungen abgegeben.
Die Selbstverpflichtungserklärung begründet eine einseitige
Erklärung, freiwillig über den bestehenden Rahmen des
rechtlich verpflichtend zu erbringendenUniversaldienstes hi-
naus bestimmte Postdienstleistungen anzubieten. Der Inhalt
der Erklärung berücksichtigt die wesentlichen Punkte, die
aufgrund von Empfehlungen der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post und auch im politischen Raum
aufgeworfen wurden.

III.
Im Zuge der Beratungen haben sich die Mitglieder aller
Fraktionen im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit nach-
drücklich für den Inhalt der angenommen Entschließung
ausgesprochen.

Berlin, den 16. Juni 2004

Johannes Singhammer
Berichterstatter

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