BT-Drucksache 15/3043

Zu dem Übereinkommen Nr. 185 der Internationalen Arbeitsorganisation über Ausweise für Seeleute und zur vereinfachten Freistellung vom Visumserfordernis

Vom 4. Mai 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3043
15. Wahlperiode 04. 05. 2004

Antrag
der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Karl-Josef Laumann,
Dagmar Wöhrl, Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Renate Blank, Georg
Brunnhuber, Hubert Deittert, Alexander Dobrindt, Enak Ferlemann, Dirk Fischer
(Hamburg), Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Dr. Michael Fuchs, Hans-Joachim
Fuchtel, Dr. Reinhard Göhner, Peter Götz, Kurt-Dieter Grill, Bernd Heynemann,
Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Klaus Hofbauer, Norbert Königshofen,
Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Werner Kuhn (Zingst), Eduard Lintner,
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz,
Laurenz Meyer (Hamm), Klaus Minkel, Henry Nitzsche, Günter Nooke, Eduard
Oswald, Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber,
Franz Romer, Kurt J. Rossmanith, Hartmut Schauerte, Wilhelm Josef Sebastian,
Johannes Singhammer, Gero Storjohann, Max Straubinger, Lena Strothmann,
Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter und der Fraktion der CDU/CSU

Zu dem Übereinkommen Nr. 185 der Internationalen Arbeitsorganisation über
Ausweise für Seeleute und zur vereinfachten Freistellung vom Visumserfordernis

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Am 19. Juni 2003 hat die Internationale Arbeitskonferenz ohne Gegenstimmen
bei wenigen Stimmenthaltungen das Übereinkommen Nr. 185 angenommen,
durch das das Übereinkommen Nr. 108 über Personalausweise für Seeleute aus
dem Jahr 1958, das von Deutschland nicht ratifiziert worden war, neu gefasst
wird. Hauptzweck des neuen Übereinkommens ist die Ausstattung der See-
mannsausweise mit zusätzlichen Identitätsmerkmalen; hierdurch soll die Sicher-
heit des berufsbedingten Reiseverkehrs von Seeleuten verbessert werden.
Geändert wurden gegenüber dem Übereinkommen Nr. 108 ferner Bestimmun-
gen, die die Ein- und Durchreise von Seeleuten betreffen und die der Haupt-
grund für die Nichtratifizierung des Übereinkommens durch Deutschland wa-
ren. Hierbei stand das Bestreben im Vordergrund, einen Ausgleich zu schaffen
zwischen den Interessen der Seeleute, in flexibler Weise und ohne hohe Kosten
beim Aufenthalt ihrer Schiffe in Häfen an Land gehen oder zum Erreichen ihrer
Schiffe ein- und durchreisen zu können, und den Belangen der für die innere
Sicherheit verantwortlichen staatlichen Stellen, eine nicht genügend kontrol-
lierte Einreise von Angehörigen anderer Staaten wegen des damit verbundenen
Sicherheitsrisikos zu vermeiden. So ist nach den Bestimmungen des Überein-
kommens der Landgang grundsätzlich ohne Visum möglich, während die
Durchreise von der Beantragung und Erteilung eines Visums vor der Einreise
abhängig gemacht werden kann. Da in deutschen Häfen regelmäßig die Besat-
zungen dort liegender Schiffe ausgewechselt werden, besteht ein nach Auffas-

Drucksache 15/3043 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
sung des Deutschen Bundestages berechtigtes Interesse sowohl der betroffenen
Seeleute als auch der Reeder, dass diese Auswechselungen kostengünstig und
ohne vermeidbaren Verwaltungsaufwand durchgeführt werden können. Dieses
Ziel kann dadurch erreicht werden, dass in diesem Umfang auch von dem Er-
fordernis der Einholung eines Visums vor der Durchreise verzichtet werden
kann, sofern dies mit den Vorrausetzungen des Übereinkommens und dem
deutschen Ausländerrecht im Einklang steht und Sicherheitsbelangen Rech-
nung getragen wurde.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt
Der Deutsche Bundestag begrüßt das Ergebnis der erfolgreich abgeschlossenen
Verhandlungen zur Neufassung des IAO-Übereinkommens Nr. 108 (1958) über
Personalausweise für Seeleute und die Annahme des Änderungsübereinkom-
mens Nr. 185 durch die Internationale Arbeitskonferenz ohne Gegenstimmen.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf
Der Deutsche Bundestag hat ein hohes Interesse daran, Reedern und Seeleuten
die Erleichterung des Landgangs, der Durchreise und des Schiffswechsels von
Seeleuten, wie in Artikel 6 des Übereinkommens Nr. 185 festgeschrieben ist,
schnellstmöglich zukommen zu lassen.
Deshalb fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, die Rati-
fizierung des Übereinkommens Nr. 185 zügig zu prüfen und gegebenenfalls
die entsprechenden Schritte zur Anpassung innerstaatlicher Rechtsvorschrif-
ten zügig einzuleiten.

Berlin, den 4. Mai 2004
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Karl-Josef Laumann
Dagmar G. Wöhrl
Veronika Bellmann
Dr. Rolf Bietmann
Renate Blank
Georg Brunnhuber
Hubert Deittert
Alexander Dobrindt
Enak Ferlemann
Dirk Fischer (Hamburg)
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Dr. Reinhard Göhner
Peter Götz
Kurt-Dieter Grill
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken
Robert Hochbaum
Klaus Hofbauer
Norbert Königshofen
Dr. Martina Krogmann
Dr. Hermann Kues

Werner Kuhn (Zingst)
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Wolfgang Meckelburg
Friedrich Merz
Laurenz Meyer (Hamm)
Klaus Minkel
Henry Nitzsche
Günter Nooke
Eduard Oswald
Dr. Joachim Pfeiffer
Hans-Peter Repnik
Dr. Heinz Riesenhuber
Franz Romer
Kurt J. Rossmanith
Hartmut Schauerte
Wilhelm Josef Sebastian
Johannes Singhammer
Gero Storjohann
Max Straubinger
Lena Strothmann
Volkmar Uwe Vogel
Gerhard Wächter
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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