BT-Drucksache 15/3036

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Christel Humme, Sabine Bätzing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ekin Deligöz, Irmingard Schewe-Gerigk, Jutta Dümpe-Krüger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/2580- Ausbau von Förderungsangeboten für Kinder in vielfältigen Formen als zentraler Beitrag öffentlicher Mitverantwortung für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Maria Eichhorn, Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/2651- Ausbau und Förderung der Tagespflege als Form der Kinderbetreuung in der Bundesrepublik Deutschland 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/1590- Tagespflege als Baustein zum bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot: Bessere Rahmenbedingungen für Tagesmütter und -väter, Eltern und Kinder 4. zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Haupt, Ina Lenke, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/2697- Faire Chancen für jedes Kind - Für eine bessere Bildung, Erziehung und Betreuung von Anfang an

Vom 3. Mai 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/3036
15. Wahlperiode 03. 05. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(12. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Christel Humme,
Sabine Bätzing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Ekin Deligöz, Irmingard Schewe-Gerigk, Jutta
Dümpe-Krüger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/2580 –

Ausbau von Förderungsangeboten für Kinder in vielfältigen Formen als zentraler
Beitrag öffentlicher Mitverantwortung für die Bildung, Erziehung und Betreuung
von Kindern

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Maria Eichhorn,
Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/2651 –

Ausbau und Förderung der Tagespflege als Form der Kinderbetreuung
in der Bundesrepublik Deutschland

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/1590 –

Tagespflege als Baustein zum bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot –
Bessere Rahmenbedingungen für Tagesmütter und -väter, Eltern und Kinder

4. zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Haupt, Ina Lenke, Cornelia Pieper,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/2697 –

Faire Chancen für jedes Kind – Für eine bessere Bildung, Erziehung und
Betreuung von Anfang an

Drucksache 15/3036 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

A. Problem
1. Zum Antrag auf Drucksache 15/2580
Den Antragstellern geht es um den Ausbau qualifizierter Angebote zur Bil-
dung, Erziehung und Betreuung von Kindern (Tageseinrichtungen und Tages-
pflege) in den alten Bundesländern und deren Erhalt und Weiterentwicklung in
den neuen Bundesländern. Der Ausbau der Tagesbetreuung von Kindern insbe-
sondere für unter Dreijährige ist den Antragstellern ein besonderes Anliegen.
Kinder und ihre Familien benötigten qualitativ hochwertige, den individuellen
Förderbedarf deckende und deshalb zeitlich flexible Angebote. Dabei solle die
finanzielle Belastung sich nach der Leistungsfähigkeit der Eltern richten und
keine Barriere für die Inanspruchnahme darstellen. Die Antragsteller fordern
die Bundesregierung zu konkreten Maßnahmen im Hinblick auf den Ausbau
vielfältiger Formen qualifizierter Tagesbetreuung – auch für den frühkindlichen
und Elementarbereich – auf.
2. Zum Antrag auf Drucksache 15/2651
Die Antragsteller verfolgen das Ziel, die Tagespflege als familiäre Betreuungs-
form aufzuwerten und zu fördern. Die Tagespflege sei eine in der Bundesrepub-
lik Deutschland – vor allem in den alten Bundesländern – seit vielen Jahrzehn-
ten bewährte und anerkannte Betreuungsform für Kinder. Sie verbinde die
flexible Vereinbarung von Betreuungszeiten mit der Betreuung durch in der
Regel nur eine Betreuungsperson. Individuellen Bedürfnissen der Eltern und
Kinder trage diese Betreuungsform besonders Rechnung. Bei den Maßnahmen
zur Förderung der Tagespflege müssten zusätzliche Kosten für die Kommunen
vermieden werden.
3. Zum Antrag auf Drucksache 15/1590
Den Antragstellern geht es um eine Förderung der Tagespflege von Kindern.
Als Defizite werden die bestehenden Rahmenbedingungen für Tagespflege ge-
nannt. Genauere Daten zur Verbreitung von Tagespflege und den Bedingungen,
unter denen sie geleistet wird, lägen nicht vor. Es sei von einem hohen Anteil
Schwarzarbeit auszugehen. Auch die Rechtslage für Tagesmütter und -väter sei
verbesserungsbedürftig. Der Antrag enthält Eckpunkte zur Förderung der
Tagespflege.
4. Zum Antrag auf Drucksache 15/2697
Die Antragsteller stellen faire Chancen für jedes Kind in den Mittelpunkt dieses
Antrags. Zu diesem Ziel sollen die Bildung, Erziehung und Betreuung für
Kinder unter 3 Jahren verbessert, ein effektives und effizientes System der
Elementarpädagogik entwickelt sowie die Vorbereitung auf die Schule und das
Betreuungsangebot für Schulkinder verbessert werden. Der Antrag bezieht sich
sowohl auf die Betreuung in Tageseinrichtungen als auch auf die Tagespflege.

B. Lösung
Zu Nummer 1
Annahme des Antrags auf Drucksache 15/2580 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Zu Nummer 2
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/2651 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/3036

Zu Nummer 3
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/1590 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU
Zu Nummer 4
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/2697 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP bei Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Die Antragsteller des Antrags auf Drucksache 15/2580 erwarten, dass der Aus-
bau vielfältiger Formen qualifizierter Tagesbetreuung durch Verbesserungen
der Finanzsituation der Kommunen und durch Vereinbarungen auf politischer
Ebene flankiert werde. Ziel bleibe, dass bei einem Selbstbehalt der Kommunen
aus Hartz IV im Umfang von ca. 2,5 Mrd. Euro pro Jahr davon ca. 1,5 Mrd.
Euro jährlich in den qualifizierten Ausbau der Betreuungsangebote insbeson-
dere für die unter Dreijährigen investiert würden.

Drucksache 15/3036 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
1. den Antrag auf Drucksache 15/2580 anzunehmen;
2. den Antrag auf Drucksache 15/2651 abzulehnen;
3. den Antrag auf Drucksache 15/1590 abzulehnen;
4. den Antrag auf Drucksache 15/2697 abzulehnen.

Berlin, den 20. April 2004

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kerstin Griese
Vorsitzende

Caren Marks
Berichterstatterin

Ingrid Fischbach
Berichterstatterin

Ekin Deligöz
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/3036

Bericht der Abgeordneten Caren Marks, Ingrid Fischbach, Ekin Deligöz
und Ina Lenke

I. Überweisung
1. Zum Antrag auf Drucksache 15/2580
Der Antrag auf Drucksache 15/2580 wurde in der 100. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 25. März 2004 an den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend feder-
führend überwiesen. Gleichzeitig wurde die Vorlage an den
Innenausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit, den Ausschuss für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft, den Ausschuss für
Gesundheit und Soziale Sicherung, den Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie
den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
2. Zum Antrag auf Drucksache 15/2651
Der Antrag auf Drucksache 15/2651 wurde in der 100. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 25. März 2004 an den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend feder-
führend überwiesen. Gleichzeitig wurde die Vorlage an den
Innenausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit, den Ausschuss für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft, den Ausschuss für
Gesundheit und Soziale Sicherung, den Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie
den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
3. Zum Antrag auf Drucksache 15/1590
Der Antrag auf Drucksache 15/1590 wurde in der 82. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 11. Dezember 2003 an
den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
federführend überwiesen. Gleichzeitig erfolgte die Über-
weisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit und
den Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung zur
Mitberatung.
4. Zum Antrag auf Drucksache 15/2697
Der Antrag auf Drucksache 15/2697 wurde in der 100. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 25. März 2004 an den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend feder-
führend überwiesen. Gleichzeitig wurde die Vorlage an den
Innenausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit, den Ausschuss für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft, den Ausschuss für
Gesundheit und Soziale Sicherung, den Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie
den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
1. Zum Antrag auf Drucksache 15/2580
Der Ausbau qualifizierter Angebote zur Bildung, Erziehung
und Betreuung von Kindern (Tageseinrichtungen und
Tagespflege) in den alten Bundesländern und deren Erhalt
und Weiterentwicklung in den neuen Bundesländern sind
nach Auffassung der Antragsteller zentral für die Zukunfts-
fähigkeit unserer Gesellschaft. Es würden qualitativ hoch-

wertige, den individuellen Betreuungs- und Förderbedarf
deckende und zeitlich flexible Angebote benötigt. Die
Tagespflege als flexible und in dünn besiedelten Regionen
besonders geeignete Betreuungsform solle zu einem gleich-
rangigen Angebot werden. Der Ausbau der Betreuung unter
Dreijähriger bildet einen Schwerpunkt in den Zielen der
Antragsteller. Qualifizierte Tagesbetreuung wird als zentrale
Bedingung für die bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätig-
keit und Familie gesehen. Die finanzielle Belastung der
Eltern solle keine Barriere für die Inanspruchnahme der
Tagesbetreuung darstellen.
Um die gesteckten Ziele zu erreichen, soll der Stellenwert
von Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im
frühen Kindesalter in der öffentlichen Diskussion gestärkt
werden. Ferner soll die Bundesregierung zur Zielerreichung
mit den Ländern, Kommunalen Spitzenverbänden und den
Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie weite-
ren gesellschaftlichen Gruppen kooperieren und die erfor-
derlichen Rahmenbedingungen schaffen.

2. Zum Antrag auf Drucksache 15/2651
Die Antragsteller verfolgen das Ziel, die Tagespflege als
familiäre Betreuungsform aufzuwerten und zu fördern.
Die Tagespflege sei eine in der Bundesrepublik Deutschland
– vor allem in den alten Bundesländern – seit vielen
Jahrzehnten bewährte und anerkannte Betreuungsform für
Kinder. Tagespflege trage durch ihre flexible Gestaltbarkeit
zur besseren Vereinbarung von Familie und Erwerbstätig-
keit bei. Individuellen Bedürfnissen der Eltern und Kinder
trage diese Betreuungsform besonders Rechnung. Die
Bundesregierung wird aufgefordert, die Möglichkeiten zur
Aufwertung und verbesserten öffentlichen Förderung der
Tagespflege zu prüfen und zur Zielerreichung mit den
Ländern, Kommunen und Kommunalen Spitzenverbänden
zu kooperieren. Der Antrag enthält die nach Auffassung der
Antragsteller wesentlichen Gesichtspunkte zur Förderung
der Tagespflege. Bei den Maßnahmen zur Förderung der
Tagespflege müssten zusätzliche Kosten für die Kommunen
vermieden werden.

3. Zum Antrag auf Drucksache 15/1590
Die Antragsteller stellen fest, dass die Betreuung von Kin-
dern durch Tagesmütter und -väter neben der institutionel-
len Kinderbetreuung einen hohen Stellenwert habe. Die
Kindertagespflege sei in § 23 des Achten Buches Sozial-
gesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe) als gleichwertiges
Angebot neben institutionellen Angeboten verankert. Ge-
nauere empirische Daten über das Ausmaß und die Verbrei-
tung von Tagespflege in all ihren Formen, die Kosten- und
Bezahlungsstrukturen sowie die Kombination mit anderen
Betreuungsformen fehlten bislang. Die Rahmenbedingun-
gen für Tagespflege sollten verbessert werden, auch um
Schwarzarbeit auf dem Sektor zu bekämpfen. Die Rechts-
lage für Tagesmütter und -väter sei kompliziert und teil-
weise äußerst unbefriedigend. Dringend notwendig sei hier

Drucksache 15/3036 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

eine Vereinfachung und Klärung. Der Antrag nennt Eck-
punkte zur Förderung der Tagespflege von Kindern.
4. Zum Antrag auf Drucksache 15/2697
Die Antragsteller betonen, die Förderung des Kindes stehe
im Mittelpunkt des staatlichen Auftrags sowohl bei der
Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen als auch bei der
Tagespflege. Der volkswirtschaftliche Nutzen von Kinder-
tageseinrichtungen und Tagespflege werde unterschätzt.
Auch gesellschaftspolitische Ziele und die Gleichstellung
würden mit dem Ausbau der Kinderbetreuung befördert.
Die Antragsteller fordern konkrete Maßnahmen in folgen-
den Bereichen: Verbesserung der Bildung, Erziehung und
Betreuung für Kinder unter 3 Jahren; Entwicklung von der
Kindergartenmisere hin zu einem effektiven und effizienten
System der Elementarpädagogik; Verbesserung der Vorbe-
reitung auf die Schule und bessere Betreuungsangebote für
Schulkinder.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
1. Zum Antrag auf Drucksache 15/2580
Der Innenausschuss hat in seiner 34. Sitzung am 31. März
2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP empfohlen, den Antrag anzunehmen.
Der Finanzausschuss hat in seiner 54. Sitzung am 31. März
2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP empfohlen, den Antrag anzunehmen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 45. Sitzung am
31. März 2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Antrag anzunehmen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner
54. Sitzung am 31. März 2004 mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfoh-
len, den Antrag anzunehmen.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
in seiner 60. Sitzung am 31. März 2004 mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
empfohlen, den Antrag anzunehmen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner 34. Sitzung am 31. März
2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP empfohlen, den Antrag anzunehmen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat in seiner 39. Sitzung am 31. März 2004
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP empfohlen, den Antrag anzunehmen.
2. Zum Antrag auf Drucksache 15/2651
Der Innenausschuss hat in seiner 34. Sitzung am 31. März
2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS

90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP die
Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Finanzausschuss hat in seiner 54. Sitzung am 31. März
2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP die
Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Hauhaltsausschuss hat in seiner 45. Sitzung am
31. März 2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion der
FDP die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner
54. Sitzung am 31. März 2004 mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Enthaltung der
Fraktion der FDP die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
in seiner 60. Sitzung am 31. März 2004 mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Ent-
haltung der Fraktion der FDP die Ablehnung des Antrags
empfohlen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat in seiner 39. Sitzung am 31. März 2004
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner 34. Sitzung am 31. März
2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP die Ableh-
nung des Antrags empfohlen.
3. Zum Antrag auf Drucksache 15/1590
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner
52. Sitzung am 10. März 2004 mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Fraktion
der CDU/CSU die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
in seiner 60. Sitzung am 31. März 2004 mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der
Fraktion der CDU/CSU die Ablehnung des Antrags emp-
fohlen.
4. Zum Antrag auf Drucksache 15/2697
Der Innenausschuss hat in seiner 34. Sitzung am 31. März
2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den
Antrag abzulehnen.
Der Finanzausschuss hat in seiner 54. Sitzung am 31. März
2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/3036

bei Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den
Antrag abzulehnen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 45. Sitzung am
31. März 2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU
empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner
54. Sitzung am 31. März 2004 mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Fraktion
der CDU/CSU empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
in seiner 60. Sitzung am 31. März 2004 mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der
Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat in seiner 34. Sitzung am 31. März
2004 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den
Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat in seiner 39. Sitzung am 31. März 2004
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den
Antrag abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im

federführenden Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend

1. Abstimmungsergebnis
1.1 Zum Antrag auf Drucksache 15/2580
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 31. Sitzung am 31. März 2004
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP die Annahme des Antrags
beschlossen.
1.2 Zum Antrag auf Drucksache 15/2651
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 31. Sitzung am 31. März 2004
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP die
Ablehnung des Antrags beschlossen.
1.3 Zum Antrag auf Drucksache 15/1590
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 31. Sitzung am 31. März 2004
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU die
Ablehnung des Antrags beschlossen.

1.4 Zum Antrag auf Drucksache 15/2697
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 31. Sitzung am 31. März 2004
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU die
Ablehnung des Antrags beschlossen.
2. Inhalt der Ausschussberatungen
Die Fraktion der SPD stellte fest, Deutschland weise in der
Kinderbetreuung einen strukturellen Rückstand zu allen
anderen westeuropäischen Staaten auf.
Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr
Bildung und mehr Chancengerechtigkeit seien wichtige
familienpolitische Ziele der Bundesregierung und der Frak-
tion in der laufenden Legislaturperiode. Der Schwerpunkt
liege dabei auf dem Ausbau qualitativ hochwertiger, be-
darfsdeckender und zeitlich flexibler Bildungs- und Betreu-
ungsangebote. Dabei sei besonders das Angebot an Tages-
betreuung für Kinder unter 3 Jahren ein wichtiges Projekt.
Der Ausbau der Betreuungsangebote sei für die gesell-
schaftliche Entwicklung insgesamt bedeutsam, fördere die
Gleichstellung und stärke die Innovationsfähigkeit. Auch
bildungspolitisch sei der Ausbau eines vielfältigen und fle-
xiblen Betreuungsangebots vorteilhaft. Die Zukunft hänge
von der Betreuung, Bildung und Ausbildung der Kinder ab.
Deutschland müsse kinder- und familienfreundlicher wer-
den. Hierin liege eine gemeinsame Aufgabe von Staat, Wirt-
schaft und Gesellschaft.
Finanziell sei die Tagesbetreuung in erster Linie Aufgabe
der kommunalen Gebietskörperschaften. Diese müssten
indes zu diesem Zweck in ihrer Finanzkraft nachhaltig
gestärkt werden. Die Fraktion erwarte, dass bei einem
Selbstbehalt der Kommunen aus Hartz IV im Umfang von
ca. 2,5 Mrd. Euro pro Jahr ca. 1,5 Mrd. Euro jährlich in den
qualifizierten Ausbau der Betreuungsangebote, insbeson-
dere für die unter Dreijährigen, investiert würden.
Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU entspreche den
grundsätzlichen Vorstellungen der Koalition, bleibe indes
weit hinter diesen zurück und nehme die Kommunen aus
der finanziellen Verantwortung heraus. Die Fraktion werde
diesen Antrag daher ablehnen.
Auch die Anträge der Fraktion der FDP gingen in die rich-
tige Richtung. Allerdings seien nicht alle Forderungen rea-
lisierbar bzw. die Realisierung nicht in allen Punkten
sinnvoll. Der Antrag auf Drucksache 15/2697 blende die
Verantwortung der Länder und Kommunen vollkommen
aus. Aus diesen Gründen werde die SPD-Fraktion auch die
Anträge der FDP ablehnen.
Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, die Zielsetzung
der Koalition entspreche grundsätzlich derjenigen der CDU/
CSU-Fraktion. Die Tagespflege müsse als Ergänzung zur
institutionellen Tagesbetreuung gesehen werden. Bei der
Wahl der Betreuungsform müsse das Wohl des Kindes im
Vordergrund stehen. Allerdings sei der Antrag der Koali-
tionsfraktionen unkonkret und unrealistisch. Die Finan-
zierbarkeit der von der Koalition angeregten Maßnahmen
sei nicht gegeben. Bereits jetzt sei aus den Berichten der
Kommunen erkennbar, dass von den 2,5 Mrd. Euro Selbst-
behalt der Kommunen aus Hartz IV keinesfalls die von der

Drucksache 15/3036 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Koalition erwarteten 1,5 Mrd. Euro für Investitionen in Ta-
gesbetreuung verblieben. Die Koalition werde die Mittel,
die zur Finanzierung ihrer Vorhaben nötig seien, nicht auf-
bringen können. Aus diesem Grund sei es wichtig, vorhan-
dene Strukturen zu stützen und zu fördern. Auch die Erwar-
tung, die Betreuungsplätze in den neuen Bundesländern
erhalten und weiter entwickeln zu können, entspreche nicht
der Realität vor Ort.
Insgesamt beschreite der Antrag der Fraktion der CDU/CSU
den realistischeren Weg.
Die Anträge der FDP würden grundsätzlich begrüßt, aller-
dings bleibe die FDP-Fraktion Darlegungen zur Finanzie-
rung der geplanten Maßnahmen schuldig.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf
hin, grundsätzlich sei der Ausbau der Kinderbetreuung eine
klassische Aufgabe von Ländern und Kommunen, so dass
Vorwürfe an die rot-grüne Bundesregierung sich an den fal-
schen Adressaten richteten. Länder und Kommunen seien
verantwortlich, dass auf diesem Sektor so lange nichts ge-
schehen sei. Man freue sich allerdings über den Konsens in
den Zielen. Der Antrag der Koalitionsfraktionen diene dazu,
Ziele festzulegen. Die Ziele seien im Interesse der Kinder
hoch gesteckt.
Zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion sei festzuhalten, dass
sich nicht belegen lasse, dass Aufwachsen in Infrastrukturen
wie der Tageseinrichtung und eine Fremdbetreuung des
Kindes der kindlichen Entwicklung schade. Dennoch be-
haupte die CDU/CSU in ihrem Antrag, dass die Tagespflege
der Tageseinrichtung vorzuziehen sei, weil das Kind dabei
durch eine feste Bezugsperson gefördert werde. Man dürfe
den Eltern nicht vorschreiben, welche Betreuungsform für
ihr Kind die geeignetste sei. Hier müssten die Eltern die
nötige Wahlfreiheit haben.
Die FDP-Fraktion stimmte der Analyse im Antrag der
Koalitionsfraktionen zu. In Deutschland sei in den letzten
Jahren sowohl in den westlichen als auch den östlichen
Bundesländern ein Rückgang der Betreuungsplätze zu

verzeichnen. Allerdings sei die Koalition hierfür mit verant-
wortlich.
Die Kommunen hätten vorgerechnet, dass aus der Umset-
zung von Hartz IV nicht 2,5 Mrd. Euro Entlastung sondern
eine Belastung von 2,4 Mrd. Euro entstanden sei. Die Koa-
litionsfraktionen seien in der Pflicht, eine alternative Finan-
zierung für ihre Vorhaben zu entwickeln.
Bei der Finanzierung der Kinderbetreuung sei festzustellen,
dass staatliche Kinderbetreuung zu 70 Prozent subventio-
niert werde, während die Betreuung durch Tagesmütter eine
freiwillige Leistung sei.
Der Antrag zur Tagespflege auf Drucksache 15/1590 sei der
erste der heute zu behandelnden Anträge gewesen, der vor-
gelegt worden sei. Der Antrag zeige die schwierigen Bedin-
gungen für Tagesmütter und Tagesväter auf. Die rechtliche
Gleichstellung von Betreuung in Tageseinrichtungen und
Tagespflege sei noch nicht erreicht. Erst nach Genehmigung
durch das Jugendamt gebe es staatliche Zuschüsse für die
Tagespflege.
Zu den Vorhaltungen der SPD-Fraktion in Bezug auf den
FDP-Antrag auf Drucksache 15/2697 werde darauf hinge-
wiesen, dass die Länder, Kommunalen Spitzenverbände etc.
im Vorspann zu den einzelnen Forderungen mit in die Ver-
antwortung genommen würden.
Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU ziele in die richtige
Richtung, indes gingen die Forderungen der FDP-Fraktion
weiter, weshalb die Fraktion sich zum Antrag der CDU/
CSU enthalten werde.
Die Bundesregierung wies darauf hin, die Finanzierung für
die Kinderbetreuung werde vom Bund unterstützt, obwohl
die Finanzverantwortung für die Kinderbetreuung eindeutig
bei Ländern und Kommunen liege. Der Rückgang der
Betreuungsplätze in den neuen Bundesländern sei auf den
Geburtenrückgang in der Region zurückzuführen. Wenn
man die Eltern in den Kommunen unterstützen wolle, müsse
man die Bundesregierung in dem Bemühen unterstützen, zu
erreichen, dass sich Männer und Frauen nicht mehr zwi-
schen Familie und Beruf entscheiden müssten.

Berlin, den 20. April 2004
Caren Marks
Berichterstatterin

Ingrid Fischbach
Berichterstatterin

Ekin Deligöz
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

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