BT-Drucksache 15/2851

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/2553, 15/2770- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

Vom 31. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2851
15. Wahlperiode 31. 03. 2004

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 15/2553, 15/2770 –

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik

Bericht der Abgeordneten Otto Fricke, Ernst Bahr (Neuruppin), Bartholomäus Kalb und
Franziska Eichstädt-Bohlig

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom
29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direkt-
zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und
mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirt-
schaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen
(EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/
2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG)
Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000,
(EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001 (ABl. EU
Nr. L 270 S. 1) erfährt die Europäische Agrarpolitik ab dem
Jahr 2005 eine umfassende Neuausrichtung.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, durch eine ge-
setzliche Regelung Festlegungen für die Umsetzung in
Deutschland zu schaffen.
Die EU-weit vorgesehene Einführung einer einheitlichen
Betriebsprämie führt zu einer völligen Umstellung des bis-
herigen Prämiensystems, unabhängig davon, für welche
Ausgestaltung der jeweilige Mitgliedstaat sich entscheidet.
Umstellungen bei der Prämiengewährung erfordern erfah-
rungsgemäß einen höheren Verwaltungsaufwand als die
Durchführung im Rahmen eines bestehenden Beihilfesys-
tems. Sowohl in dem von der EG-Verordnung vorgesehenen
Standardmodell als auch in dem für Deutschland vorgesehe-

nen Kombinationsmodell sind von den durchführenden Be-
hörden der Länder für die Betriebsinhaber jeweils individu-
elle Referenzbeträge festzusetzen. Dies wird zunächst einen
erhöhten Personalaufwand erfordern, der sich aber nach An-
gaben der Länder derzeit ebenso wenig abschätzen lässt wie
der Aufwand durch die Wahl des vorgesehenen Kombina-
tionsmodells anstatt des Standardmodells der Betriebsprä-
mienregelung. Neben diesen Kosten werden sich auch die
sächlichen Verwaltungsausgaben, insbesondere im Hinblick
auf neue Datenprogramme, erhöhen, deren Umfang nach
Angaben der Länder derzeit nicht abschätzbar ist.
Für die Länder ergeben sich ferner zusätzliche, allerdings
nach ihren Angaben derzeit nicht quantifizierbare Belastun-
gen durch die notwendige systematische Überprüfung der
Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen vor Ort.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Finanzkontrollvor-
schriften der Europäischen Union. Ihre Beachtung ist not-
wendig, um finanzielle Berichtigungen (sog. Anlastungen)
der Europäischen Union zu Lasten der nationalen öffent-
lichen Haushalte zu vermeiden. Eine derartige systemati-
sche Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des gel-
tenden Rechts und der Dokumentation des Kontrollergeb-
nisses ist bislang durch Fachbehörden in der geforderten Art
und Weise nicht erfolgt.

Drucksache 15/2851 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Weitere, allerdings nach ihren Angaben ebenfalls zurzeit
nicht quantifizierbare Kosten für die Länder ergeben sich
aus der Verpflichtung, die Kontrollergebnisse zu speichern
und an die für die Bewilligung von Direktzahlungen zustän-
digen Dienststellen zu übermitteln. Diese Kosten entstehen
insbesondere durch den Aufbau eines leistungsfähigen
EDV-Systems.
Nach Angaben der Länder derzeit nicht quantifizierbare
Kosten folgen schließlich aus der Verpflichtung, die neu
geschaffenen Vorgaben für die Erhaltung von Flächen in
einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
umzusetzen, zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren.
Die Kosten für die Länder sind zurzeit nicht quantifizierbar,
weil die konkrete Umsetzung dieser Regelung noch nicht
abschließend festgelegt ist. Für die Gemeinden ergeben sich
mit Ausnahme der kreisfreien Städte keine zusätzlichen
Kosten. Für die Landkreise sowie für die kreisfreien Städte
ergeben sich, soweit sie nach Landesrecht zur Kontrolle der
Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen zuständig
sind, aus den oben genannten Gründen auch nach Aussage
der kommunalen Spitzenverbände zurzeit nicht quantifizier-
bare Kosten.
Für den Bund ergeben sich zusätzliche Kosten als Folge
des erhöhten Aufwands für die Koordinierung der Um-
setzung und der Vertretung der deutschen Belange auf
EU-Ebene. Nach vorläufiger Einschätzung des Bundes-
ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft (BMVEL) ist mit einem zusätzlichen Personal-
bedarf zu rechnen. Darüber wird im Rahmen der Beratun-
gen zum Haushalt 2005 zu entscheiden sein.
Für Bund und Länder ergeben sich außerdem Kosten durch
die Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zur
Durchführung und Kontrolle von Stützungsregelungen der
Gemeinsamen Agrarpolitik zum Zwecke der Durchführung
eines automatisierten Abgleichs, die allerdings derzeit noch

nicht exakt quantifizierbar sind. Die hierfür anfallenden
Kosten sollen ähnlich wie die Kostenaufteilung beim Daten-
abgleich im Bereich der Rinderprämien nach einem noch
festzulegenden Schlüssel auf die Länder und den Bund auf-
geteilt werden. Sie dürften in Abhängigkeit vom Speicher-
und Programmierumfang kaum wesentlich höher liegen als
im Bereich der Rinderprämien. Eine exakte Kostenschät-
zung ist jedoch erst nach Vorlage eines Pflichtenheftes als
Grundlage der zu treffenden Bund-Länder-Vereinbarung
möglich.
Für die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe ergeben sich
zurzeit nicht quantifizierbare zusätzliche Kosten aus den
Verpflichtungen zur Erhaltung von Flächen in einem guten
landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand. Für die üb-
rigen Wirtschaftsbeteiligten ergeben sich keine zusätzlichen
Kosten. Die vorgesehene vollständige Entkopplung der
Direktzahlungen hat zur Folge, dass die Landwirte ihre be-
trieblichen Entscheidungen stärker an den Marktbedingun-
gen ausrichten. Dies wird Anpassungen der Produktions-
struktur und damit auch gewisse Markteffekte und damit
Auswirkungen auf Einzelpreise haben, deren Ausmaß sich
aber, insbesondere wegen der engen EU- und internationa-
len Marktverflechtungen, nicht abschätzen lässt. Auswir-
kungen auf das Verbraucherpreisniveau insgesamt sind
nicht zu erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP für mit der Haushaltslage des Bundes
vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirt-
schaft vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 31. März 2004

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Otto Fricke
Berichterstatter

Ernst Bahr (Neuruppin)
Berichterstatter

Bartholomäus Kalb
Berichterstatter

Franziska Eichstädt-Bohlig
Berichterstatterin

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