BT-Drucksache 15/3116

Zukunft der Immobilienwirtschaft

Vom 4. Mai 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3116
15. Wahlperiode 04. 05. 2004

Große Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Karl-Josef Laumann, Dagmar
Wöhrl, Veronika Bellmann, Klaus Brähmig, Alexander Dobrindt, Dr. Hans-Peter
Friedrich (Hof), Dr. Michael Fuchs, Dr. Reinhard Göhner, Ursula Heinen, Ernst
Hinsken, Robert Hochbaum, Volker Kauder, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann
Kues, Wolfgang Meckelburg, Laurenz Meyer (Hamm), Günter Nooke, Dr. Joachim
Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Hartmut
Schauerte, Johannes Singhammer, Max Straubinger, Dirk Fischer (Hamburg),
Klaus Brähmig, Dietrich Austermann, Otto Bernhardt, Peter H. Carstensen
(Nordstrand), Anke Eymer (Lübeck), Helmut Lamp, Dr. Ole Schröder, Gero
Storjohann, Ulrich Adam, Susanne Jaffke, Werner Kuhn (Zingst), Eduard Oswald,
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Georg Brunnhuber, Renate Blank, Hubert
Deittert, Enak Ferlemann, Peter Götz, Klaus Hofbauer, Bernd Heynemann, Norbert
Königshofen, Eduard Lintner, Klaus Minkel, Henry Nitzsche, Wilhelm Josef
Sebastian, Lena Strothmann, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter und der
Fraktion der CDU/CSU

Zukunft der Immobilienwirtschaft

Die Immobilienwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftszweig unseres Landes.
Allein durch Vermietung und Immobilientransaktionen trägt sie rd. 300 Mrd.
Euro jährlich zur deutschen Wertschöpfung bei. Hinzu kommen noch einmal
rund 210 Mrd. Euro an Bauinvestitionen. Insgesamt sind rd. 3,8 der gut 8,4 Bil-
lionen Euro des privaten Vermögens in Deutschland in Immobilienwerten
investiert.
Gleichzeitig ist der Immobilienumsatz Spiegelbild der Konjunktur und damit
seit Jahren rückläufig. Er ist Gradmesser für zurückgehende Investitionen und
abnehmende Nachfrage. So schrumpfte der Immobilienumsatz im Jahre 2000
gegenüber dem Vorjahr um 16,3 Prozent, 2001 um 4,4 Prozent und 2002 um
3,5 Prozent. Der Auftragseingang beim Bau ist seit vielen Jahren rückläufig und
Experten befürchten einen weiteren Rückgang um bis zu einem Drittel.
Hinzu kommt, dass der Eigentumsanteil der Immobilienwerte am Gesamtvermö-
gen mit 42 Prozent in Deutschland im europäischen Vergleich an vorletzter Stelle
liegt. Beim europäischen Spitzenreiter Italien beträgt der entsprechende Wert
77 Prozent. Ursache hierfür sind neben steuerlichen Rahmenbedingungen und
fehlenden Anreizen auch Unsicherheiten bei Immobilientransaktionen, die sich
insbesondere aus der Ausgestaltung der Maklerbranche in Deutschland ergeben.
Grundsätzlich tragen Makler dazu bei, einen Ausgleich zwischen Immobilien-
angebot und Immobiliennachfrage zu schaffen. Dabei gibt es etablierte seriöse
Anbieter mit ausgezeichneter Ausbildung, regelmäßiger Fortbildung und dem

Drucksache 15/3116 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

ernsthaften Anspruch, ihre Funktion als Mittler am Markt im Sinne aller Betei-
ligter wahrzunehmen. Gleichzeitig gibt es „schwarze Schafe“, die lediglich auf
ihren kurzfristigen finanziellen Vorteil achten und damit der Branche sowie der
Immobilie als Anlageobjekt insgesamt erheblichen Schaden zufügen. Denn eine
Unterscheidung zwischen seriösen und weniger seriösen Maklern ist für un-
erfahrene Konsumenten in dieser sehr stark zersplitterten Branche häufig kaum
möglich.
Die Schwierigkeit, entsprechende Maklerleistungen seriös unterscheiden zu
können, ist insbesondere deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Immobilie
für viele Käufer nach wie vor die teuerste Investition ihres Lebens darstellt. So
können viele Immobiliennachfrager die finanzielle Tragweite ihrer Kaufent-
scheidung aus eigener Kraft kaum realistisch abschätzen, zumal auch kredit-
gebende Banken bei Ankauf der Immobilie die Folgekosten dieser Investition in
die Finanzierungspläne oft nicht einrechnen.
Nach Einschätzung der Immobilienindustrie beträgt der durchschnittliche Wert
einer in Deutschland angeschafften Immobilie rd. 150 000 Euro. Bei einem sol-
chen Grundstückserwerb entstehen zusätzlich Nebenkosten von ca. 12 Prozent
(1,5 Prozent Notar, Grundbuch, 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer, ca. 6 Prozent
Maklerprovision, 1 Prozent Bank- und Bearbeitungsgebühren), mithin ein
Betrag von ca. 24 000 Euro. Zusätzlich können Kosten für die Risikoabdeckung
durch Lebensversicherung oder Verdienstausfallversicherung (z. B. Arbeits-
losigkeit) entstehen. Die durchschnittliche Gesamtsumme der Kosten einer Im-
mobilie kann nach Expertenschätzung demnach bis zu 225 000 Euro betragen.
Angesichts dieser potentiellen Belastungen unterbleibt in vielen Fällen eine ge-
wollte Immobilien-Transaktion vollständig, wenn ein Makler und sein Angebot
aus Kundensicht im Zweifelsfall nicht ausreichend gut eingeschätzt werden kann
– obwohl Angebot und Nachfrage eigentlich hätten zusammenfinden können.
Insgesamt gibt es innerhalb der Europäischen Union sehr unterschiedliche Vor-
aussetzungen für die Ausübung des Maklerberufes. Bereits im Juli 2002 wurde
dies in dem Bericht der EU-Kommission zum „Stand des Binnenmarktes für
Dienstleistungen“ kritisiert. Darin wird festgestellt, dass sich für Verbraucher
oder Immobilienmakler aufgrund der divergierenden Berufsausübungsvoraus-
setzungen Niederlassungs- und Dienstleistungsschwierigkeiten ergeben können,
die sich nachteilig auf die gesamte grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit
auswirken. So können Makler aus Mitgliedstaaten, in denen für entsprechende
Tätigkeiten kein bestimmter Berufsabschluss verlangt wird, nach Einschätzung
der EU-Kommission nicht mit einer unproblematischen Anerkennung ihrer be-
ruflichen Qualifikation rechnen, wenn sie sich in einem anderen Land nieder-
lassen wollen.
In Deutschland ist das Maklerangebot immobiliennaher Dienstleistungen im
Gegensatz zu vielen europäischenWettbewerbern durch unspezifische Aus- und
Fortbildungswesen ohne Abgrenzung und Eingrenzung der Berufsbilder in den
einzelnen Berufsgruppen gekennzeichnet. Der Kaufmann der Grundstücks- und
Wohnungswirtschaft ist der einzige Ausbildungsberuf in dieser Branche. Das
System des Immobilienfachwirts (IHK) wird als ein zerfasertes Fortbildungs-
system ohne Berufsspezifika bezeichnet.
Diese Tatsache behindert deutsche Immobilienmakler im grenzüberschreitenden
Wettbewerb. Sie haben kaum eine Möglichkeit, auf den großen europäischen
Immobilienmärkten Frankreich und Großbritannien erfolgreich tätig zu werden,
während ausländische Anbieter im Gegensatz dazu relativ problemlos ihre Leis-
tungen in Deutschland auf den Markt bringen können. Deutsche Makler stehen
damit auf ihrem Heimatmarkt im intensiven internationalen Wettbewerb, ohne
zugleich die faire Chance zu haben, eine ähnliche Wettbewerbsposition auf den
anderen europäischenMärkten entwickeln zu können. Hierzu fehlen in Deutsch-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3116

land bzw. in der Europäischen Union die notwendigen Rahmenbedingungen.
Die deutsche Gewerbeordnung und die Makler- und Bauträgerverordnung be-
inhalten Berufsausübungsregeln, keine qualifizierten Berufszugangsregelungen
mit Qualifikationsnachweisen wie in den anderen EU-Mitgliedstaaten. Die Ge-
nehmigungspflicht nach der Gewerbeordnung ist in der Praxis eine bürokrati-
sche Formalie, eine Fachkundeprüfung findet nicht statt. Die immobiliennahen
Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbracht
werden, sind in Deutschland nahezu ungeregelt.
Es ist daher zu befürchten, dass durch Niederlassungen ausländischer Immobi-
liengesellschaften in Zukunft ein Großteil des deutschen Anlagevermögens ver-
stärkt in Immobilien außerhalb Deutschlands abwandern wird, ohne dass zu-
gleich deutsche Anbieter entsprechende Marktanteile im europäischen Ausland
erwerben können. Der deutschen Volkswirtschaft würden dadurch große Vermö-
genswerte verloren gehen und gleichzeitig die Chance auf mehr Wachstum und
mehr Beschäftigung in dieser Branche durch eine Expansion innerhalb der EU
leichtfertig vertan.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Allgemeine Wirtschaftsdaten:
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Immobilienwirtschaft in

Deutschland in gesamtwirtschaftlicher Betrachtung bei?
2. Wie viele Beschäftigte gibt es in der deutschen Immobilienwirtschaft und

wie viele Arbeitsplätze hängen mittelbar von der Immobilienwirtschaft ab?
3. Wie viele Gewerbetreibende der Immobilienwirtschaft gibt es in Deutsch-

land, einschließlich der immobiliennahen Dienstleistungen Projektentwick-
ler, Baubetreuer, Bauträger, Immobilienmakler, Hausverwalter, Sachver-
ständige für Wertermittlung, Finanzierungs- und Versicherungsvermittler?

4. Welche gesamtwirtschaftliche Leistung erbringt dieser Sektor der immobi-
liennahen Dienstleistungen?

5. Welche gesamtwirtschaftliche Leistung geht allein von der Bauwirtschaft
im engeren Sinne aus und wie ist diese gesamtwirtschaftliche Leistung im
Verhältnis zu anderen Branchen einzuordnen?

6. Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen (Bund und Länder) – auf-
geschlüsselt nach Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Gewerbesteuer, Erb-
schaftsteuer, Einkommen- und Körperschaftsteuer etc. –, die durch Immo-
bilientransaktionen in Deutschland generiert werden?

7. Wie haben sich diese Zahlen in den letzten 10 Jahren entwickelt?
8. Wie hoch sind die Steuereinnahmen des Staates (Bund und Länder) bezogen

auf eine zum gegenwärtigen Zeitpunkt erworbene durchschnittliche Wohn-
immobilie imWert von 150 000 Euro durch deren Erwerb, Planung, Errich-
tung, Verwaltung, Erhaltung, Modernisierung und Verkauf bezogen auf
einen Teil-Immobilienzyklus von 30 Jahren?

9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang
von Immobilientransaktionen und sich daran anschließenden Bauinvestitio-
nen vor?

10. Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung der immobiliennahen
Berufe für den Verbraucherschutz ein?

Drucksache 15/3116 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

11. Welche fiskalischen Auswirkungen (konkret: Umsatzsteuer, Einkommen-
steuer, Grunderwerbsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) und welche
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt würde von der Fertigstellung von
50 000 zusätzlichen Einheiten an Ein- und Zweifamilienhäusern ausgehen?

12. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Studie über die finan-
ziellen Rückflüsse an den Staat während der Dauer eines Teil-Immobilien-
zyklusses (Erwerb, Planung, Errichtung, Verwaltung, Erhaltung, Moderni-
sierung und Verkauf) von ca. 30 Jahren für den Bereich derWohnimmobilie,
und wenn ja, was ist sie bereit dafür zu veranlassen?

II. Berufsausübungsvoraussetzungen:
13. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die gesetzlichen Anforderun-

gen an die Berufszulassung bei den immobiliennahen Dienstleistungen der
Projektentwickler, Baubetreuer, Bauträger, Immobilienmakler, Hausver-
walter, Sachverständigen für Wertermittlung, Finanzierungsvermittler und
Versicherungsvermittler ausreichen und diese Regelungen im Einklang
stehen mit den Interessen des Verbraucherschutzes und der Sicherung der
Qualität von Dienstleistungen in diesem Sektor?

14. Hält die Bundesregierung es für ausreichend, den Berufszugang zu den
Immobilienberufen nach § 34c Gewerbeordnung lediglich von der Zuver-
lässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen abhängig zu machen,
ohne auch ausreichende Fachkunde einzufordern?

15. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der reine Immobilienverwalter und
auch der Sachverständige/Gutachter keiner Genehmigungspflicht unterliegt?

16. Ist die unterschiedliche Behandlung von Immobilienverwaltern und Sach-
verständigen/Gutachtern einerseits sowie von Immobilienmaklern anderer-
seits aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll?

17. Wenn ja, warum; wenn nicht, was beabsichtigt die Bundesregierung gegen
die unterschiedliche Behandlung zu unternehmen?

18. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Einführung von fachlichen
Qualifikationsanforderungen vor Erteilung einer Berufszulassung bei den
immobiliennahen Dienstleistungen der Projektentwickler, Baubetreuer, Bau-
träger, Immobilienmakler, Hausverwalter, Sachverständigen für Werter-
mittlung, Finanzierungsvermittler und Versicherungsvermittler?

19. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur laufenden Kontrolle der fach-
lichen Qualifikationsanforderungen nach der Erteilung der Berufszulassung
bei den immobiliennahen Dienstleistungen der Projektentwickler, Bau-
betreuer, Bauträger, Immobilienmakler, Hausverwalter, Sachverständigen
für Wertermittlung, Finanzierungsvermittler und Versicherungsvermittler?

III. Jährliche Pflichtprüfung der Makler:
20. Welche Kosten pro Beschäftigten in der Immobilienwirtschaft entstehen

aufgrund der jährlichen Pflichtprüfungen durch Wirtschaftsprüfer, Steuer-
berater oder sonstige Prüfungsgesellschaften für die Maklerunternehmen?

21. Sind die derzeitigen Regelungen in der Makler- und Bauträgerverordnung
noch zeitgemäß, nachdem zwischenzeitlich ein Großteil des Immobilien-
marktes über das Internet und andere elektronischeMedien abgewickeltwird?

IV. Ausbildungssituation in der Immobilienwirtschaft:
22. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Bildungssituation in der Im-

mobilienwirtschaft?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3116

23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Aus-, Fort- und Wei-
terbildungseinrichtungen zumThema „Immobilienwirtschaft“ vor, angefan-
gen von Unterrichtseinheiten an allgemeinbildenden Schulen bis hin zu
Lehrstühlen an Universitäten?

24. Welche Einrichtungen sollten aus Sicht der Bundesregierung und öffent-
lichen Hand gefördert werden?

25. Welche Unterstützung – finanziell und durch begleitende Maßnahmen – ge-
währt die Bundesregierung diesen Einrichtungen aktuell und welche Unter-
stützung plant die Bundesregierung?

26. Plant die Bundesregierung Leitlinien für die Berufe der immobiliennahen
Dienstleistungen, hier besonders der Projektentwickler, Immobilienmakler,
Hausverwalter und Finanzierungsvermittler zu normieren?

27. Plant die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine Veränderung der
Fortbildung zu schaffen und den Immobilienfachwirt (IHK) weiterzuent-
wickeln, z. B. zu einem Fachwirt Immobilienvermarktung, einem Fachwirt
Immobilienbewirtschaftung und einem Fachwirt Bauprojektentwicklung?

28. Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung, den Immobi-
lienkaufmann/die Immobilienkauffrau zu einem Lehrberuf – ähnlich dem
Bank- oder Versicherungskaufmann – zu machen?

V. Die deutsche Immobilienwirtschaft im europäischen und internationalen
Vergleich:

29. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung auf europäischer
Ebene, um die deutschen Immobilienberufe mit ihrem derzeit leichten
Marktzugang den übrigen Immobilienberufen in den Ländern der Europäi-
schen Union gleichzustellen und ihnen dadurch ohne Schwierigkeiten und
Probleme auch die Berufsausübung in den anderen europäischen Unions-
ländern zu ermöglichen?

30. Was unternimmt die Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähig-
keit der überwiegend kleinen und mittelständischen Immobilienunterneh-
men in Deutschland, angesichts des zunehmenden Konkurrenzdrucks aus
anderen Branchen der Wirtschaft und des Eindringens der Immobilienbe-
rufe und ihrer Konkurrenzen aus anderen Ländern der EuropäischenUnion?

31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bildungseinrich-
tungen und die Bildungsvoraussetzungen für die Berufszulassung und die
Fort- undWeiterbildung des Berufsstandes der Immobilienberufe in den an-
deren EU-Staaten vor?

32. Wie sieht die Bundesregierung die deutsche Immobilienwirtschaft im inter-
nationalen Vergleich?

33. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Dienstleistungsfreiheit in
Europa, insbesondere der aktuelle Vorschlag für eine „Richtlinie des Euro-
päischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt“
eine Novellierung der bestehenden Immobiliengesetzgebung in Deutsch-
land überflüssig macht?

34. Beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, die Reform
des Schuldrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (Schuldrechtsmodernisie-
rung) auch auf das bestehende Maklervertragsrecht auszudehnen?

35. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Maßnahmen zur Ver-
besserung der Qualität von immobiliennahen Dienstleistungen z. B. durch
die Zertifizierung gemäß EN 45013, wie diese in Artikel 31 der EU-Richt-
linie Dienstleistungen im Binnenmarkt vorgesehen sind, gleichwertig oder

Drucksache 15/3116 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

sogar überlegen sind, verglichen mit der Einführung von fachlichen Qua-
lifikationsanforderungen vor Erteilung einer Berufszulassung bei den
immobiliennahen Dienstleistungen der Projektentwickler, Baubetreuer,
Bauträger, Immobilienmakler, Hausverwalter, Sachverständigen für Wert-
ermittlung, Finanzierungsvermittler und Versicherungsvermittler?

36. Wie wird die Bundesregierung die Unterstützung solcher Maßnahmen – wie
z. B. der Zertifizierung gemäß EN 45013 – im Sinne des § 31 der EU-Richt-
linie über Dienstleistungen im Binnenmarkt für die immobiliennahen
Dienstleistungen durch z. B. Verbände vornehmen, und ist die Bundesregie-
rung bereit, ein Pilotprojekt der immobiliennahen Dienstleistungen sachlich
und finanziell zu fördern?

VI. Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Immobilienwirtschaft:
37. Welche konkrete Rolle weist die Bundesregierung den berufsständischen

Vertretungen der Berufe der immobiliennahen Dienstleistungen im Inte-
resse des Verbraucherschutzes und der Sicherung der Qualität der Dienst-
leistungen zu?

38. Sieht die Bundesregierung in und mit der geplanten Einrichtung einer „Bun-
desanstalt für Immobilienaufgaben“ eine Möglichkeit der Zusammenarbeit
mit den Immobilienberufen und eine Stärkung des Mittelstandes?

39. Wenn ja, in welcher Form?
40. Welche konkreten Gespräche hat es seitens der Bundesregierung in diesem

Zusammenhang mit der Immobilienwirtschaft gegeben?
41. Welche Ansprechpartner hat die Bundesregierung dabei in der Branche?

VII. Altersvorsorge und Vermögensbildung durch Immobilien:
42. Mit welchen (Förder-)maßnahmen und Unterstützungen will die Bundes-

regierung in den kommenden Jahren dazu beitragen, dass der international
unterdurchschnittliche Anteil privaten Wohneigentums in Deutschland
deutlich steigt und an den Stand europäischer Nachbarländer herangeführt
wird?

43. Ist die Bundesregierung bereit, die Ausweisung von Bauland durch Kom-
munen für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern aktiv zu fördern?

44. Welche Maßnahmen, die in den kommenden drei bis fünf Jahren umgesetzt
werden können, hat die Bundesregierung dazu geplant?

45. Wie schätzt die Bundesregierung den Anteil der privat genutzten Immobilie
quantitativ und qualitativ als Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland
ein?

46. Welchen Überblick hat die Bundesregierung über die finanziellen Auswir-
kungen des Erwerbs einer Immobilie im Jahr 2004 für die Versorgung im
Alter durch einen heute 35-Jährigen, einen heute 45-Jährigen und einen
heute 55-Jährigen jeweils bei Erreichen des Rentenalters?

47. Wie lässt sich der Anteil der im Rentenalter ersparten Miete durch Nutzung
eines im Alter von 65 Jahren entschuldeten privaten Wohneigentums im
Verhältnis zu den gesetzlichen Alterseinkünften der genannten Erwerbs-
gruppen des Jahres 2004 (heute 35-Jähriger, 45-Jähriger, 55-Jähriger) bei
deren Eintritt in das Rentenalter quantifizieren?

48. Wie sehen die konkreten Pläne der Bundesregierung zur nachgelagerten Be-
steuerung von Immobilienvermögen im Rahmen der Erbschafts- und einer
möglichen Vermögensteuer aus?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/3116

49. Welche Auswirkungen wird dies auf das Ziel der Stärkung des Anteils pri-
vat genutzten Wohneigentums und der Wohneigentumsquote in Deutsch-
land haben?

Berlin, den 4. Mai 2004
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Karl-Josef Laumann
Dagmar Wöhrl
Veronika Bellmann
Klaus Brähmig
Alexander Dobrindt
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Dr. Michael Fuchs
Dr. Reinhard Göhner
Ursula Heinen
Ernst Hinsken
Robert Hochbaum
Volker Kauder
Dr. Martina Krogmann
Dr. Hermann Kues
Wolfgang Meckelburg
Laurenz Meyer (Hamm)
Günter Nooke
Dr. Joachim Pfeiffer
Hans-Peter Repnik
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Hartmut Schauerte
Johannes Singhammer
Max Straubinger
Dirk Fischer (Hamburg)
Klaus Brähmig

Dietrich Austermann
Otto Bernhardt
Peter H. Carstensen (Nordstrand)
Anke Eymer (Lübeck)
Helmut Lamp
Dr. Ole Schröder
Gero Storjohann
Ulrich Adam
Susanne Jaffke
Werner Kuhn (Zingst)
Eduard Oswald
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Georg Brunnhuber
Renate Blank
Hubert Deittert
Enak Ferlemann
Peter Götz
Klaus Hofbauer
Bernd Heynemann
Norbert Königshofen
Eduard Lintner
Klaus Minkel
Henry Nitzsche
Wilhelm Josef Sebastian
Lena Strothmann
Volkmar Uwe Vogel
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