BT-Drucksache 15/2846

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/2410- Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon (Multikomponenten-Protokoll) vom 30. November 1999 im Rahmen des Übereinkommens von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung

Vom 31. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2846
15. Wahlperiode 31. 03. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/2410 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll
betreffend die Verringerung von Versauerung,
Eutrophierung und bodennahem Ozon
(Multikomponenten-Protokoll) vom 30. November 1999
im Rahmen des Übereinkommens von 1979
über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung

A. Problem
Das am 1. Dezember 1999 unterzeichnete Protokoll vom 30. November 1999
zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende
Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophie-
rung und bodennahem Ozon (Multikomponenten-Protokoll) dient im Wesent-
lichen dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Luft-
schadstoffen Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOX), leicht flüchtigeKohlenwasserstoffe (VOC) und Ammoniak (NH3). Diese Stoffe führen zu einerVersauerung und Überdüngung der Umwelt sowie zur Bildung von boden-
nahem Ozon. Das Multikomponenten-Protokoll legt Emissionshöchstwerte für
diese Stoffe bis zum Jahr 2010 fest.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Abs. 2
Satz 1 des Grundgesetzes für eine Ratifizierung des Multikomponenten-Pro-
tokolls geschaffen werden.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 15/2410 – in der vom Ausschuss
beschlossenen Fassung.
Einstimmigkeit im Ausschuss

C. Alternativen
Keine

Drucksache 15/2846 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2846

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/2410 – mit folgender Maßgabe, im Übri-
gen unverändert anzunehmen:
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
1. Die Absätze 1 und 2 werden durch folgenden neuen Absatz 1 ersetzt:

„(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, Änderungen des Protokolls
und seiner Anhänge, die sich ausschließlich auf technische oder verwal-
tungsmäßige Angelegenheiten beziehen, durch Rechtsverordnung mit Zu-
stimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen.“

2. Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2.

Berlin, den 31. März 2004

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker
Vorsitzender

Astrid Klug
Berichterstatterin

Marie-Luise Dött
Berichterstatterin

Winfried Hermann
Berichterstatter

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Drucksache 15/2846 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Astrid Klug, Marie-Luise Dött, Winfried Herrmann und
Birgit Homburger

I.
Der Gesetzentwurf – Drucksache 15/2410 – wurde in der
91. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. Februar
2004 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitbe-
ratung an den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft sowie den Ausschuss für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen überwiesen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft hat einstimmig empfohlen, den Gesetzent-
wurf – Drucksache 15/2410 – in seiner geänderten Fassung
(siehe Beschlussempfehlung) anzunehmen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat einstimmig empfohlen, den Änderungsantrag der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Ausschuss-
drucksache 15(15)255) und den Gesetzentwurf – Druck-
sache 15/2410 – in seiner geänderten Fassung (siehe Be-
schlussempfehlung) anzunehmen.

II.
Das am 1. Dezember 1999 unterzeichnete Protokoll vom
30. November 1999 zu dem Übereinkommen von 1979 über
weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung be-
treffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung
und bodennahem Ozon (Multikomponenten-Protokoll)
dient im Wesentlichen dem Schutz der menschlichen Ge-
sundheit und der Umwelt vor den Luftschadstoffen Schwe-
feldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOX), leicht flüchtigeKohlenwasserstoffe (VOC) und Ammoniak (NH3). DieseStoffe führen zu einer Versauerung und Überdüngung der
Umwelt sowie zur Bildung von bodennahem Ozon. Das
Multikomponenten-Protokoll legt Emissionshöchstwerte für
diese Stoffe bis zum Jahr 2010 fest.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen nach
Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für eine Ratifi-
zierung des Multikomponenten-Protokolls geschaffen wer-
den.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzent-
wurf im Falle von Änderungen des Protokolls und seiner
Anhänge eine generelle Verordnungsermächtigung mit Zu-
stimmung des Bundesrates und damit eine Änderung des
Artikels 2 des Gesetzentwurfes gefordert. Die Bundesregie-
rung hat dies in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme
des Bundesrates abgelehnt. Der Änderungsantrag der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Ausschuss-
drucksache 15(15)259) greift die gegensätzlichen Positio-
nen auf und formuliert einen Kompromissvorschlag.

III.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/2410
in seiner Sitzung am 31. März 2004 beraten.
Zu der Beratung des Ausschusses wurde von den Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Änderungs-

antrag (Ausschussdrucksache 15(15)259) vorgelegt, der
auch die Begründung zu der beantragten Änderung des
Gesetzestextes enthält (siehe Anlage).
Von Seiten der Fraktion der SPD wurde zunächst die Vor-
lage erläutert. Das Protokoll der UN/ECE sei im Rahmen
des Genfer Luftreinheit-Übereinkommens erstellt worden.
Vertragsstaaten dieses Übereinkommens seien 46 europäi-
sche Staaten, die EG, die USA und Kanada. Weil Luftver-
unreinigungen grenzüberschreitend seien, habe das Proto-
koll für Deutschland besondere Bedeutung, da Deutschland
einerseits aufgrund seiner Größe zu den größten Schad-
stoffemittenten und Exporteuren gehöre und andererseits
aufgrund seiner zentralen Lage in Europa insbesondere von
Luftschadstoffen betroffen sei, die aus dem Ausland nach
Deutschland gelangten. Mehr als die Hälfte der Luftschad-
stoffe kämen aus dem benachbarten Ausland. Die Einhal-
tung der Emissionshöchstmengen werde im Bereich der
Vertragsstaaten in dem Zeitraum von 1990 bis 2010 zu einer
durchschnittlichen Verminderung der SO2-Emissionen um63 %, der NOX-Emissionen um 41 %, der Ammoniak-Emis-sionen um 17 % und der VOC-Emissionen um 40 % führen.
Mit der NEC-Richtlinie sei man auf der Ebene der EU
weiterreichende Verpflichtungen zur Einhaltung von Emis-
sionshöchstmengen eingegangen als im Multikomponenten-
Protokoll angelegt. Man könne also zuversichtlich sein, dass
die Vorgaben des Multikomponentenprotokolls eingehalten
würden. Der Bundesrat habe dem Gesetz im September
2003 grundsätzlich zugestimmt, jedoch bei einer generellen
Verordnungsermächtigung die Zustimmung des Bundes-
rates gefordert. Die Bundesregierung habe dies zurückge-
wiesen, da es bei ähnlichen Regelungen bislang keine Ein-
wände des Bundesrates gegeben habe. Deshalb habe man
sich in Gesprächen zwischen Bundesregierung, Fraktionen
und Ländervertretern auf den Kompromiss verständigt, die
Forderung nach umfassender Zustimmungsbedürftigkeit
aufzugeben, und habe sich auf die Zustimmungsbedürftig-
keit für technische und verwaltungsmäßige Angelegenhei-
ten geeinigt. Aus diesem Kompromiss resultiere der vorlie-
gende Änderungsantrag. Man stehe uneingeschränkt hinter
dem Multikomponenten-Protokoll.
Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wurde zunächst
das Multikomponenten-Protokoll erläutert. Im Verhältnis
zur NEC-Richtlinie sei diese vorrangig, soweit das Proto-
koll nicht den Anforderungen der Richtlinie entspreche wie
bei den Grenzwerten für Schwefeldioxid (SO2) und Stick-stoffoxide (NOX). Identisch seien die Richtlinie und dasProtokoll bei den Emissionshöchstmengen für flüchtige or-
ganische Verbindungen und Ammoniak. Man begrüße die
Absicht der Bundesregierung, das Protokoll ohne weitere
Änderungen in deutsches Recht zu überführen. So werde
sichergestellt, dass in allen EU-Mitgliedstaaten die gleichen
Anforderungen gelten würden. Hinsichtlich der Forderun-
gen des Deutschen Bundestages habe die Bundesregierung
den Forderungen des Bundesrates nach einer Zustimmungs-
bedürftigkeit nicht entsprochen, sondern den Standpunkt
vertreten, dass der Bundesrat solchen Regelungen bereits

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/2846

bei anderen Gesetzgebungen zugestimmt habe. Mit ihrem
Änderungsantrag widersprächen die Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Bundesregierung in ihrer
ablehnenden Haltung gegenüber der Zustimmungsbedürf-
tigkeit und forderten eine Beteiligung des Bundesrates an
allen nachträglichen Änderungen. Deshalb sei dem Gesetz
in der Form des vorliegenden Änderungsantrags zuzustim-
men, denn so werde den Forderungen des Bundesrates
Rechnung getragen.
Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurden die ausführlichen Berichterstattungen der Fraktio-
nen der SPD und CDU/CSU begrüßt. Hinzuzufügen sei,
dass die Bundesregierung bei dem Gespräch zwischen Län-
dervertretungen, Fraktionen und der Bundesregierung ihre
eigene Position korrigiert und sich kompromissbereit ge-
zeigt habe. Man habe mit dem Kompromiss eine klare für
alle akzeptable Lösung gefunden. Dem Gesetzentwurf in
Gestalt des Änderungsantrags sei somit zuzustimmen.
Von Seiten der Fraktion der FDP wurde festgestellt, man
habe den vorausgegangenen Ausführungen nicht viel hinzu-
zufügen. Betont wurde, dass die durch das Protokoll vorge-
gebenen Grenzwerte in Deutschland im Wesentlichen durch
die Vorgaben des EG-Rechts schon eingehalten würden. Es
handele sich bei der Umsetzung nur noch um Rechtstech-
nik. Nachdem der Einwand des Bundesrates berücksichtigt
worden sei, werde man dem geänderten Gesetzentwurf zu-
stimmen.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf – Drucksache
15/2410 – anzunehmen.

Berlin, den 31. März 2004
Astrid Klug
Berichterstatterin

Marie-Luise Dött
Berichterstatterin

Winfried Hermann
Berichterstatter

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Drucksache 15/2846 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anlage
Deutscher Bundestag
Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit
15. Wahlperiode

Änderungsantrag
der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu dem
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
betreffend die Verringerung von Versauerung,
Eutrophierung und bodennahem Ozon
(Multikomponenten-Protokoll) vom 30. November 1999
im Rahmen des Übereinkommens von 1979 über
weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung
BT-Drucksache 15/2410 vom 28. 1. 2004
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
In Artikel 2 werden die Absätze 1 und 2 durch folgenden
neuen Absatz 1 ersetzt:

„(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, Änderungen
des Protokolls und seiner Anhänge, die sich ausschließlich
auf technische oder verwaltungsmäßige Angelegenheiten
beziehen, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Bundesrates in Kraft zu setzen.“
Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2.
B e g r ü n d u n g
Der Bindung der Verordnungsermächtigung an eine Zustim-
mungspflicht des Bundesrates wird zugestimmt, da die Län-
der in ihren Vollzugsaufgaben betroffen sein können. Das
Bestimmtheitsgebot des Artikels 80 (1) GG fordert, dass
Inhalt, Zweck und Ausmaß von Rechtsverordnungen im
Gesetz bestimmt werden. Dem trägt die Einschränkung „die
sich ausschließlich auf technische oder verwaltungsmäßige
Angelegenheiten beziehen“ Rechnung. Fragen von politi-
scher Bedeutung, z. B. die Neufestlegung der nationalen
Emissionshöchstmengen für Deutschland, unterliegen wei-
terhin dem Gesetzesvorbehalt. Dies soll auch für Protokoll-
änderungen gelten, die sich auf wissenschaftliche Angele-
genheiten beziehen. Aus diesem Grunde soll dieser Begriff
aus der Verordnungsermächtigung gestrichen werden.

DEUTSCHER BUNDESTAG
Ausschuss für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit
15. WP

Ausschussdrucksache 15(15)259**

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