BT-Drucksache 15/3314

Lkw-Mauteinführung zügig voranbringen

Vom 15. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3314
15. Wahlperiode 15. 06. 2004

Antrag
der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold
(Offenbach), Georg Brunnhuber, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Peter Götz, Bernd Heynemann, Ernst Hinsken,
Klaus Hofbauer, Volker Kauder, Norbert Königshofen, Werner Kuhn (Zingst),
Eduard Lintner, Laurenz Meyer (Hamm), Klaus Minkel, Henry Nitzsche, Günter
Nooke, Wilhelm Josef Sebastian, Gero Storjohann, Lena Strothmann, Volkmar
Uwe Vogel, Gerhard Wächter und der Fraktion der CDU/CSU

Lkw-Mauteinführung zügig voranbringen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Am 29. Februar 2004 gingen Bundeskanzler Gerhard Schröder und der Bundes-
minister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, gemein-
sammit demVorstandsvorsitzenden von DaimlerChrysler Jürgen Schrempp und
dem Telekom-Vorstandsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke vor die Presse und beton-
ten, es sei der feste Wille der Beteiligten, das elektronische Mautsystem zum
Erfolg zu führen.
Kern der Einigung war eine Verständigung in den umstrittenen Haftungsfragen.
Es wurde vereinbart, dass zum 1. Januar 2005 das System in einer einfacheren
Variante, bei der bereits Maut erhoben wird, starten soll. Maximal soll in dieser
Stufe eine Vertragsstrafe in Höhe von 780 Mio. Euro geltend gemacht werden
können. Beginnendmit 40Mio. Euro im Januar 2005 sollen sich die Strafbeträge
je Monat um 5 Mio. Euro bis auf maximal 80 Mio. Euro aufbauen. Für weiter-
gehende Schadensersatzforderungen wurde eine Obergrenze von 1 Mrd. Euro
festgesetzt.
In einer zweiten Stufe soll dann das voll funktionsfähige Mautsystem zum 1. Ja-
nuar 2006 zum Starten gebracht werden. Ab dann soll auch – wie im ursprüng-
lichen Mautvertrag vorgesehen – eine nach oben unbegrenzte Haftung gelten.
Hinsichtlich der bis dahin entstandenen Schadensersatzansprüche hatten die
Vertragsparteien vereinbart, dass – unter Verzicht auf das Schlichtungsverfahren
– unverzüglich das Schiedsverfahren eingeleitet und beschleunigt durchgeführt
werden soll. Die Einnahmen daraus sollen neben der vorfristigen Tilgung zins-
loser Darlehen durch die Deutsche Bahn AG die Mautausfälle in Höhe von über
2 Mrd. Euro im Haushaltsjahr 2004 weitgehend decken.
Ausweislich eines Schreibens des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bun-
desministerium der Finanzen, Karl Diller, an den Vorsitzenden des Haushalts-
ausschusses des Deutschen Bundestages vom 19. Mai 2004 (Haushalts-
ausschussdrucksache 15/1688) hat nun der Bundesminister für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, für das laufende Haushaltsjahr über-

Drucksache 15/3314 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
und außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rund 20Mio. Euro
beantragt, um „sich durch verschiedene Gutachten und Sachverständigenleis-
tungen bei der Einführung des Mautsystems unterstützen zu lassen und so die
erfolgreiche Inbetriebnahme des Systems sicherzustellen“.
Gleichzeitig berichtet das „Heute-Journal“ am 3. Juni 2004, dass das Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erwägt, am 1. Januar mit
einer höheren Lkw-Maut zu starten als bisher geplant. Dies wäre ein krasser Ver-
stoß gegen den Mautkompromisses im Vermittlungsausschuss vom 21. Mai
2003. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte dafür gesorgt, dass die durch-
schnittlichen Mautsätze von ursprünglich 15 Cent auf 12,4 Cent pro Kilometer
so lange herabgesetzt wurden, bis der Bundesminister für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, für das deutsche Lkw-Gewerbe ein Har-
monisierungsvolumen von 600 Mio. Euro jährlich von der EU-Kommission
genehmigt bekommt. Hintergrund war, dass die Wettbewerbsbedingungen im
europäischen Güterkraftverkehrsgewerbe angeglichen werden sollten. Erst nach
Erreichen dieses Harmonisierungsvolumens in Brüssel sieht der Mautkompro-
miss vor, dass die Mautsätze auf 15 Cent/km angehoben werden dürfen. Nur
unter dieser Voraussetzung haben die Bundesländer auch ihre Zustimmung zur
Mauthöheverordnung im Bundesrat gegeben.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. durch intensives Projektcontrolling sicherzustellen, dass die geplanten Ein-

führungstermine zum 1. Januar 2005 bzw. 1. Januar 2006 auch tatsächlich
realisiert werden,

2. dem Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der aktuell beauftragten Gut-
achter und Sachverständigen zur Mauteinführung sowie über Anzahl und
Kosten der im Zusammenhang mit der Mauteinführung insgesamt in Auftrag
gegebenen Gutachten und Sachverständigenleistungen zu berichten,

3. das Schiedsverfahren ziel- und ergebnisorientiert schnellstmöglichst zum
Abschluss zu bringen, um die zur teilweisen Deckung der Mautausfälle vor-
gesehenen Einnahmen noch in diesem Jahr realisieren zu können,

4. die Verhandlungen in Brüssel zur Harmonisierung für das deutsche Güter-
kraftverkehrsgewerbe endlich zumAbschluss zu bringen und demDeutschen
Bundestag über den Verhandlungsstand sowie über den Stand der Einführung
der – imMautkompromiss festgelegten – weiteren Harmonisierungsmaßnah-
men und welche nachhaltigen Schritte die Bundesregierung im Einzelnen
und zu welchem Zeitpunkt unternommen hat, zu berichten,

5. sicherzustellen, dass – wie im Mautkompromiss vereinbart – eine flexible,
unbürokratische und mittelstandsfreundliche Mauterhebung und Mautab-
rechnung sowie ein entsprechendes Zahlungsverfahren erfolgt.

Berlin, den 15. Juni 2004
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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