BT-Drucksache 15/3274

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -15/2500- Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann

Vom 8. Juni 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3274
15. Wahlperiode 08. 06. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 15/2500 –

Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des
Zentralen Kreditausschusses zumGirokonto für jedermann

A. Problem
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 215. Sitzung am 31. Januar 2002 eine Ent-
schließung zum „Girokonto für jedermann“ angenommen (Bundestagsdrucksa-
che 14/5216). Darin fordert er die Bundesregierung auf, alle zwei Jahre über die
weitere Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses „Giro-
konto für jedermann“, zur Wirkung der Beschwerdestellen und Struktur der In-
haber von Girokonten für jedermann zu berichten. DesWeiteren wurde die Bun-
desregierung aufgefordert, das Problem von Mehrfachpfändungen hinsichtlich
der Überlegungen zur Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen in den Bericht ein-
zubeziehen.

B. Lösung
In Kenntnis der Unterrichtung Annahme einer Entschließung, in der die Bundes-
regierung u. a. aufgefordert wird, auf die Kreditwirtschaft in geeigneter Weise
einzuwirken, die geforderten Daten vorzulegen, ohne eine Überbürokratisierung
herbeizuführen. Darüber hinaus solle sie sich dafür einsetzen, dass die Kredit-
wirtschaft auf Basis der Selbstverpflichtung die Kündigung von Girokonten und
die Ablehnung eines beantragten Girokontos schriftlich begründet und auf die
Möglichkeit der kostenlosen Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle deutlich
hinweist.
Einstimmige Annahme

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/3274 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung – Drucksache 15/2500 – folgende Entschließung
anzunehmen:
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Ohne ein Girokonto ist die Teilnahme ammodernen wirtschaftlichen und gesell-
schaftlichen Leben heute fast unmöglich:
Viele Arbeitgeber setzen bei ihren Beschäftigten ein Girokonto zur Überweisung
des Gehalts oder Lohnes als selbstverständlich voraus. So kann ein fehlendes
Konto schon ein Hindernis bei der Einstellung werden.
Banken gehen davon aus, dass ihre Kunden im Besitz einer Kontokarte sind und
verringern schrittweise die Öffnungszeiten ihrer Filialen. Wer kein Girokonto
mit Karte hat, bleibt dabei außen vor.
Auch beim Einkauf sind Menschen ohne Konto benachteiligt. Sie können viele
günstige Angebote, zum Beispiel im Internet oder in Katalogen, nicht nutzen,
weil die Bezahlung nur bargeldlos möglich ist.
Der vorliegende Bericht der Bundesregierung prüft, wie die Empfehlungen des
Zentralen Kreditausschusses zum „Girokonto für jedermann“ umgesetzt werden
können. Da zu wenige aussagekräftige Daten vorliegen, ist es nicht möglich zu
bewerten, ob die Kreditinstitute ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung nachkom-
men. Umfragen und Stichproben der Schuldnerberatungen der Verbände lassen
aber vermuten, dass Tausende von Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland un-
verschuldet kein Girokonto besitzen.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Kreditwirtschaft sich um einen ver-
besserten Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr bemüht, dass viele öffent-
lich-rechtliche Kreditinstitute ihrer besonderen Verantwortung in diesem Be-
reich nachkommen und dass einige Länder eine solche Verpflichtung in ihre
Sparkassenverordnungen aufgenommen haben. Der Deutsche Bundestag erwar-
tet, dass die Kreditinstitute die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses
konsequent und flächendeckend anwenden. Der Deutsche Bundestag erwartet
allerdings auch, dass alle Banken verwertbare Daten bereitstellen, aus denen her-
vorgeht, wie oft und weshalb sie die Einrichtung eines Girokontos ablehnen oder
ein solches Konto kündigen. Außerdem sollten die Kreditinstitute künftig ver-
stärkt auf die Möglichkeit der Schlichtung von Streitfällen in Sachen Girokonto
hinweisen.
Der Deutsche Bundestag hält unter Anerkennung des Bestrebens der Kreditwirt-
schaft, diese Entwicklung fortzuführen, insbesondere das Informationsgebot zur
Möglichkeit der Inanspruchnahme der Schiedsstellen zu verbessern, eine bun-
desgesetzliche Verpflichtung der Kreditwirtschaft zur Einrichtung von Girokon-
ten derzeit für nicht geboten.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. auf die Kreditwirtschaft in geeigneter Weise einzuwirken, die geforderten

Daten vorzulegen, ohne eine Überbürokratisierung herbeizuführen;
2. sich dafür einzusetzen, dass die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft da-

hin gehend ergänzt wird, dass die Kündigung von Girokonten und die Ableh-
nung eines beantragtenGirokontos schriftlich begründet und auf dieMöglich-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3274

keit der kostenlosen Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle deutlich hin-
gewiesen wird;

3. darauf hinzuwirken, dass die Schlichtungsstellen sämtliche Beschwerden von
Kunden über die Ablehnung oder Kündigung von Girokonten entgegenneh-
men. Unabhängige Personen sollen diese zeitnah prüfen. Die Schlichter-
sprüche sollen in geeigneter Form veröffentlicht werden.

Berlin, den 26. Mai 2004

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Simone Violka
Berichterstatterin

StefanMüller (Erlangen)
Berichterstatter

Drucksache 15/3274 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Simone Violka und Stefan Müller (Erlangen)

1. Verfahrensablauf
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung ist gemäß § 80
Abs. 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages am
5. März 2004 dem Finanzausschuss zur federführenden Be-
ratung und dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, dem
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirt-
schaft und dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zur Mitberatung überweisen worden.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
die Unterrichtung in seiner Sitzung 28. April 2004 beraten.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit und der Ausschuss
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft haben
sich in ihren Sitzungen am 26. Mai 2004 mit der Vorlage
befasst. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am
26. Mai 2004 zu der Vorlage Stellung genommen.

2. Inhalt des Berichts der Bundesregierung
DerDeutsche Bundestag hat in seiner 215. Sitzung am 31. Ja-
nuar 2002 eine Entschließung zum „Girokonto für jeder-
mann“ angenommen (Drucksache 14/5216). Darin fordert er
die Bundesregierung auf, alle zwei Jahre über die weitere
Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschus-
ses (ZKA) „Girokonto für jedermann“, zur Wirkung der Be-
schwerdestellen und Struktur der Inhaber von Girokonten für
jedermann zu berichten. Des Weiteren wurde die Bundesre-
gierung aufgefordert, das Problem vonMehrfachpfändungen
hinsichtlich der Überlegungen zur Neuregelung der Pfän-
dungsfreigrenzen in den Bericht einzubeziehen.
Zur Berichterstattung hat das federführende Bundesministe-
rium der Finanzen den ZKA um Vorlage entsprechender Da-
ten und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
die Bundesagentur für Arbeit sowie die Arbeitsgemeinschaft
Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und der Ver-
braucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) um Information
über ihre Erfahrungen gebeten. Daraus ergaben sich u. a. fol-
gende Ergebnisse:
– Die Gesamtzahl der Girokonten für jedermann hat sich

bei den Instituten des Bundesverbandes der Deutschen
Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), des Deutschen
Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) und des Bun-
desverbands Öffentlicher Banken Deutschland (VÖB)
seit Sommer 1999 um fast 550 000 erhöht.

– Die Daten seien allerdings wegen unterschiedlicher Erhe-
bungsverfahren oder EDV-Umstellungen nur beschränkt
vergleichbar.

– Es gebe keine Möglichkeit der Aussage über eine Verrin-
gerung der Zahl der Personen ohne Girokonto, u. a. we-
gen fehlender Angaben über Kontenkündigungen, und
keine verläßliche Angaben über die Zahl und die Ent-
wicklung der Zahl der Personen, die unverschuldet keinen
Zugang zu einemGirokonto hätten.

– Die Anzahl der Beschwerden bei den Beschwerde- oder
Schlichtungsstellen sei, gemessen an den sonstigen Ge-
schäftsvorfällen, gering.

– Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat
darauf hingewiesen, dass die Anzahl von Kontokündi-
gungen im Zusammenhang mit einem Privatinsolvenz-
verfahren im Vergleich zu den Vorjahren zugenommen
habe.

– Die Bundesagentur für Arbeit hat über ihre Erfahrungen
berichtet, dass nur in 0,4 % der „Lohnersatz“-Fälle, je-
doch in 20 % der „Kindergeld-Fälle“ nachgewiesen wer-
den konnte, dass der Empfänger ohne eigenes Verschul-
den kein Konto habe. Schwierigkeiten bereite die in der
Regel unzureichendeDokumentation bei Ablehnung oder
Kündigung von Konten.

– Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Ver-
bände (AG SBV) und der Verbraucherzentrale Bundes-
verband e. V. (vzbv) haben mitgeteilt, dass eine hohe
Dunkelziffer von Fällen der Verweigerung oder Kündi-
gung von Konten vermutet werde. Nach ihrer Auffassung
werde die Empfehlung des ZKA immer noch unzurei-
chend umgesetzt. Auf die Schlichtungstellen würden
kaum Hinweise gegeben. Außerdem wird eine Reform
der Regelungen zur Kontopfändung gefordert.

Die Bundesregierung kann aufgrund des nur eingeschränkt
bewertbaren Datenmaterials eine sichtbare Verbesserung der
Situation nicht bestätigen. Allerdings hält sie eine gesetzliche
Verpflichtung der Kreditwirtschaft zur Einrichtung vonGiro-
konten für nicht geboten. Stattdessen empfiehlt sie,
– auch künftig an der Selbstverpflichtung festzuhalten und

für eine weitere konsequente und flächendeckende An-
wendung bei allen angeschlossenen Banken zu sorgen;

– bei der Kündigung von Girokonten und bei der Ableh-
nung eines beantragten Girokontos die Gründe schriftlich
mitzuteilen, sowie auf die Möglichkeit einer kostenlosen
Inanspruchnahme der Schlichtungsstellen hinzuweisen;

– sicherzustellen, dass bei den Schlichtungsstellen sämt-
liche Beschwerden von Kunden über die Ablehnung oder
Kündigung von Girokonten entgegengenommen und von
unabhängigen Personen zeitnah geprüft werden, und die
Schlichtersprüche in geeigneter Form zu veröffentlichen;

– sicherzustellen, dass für den nächsten Bericht bewertbare
Daten, insbesondere auch zur Struktur der Kontoinhaber
und denGründen für dieAblehnung undKündigung eines
Girokontos, vorgelegt werden können.

Weil der Bundesregierung bekannt sei, dass die Zahl der
Kontenpfändungen ansteigt und eine „Mehrfachpfändung“
des Kontoguthabens dem Kontoinhaber die Teilnahme am
bargeldlosen Zahlungsverkehr auf absehbare Zeit oder dau-
erhaft verwehren könne, prüfe das Bundesministerium der
Justiz derzeit, wie durch eine Reform des Kontenpfändungs-
rechts auch bei Pfändungsmaßnahmen die Funktionsfähig-
keit des Kontos als Zahlungsinstrument für Rechtsgeschäfte
der gewöhnlichen Lebensführung wiederhergestellt werden
könne. Das Ergebnis einer Neuregelung des Kontenpfän-
dungsrechts könne aber nicht sein, das Girokonto dem Voll-
streckungszugriff der Gläubiger völlig zu entziehen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3274

3. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfiehlt
Kenntnisnahme der Unterrichtung. Einen interfraktionellen
Entschließungsantrag (Text gleich lautend mit dem im
Finanzausschuss angenommenen Entschließungsantrag) hat
der Ausschuss einstimmig angenommen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft empfiehlt Kenntnisnahme der Unterrich-
tung. Einen interfraktionellen Entschließungsantrag (Text
gleich lautend mit dem im Finanzausschuss angenommenen
Entschließungsantrag) hat der Ausschuss einstimmig ange-
nommen.
DerAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfiehlt einstimmig Kenntnisnahme der Unterrichtung.

4. Ausschussempfehlung
Der Finanzausschuss hat die Unterrichtung durch die Bun-
desregierung zurKenntnis genommen.Außerdem ist von den
Fraktionen ein gemeinsamer Entschließungsantrag einge-
bracht worden. Dieser Entschließungsantrag wurde einstim-
mig angenommen.
Die Fraktionen haben die Einbringung eines Ent-
schließungsantrags für notwendig erachtet, um die Kreditins-
titute vor allem zur Erhebung von Daten auf gleicher Basis
aufzufordern. Dadurch solle die Auswertung der Daten er-
leichtert werden. Die Kreditinstitute hätten sich 1995 freiwil-
lig verpflichtet, allen Interessenten zumindest ein Girokonto
auf Guthabenbasis, also ohne Überziehungskredit, anzubie-
ten. Damit sollte auch wirtschaftlich schwachen Haushalten
bargeldloser Zahlungsverkehr ermöglicht werden, da dieser
in unserer Gesellschaft zunehmend als selbstverständlich vo-
rausgesetzt werde. Menschen ohne Girokonto drohe die ge-
sellschaftliche Ausgrenzung. Der Deutsche Bundestag habe
im Jahre 2002 die Bundesregierung aufgefordert, alle zwei
Jahre über die Umsetzung dieser Selbstverpflichtung zu be-
richten.

Der nun vorgelegte Bericht zeige, dass die Situation auch
nach neun Jahren Selbstverpflichtung immer noch nicht zu-
friedenstellend sei. Die Bundesregierung stelle in dem Be-
richt fest, dass noch immer nicht jeder, der es möchte, ein
Girokonto auf Guthabenbasis erhalte. Die Arbeitsgemein-
schaft Schuldnerberatung der Verbände habe in einem Zeit-
raum von zehn Monaten über 2 000 Fälle von Kontokündi-
gung und -ablehnung dokumentiert. Zudem würden Konten
bei auftretenden Zahlungsschwierigkeiten häufig ohne
schriftliche Begründung gekündigt. Eine Beschwerde der
Betroffenen werde dadurch behindert. Dass sie das Recht
hätten, kostenlos eine Schlichtungsstelle in Anspruch zu neh-
men, wüssten die meisten Betroffenen nicht.
Um ein Scheitern der Selbstverpflichtung zu verhindern,
müsse die Bundesregierung eine Vermittlerrolle übernehmen
und vor allem dafür sorgen, dass die Banken endlich umfang-
reichere Daten zur Verfügung stellten. Alle Fraktionen haben
betont, dass trotz der nicht zufrieden stellenden Situation eine
gesetzliche Regelung derzeit nicht nötig sei.
Die Fraktion der CDU/CSU hat in der abschließenden Dis-
kussion angefügt, dass ihnen die Formulierung im Entschlie-
ßungsantrag „ … die geforderten Daten vorzulegen, ohne
eine Überbürokratisierung herbeizuführen,…“ insbesondere
vor dem Hintergrund wichtig erscheine, dass die Kreditwirt-
schaft bereits jetzt jährlich mit 1 Mrd. Euro Bürokratisie-
rungskosten belastet sei. Alle Fraktionen imFinanzausschuss
seien sich immer einig gewesen, dass der Finanzplatz
Deutschland gestärkt werden müsse, wozu auch gehöre, die
Kreditwirtschaft nicht mit übermäßigen Verwaltungsvorga-
ben zu belasten.
Die Fraktion der FDP hat in ihrer Stellungnahme zudem be-
tont, dass nach ihrer Auffassung die Kreditinstitute von Bü-
rokratiekosten befreit werden könnten, wenn beispielsweise
die Form der Quellenbesteuerung stärker angewandt würde.
Es sei immerwieder zu prüfen, wie die Kreditwirtschaft, aber
auch dieWirtschaft insgesamt, von Bürokratie entlasten wer-
den könne.

Berlin, den 26. Mai 2004

Simone Violka StefanMüller (Erlangen)
Berichterstatterin Berichterstatter

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