BT-Drucksache 15/2708

Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Vom 9. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2708
15. Wahlperiode 09. 03. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Sehling, Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz,
Dr. Wolf Bauer, Monika Brüning, Verena Butalikakis, Cajus Caesar, Dr. Hans-Georg
Faust, Michael Hennrich, Hubert Hüppe, Volker Kauder, Gerlinde Kaupa, Barbara
Lanzinger, Dr. Michael Luther, Laurenz Meyer (Hamm), Maria Michalk, Hildegard
Müller, Jens Spahn, Matthäus Strebl, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Wolfgang Zöller
und der Fraktion der CDU/CSU

Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Modernisierungsgesetz) soll die Mitte der 90er Jahre eingeführte Chip-
karte für Versicherte der GKV zum 1. Januar 2006 durch eine elektronische
Gesundheitskarte ersetzt werden. Dazu wird die Krankenversichertenkarte mit
einem Mikroprozessor ausgestattet, der neben den bisherigen administrativen
Funktionen den Einsatz des elektronischen Rezepts und die Leistungsinan-
spruchnahme im europäischen Ausland (Ersatz des „Auslandskranken-
scheins“) ermöglicht. Auf freiwilliger Basis kann der Versicherte darüber hin-
aus die elektronische Gesundheitskarte zur Speicherung von Notfalldaten und
Daten einer Arzneimitteldokumentation, als elektronischen Arztbrief und elek-
tronische Patientenakte sowie für Funktionen der Patientenquittung nutzen.
Der Vorbeugung von Missbrauch dienen schließlich die Aufbringung eines
Lichtbilds und die Speicherung des Geschlechts sowie des Zuzahlungsstatus
des Versicherten.
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erfordert umfangreiche
technische und administrative Vorbereitungen sowie Investitionskosten von
mindestens 1 Mrd. Euro. In jüngster Zeit mehren sich Warnungen insbesondere
der Krankenkassen, dass der avisierte Einführungstermin 1. Januar 2006 nicht
zu halten sein wird. Allenfalls eine schrittweise Einführung ab Jahresbeginn
2006 wird derzeit als realistisch erachtet.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welchem konkreten Zeitplan und welchen einzelnen Etappen der Ent-

wicklung und Einführung will die Bundesregierung sicherstellen, dass die
elektronische Gesundheitskarte am 1. Januar 2006 flächendeckend allen
70 Millionen GKV-Versicherten zur Verfügung gestellt werden kann?

2. Wurden an diesem Zeitplan seit der Einbringung des GKV-Modernisie-
rungsgesetzes in den Deutschen Bundestag Änderungen vorgenommen?
Welche, aus welchem Anlass und mit welchem Erfolg?

Drucksache 15/2708 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

3. Welche Frist hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Siche-
rung (BMGS) nach § 291a Abs. 7 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
für die Vereinbarung über die Schaffung der für die Einführung der elektro-
nischen Gesundheitskarte erforderlichen Informations-, Kommunikations-
und Sicherheitsinfrastruktur gesetzt?
Wie fügt sich diese Frist in den in der Antwort auf Frage 1 genannten Zeit-
plan ein?

4. Wie erklärt sich die Bundesregierung Äußerungen der Vorstandsvorsitzen-
den des Verbandes der Angestellten-Ersatzkassen, eines Vorstandsmit-
glieds der Deutschen Angestellten-Krankenkasse, des Vorstandsvorsitzen-
den der AOK Baden-Württemberg, des Sprechers des Bundesverbandes
der Betriebskrankenkassen sowie des stellvertretenden Hauptgeschäftsfüh-
rers der Bundesärztekammer, die in den vergangenen Tagen massive Zwei-
fel geäußert haben, dass der Einführungstermin 1. Januar 2006 zu halten
sein wird?

5. Worauf beruhen nach Kenntnis der Bundesregierung diese Einschätzungen
führender Vertreter der Krankenkassen und der Ärzteschaft?
Ist die Bundesregierung diesen Hinweisen nachgegangen?
Was ist das Ergebnis ihrer Prüfung?

6. Wie bewertet die Bundesregierung Einschätzungen der Krankenkassen, die
von einer Verfügbarkeit der elektronischen Gesundheitskarte für Pilotver-
suche nicht vor April 2005 ausgehen, weil Voraussetzung dafür die Auf-
bringung einer neuen Versichertennummer auf der Krankenversicherten-
karte ist und für diese Versichertennummer gemäß § 290 Abs. 2 SGB V bis
zum 30. Juni 2004 ein Konzept vorzulegen ist, dessen Umsetzung in die
Praxis durch Änderung der Software und nachfolgende Umstellung der ge-
samten Datenbestände der Krankenkassen weitere sechs bis neun Monate
in Anspruch nehmen wird?

7. Welchen Stellenwert hat der von den Spitzenverbänden der Krankenkas-
sen, dem Verband der privaten Krankenversicherung, der Bundesärzte-
kammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen
Krankenhaus-Gesellschaft beauftragte Planungsauftrag eRezept, eArzt-
brief, ePatientenakte und Telematik-Infrastruktur für die nach § 291a
Abs. 7 SGB V vorgesehene Schaffung der für die Einführung der elektro-
nischen Gesundheitskarte erforderlichen Informations-, Kommunikations-
und Sicherheitsinfrastruktur und die Genehmigungspflicht durch das
BMGS?

8. Auf welche Weise will die Bundesregierung sicherstellen, dass pünktlich
zum 1. Januar 2006 alle Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker,
Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Heilmittelerbringer, Hilfs-
mittelerbringer, ambulante Pflegedienste) über die notwendigen Lesege-
räte, die notwendige Software, den notwendigen Online-Zugang sowie den
erforderlichen elektronischen Heilberufsausweis verfügen und ausreichend
in die Nutzung der neuen Technik eingewiesen worden sind?

9. Welche Behörden, Institutionen, Körperschaften, Kammern und privatwirt-
schaftliche Unternehmen sind in die Entwicklung und Einführung des elek-
tronischen Heilberufsausweises auf welche Weise und zu welchen Zwe-
cken eingebunden?

10. Auf welche Weise sind die Kammern der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker
sowie die Berufsverbände der Heilmittelerbringer, Hilfsmittelerbringer und
ambulanten Pflegedienste in die Arbeiten zur Entwicklung und Einführung
des elektronischen Heilberufsausweises eingebunden?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2708

11. Welche Aufträge für Beratungs- und Entwicklungsleistungen wurden
durch die Bundesregierung und die nach § 291a Abs. 7 SGB V Beteiligten
im Rahmen der Entwicklung und Einführung des elektronischen Heilbe-
rufsausweises bisher an privatwirtschaftliche Unternehmen vergeben?
Wer waren die Auftragnehmer, was waren die jeweiligen Auftragsgegen-
stände, und wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen?
Aus welchen Titeln des Bundeshaushalts wurden die Aufträge in welcher
Höhe finanziert?

12. Wie sind die Arbeiten zur Entwicklung und Einführung des elektronischen
Heilberufsausweises mit den Arbeiten zur Entwicklung und Einführung der
elektronischen Gesundheitskarte zeitlich, inhaltlich, administrativ, tech-
nisch und finanziell verzahnt?

13. Mit welchen Kosten für die Entwicklung und Einführung des elektroni-
schen Heilberufsausweises rechnet die Bundesregierung?
Wie verteilen sich diese Kosten auf die einzelnen Leistungserbringer
(Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtun-
gen, Heilmittelerbringer, Hilfsmittelerbringer, ambulante Pflegedienste)
und die Krankenkassen?
Wer trägt diese Kosten in welcher Höhe und welchem Verhältnis?

14. Auf welche Weise will die Bundesregierung sicherstellen, dass pünktlich
zum 1. Januar 2006 der gesamte Bestand an Krankenversichertenkarten ge-
gen die neue elektronische Gesundheitskarte ausgetauscht ist?
Welche technischen und administrativen Vorarbeiten sind notwendig, um
aktuelle Lichtbilder von 70 Millionen Versicherten einzuziehen, zu verar-
beiten und auf die elektronische Gesundheitskarte aufzubringen?
Welcher konkrete Zeitplan mit welchen einzelnen Etappen ist hierfür vor-
gesehen?
Verlaufen die Arbeiten innerhalb dieses Zeitplans, oder ist mit Abweichun-
gen zu rechnen?

15. Wie weit ist die Erarbeitung der Rahmenarchitektur der elektronischen Ge-
sundheitskarte gediehen?
Welcher technische Lösungsansatz für die Datenspeicherung und -nutzung
wird dabei bevorzugt?
Welche Gründe sprechen für diesen Lösungsansatz, welche dagegen?
Wann wird die Rahmenarchitektur der Öffentlichkeit vorgestellt?

16. Wie weit ist die Auswahl der Testregionen für die Entwicklung und Einfüh-
rung der elektronischen Gesundheitskarte gediehen?
Wie viele Testregionen wird die Bundesregierung auswählen?
Welche Kriterien sind für die Auswahl maßgeblich?
Welche Rolle spielen dabei regionale Aspekte, Besonderheiten der Versor-
gungsstrukturen, Besonderheiten der Bevölkerungsstruktur sowie das Ver-
hältnis von Ballungsräumen und weniger dicht besiedelten Regionen?

17. Wann beginnt die Testphase, über welchen Zeitraum wird sie sich erstre-
cken, wie viele Versicherte sollen während der Testphase die elektronische
Gesundheitskarte erhalten und wann sollen erste Erkenntnisse in die weite-
ren Arbeiten zur Entwicklung und Einführung der elektronischen Gesund-
heitskarte einfließen?

Drucksache 15/2708 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

18. Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung für die Vorbereitung,
Durchführung und Auswertung der Testphase?
Wie verteilen sich diese Kosten auf die einzelnen Testregionen sowie auf
einzelne Leistungsbereiche?
Wer trägt diese Kosten?

19. Welche Behörden, Institutionen, Körperschaften, Kammern und privatwirt-
schaftliche Unternehmen sind in die Entwicklung und Einführung der elek-
tronischen Gesundheitskarte auf welche Weise und zu welchen Zwecken
eingebunden?

20. Erfordert die erfolgreiche, termingerechte und flächendeckende Einfüh-
rung der elektronischen Gesundheitskarte für 70 Millionen GKV-Versi-
cherte zum 1. Januar 2006 nach Auffassung der Bundesregierung die euro-
paweite Ausschreibung einer professionellen Projektorganisation durch die
nach § 291a Abs. 7 SGB V Beteiligten?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie fügt sich eine solche europaweite Ausschreibung in den in
der Antwort auf Frage 1 genannten Zeitplan ein?

21. Welche Aufträge für Beratungs- und Entwicklungsleistungen wurden
durch die Bundesregierung und die nach § 291a Abs. 7 SGB V Beteiligten
im Rahmen der Entwicklung und Einführung der elektronischen Gesund-
heitskarte bisher an privatwirtschaftliche Unternehmen vergeben?
Wer waren die Auftragnehmer, was waren die jeweiligen Auftragsgegen-
stände, und wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen?
Aus welchen Titeln des Bundeshaushalts wurden die Aufträge in welcher
Höhe finanziert?

22. Welche privatwirtschaftlichen Unternehmen gehören dem Konsortium an,
das mit der Entwicklung und Einführung der elektronischen Gesundheits-
karte beauftragt worden ist?
Welches Auftragsvolumen ist mit diesem Konsortium vereinbart worden
und wie verteilen sich die Zahlungen auf die einzelnen Jahre der Vertrags-
laufzeit?

23. Welche Gesamtkosten veranschlagt die Bundesregierung für Entwicklung,
Einführung und Betrieb der elektronischen Gesundheitskarte?
Wie teilen sich diese Kosten auf die einzelnen Etappen des in der Ant-
wort zu Frage 1 genannten Zeitplans und auf die einzelnen Haushalts-
jahre auf?

24. Bei welchen einzelnen Titeln in welcher Höhe sind die Kosten im Bundes-
haushalt bzw. in der Finanzplanung des Bundes berücksichtigt?

25. Mit welchen jährlichen Einsparungen durch den Einsatz der elektronischen
Gesundheitskarte rechnet die Bundesregierung?
Werden diese Einspareffekte schrittweise oder von Beginn der Nutzung an
erzielt?
Wie verteilen sich die Einspareffekte auf die einzelnen Funktionen der
elektronischen Gesundheitskarte (Missbrauchsbekämpfung, Verwaltungs-
vereinfachungen, Vermeidung von Über- und Fehlversorgungen)?

26. Auf welche Daten, Studien, Gutachten und Analysen stützt die Bundes-
regierung ihre Kosten- und Nutzenschätzungen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/2708

27. Mussten seit der Einbringung des GKV-Modernisierungsgesetzes in den
Deutschen Bundestag Korrekturen am Kostenrahmen für Entwicklung und
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vorgenommen werden?
Wenn ja, welche, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis?

28. Auf welche Kostenträger verteilen sich die Gesamtkosten für Entwicklung,
Einführung und Betrieb der elektronischen Gesundheitskarte?
In welchem Umfang und Verhältnis werden Steuermittel und Beitragsmit-
tel verwendet?
Welchen Kostenanteil tragen die Leistungserbringer, welchen die Kranken-
kassen?

29. Wie verteilen sich die Einsparungen durch die Nutzung der elektronischen
Gesundheitskarte auf Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Reha-
bilitationseinrichtungen, Heilmittelerbringer, Hilfsmittelerbringer, ambu-
lante Pflegedienste und Krankenkassen?
Auf welche Daten, Studien, Gutachten und Analysen stützt die Bundes-
regierung ihre Einschätzung der Nutzenverteilung?

30. Wie verteilen sich Investitions- und Betriebskosten für Entwicklung, Ein-
führung und Betrieb der elektronischen Gesundheitskarte einerseits und
Einspareffekte andererseits auf die verschiedenen Leistungserbringer
(Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtun-
gen, Heilmittelerbringer, Hilfsmittelerbringer, ambulante Pflegedienste)
sowie die Krankenkassen?
In welchem Verhältnis stehen Investitions- und Betriebskosten einerseits
und erwartete Einsparungen andererseits bei den einzelnen Gruppen von
Leistungserbringern und den Krankenkassen?

31. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um einen sach-
gerechten Ausgleich der Kosten und Einsparungen, die durch Entwicklung,
Einführung und Betrieb der elektronischen Gesundheitskarte entstehen,
zwischen den verschiedenen Gruppen von Leistungserbringern sowie den
Krankenkassen sicherzustellen?

32. Wie werden datenschutzrechtliche Aspekte bei der Entwicklung und Ein-
führung der elektronischen Gesundheitskarte berücksichtigt?
Auf welche Weise und zu welchen konkreten Entwicklungs- und Einfüh-
rungsschritten werden der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Datenschutzbeauftragten der Länder in die Arbeiten einbezogen?

33. Wie werden Verbraucherschutzorganisationen und die für die Wahrneh-
mung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe
chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisatio-
nen in die Arbeiten zur Entwicklung und Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte einbezogen?

34. Mit welcher Sicherheitsarchitektur wird die Sicherheit der persönlichen
und medizinischen Daten des Versicherten vor unbefugten Zugriffen Drit-
ter gewährleistet?

35. Wie wird die Einführung der europäischen Krankenversicherungskarte mit
der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zeitlich, inhaltlich,
administrativ, technisch und finanziell verzahnt?
Welche Kosten entstehen jeweils durch die doppelte Erweiterung der beste-
henden Chipkarten zur europäischen Krankenversicherungskarte und zur
elektronischen Gesundheitskarte?

Drucksache 15/2708 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

36. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um
den Entschließungen des Bundesrates vom 26. September 2003 (Bundes-
ratsdrucksache 482/03(Beschluss)) sowie des Bundestagsausschusses für
Gesundheit und Soziale Sicherung vom 10. Dezember 2003 (Ausschuss-
drucksache 15(13)0411) entsprechend Missbrauchsmöglichkeiten und
finanzielle Mehrbelastungen des deutschen Krankenversicherungssystems
durch die Einführung der europäischen Krankenversicherungskarte zu ver-
meiden?
Welche Ergebnisse hat die Bundesregierung dabei erzielen können?

Berlin, den 9. März 2004
Matthias Sehling
Andreas Storm
Annette Widmann-Mauz
Dr. Wolf Bauer
Monika Brüning
Verena Butalikakis
Dr. Hans-Georg Faust
Michael Hennrich
Hubert Hüppe
Volker Kauder
Gerlinde Kaupa
Barbara Lanzinger
Dr. Michael Luther
Laurenz Meyer (Hamm)
Maria Michalk
Hildegard Müller
Jens Spahn
Matthäus Strebl
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Wolfgang Zöller
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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