BT-Drucksache 15/2778

Auswirkung des Emissionshandels auf die Förderung der erneuerbaren Energien

Vom 23. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2778
15. Wahlperiode 23. 03. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Marie-Luise Dött, Doris Meyer (Tapfheim),
Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann,
Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Cajus Caesar, Alexander Dobrindt, Albrecht
Feibel, Dr. Maria Flachsbarth, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Dr. Michael Fuchs,
Georg Girisch, Dr. Reinhard Göhner, Tanja Gönner, Josef Göppel, Kurt-Dieter
Grill, Holger Haibach, Robert Hochbaum, Ernst Hinsken, Volker Kauder,
Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach),
Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm), Franz Obermeier,
Ulrich Petzold, Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber,
Franz Romer, Hartmut Schauerte, Johannes Singhammer, Max Straubinger,
Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU

Auswirkung des Emissionshandels auf die Förderung der erneuerbaren Energien

Mit der Umsetzung des Emissionshandels in Deutschland und der Novelle des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stehen wichtige Weichenstellungen in
der Umwelt- und Wirtschaftspolitik bevor. Insbesondere bei der Einführung des
Emissionshandels ist darauf zu achten, dass bereits bestehende Instrumente,
wie zum Beispiel die Ökosteuer, das EEG und die Förderung der Kraft-Wärme-
Kopplung (KWK) auf diesen abgestimmt werden.
Am 4. März 2004 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
(BMWA) das Gutachten „Zur Förderung erneuerbarer Energien“ des Wissen-
schaftlichen Beirates veröffentlicht. Darin wird der Frage nachgegangen, wel-
che Wechselwirkungen zwischen der Einführung des Emissionshandels und
dem EEG bestehen.
Das Ergebnis des Gutachtens ist deutlich: „Mit dem Beginn eines funktionie-
renden Marktes für CO2-Emissions-Lizenzen in Europa verändert sich die Wir-kung des EEG. Hat es bisher, wenn auch mit sehr hohen volkswirtschaftlichen
Kosten, zur Reduktion von CO2-Emissionen beigetragen, so wird sein Gesamt-effekt auf die Reduktion von CO2-Emissionen nach der Implementierung die-ses Lizenzmarktes gleich Null sein. Es wird dann zu einem ökologisch nutzlo-
sen, aber volkswirtschaftlich teuren Instrument und müsste konsequenterweise
abgeschafft werden.“

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung das oben genannte Gutachten des Wis-

senschaftlichen Beirats?
2. Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung des Gutachtens?

Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 15/2778 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten für
die anstehende Novelle des EEG?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, „dass der Beitrag des EEG
zur Verminderung der CO2-Emissionen auf Null absinkt, sobald der Marktfür CO2-Emissionslizenzen funktioniert“?

5. Wird es nach Auffassung der Bundesregierung in der ersten Handelsperio-
de von 2005 bis 2007 einen funktionierenden Markt für CO2-Emissions-lizenzen geben?
Wenn ja, warum ?
Wenn nein, warum nicht?

6. Teilt die Bundesregierung das Ergebnis des Gutachtens, dass auch bei einer
Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung
auf 12,5 Prozent genau so viel CO2 emittiert wird, wie bei einem bisheri-gen EEG-Anteil von 6 Prozent?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage „das EEG dient der Sub-
ventionierung von CO2-Emissionen in Europa außerhalb des deutschenKraftwerksektors. Der Netto-Effekt des EEG auf die europäischen CO2-Emissionen ist Null“?

8. Wie viele Tonnen CO2 werden jährlich durch die erneuerbaren Energieneingespart?
Wie viele Tonnen CO2 entfallen dabei auf die einzelnen erneuerbaren Ener-gien?

9. Mit welchem Zertifikatspreis pro Tonne CO2 rechnet die Bundesregierungfür die erste Handelsperiode von 2005 bis 2007?
10. Teilt die Bundesregierung die Aussage des Bundesministers für Wirtschaft

und Arbeit, Wolfgang Clement, im Interview mit der „Berliner Zeitung“
vom 20. März 2004, dass wenn der Emissionshandel erprobt ist und als In-
strument des Wettbewerbs funktioniert, eine Prüfung aller Instrumente
(Ökosteuer, Kraft-Wärme-Kopplung und Förderung der erneuerbaren
Energien) notwendig ist?

Berlin, den 22. März 2004
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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