BT-Drucksache 15/3082

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/2700; 15/2952- Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der im Dezember 2002 vorgenommenen Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des internationalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen

Vom 5. Mai 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3082
15. Wahlperiode 05. 05. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (14. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 15/2700, 15/2952 –

Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der im Dezember 2002 vorgenommenen
Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des
menschlichen Lebens auf See und des Internationalen Codes für die Gefahren-
abwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen

A. Problem
Die Diplomatische Konferenz der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation
(IMO), die vom 9. bis 12. Dezember 2002 in London stattfand, hat eine Ände-
rung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des mensch-
lichen Lebens auf See (SOLAS) sowie einen ausführenden Internationalen
Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen beschlossen,
wodurch der vorbeugende Schutz der Schifffahrt vor terroristischen Anschlä-
gen durch ein internationales Regelungswerk gewährleistet werden soll. Dieses
Regelungswerk, das nach Artikel 59 Abs. 2 des Grundgesetzes durch Gesetz
innerstaatlich umgesetzt worden ist (BGBl. II 2003, 2018), bedarf zu seiner
vollen Wirksamkeit der Anpassungen des innerstaatlichen Rechts.

B. Lösung
Änderung verschiedener Gesetze (vor allem des Seeaufgabengesetzes und des
Schiffssicherheitsgesetzes) durch Annahme des Gesetzentwurfs auf Druck-
sache 15/2700, um die völkerrechtlichen Verpflichtungen innerstaatlich umzu-
setzen.
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs und einer Entschließung.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/3082 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
denGesetzentwurf –Drucksachen 15/2700, 15/2952 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 5. Mai 2004

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Eduard Oswald
Vorsitzender

Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3082

Bericht des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/2700 in seiner 100. Sitzung am 25. März 2004 be-
raten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen zur federführenden Beratung und an den Innen-
ausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Diplomatische Konferenz der Internationalen Seeschiff-
fahrtsorganisation (IMO), die vom 9. bis 12. Dezember
2002 in London stattfand, hat eine Änderung des Internatio-
nalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des mensch-
lichen Lebens auf See (SOLAS) sowie einen ausführenden
Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen
und in Hafenanlagen beschlossen, wodurch der vorbeu-
gende Schutz der Schifffahrt vor terroristischen Anschlägen
durch ein internationales Regelungswerk gewährleistet wer-
den soll. Dieses Regelungswerk, das nach Artikel 59 Abs. 2
des Grundgesetzes durch Gesetz innerstaatlich umgesetzt
worden ist (BGBl. II 2003, 2018), bedarf zu seiner vollen
Wirksamkeit der Anpassungen des innerstaatlichen Rechts.
Mit dem Gesetz sollen aufgrund des internationalen Vor-
schriftenwerkes insbesondere Regelungen zu den an Bord
mitzuführenden Navigationssystemen und Ausrüstungen,
zu der Stammdatendokumentation und zu der Festlegung
des Alarmsystems sowie der dabei für Unternehmen und
Schiffsführung sich ergebenden Verpflichtungen geschaffen
werden. Außerdem sollen Regelungen zu operativen Vor-
aussetzungen, wie der Zulassung und dem Einsatz von Be-
auftragten zur Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Unter-
nehmen der Seeschifffahrt, zu der Festlegung von Gefahren-
stufen, der Festlegung von zuständigen Verwaltungen zur
Umsetzung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in der
Schifffahrt sowie zu den Verfahrensweisen im Zusammen-
hang mit Risikobewertungen und Plänen zur Gefahrenab-
wehr an Bord der Schiffe getroffen werden. Es sollen auch
gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen aufgestellt werden,
um die erforderlichen Detailregelungen im Wege der
Rechtsverordnung festlegen zu können.

III. Stellungnahme des mitberatendenAusschusses
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
15/2700 in seiner 37. Sitzung am 5. Mai 2004 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der FDP die Annahme des Gesetzent-
wurfs.

IV. Beratungsverlauf im federführendenAusschuss
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat
den Gesetzentwurf in seiner 46. Sitzung am 5. Mai 2004 be-
raten.

Die Fraktion der CDU/CSU und die Fraktion der FDP ha-
ben dazu folgenden Entschließungsantrag (Ausschussdruck-
sache 15(14)1232) eingebracht:
„Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
wolle beschließen:
– dass sich die deutsche Seeverkehrswirtschaft mit über

100 Millionen Euro aktiv an der Sicherung zur Abwehr
terroristischer Angriffe beteiligt.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen for-
dert die Bundesregierung auf:
– sicherzustellen, dass bei hoheitlichen Aufgaben im Rah-

men der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanla-
gen die Kosten entweder vom Bund oder den Ländern
übernommen und nicht auf die Seeverkehrswirtschaft
abgewälzt werden.

– sich energisch dafür einzusetzen, dass sich die Wettbe-
werbsfähigkeit der deutschen Seeverkehrswirtschaft ge-
genüber den Partnerländern durch unterschiedliche
Auslegung der Regelungen des ISPS-Codes nicht ver-
schlechtert.

Begründung
– Durch den Beschluss der IMO werden ab dem 1. Juli

2004, nach Schätzungen des Verbandes, Kosten in Höhe
von 55 Millionen Euro in diesem Jahr und 34 Millionen
Euro in den Folgejahren auf die deutschen Reeder zu-
kommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die von den
Reedern umzusetzenden Maßnahmen zur Gefahrenab-
wehr vornehmlich der Eigensicherung und damit durch-
aus auch dem Schutz des Staates und seiner Bürger vor
Terroranschlägen dienen.

– Nach Einschätzungen von Experten werden die Kosten
der deutschen Hafenanlagenbetreiber für die Umsetzung
der IMO-Regelungen im ersten Jahr bei deutlich über
50 Millionen Euro liegen. Auch in den Folgejahren ist
mit Kosten zu rechnen. Es ist nicht vertretbar, den Unter-
nehmen darüber hinaus noch Kosten für hoheitliche
Maßnahmen aufzuerlegen. Diese Kosten sind vielmehr
vom Bund bzw. den Ländern zu tragen. Auch in diesem
Fall ist zu berücksichtigen, dass die Hafenanlagen nicht
unmittelbar bedroht sind, sondern die von den Anlagen-
betreibern umzusetzenden Maßnahmen dem Schutz des
Staates vor weiteren Terroranschlägen dienen.“

Die Fraktion der SPD betonte, dass der Gesetzentwurf eng
mit der Wirtschaft abgestimmt worden sei. Der Entwurf
setze die SOLAS Konvention 2002 um und diene der besse-
ren Gefahrenabwehr gegen Terror auf See und in Häfen. Sie
erklärte, der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/
CSU (Ausschussdrucksache 15(14)1232) werde aufgrund
haushalts- und finanzpolitischer Bedenken abgelehnt.
Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, die geforder-
ten höheren Sicherheitsstandards hätten für die Reeder und
Hafenbetreiber zusätzliche laufende Kosten in Höhe von je
50 Millionen Euro pro Jahr zur Folge. Man befürchte, dass
damit hoheitliche Aufgaben auf Reeder und Hafenbetreiber

Drucksache 15/3082 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

abgewälzt würden und sich z. B. die Hafengebühren erhöh-
ten, so dass die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Häfen in
Europa leide.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bemerkte,
dass hinsichtlich des materiellen Gehalts der Sicherheitsbe-
stimmungen kein Dissens bestehe. Es dürfe die Belastung
des Luft- und Seeverkehrs durch die Erhöhung der Sicher-
heit nicht differenziert behandelt werden. Die Wettbewerbs-
fähigkeit deutscher Häfen sei wichtig.
Die Fraktion der FDP vertrat die Auffassung, dass der Ge-
setzentwurf keine ausreichende Klarheit der Zuständigkei-
ten biete. Für die Kosten hoheitlicher Aufgaben der Sicher-
heit müsse der Staat aufkommen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU
und der Fraktion der FDP (Ausschussdrucksache
15(14)1232) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
abgelehnt.
Er empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei
Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs auf Druck-
sachen 15/2700, 15/2952.

Berlin, den 5. Mai 2004
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Berichterstatter

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