BT-Drucksache 15/2747

Urwaldschutz durch nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft stärken

Vom 23. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2747
15. Wahlperiode 23. 03. 2004

Antrag
der Abgeordneten Cajus Caesar, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Dr. Christian
Ruck, Dr. Peter Paziorek, Albert Deß, Peter Bleser, Gitta Connemann, Helmut
Heiderich, Ursula Heinen, Uda Carmen Freia Heller, Dr. Peter Jahr, Julia Klöckner,
Marlene Mortler, Bernhard Schulte-Drüggelte, Kurt Segner, Dr. Rolf Bietmann,
Dr. Ralf Brauksiepe, Marie-Luise Dött, Hartwig Fischer (Göttingen), Dr. Maria
Flachsbarth, Georg Girisch, Tanja Gönner, Josef Göppel, Holger Haibach,
Siegfried Helias, Rudolf Kraus, Dr. Conny Mayer (Baiersbronn), Doris Meyer
(Tapfheim), Franz Obermeier, Ulrich Petzold, Sibylle Pfeiffer, Christa Reichard
(Dresden), Peter Weiß (Emmendingen), Werner Wittlich und der Fraktion
der CDU/CSU

Urwaldschutz durch nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft stärken

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Urwälder sind komplexe Ökosysteme und wertvolle Naturressourcen der Erde.
Sie beeinflussen das Klima und den Wasserhaushalt und sind wesentliche Koh-
lenstoffspeicher. Zwischen 50 Prozent und 90 Prozent aller weltweit existieren-
den Arten sollen alleine in den Gebieten tropischer Feucht- bzw. Regenwälder
beheimatet sein. Eine ähnliche Bedeutung kommt den borealen und temperier-
ten Urwäldern zu.
Jährlich gehen 15 Mio. Hektar Urwald, dies entspricht einer Fläche von der Ge-
samtgröße Bayerns, Baden-Württembergs und Niedersachsens verloren. Neben
den verheerenden Auswirkungen der weltweiten Brandrodungen sollen allein
7,2 Mio. Hektar durch Holzeinschlag verloren gegangen sein. Wissenschaft-
liche Prognosen gehen davon aus, dass ohne eine deutliche Tendenzwende
sämtliche tropischen Feuchtwälder in den nächsten 50 bis 100 Jahren von der
Erde verschwunden sein werden.
Ein wesentlicher Teil des Holzeinschlags und die anschließende Veräußerung des
Holzes erfolgen illegal. Insbesondere in Ländern, die durch Armut und Kor-
ruption gekennzeichnet sind, sind Urwälder durch illegalen Holzeinschlag ge-
fährdet. Die vorherrschende Strukturschwäche in diesen Ländern leistet einer ho-
hen Kriminalitätsrate beim Holzeinschlag Vorschub. Nach verschiedenen Schät-
zungen werden bei 1/10 des gesamten weltweiten Holzhandels Rechtsvorschriftenverletzt. In vielen Ländern soll die Größenordnung des illegalen Einschlags dem
legalen Teil entsprechen beziehungsweise diesen sogar überschreiten.
Die Urwälder sind Teil des Welterbes, für das die gesamte Menschheit Verant-
wortung trägt. Deswegen sind die Europäische Union und Deutschland gefor-
dert, ihren Beitrag zum Erhalt der Urwälder und zur Unterbindung des illegalen
Holzeinschlags zu leisten. Hierzu gehört zum einen das deutsche und europäi-

Drucksache 15/2747 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
sche Engagement im Rahmen internationaler Konventionen und Übereinkom-
men. Da sich Holzernte und Holzhandel zu einem nicht unwesentlichen Teil auf
den Weltmarkt beziehen, können zum anderen alle am Weltmarkt teilnehmen-
den Länder per Gesetz dazu beitragen, illegale Praktiken zu unterbinden.
Neben der strukturellen Unterstützung von Problemländern bietet auch das
deutsche Recht Ansätze, den illegalen Holzeinschlag zu unterbinden.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
sich für einen verbesserten Schutz der Urwälder einzusetzen und insbesondere,
1. die Einfuhr illegal geschlagenen oder gehandelten Holzes aus Urwäldern

und anderen Primärwäldern sowie von Produkten aus seiner Verarbeitung
ohne Genehmigung zu unterbinden und Wege aufzuzeigen, die dem Impor-
teur eine Pflicht zur Nachvollziehbarkeit der Produkt- und Handelskette auf-
erlegen und für Verstöße entsprechende Sanktionsmaßnahmen vorzusehen;

2. zu verbieten, Holz oder Holzprodukte aus Urwäldern und anderen Primär-
wäldern in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam
zu haben oder zu be- oder verarbeiten sowie zu kommerziellen Zwecken zu
erwerben oder sonst zu verwenden, sofern diese aus illegalem Einschlag
stammen oder rechtswidrig gehandelt wurden;

3. die Zollstelle zu ermächtigen, Holz oder Holzprodukte, die aus illegalem
Einschlag von Urwäldern oder anderen Primärwäldern oder aus nicht recht-
mäßigem Handel mit diesen Produkten stammen, selbst in Verwahrung zu
nehmen oder einem anderen in Verwahrung zu geben;

4. weiterhin dem Hersteller die Pflicht aufzuerlegen, sich bei Holz, das aus Ur-
wäldern und anderen Primärwäldern stammt oder stammen kann und bei
Holzprodukten daraus sich über Herkunft und Legalität der Produktions-
und Handelskette zu vergewissern und dem Abnehmer Angaben darüber zu
machen;

5. ebenso den Händler zu verpflichten, dass nur Holz und Holzprodukte in den
Verkehr gebracht werden, die nicht aus einem illegalen Einschlag in Urwäl-
dern und anderen Primärwäldern oder dem illegalen Handel mit diesem
stammen;

6. zu prüfen, ob der Katalog des § 6 des Strafgesetzbuches (Auslandstaten ge-
gen international geschützte Rechtsgüter) auf bestimmte im Ausland began-
gene Straftaten gegen die Umwelt (29. Abschnitt des Strafgesetzbuches)
ausgeweitet werden kann.

Berlin, den 23. März 2004
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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