BT-Drucksache 15/2707

Förderung der Organspende

Vom 9. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2707
15. Wahlperiode 09. 03. 2004

Große Anfrage
der Abgeordneten Julia Klöckner, Thomas Rachel, Andreas Storm, Annette
Widmann-Mauz, Hubert Hüppe, Barbara Lanzinger, Andrea Voßhoff,
Vera Dominke, Ingrid Fischbach, Markus Grübel, Helmut Heiderich, Dr. Martin
Mayer (Siegertsbrunn), Dr. Wolf Bauer, Monika Brüning, Verena Butalikakis,
Dr. Hans Georg Faust, Michael Hennrich, Volker Kauder, Laurenz Meyer (Hamm),
Maria Michalk, Hildegard Müller, Matthias Sehling, Jens Spahn, Matthäus Strebl,
Gerald Weiß (Groß-Gerau), Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Förderung der Organspende

Organtransplantationen haben sich in Deutschland in den vergangenen 20 Jah-
ren zu wichtigen Maßnahmen der medizinischen Behandlung entwickelt.
Durch die Fortschritte im Bereich der Operationstechnik, der Immunsuppres-
sion und der Nachbehandlung ist es zu einer deutlichen Steigerung der Lebens-
erwartung und einer Verbesserung der Lebensqualität der Organempfänger
nach Transplantationen gekommen. Am 25. Juni 1997 wurde das „Gesetz über
die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen“ (Transplantationsgesetz
– TPG) vom Deutschen Bundestag verabschiedet, und am 1. Dezember 1997 ist
es in Kraft getreten.
Allerdings lässt sich feststellen, dass das Transplantationsgesetz zu keiner nen-
nenswerten Steigerung der Organspenden geführt hat. Im Jahr 2003 haben bun-
desweit durchschnittlich 14 Personen pro eine Million Einwohner nach dem
Tod ihre Organe zur Verfügung gestellt, während es in Belgien und Österreich,
zwei Partnerländern der Stiftung Eurotransplant, hingegen 25 Organspender
pro eine Million Einwohner sind. Zwar halten 82 Prozent der befragten Deut-
schen nach einer Forsa-Umfrage eine Organspende für sinnvoll, und 67 Prozent
würden ihre Organe nach ihrem Tod spenden. Aber nur 12 Prozent der Deut-
schen verfügen über einen Organspendeausweis.
Innerhalb Deutschlands ist ferner die Organspendebereitschaft nach wie vor
sehr unterschiedlich ausgeprägt: In Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und
Brandenburg sind fast doppelt so viele Organspenden realisiert wie in Baden-
Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen. Darüber hinaus engagie-
ren sich nur etwa 50 Prozent der Krankenhäuser mit Intensivstationen durch
Kontaktaufnahme mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation und Bera-
tung einer möglichen Organspende für diese Aufgabe. Gegenwärtig warten in
Deutschland insgesamt rund 14 000 schwer kranke Menschen dringend auf ein
neues Organ. Im Jahr 2003 gab es jedoch nur 1 141 Organspender, und es konn-
ten lediglich 3 482 Organe entnommen und 3 657 Transplantationen durchge-
führt werden. Ein wichtiges Ziel des Transplantationsgesetzes, die Bereitschaft
zur Organspende zu erhöhen, ist also gegenwärtig noch nicht erreicht.

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Hinzu kommt, dass die Lebendorganspende innerhalb der vergangenen Jahre
aufgrund des anhaltenden Mangels an postmortalen Spenderorganen zugenom-
men hat. In Deutschland entsprach im Jahr 2003 die Gesamtzahl der Lebend-
organtransplantationen einem Anteil von 14 Prozent aller Transplantationen.
Institutionell ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation als bundesweite
Koordinierungsstelle nach § 10 TPG nur für die postmortale Organspende be-
auftragt worden. Für die Lebendorganspende bestehen derzeit lediglich im
Rahmen des Ausführungsgesetzes auf Landesebene Kommissionen, deren Auf-
gaben nach § 8 TPG unter anderem darin liegen, gutachtliche Stellungnahme
zur Freiwilligkeit einer Lebendorganspende zu erstellen. Hierbei ist auch auf
das Problem hinzuweisen, dass international, aber vor allem in Osteuropa, der
illegale Organhandel und der „Organtourismus“ zunehmen.
Zum Ausgleich der großen Diskrepanz zwischen dem Bedarf und den verfüg-
baren Spenderorganen haben Mediziner und Forscher in den vergangenen Jah-
ren stets nach neuen Lösungsansätzen gesucht, wie zum Beispiel Einsatz von
künstlichen Organen, Übertragung eines tierischen Organs auf den Menschen
oder Herstellung von Geweben und Organen aus Stammzellen. Allerdings fehlt
es derzeit für diese therapeutischen Alternativen zur Humantransplantation an
der nötigen Forschung.
Es ist ein alarmierender Zustand, dass durchschnittlich bereits 30 Prozent der
Patienten auf den Wartelisten sterben, weil sie aufgrund des Mangels an Spen-
derorganen keine Transplantation bekommen können, durch die ihr Leben ge-
rettet werden könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bisher mit dem Transplanta-

tionsgesetz von 1997 gemacht?
Gibt es Defizite im Transplantationsgesetz und Mängel beim Gesetzesvoll-
zug?
Welche Schlussfolgerungen gibt es für die Transplantationsmedizin?

2. Liegt es an den gesetzlichen Rahmenbedingungen, dass Deutschland im
Vergleich zu den meisten anderen europäischen Ländern pro eine Million
Einwohner insgesamt weniger Organspender hat?
Wenn nein, welche anderen Ursachen hält die Bundesregierung für rele-
vant?

3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 1998 ergriffen, um die
Organspendebereitschaft der Bevölkerung in nennenswerter Weise und die
Anzahl der Ausweisinhaber quantitativ nachweisbar zu erhöhen?
Welche Informationsveranstaltungen zur Aufklärung der Definition „Hirn-
tod“, der Organspende und Organtransplantation sowie zur Werbung für die
Organspendebereitschaft wurden seitdem im Auftrag der Bundesregierung
durchgeführt?

4. Wie viele Hirntote gibt es pro Jahr in Deutschland, und wie viele von ihnen
sind als Organspender geeignet?
Wie haben sich diese Zahlen seit 1998 entwickelt?

5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die psychische Verarbei-
tung einer Organspende aufseiten sowohl der Empfänger als auch der Ange-
hörigen des Spenders?

6. Werden Spendewillige vor Unterzeichnung des Spenderausweises nach
Erkenntnissen der Bundesregierung eingehend über die Problematik des dis-
soziierten Hirntodes informiert oder besteht hier Verbesserungsbedarf?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2707

7. Welche Geldmittel hat die Bundesregierung seit 1998 jährlich für ihre Auf-
klärungsarbeit über Organspende und Organtransplantation sowie zur Er-
höhung der Anzahl der Inhaber von Organspenderausweisen zur Verfügung
gestellt?
Wie wurden und werden die nachstehend genannten Gebiete – Bereitstel-
lung von Basismedien, Infotelefon Organspende, Aktionen mit Koopera-
tionspartnern – seitdem gefördert?

8. Wie erklärt die Bundesregierung die starke Kürzung der Geldmittel für die
von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durchge-
führte Kampagne „Organspende schenkt Leben“ in den vergangenen Jah-
ren (von 3 883 647 DM im Jahr 1998 auf 936 625 Euro im Jahr 2002)?

9. Plant die Bundesregierung für die kommenden Jahre eine gesteigerte Be-
reitstellung von Geldmitteln und personellen Kapazitäten bei der BZgA für
diese wichtige Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit?

10. Wie erfolgreich war das Modellprojekt „Streetwork Organspende“ von
1997 bis 2000?
Ist ein weiteres ähnliches Projekt geplant, bei dem die Aufklärungsarbeit
viele Bürger erreicht und ihre Bereitschaft zur Organspende fördert?

11. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustel-
len, dass der Organspende in Zukunft mehr gesellschaftliche Anerkennung
verliehen wird?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, die Organspendebereitschaft ge-
gebenenfalls durch ideelle Anerkennung erhöhen zu können?
Wenn ja, wodurch?

12. In welchem Umfang kommen die Krankenhäuser und Kliniken ihrer Mel-
depflicht nach dem Transplantationsgesetz, aufgeschlüsselt nach Bundes-
ländern, nach?
Wie bewertet die Bundesregierung etwaige Unterschiede zwischen den
Ländern bei der Umsetzung des Bundesgesetzes „Transplantationsgesetz“?

13. Wurde die Umsetzung des Transplantationsgesetzes in den Bundesländern
bereits in den Bund-Länder-Koordinierungsgremien, wie es in der Antwort
der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ge-
sundheit und Soziale Sicherung, Marion Caspers-Merk, auf die Frage 10
des Abgeordneten Jens Spahn in der Fragestunde vom 14. Januar 2004
(Plenarprotokoll 15/85, S. 7465) von der Bundesregierung angekündigt
wurde, thematisiert?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?

14. Hält die Bundesregierung Sanktionen für notwendig, um die mit der
Durchführungspraxis zum Transplantationsgesetz beauftragten Länder ggf.
besser in die Pflicht nehmen zu können?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

15. Welche Einflussmöglichkeiten nutzt die Bundesregierung, um zum Bei-
spiel über die Landesregierungen eine stärkere Beteiligung der Kranken-
häuser und Ärzte zu bewirken?

16. Wie kann erreicht werden, dass die nach dem Transplantationsgesetz für
die Aufklärung der Bevölkerung verantwortlichen Institutionen – Bundes-

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länder, Krankenkassen, BZgA – die Aufklärung der Bevölkerung über die
Organspende und die Organtransplantation intensivieren?

17. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die auf dem Gebiet
der Organspende arbeitenden Selbsthilfegruppen in ihrer Tätigkeit bei der
Aufklärung der Bevölkerung zu unterstützen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 1998 dafür ergriffen?

18. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, Aufklärungsarbeit in Bezug auf
Organspende und Organtransplantation in Zukunft auch verstärkt im
Schulunterricht, zum Beispiel im Rahmen von Fächern wie Ethik, Reli-
gion, Philosophie und Biologie zu integrieren?
Wenn ja, welche Maßnahmen wird sie gegebenenfalls in Zusammenarbeit
mit den Bundesländern beziehungsweise mit der Kultusministerkonferenz
ergreifen?

19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Transplantations-
chirurgen Christoph Broelsch, „DER SPIEGEL“ 50/2002, Seite 178 ff.,
nach Einführung von „Anreiz- und Bonusmodellen“ für die postmortale
Organspende, wie zum Beispiel Steuergutschrift und Gewährung von Ster-
begeld?

20. Wie beurteilt die Bundesregierung die technische und rechtliche Möglich-
keit, die Zustimmung oder Ablehnung zur potentiellen Organspende in Zu-
kunft auf der Krankenversicherungskarte zu registrieren?

21. Wie hoch ist seit 1998 die jährliche Ablehnungsrate der Familien im Falle
des Todes eines Angehörigen, der über einen Organspenderausweis ver-
fügte?
Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den Fami-
lienangehörigen etc. Ängste und Bedenken zu nehmen?

22. Was sind die Ursachen für nicht erfolgte Meldungen potentieller Organ-
spender in Krankenhäusern mit Intensivstationen (vgl. Meldungen in der
Süddeutschen Zeitung vom 20. Februar 2004)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Verlust potentieller Organspen-
den durch organisatorische Fehler oder aufgrund des Mangels an Kapazitä-
ten (z. B. Chirurgen und Krankenhausbetten) ein?

23. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Vorsitzenden der Stän-
digen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer in der
„Süddeutschen Zeitung“ vom 20. Februar 2004, nach der in bestimmten
Fällen der Ablehnung von Spenderorganen durch ein Krankenhaus der Ver-
dacht nahe liege, dass hinter der Ablehnung krankenhausinterne Auseinan-
dersetzungen um Personal und Betten stünden, in denen die Transplanta-
tionsabteilungen den Verzicht auf Transplantationen als Druckmittel
gegenüber der Klinikleitung einsetzten?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, dass diese Vermutung zutrifft?
Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
diese Situation zu ändern?

24. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Kliniken in diesem Zusam-
menhang besser überwacht werden müssen?
Wenn ja, welche Maßnahmen kann die Bundesregierung diesbezüglich er-
greifen?

25. Wie hoch ist pro Jahr die durchschnittliche Zahl der in den Transplanta-
tionszentren durchgeführten Transplantationen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/2707

26. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Deutschen Stiftung
Organtransplantation, die Zahl der Transplantationszentren in Deutschland
zu verringern und Transplantationen auf Krankenhäuser zu konzentrieren,
die jährlich eine Mindestzahl an Transplantationen vornehmen?

27. Hält die Bundesregierung Sanktionen für sinnvoll, wenn Kliniken trotz
Spendemöglichkeiten keine Explantationen vorgenommen haben?

28. Wie kann die so genannte Professionalisierung der Organspende in Deutsch-
land erreicht werden?
Können gezielte Krankenhauskampagnen und Schulungen des Kranken-
hauspersonals dazu beitragen, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung
diese Maßnahmen fördern?

29. Welche Vergütungsmodelle können für den Mehraufwand bei der Organ-
entnahme, auch erfolgloser Organentnahme, und Organtransplantation in
Betracht gezogen werden, um die Motivation der mitwirkenden Kranken-
häuser und Ärzte zu fördern?

30. Wie wird in der Praxis mit den Beschwerden und dem Widerspruch gegen
die Entscheidung von Transplantationszentren über die Aufnahme eines
potentiellen Organempfängers auf die Warteliste beziehungsweise die
Herausnahme davon umgegangen?
Besteht diesbezüglich Verbesserungsbedarf?

31. Welche Organe kommen nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt für
eine Lebendspende in Betracht, und wie schätzt die Bundesregierung die
gesundheitlichen Risiken und Belastungen der Spender dabei ein?

32. Wie kann erreicht werden, dass der Entscheidungsprozess der einzelnen
Lebendspendekommissionen im Hinblick auf die zunehmende Anzahl der
Lebendorganspender transparent und kontrollierbar bleibt?
Ist es erstrebenswert, dass ablehnende Voten einer Kommission künftig
verbindlich sein sollten?

33. Sollte der Kreis der Lebendorganspender aufgrund des akuten Mangels an
postmortalen Organspenden über bisherige verwandtschaftliche und andere
persönliche Bindungen zwischen Spender und Empfänger hinaus gesetz-
lich erweitert werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulassung uneingeschränkter Cross-
over-Spenden und die Einführung der unentgeltlichen anonymen Lebend-
spende (pooling)?

34. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die Le-
bendorganspender und Organempfänger auf die Organspende beziehungs-
weise Organtransplantation vorzubereiten und längerfristig psychisch und
medizinisch zu betreuen?
Besteht diesbezüglich Verbesserungsbedarf, und wenn ja, welche Maßnah-
men plant die Bundesregierung?

35. Auf welche Summe belaufen sich die Kosten diverser Organtransplantatio-
nen und deren Nachbetreuung im Jahr 2003?
Wie haben sich diese Kosten gegenüber den Vorjahren (seit 1998) ent-
wickelt und warum?

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36. Ist nach Meinung der Bundesregierung die Betreuung und Koordinierung
der Lebendorganspende in Deutschland zu verbessern?
Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Hält die Bundesregierung Maßnahmen, wie zum Beispiel die Errichtung
eines Lebendorganspender-Registers, die gesetzliche Klarstellung einer der
Lebendorganspende vorausgehenden Erfassung des Empfängers auf der
bundeseinheitlichen Warteliste für die postmortale Organspende sowie die
Einrichtung einer bundeszentralen Koordinierungsstelle, für erstrebens-
wert?

37. Hält die Bundesregierung die geltenden versicherungsrechtlichen Regelun-
gen zur Risikoabsicherung der Lebendspender für ausreichend oder besteht
hier gesetzlicher Änderungsbedarf, zum Beispiel in Hinsicht auf die Kran-
ken-, Lebens- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder durch einen Aus-
gleich von Einkommensausfällen?

38. Ist die Kostenerstattung für Patienten, die in Deutschland krankenversi-
chert sind und im Ausland eine Organtransplantation durchführen lassen,
rechtlich ausreichend geregelt oder besteht hier Änderungsbedarf?

39. Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Zahl deutscher
Staatsbürger, die sich im Ausland einer Lebendorganspende unterziehen?
Welcher gesetzliche Regelungsbedarf beziehungsweise Veränderungsbe-
darf besteht diesbezüglich?

40. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl ausländischer
Staatsbürger, die sich als Spender bzw. Empfänger in Deutschland einer
Lebendorganspende unterziehen?

41. Wie ist in den vergangenen Jahren mit den Lebendorganspendern umge-
gangen worden, die im Ausland leben und ein Organ beziehungsweise
Organteil einem Verwandten in Deutschland zur Verfügung gestellt haben?

42. Welche Maßnahmen wurden für diesen Spenderkreis in Bezug auf die
Nachbetreuung ergriffen?
Besteht hier Verbesserungsbedarf?

43. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über das Ausmaß des
illegalen Organhandels in Deutschland?
Hält es die Bundesregierung für zielführend, strafrechtlich gegen Ärzte
vorzugehen, die Transplantationen von verkauften beziehungsweise ge-
kauften Organteilen vorgenommen haben?

44. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Xenotransplanta-
tion und künstlicher Organe?
Sieht sie hierin eine zeitnah realisierbare Alternative zur Transplantation
von Humanorganen?

45. Welche Geldmittel hat die Bundesregierung seit 1998 jährlich zur Förde-
rung der Forschung im Bereich der Transplantationsmedizin zur Verfügung
gestellt?
Wie werden die nachstehend genannten Gebiete – Indikation und Epide-
miologie, Aufnahmekriterien für Transplantationswartelisten, Alternativ-
verfahren zur postmortalen Organspende (z. B. Xenotransplantation),
Langzeitvorsorge und Immunabwehr – gefördert?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/2707

46. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen den deut-
schen Transplantationszentren und der Stiftung Eurotransplant?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Zusam-
menarbeit zu verbessern?

47. Beabsichtigt die Bundesregierung, Schritte zur Harmonisierung der Trans-
plantationsmedizin auf EU-Ebene zu unternehmen, und wenn ja, welche?

Berlin, den 9. März 2004
Julia Klöckner
Thomas Rachel
Andreas Storm
Annette Widmann-Mauz
Hubert Hüppe
Barbara Lanzinger
Andrea Astrid Voßhoff
Vera Dominke
Ingrid Fischbach
Markus Grübel
Helmut Heiderich
Dr. Martin Mayer (Siegertbrunn)
Dr. Wolf Bauer
Monika Brüning
Verena Butalikakis
Dr. Hans Georg Faust
Michael Hennrich
Volker Kauder
Laurenz Meyer (Hamm)
Maria Michalk
Hildegard Müller
Matthias Sehling
Jens Spahn
Matthäus Strebl
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
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