BT-Drucksache 15/3075

a) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -15/1493- Entwurf eines Gesetzes zur Korrektur von Leistungsverschiebungen bei häuslicher Krankenpflege zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und sozialer Pflegeversicherung (Pflege-Korrekturgesetz - PKG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Hilde Mattheis, Gudrun Schaich-Walch, Helga Kühn-Mengel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Petra Selg, Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/2372- Demenz früh erkennen und behandeln - für eine Vernetzung von Strukturen, die Intensivierung von Forschung und Unterstützung von Projekten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Verena Butalikakis, Annette Widmann-Mauz, Andreas Storm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/2336- Früherkennung, Behandlung und Pflege bei Demenz verbessern d) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlef Parr, Dr. Dieter Thomae, Dr. Heinrich L. Kolb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/228- Für ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Früherkennung und Behandlung von Demenz

Vom 5. Mai 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3075
15. Wahlperiode 05. 05. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung (13. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 15/1493 –

Entwurf eines Gesetzes zur Korrektur von Leistungsverschiebungen
bei häuslicher Krankenpflege zwischen gesetzlicher Krankenversicherung
und sozialer Pflegeversicherung (Pflege-Korrekturgesetz – PKG)

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Hilde Mattheis, Gudrun Schaich-Walch,
Helga Kühn-Mengel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie
der Abgeordneten Petra Selg, Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/2372 –

Demenz früh erkennen und behandeln – für eine Vernetzung von Strukturen,
die Intensivierung von Forschung und Unterstützung von Projekten

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Verena Butalikakis, Annette Widmann-Mauz,
Andreas Storm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/2336 –

Früherkennung, Behandlung und Pflege bei Demenz verbessern

d) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlef Parr, Dr. Dieter Thomae, Dr. Heinrich L.
Kolb, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/228 –

Für ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Früherkennung und Behandlung
von Demenz

Drucksache 15/3075 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

A. Problem
Es gibt Entwicklungen, die Anlass geben, die Pflegeversicherung fortzuent-
wickeln: Aufgrund der demografischen Veränderungen wächst in Deutschland
die Zahl der betagten und hochbetagten Menschen. Demenzerkrankungen spie-
len in den Altersgruppen ab 60 Jahren eine zunehmende Rolle. Die Zahl der an
Demenz erkrankten Pflegebedürftigen dürfte daher stetig ansteigen. Daraus
ergibt sich die Notwendigkeit nachhaltiger Fortschritte in Prävention und The-
rapie und einer Verstärkung (Intensivierung) der Forschungsbemühungen.
Hinzu kommt, dass nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Okto-
ber 2001 unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr die gesetzliche Kran-
kenversicherung, sondern die soziale Pflegeversicherung für die Erbringung
von Leistungen der Behandlungspflege bei ambulant versorgten pflegebedürf-
tigen Personen zuständig ist. Diese Leistungsverschiebung geht insbesondere
zu Lasten chronisch kranker und multimorbider pflegebedürftiger Versicherter,
die von ambulanten Pflegediensten betreut und versorgt werden.

B. Lösung
Der Bundesrat, die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
Fraktion der CDU/CSU und die Fraktion der FDP sehen unterschiedliche
Lösungsmöglichkeiten, die in dem Gesetzentwurf des Bundesrates bzw. in dem
von den Koalitionsfraktionen sowie in den von den beiden anderen Fraktionen
vorgelegten Anträgen zum Ausdruck kommen.
Ablehnung des Gesetzentwurfs des Bundesrates (Drucksache 15/1493).
Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Annahme des Antrags der Koalitionsfraktionen (Drucksache 15/2372).
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Ablehnung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 15/2336).
Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Enthaltung
der Fraktion der FDP
Ablehnung des Antrags der Fraktion der FDP (Drucksache 15/228).
Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der
Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs des Bundesrates auf Drucksache 15/1493, Ableh-
nung des Antrags der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 15/2372, Annahme
des Antrags der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 15/2336 und Annahme
des Antrags der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/228.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht näher erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3075

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1493 – abzulehnen,
b) den Antrag – Drucksache 15/2372 – anzunehmen,
c) den Antrag – Drucksache 15/2336 – abzulehnen,
d) den Antrag – Drucksache 15/228 – abzulehnen.

Berlin, den 5. Mai 2004

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
Klaus Kirschner
Vorsitzender

Hilde Mattheis
Berichterstatterin

Drucksache 15/3075 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Hilde Mattheis

I. Überweisung
In seiner 72. Sitzung am 6. November 2003 hat der Deut-
sche Bundestag den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1493
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung
an den Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
überwiesen. Außerdem hat er den Gesetzentwurf an den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
Mitberatung überwiesen. In gleicher Weise hat er in seiner
25. Sitzung am 13. Februar 2003 den Antrag auf Druck-
sache 15/228 in erster Lesung beraten und überwiesen.
In seiner 91. Sitzung am 12. Februar 2004 hat der Deutsche
Bundestag den Antrag auf Drucksache 15/2372 und den
Antrag auf Drucksache 15/2336 in erster Lesung beraten
und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ge-
sundheit und Soziale Sicherung überwiesen. Außerdem hat
er die Anträge an den Innenausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit, den Ausschuss für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft, den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur
Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Es besteht Einvernehmen zwischen den Fraktionen, dass es
Entwicklungen gibt, die Anlass geben, die Pflegeversiche-
rung fortzuentwickeln: Aufgrund der demografischen Ver-
änderungen wächst in Deutschland die Zahl der betagten
und hochbetagten Menschen. Demenzerkrankungen spielen
in den Altersgruppen ab 60 Jahren eine zunehmende Rolle.
Die Zahl der an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen
dürfte daher stetig ansteigen. Daraus ergibt sich die Not-
wendigkeit nachhaltiger Fortschritte in Prävention und The-
rapie und einer Verstärkung (Intensivierung) der For-
schungsbemühungen.
Hinzu kommt, dass nach einem Urteil des Bundessozial-
gerichts vom 30. Oktober 2001 unter bestimmten Vorausset-
zungen nicht mehr die gesetzliche Krankenversicherung,
sondern die soziale Pflegeversicherung für die Erbringung
von Leistungen der Behandlungspflege bei ambulant ver-
sorgten pflegebedürftigen Personen zuständig ist. Diese
Leistungsverschiebung geht insbesondere zu Lasten chro-
nisch kranker und multimorbider pflegebedürftiger Versi-
cherter, die von ambulanten Pflegediensten betreut und ver-
sorgt werden.
Der Bundesrat, die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, die Fraktion der CDU/CSU und die Fraktion der
FDP sehen unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten, die in
dem Gesetzentwurf des Bundesrates bzw. in dem von den
Koalitionsfraktionen sowie in den von den beiden anderen
Fraktionen vorgelegten Anträgen zum Ausdruck kommen.
a) Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 15/1493
Mit dem Gesetzentwurf soll die durch die Rechtsprechung
ausgelöste Verschiebung von Leistungen der Krankenversi-
cherung in die Pflegeversicherung unterbunden werden.
Ziel des Gesetzentwurfs ist

1. die Sicherung der Leistungsfähigkeit von ambulanten
Pflegediensten und

2. die Stärkung der häuslichen Pflege durch Angehörige.
Dies soll geschehen, indem die bereits durch die Rechtspre-
chung konkretisierten Kriterien für eine ausnahmsweise Be-
rücksichtigung eines behandlungspflegerischen Hilfeauf-
wandes bei der Einstufung in die Pflegeversicherung in das
Pflegeversicherungsrecht übernommen werden. Betroffen
sein sollen Fälle, in denen kranke Pflegebedürftige nach
dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung keinen
Anspruch auf häusliche Krankenpflege haben, weil in ihrem
Haushalt lebende Personen die Leistungen der Behand-
lungspflege erbringen. Die einschlägigen Vorschriften des
Elften Buches Sozialgesetzbuch (Soziale Pflegeversiche-
rung) sollen entsprechend geändert werden.
b) Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN auf Drucksache 15/2372
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
weisen auf das mit dem 4. SGB XI-Änderungsgesetz zur
Stärkung der häuslichen Pflege, dem Gesetz zur Qualitäts-
sicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der
Pflege, dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz und dem Ge-
setz über die Berufe in der Altenpflege Erreichte hin. Trotz
dieser Verbesserungen bestehe weiterer Handlungsbedarf.
Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung daher
auffordern, zur Verbesserung der Situation demenzkranker
Menschen in unserer Gesellschaft alle zu ergreifenden Maß-
nahmen den vier in dem Antrag dargestellten Leitlinien fol-
gen zu lassen und vor diesem Hintergrund die dargestellten
Maßnahmen ergreifen bzw. weiter entwickeln. Unter ande-
rem soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass Län-
der und Kommunen ihrer Verantwortung nachkommen und
die Angebote, die den Verbleib im häuslichen Umfeld
ermöglichten, ausbauen. Die von den einzelnen Bundes-
ministerien geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der
Versorgungssituation demenziell erkrankter Menschen seien
kontinuierlich aufeinander abzustimmen, und mit den Bun-
desländern sei eine Querschnittsarbeitsgruppe zu bilden.
Mittelfristig bedürfe der Pflegebegriff in der Pflegeversiche-
rung einer Überarbeitung und Erweiterung, und die zu er-
wartenden demografischen Veränderungen müssten in den
Verhandlungen zur Reform der Pflegeversicherung berück-
sichtigt werden.
c) Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 15/

2336
Die Fraktion der CDU/CSU stellt fest, dass – wie auch im
„Vierten Bericht zur Lage der älteren Generation in der
Bundesrepublik Deutschland“ beschrieben – im Bereich der
Forschung, Früherkennung, Behandlung sowie Pflege von
Demenz noch erheblicher Handlungsbedarf bestehe, und er-
läutert die besonderen Probleme in diesen Bereichen. So be-
stünden z. B. Probleme bei der Früherkennung der Demenz,
es fehle an einem differenzierten Hilfs- und Versorgungsan-
gebot und demenziell erkrankte Menschen seien bisher
nicht ausreichend in die Pflegeversicherung einbezogen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3075

Die Änderungen und Ergänzungen, die das Elfte Buch So-
zialgesetzbuch (SGB XI) durch das Pflege-Qualitätssiche-
rungsgesetz und das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz er-
fahren habe, würden der besonderen Situation der demenz-
kranken Menschen nicht gerecht.
Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung daher
auffordern, die in dem Antrag genannten Maßnahmen zu er-
greifen und u. a. Forschungsvorhaben im Bereich der wei-
tergehenden Prävention, Früherkennung und Diagnostik zu
unterstützen sowie bei der anstehenden Reform der Pflege-
versicherung den verrichtungsbezogenen Pflegebegriff um
einen allgemeinen Betreuungs- und Beaufsichtigungsauf-
wand in zeitlich begrenztem Umfang zu erweitern.

d) Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/228
Die Fraktion der FDP geht von schätzungsweise 1,2 Millio-
nen Menschen aus, die in Deutschland unter der Alzheimer-
Krankheit und anderen Demenzkrankheiten leiden, und
stellt fest, dass diese Krankheiten aufgrund der bekannten
demografischen Entwicklung eine zunehmende Rolle in un-
serer Gesellschaft spielen würden. Zudem sei in Deutsch-
land in naher Zukunft ein flächendeckender Pflegepersonal-
mangel zu erwarten. Die Früherkennung und Frühbehand-
lung von Demenzkrankheiten könne helfen, die in dem An-
trag erläuterten Probleme zu vermindern. Eine Kombination
von medikamentöser und nichtmedikamentöser Behandlung
könne das weitere Fortschreiten der Krankheit deutlich hin-
auszögern. Erforderlich seien insbesondere die Intensivie-
rung der Versorgungs- und Ursachenforschung auf dem
Gebiet der Demenzerkrankung und eine gesellschaftlich
breit angelegte Informations-, Qualifizierungs- und Präven-
tionskampagne. Die Demenz-Früherkennung müsse opti-
miert werden, um den Bürgerinnen und Bürgern die Mög-
lichkeit zu geben, selbst etwas für ihre Gesunderhaltung zu
tun, über eine frühzeitige Behandlung möglichst lange ein
eigenständiges Leben zu führen und die eigene Lebensqua-
lität zu verbessern.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

a) Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 15/1493
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1493 in sei-
ner 32. Sitzung am 28. April 2004 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

b) Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 15/2372

Der Innenausschuss hat denAntrag aufDrucksache 15/2372
in seiner 36. Sitzung am 28. April 2004 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP empfohlen, den Antrag anzunehmen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den Antrag
auf Drucksache 15/2372 in seiner 58. Sitzung am 28. April

2004 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP empfohlen, den Antrag an-
zunehmen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat den Antrag auf Drucksache 15/2372 in
seiner 40. Sitzung am 28. April 2004 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP empfohlen, den Antrag anzunehmen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat den Antrag auf Drucksache 15/2372 in seiner
32. Sitzung am 28. April 2004 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
empfohlen, den Antrag anzunehmen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat den Antrag auf Drucksache 15/2372
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP empfohlen, den Antrag an-
zunehmen.

c) Antrag der Fraktion der CDU/CSU – Früherkennung,
Behandlung und Pflege bei Demenz verbessern (Druck-
sache 15/2336)

Der Innenausschuss hat denAntrag aufDrucksache 15/2336
in seiner 36. Sitzung am 28. April 2004 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNENgegendieStimmenderFraktionderCDU/CSUbei
Enthaltung der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag ab-
zulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den Antrag
auf Drucksache 15/2336 in seiner 58. Sitzung am 28. April
2004 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat den Antrag auf Drucksache 15/2336 in
seiner 40. Sitzung am 28. April 2004 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat den Antrag auf Drucksache 15/2336 in seiner
32. Sitzung am 28. April 2004 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Enthaltung
der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat den Antrag auf Drucksache 15/2336
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Drucksache 15/3075 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

d) Antrag der Fraktion der FDP – Für ein Gesamtkonzept
zur Verbesserung der Früherkennung und Behandlung
von Demenz (Drucksache 15/228)

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat den Antrag auf Drucksache 15/228 in seiner
32. Sitzung am 28. April 2004 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der
Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Gesetzentwurf ab-
zulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
in seiner 9. Sitzung am 19. Februar 2003 die Beratung des
Antrags der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/228
aufgenommen und beschlossen, hierzu eine öffentliche An-
hörung durchzuführen.
Die öffentliche Anhörung fand in der 19. Sitzung am 7. Mai
2003 statt. Als sachverständige Verbände waren eingeladen:
AOK-Bundesverband, Berufsverband Deutscher Internis-
ten e. V., Berufsverband der Allgemeinärzte Deutschlands,
Berufsverband Deutscher Nervenärzte, Bundesverband pri-
vater Anbieter sozialer Dienste e. V., Deutsche Alzheimer-
gesellschaft, Kuratorium der Hirnliga e. V., Medizinischer
Dienst der Spitzenverbände, VdAK/AEV, Sozialverband
VdK Deutschland e. V.
Außerdem waren als Einzelsachverständige geladen: Prof.
Dr. Peter Schönhöfer, Prof. Dr. Gereon Heuft, Prof. Dr.
Siegfried Kanowski, Dr. Martin Haupt.
Auf das Wortprotokoll und die als Ausschussdrucksachen
verteilten Stellungnahmen der Sachverständigen wird Be-
zug genommen.
In der 24. Sitzung am 4. Juni 2003 hat der Ausschuss seine
Beratung des Antrags der Fraktion der FDP auf Drucksache
15/228 fortgesetzt.
In der 47. Sitzung am 10. Dezember 2003 hat der Ausschuss
die Beratung des Gesetzentwurfs des Bundesrates auf
Drucksache 15/1493 aufgenommen. In der 49. Sitzung am
14. Januar 2004 hat er beschlossen, auch hierzu eine öffent-
liche Anhörung durchzuführen.
In der 54. Sitzung am 11. Februar 2004 hat der Ausschuss be-
schlossen, den Antrag der Koalitionsfraktionen auf Druck-
sache15/2372unddenAntragderFraktionderCDU/CSUauf
Drucksache15/2336 ebenfalls zumGegenstanddieser öffent-
lichen Anhörung zu machen. In der 56. Sitzung am 3. März
2003hat er dieBeratungdieser beidenAnträge aufgenommen
und beschlossen, den Gesetzentwurf des Bundesrates auf
Drucksache 15/1493, den Antrag der Fraktion der FDP auf
Drucksache 15/228, den Antrag der Koalitionsfraktionen auf
Drucksache 15/2372 und den Antrag der Fraktion der CDU/
CSU auf Drucksache 15/2336 wegen des Sachzusammen-
hangs bei der Fortsetzung der Beratungen nach der öffentli-
chen Anhörung gemeinsam zu beraten.
Die öffentliche Anhörung fand in der 57. Sitzung am 3. März
2004 statt. Als sachverständige Verbände waren eingeladen:
AOK-Bundesverband, Aktion psychiatrisch Kranke e. V.,
Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege, Arzneimit-
telkommission der Deutschen Ärzteschaft, Berufsverband

der Allgemeinärzte Deutschlands, Hausärzteverband e. V.,
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege,
Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V., Bun-
desarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozial-
hilfe, Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e. V.,
Bundesverband Ambulante Dienste e. V., Bundesverband
der Pharmazeutischen Industrie, Bundesverband privater
Anbieter sozialer Dienste, Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e. V., Bundesverei-
nigung der Kommunalen Spitzenverbände, Deutsche Alz-
heimer Gesellschaft, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie,
Psychotherapie und Nervenheilkunde e. V., Deutscher Pfle-
gerat, Forum zur Verbesserung der Situation Pflegebedürfti-
ger alter Menschen in Deutschland, Medizinischer Dienst
der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V., Sozialver-
band Deutschland e. V., Sozialverband VdK Deutschland,
Verband Forschender Arzneimittelhersteller, Verband der
privaten Krankenversicherung.
Auf das Wortprotokoll und die als Ausschussdrucksachen
verteilten Stellungnahmen der Sachverständigen wird Be-
zug genommen.
In der 62. Sitzung am 28. April 2004 hat der Ausschuss seine
Beratungen abgeschlossen.Als Ergebnis empfiehlt ermit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache
15/1493. Ferner empfiehlt ermit den Stimmender Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die Annahme des
Antrags der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 15/2372.
Darüber hinaus empfiehlt derAusschussmit denStimmender
Fraktionen SPDundBÜNDNIS 90/DIEGRÜNENgegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Enthaltung der
Fraktion der FDPdieAblehnung desAntrags der Fraktion der
CDU/CSU auf Drucksache 15/2336 sowie mit den Stimmen
der Fraktionen SPDundBÜNDNIS 90/DIEGRÜNENgegen
die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Frak-
tion der CDU/CSU die Ablehnung des Antrags der Fraktion
der FDP auf Drucksache 15/228.
Im Laufe der Ausschussberatungen wurde auch eine Petition
behandelt, mit der u. a. verlangt wurde, Demenzerkrankun-
gen stärker anzuerkennen bzw. stärker zu berücksichtigen.
Der Petitionsausschuss hatte hierzu im Zusammenhang mit
der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP auf Druck-
sache 15/228 eine Stellungnahme nach § 109 GO-BT ange-
fordert. Obwohl der Antrag auf Drucksache 15/228 im Aus-
schuss für Gesundheit und Soziale Sicherung keineMehrheit
fand, wurde den Anliegen des Petenten mit der Annahme des
Antrags der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 15/2372 teilweise entsprochen.
Der Petitionsausschuss wurde entsprechend unterrichtet.
In der Beratung betonten die Mitglieder aller Fraktionen,
die Verbesserung der Versorgungssituation älterer, kranker
Menschen sei eine wichtige Zukunftsaufgabe und Heraus-
forderung, und die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Haus-
und Fachärzten müsse verbessert werden. Mit Blick auf die
Bedeutung des Themas und aus sachpolitischen Erwägun-
gen sei im vergangenen Jahr zunächst vereinbart worden,
interfraktionell an dem Thema weiter zu arbeiten. Die Pro-
blembeschreibung werde auch von allen geteilt, und die
Grundsätze „ambulant vor stationär“ sowie „Prävention und

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/3075

Rehabilitation vor Pflege“ seien unumstritten. Die daraus
abgeleiteten Forderungen und die Akzentsetzung bei den
aufgezeigten Lösungsansätzen seien jedoch so unterschied-
lich, dass schließlich keine interfraktionelle Einigung zu-
stande gekommen sei.
Die Mitglieder der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN erinnerten an den ursprünglich gerechten Ansatz
der 1995 eingeführten Pflegeversicherung. Nach den ersten
Erfahrungen habe dann 1998 das Bundessozialgericht eine
Entscheidung getroffen, mit der Hilfeleistungen pflegender
Angehöriger berücksichtigt werden sollten. Was 1998 aus-
schließlich für pflegende Angehörige gedacht gewesen sei,
sei schließlich 2001 vom Bundessozialgericht auf professio-
nelle Pflegekräfte ausgeweitet worden. Dadurch habe es
eine Kostenverschiebung zu Lasten der Pflegeversicherung
gegeben, und es sei eine Schieflage entstanden. Mit der jetzt
vom Freistaat Bayern vorgeschlagenen Lösung sei man wie-
der bei dem, was 1998 das Bundessozialgericht entschieden
habe. In der Praxis bestehe – wieder – das Problem, dass die
häusliche Situation, die sich jederzeit ändern könne, die
Grundlage für eine Begutachtung sei, wodurch ein ungeheu-
rer Verwaltungsaufwand entstehe. Darüber hinaus werde
dem Anliegen des Gesetzentwurfs des Bundesrates bereits
mit dem mit breiter Mehrheit über die Parteigrenzen hinweg
verabschiedeten GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) in ei-
nem wesentlichen Punkt Rechnung getragen. Das Ergebnis
der Kompromissverhandlungen sei von den Fachverbänden,
dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände
und anderen Verbänden begrüßt worden: Durch die seit
1. Januar 2004 geltende Ergänzung zur häuslichen Pflege
in SGB V werde die Behandlungspflege eindeutig der Leis-
tungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherung
zugewiesen. Die teilweise erhebliche finanzielle Belastung
für Pflegebedürftige sei also zu Gunsten der Betroffenen ge-
klärt worden. Außerdem verursache die klare Festlegung im
GMG keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand.
Die rot-grüne Bundesregierung habe in den vergangenen
Jahren bereits wichtige Weichenstellungen vorgenommen,
durch die sie Verbesserungen für Demenzkranke und deren
Angehörige habe erzielen können. Darauf müsse aufgebaut
werden. SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätten des-
halb vereinbarungsgemäß einen ersten Antragsentwurf vor-
gelegt, aus dem sich die Fraktion der FDP jedoch sofort
„ausgeklinkt“ habe. Die Fraktion der CDU/CSU habe zu-
nächst ihre Bereitschaft signalisiert, Änderungsvorschläge
zu unterbreiten, sich dann jedoch entschlossen, einen eige-
nen Antrag vorzulegen. Die Fraktionen der FDP und der
CDU/CSU würden mit der Vorlage ihrer Drucksachen 15/
228 und 15/2336 entgegen ihrem Anspruch den gesund-
heits- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen in
diesem Bereich nicht gerecht und vernachlässigten die
Frage der Finanzierung.
Der primäre Ansatz der Fraktion der FDP liege auf der
medikamentösen Versorgung, obwohl diese in Wirkung und
Nutzen sehr begrenzt sei und durch die Konzentration auf
Medikamente von einer notwendigen Gesamtversorgungs-
konzeption abgelenkt werde. Zudem müsse der Fraktion der
FDP klar sein, dass die Kosten in unkalkulierbare Höhen
steigen würden, wenn – wie in ihrem Antrag gefordert – die
ärztlichen Leistungen außerhalb der gedeckelten Gesamt-

vergütung finanziert und die für Vorsorge und Therapie von
Demenzerkrankungen benötigten Arzneimittel aus den
Richtgrößenvereinbarungen herausgenommen würden. Die
Menschen würden verunsichert, wenn behauptet werde, De-
menzkranke seien im GKV-System unterversorgt. Kritisch
zu vermerken sei zudem der Einfluss der Pharmaindustrie
auf Selbsthilfeorganisationen.
Die Fraktion der CDU/CSU schließe sich im Großen und
Ganzen dem an, was die Berichterstatter der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgearbeitet hät-
ten. Der Antrag sei deshalb überflüssig und rein taktisch
motiviert. Was den Antrag von dem der Koalitionsfraktio-
nen unterscheide, sei die unfachliche Gleichsetzung von
Demenz mit Alzheimer und die Fokussierung auf medika-
mentöse Behandlungsmaßnahmen. Hinter der geforderten
optimalen medikamentösen Behandlung von Alzheimer im
Frühstadium verberge sich dasselbe wie in der Forderung
der Fraktion der FDP, die die Aufhebung der Deckelung der
Behandlung von Demenzkranken verlange: Wertschöpfung
auf Kosten der schwächsten Mitglieder unserer Gesell-
schaft.
Die Koalitionsfraktionen seien zudem in ihrem Antrag auf
Drucksache 15/2372 bei den Punkten, wo es in der Sache
Einigkeit gebe, präziser, viel genauer, wenn es um weitere
Schritte gehe, und in der Konzeption umfassender. Im Übri-
gen seien auch die Länder in der Verantwortung, denn es
heiße im Pflege-Versicherungsgesetz, für die Vorhaltung ei-
ner leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirt-
schaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur seien die
Länder verantwortlich. Deshalb seien die von den einzelnen
Bundesministerien geplanten Maßnahmen zur Verbesserung
der Versorgungssituation demenziell erkrankter Menschen
aufeinander abzustimmen, und mit den Bundesländern
müsse eine Querschnittsarbeitsgruppe gebildet werden. Als
Basis für ein qualitätsgesichertes Versorgungsangebot
müssten bundeseinheitliche Pflegeleitlinien entwickelt wer-
den. Im Zuge eines ausführlichen, qualitätsgesicherten As-
sessments müsse die Pflegebedürftigkeit festgestellt und ein
verbindlicher Hilfe- bzw. Maßnahmenplan festgelegt wer-
den. Das Begutachtungsverfahren müsse dabei so weiterent-
wickelt werden, dass auch präventive, rehabilitative und ak-
tivierende Aspekte stärker berücksichtigt würden. Pflegebe-
dürftige bräuchten einen individuell zugeschnittenen Hilfe-
bzw. Maßnahmenplan. Mittelfristig müsse der Pflegebegriff
in der Pflegeversicherung überarbeitet und erweitert wer-
den. Die Pflegeversicherungsreform werde auch eine Re-
form für demenzkranke Menschen sein und definitiv in die-
ser Legislaturperiode kommen.
Die Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU begrüßten zwar,
dassmit derKlarstellung imGMGab 1. Januar 2004 dasAus-
undAnziehen vonKompressionsstrümpfen –Kompressions-
klasse 2 – in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken-
kassen falle. Aber damit sei es bei weitem nicht getan. Auch
die anderen krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmenmüss-
ten dorthin zurück,wo sie schon immergewesen seienundwo
sie sachlich auch hingehörten, nämlich in den Leistungs-
katalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die jetzige
Regelung belaste die Pflegebedürftigen – nicht die gesetz-
liche Krankenversicherung – auf eine nicht vertretbare Art
undWeise.DerDeutscheBundestagmüsse dafür sorgen, dass
der Wille des Gesetzgebers wieder zur Geltung komme und

Drucksache 15/3075 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

dass die Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher
Pflege ausschließlich für die Grundpflege verwendet werden
könnten. Das Argument, auch andere Möglichkeiten gesetz-
geberischer Regelungen müssten geprüft werden, sei nicht
neu: Es werde ununterbrochen geprüft. Letztendlich solle
dies nur dazu dienen, den vorliegendenGesetzentwurf erheb-
lich zu verzögern. Dabei zu behaupten, man werde noch ziel-
genauer den Interessen der Pflegebedürftigen Rechnung tra-
gen, bedeute unaufrichtig zu handeln. Der Bund analysiere
seit Jahren die völlig unzureichende Situation in der Pflege
und diskutiere mitunter auch über Maßnahmen, wie die in
Deutschland bestehenden Probleme gelöst werden könnten.
Beschlüsse zurUmsetzungder diskutiertenMaßnahmenwür-
den jedoch nur sehr selten gefasst. Jetzt sei nichtmehr die Zeit
zumDiskutieren, sondern es sei die Zeit zumHandeln. Es sei
deshalb bedauerlich, dass die Regierung das so genannte
Altenhilfestrukturgesetz auf die nächste Legislaturperiode
verschieben wolle.
Im Unterschied zu der Formulierung im Antrag der Koaliti-
onsfraktionen verstehe die Fraktion der CDU/CSU die For-
derung in ihrem Antrag, im Rahmen einer Reform der Pfle-
geversicherung auch den verrichtungsbezogenen Pflegebe-
griff in begrenztem zeitlichen Umfang um den allgemeinen
Betreuungs- und Beaufsichtigungsaufwand zu erweitern, als
kurzfristiges, nicht mittelfristiges Ziel. Bei der Umsetzung
des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in diesem Jahr
müsse zudem zumindest die Demenz-Problematik mit auf-
griffen werden. Auch Maßnahmen im Bereich der Früher-
kennung seien ein eingrenzbares Thema, das unabhängig
von einer späteren umfassenderen Regelung bereits jetzt an-
gegangen werden könne. Der Antrag der Koalitionsfraktio-
nen berücksichtige jedoch die Bedeutung der Früherken-
nung zu wenig, während der Antrag der Fraktion der CDU/
CSU konkrete Vorschläge enthalte, verstärkt Forschungs-
vorhaben zu initiieren und Früherkennungs- und Frühbe-
handlungskonzepte zu entwickeln und zu fördern. Beim
Einsetzen einer effizienten Medikation im Frühstadium
werde der Krankheitsverlauf um etwa ein Jahr verzögert,
deshalb nehme die medikamentöse Therapie auch im An-
trag der Fraktion der CDU/CSU eine zentrale Rolle ein.
Im Übrigen enthalte der Antrag der Koalitionsfraktionen
Vorschläge für Maßnahmen nur in der Möglichkeitsform,
und es fehle insgesamt an konkreten Handlungsaufforderun-
gen an die Bundesregierung. Der Hinweis auf das Pflege-
leistungs-Ergänzungsgesetz, durch das die Kommunen fina-
ziell stärker unterstützt werden sollten, unterstreiche die
Unredlichkeit der Regierungskoalition, die gerade in diesem
Bereich in den Haushaltsjahren 2002 bis 2004 insgesamt
9 Mio. Euro gestrichen habe. Angesichts der katastrophalen
Finanzlage sei es unverantwortlich, den Ländern und Kom-
munen die Verantwortung für die Schaffung wohnortnaher
Beratungs- und Versorgungsangebote zuzuschieben. Auf
diese Weise entziehe sich der Bund seiner Verantwortung

und spare; die Länder und Kommunen sollten zahlen. Der
weitere Ausbau der wohnortnahen Angebotsstruktur müsse
vielmehr verbunden sein mit der im eigenen Antrag enthal-
tenen Forderung nach einer fairen Finanzierung unter Betei-
ligung des Bundes.
Zwischen dem Antrag der Fraktion der FDP und dem An-
trag der Fraktion der CDU/CSU gebe es viele Ähnlichkei-
ten. Da man nach der Vorlage des Antrags der Fraktion der
FDP vor mehr als einem Jahr inzwischen einen eigenen An-
trag vorgelegt habe, enthalte man sich bei der Abstimmung
über den Antrag der Fraktion der FDP. Entsprechend werde
der ursprünglich zum Antrag der Fraktion der FDP einge-
brachte Änderungsantrag zurückgezogen, der sich vor allem
auf die Förderung der internationalen Zusammenarbeit, die
Förderung der Erstellung von Evaluations- und Wirksam-
keitsstudien verschiedener (bereits vorhandener) Thera-
pieformen sowie die Verbesserung der Unterstützung pfle-
gender Angehöriger bezogen hatte.
Die Mitglieder der Fraktion der FDP erklärten, sie unter-
stützten den Gesetzentwurf des Bundesrates, da dieser für
mehr Rechtssicherheit sorge, die finanzielle Mehrbelastung
der Pflegebedürftigen rückgängig machen wolle und die
häusliche Pflege ins Zentrum gestellt werde. Die Leistungs-
fähigkeit der ambulanten Pflege werde gestärkt.
Die Tatsache, dass die beiden großen Fraktionen ein Jahr
benötigt hätten, um auf den Antrag der Fraktion der FDP für
ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Früherkennung
und Behandlung von Demenz zu reagieren, habe deren
Schwierigkeiten im Umgang mit dieser Problematik ge-
zeigt. Der schließlich von den Koalitionsfraktionen einge-
brachte Antrag zeige zwar, dass die Notwendigkeit zum
Handeln erkannt worden sei, gebe jedoch auf Fragen der
notwendigen medikamentösen und nicht medikamentösen
Therapie keine adäquaten Antworten. Die Forderungen
nach einer Optimierung der Früherkennung und einer
ausreichenden medikamentösen Versorgung, welche den
Krankheitsverlauf und eine Heimeinweisung verzögern
könne, seien von großer Bedeutung. Dies habe sich in den
öffentlichen Anhörungen bestätigt. Gegen den Vorwurf,
man unterstütze einseitig die Interessen der Pharmaindust-
rie, wolle man sich nachdrücklich verwehren.
Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU komme dem eige-
nen Antrag nahe, betone jedoch stärker den Pflegeaspekt, so
dass man sich, auch mit Blick auf den eigenen Antrag, bei
der Abstimmung über diesen Antrag enthalten werde. Im
Antrag der Koalitionsfraktionen komme das Stichwort der
Forschungsförderung, die für die Fraktion der FDP wesent-
lich sei, nur in der Überschrift vor. Die beschriebenen Vor-
schläge für Maßnahmen – mehr Kontrolle, Qualitätszirkel
und Assessments – bedeuteten dagegen, kurz gefasst, wie-
der einmal mehr Regulierung und Bürokratie und seien un-
befriedigende Antworten.

Berlin, den 5. Mai 2004
Hilde Mattheis
Berichterstatterin

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