BT-Drucksache 15/3313

Gemeinnützige Träger bei Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit zulassen

Vom 15. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3313
15. Wahlperiode 15. 06. 2004

Antrag
der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Veronika Bellmann,
Dr. Rolf Bietmann, Antje Blumenthal, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Verena
Butalikakis, Alexander Dobrindt, Ingrid Fischbach, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof),
Erich G. Fritz, Dr. Michael Fuchs, Hans-Joachim Fuchtel, Dr. Reinhard Göhner,
Kurt-Dieter Grill, Hermann Gröhe, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum,
Volker Kauder, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg,
Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik,
Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Kurt J. Rossmanith, Hartmut Schauerte,
Johannes Singhammer, Max Straubinger und der Fraktion der CDU/CSU

Gemeinnützige Träger bei Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit
zulassen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember
2003 haben sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und die Bun-
desagentur für Arbeit (BA) dahin gehend abgestimmt, die berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen für benachteiligte Jugendliche (BvB-Maßnahmen) in zwei
getrennten Ausschreibungskreisen zu vergeben. Für private Anbieter findet ein
Verfahren in Form einer öffentlichen Ausschreibung statt und für gemeinnützige
Träger ein getrenntes Verfahren in Form der freihändigen Vergabe. Der Aus-
schluss der gemeinnützigen Träger vom allgemeinen Ausschreibungsverfahren
wird damit begründet, dass die Gemeinnützigen aufgrund steuerlicher Vorteile
oder aufgrund anderweitiger öffentlicher Zuschüsse oder sonstiger Förderungen
einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Privaten hätten und daher nicht mit
diesen in einem Verfahren konkurrieren dürften. Damit grenzt die BA alle ge-
meinnützigen Einrichtungen von der öffentlichen Ausschreibung aus, obwohl
die Gemeinnützigen tatsächlich vielfach wie Private in diesem Bereich agieren
und denselben steuerlichen und wettbewerblichen Regeln wie diese unterliegen.
Das Verfahren stellt daher eine Benachteiligung der gemeinnützigen Bildungs-
träger dar, die hierdurch von etwa 40 Prozent des Ausschreibungsvolumens aus-
geschlossen sind.
Die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens ist anzuzweifeln, insbesondere nachdem
die Vergabekammer des Bundeskartellamtes mit Beschluss vom 13. Mai 2004
(Az. VK 1 – 42/04) die undifferenzierte Ausgrenzung der gemeinnützigen Trä-
ger als nicht rechtmäßig erkannt hat. Danach ist ein Bildungsträger, der berufs-
vorbereitende Maßnahmen anbietet und keine nennenswerten, aus öffentlichen
Mitteln finanzierte Vorteile genießt, in die öffentliche Ausschreibung mit einzu-
beziehen.

Drucksache 15/3313 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die derzeit laufenden Ausschreibungen für BvB-Maßnahmen im Lichte der Ent-
scheidung des Bundeskartellamtes zu überprüfen und das Verfahren so zu revi-
dieren, dass Benachteiligungen für gemeinnützige Träger ausgeschlossen wer-
den.

Berlin, den 15. Juni 2004
Karl-Josef Laumann
Dagmar Wöhrl
Veronika Bellmann
Dr. Rolf Bietmann
Antje Blumenthal
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Verena Butalikakis
Alexander Dobrindt
Ingrid Fischbach
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Erich G. Fritz
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Reinhard Göhner
Kurt-Dieter Grill
Hermann Gröhe
Ernst Hinsken
Robert Hochbaum
Volker Kauder
Dr. Martina Krogmann
Dr. Hermann Kues
Wolfgang Meckelburg
Friedrich Merz
Laurenz Meyer (Hamm)
Dr. Joachim Pfeiffer
Hans-Peter Repnik
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Kurt J. Rossmanith
Hartmut Schauerte
Johannes Singhammer
Max Straubinger
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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