BT-Drucksache 15/2703

Maßnahmen gegen eine Finanzierung verbrauchender Embryonenforschung im Rahmen des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms

Vom 9. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2703
15. Wahlperiode 09. 03. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Rachel, Hubert Hüppe, Dr. Maria Böhmer,
Helge Braun, Dr. Christoph Bergner, Vera Dominke, Ingrid Fischbach,
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Markus Grübel, Helmut Heiderich, Hubert
Hüppe, Volker Kauder, Julia Klöckner, Michael Kretschmer, Helmut Lamp,
Barbara Lanzinger, Werner Lensing, Bernward Müller (Gera), Uwe Schummer,
Marion Seib, Andrea Voßhoff und der Fraktion der CDU/CSU

Maßnahmen gegen eine Finanzierung verbrauchender Embryonenforschung
im Rahmen des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms

Das so genannte 6. EU-Forschungsrahmenprogramm regelt die Grundlagen für
die Förderung von wissenschaftlichen Forschungsprojekten sowie technolo-
gischer Entwicklung und Demonstration durch EU-Mittel. Ein spezifisches
Teil-Programm bezieht sich auf angewandte Forschung und Grundlagenfor-
schung in den Bereichen „Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie im
Dienste der Gesundheit“.
Das 6. EU-Forschungsrahmenprogramm wurde am 27. Juni 2002 beschlossen.
Ergänzend zu den Restriktionen, die das Rahmenprogramm selbst definiert,
wurde beschlossen, bis zum 31. Dezember 2003 keine Vorhaben zu finanzieren,
bei denen menschliche Embryonen und menschliche embryonale Stammzellen
verwendet werden. Ausgenommen hiervon waren Vorhaben, in denen Stamm-
zellen verwendet werden, die bereits in Banken existierten oder in Kultur iso-
liert waren.
Die EU-Kommission legte im Verlauf des letzten Jahres einen Vorschlag vor,
nach dem auch die Embryonenforschung, bei der Embryonen zur Herstellung
von Embryonen verbraucht werden, förderungsfähig gewesen wäre. Danach
wäre durch EU-Mittel etwas gefördert worden, das nach deutschem Recht straf-
bar ist; denn die verbrauchende Forschung an Embryonen ist nach deutschem
Recht verboten. Embryonale Stammzellen dürfen nach dem deutschen Stamm-
zellgesetz nur importiert und verwendet werden, wenn sie vor dem 1. Januar
2002 gewonnen wurden, so genannte Stichtagsregelung.
Das EU-Parlament nahm zu dem Vorschlag der EU-Kommission Stellung und
empfahl eine Forschungsförderung ohne jede Stichtagsregelung.
Über die Vorschläge hatte der Rat der Forschungsminister zu entscheiden. Er
konnte sich in dieser Angelegenheit jedoch nicht einigen. Eine Lösung, die
lediglich einen Stichtag für die Embryonenherstellung vorsah, nicht aber einen
Stichtag für die Herstellung von embryonalen Stammzellen, scheiterte am
26. November 2003 an einer Sperrminorität, die keine Förderung verbrauchen-
der Embryonenforschung zulassen wollte. Die Entscheidung wurde vertagt und
von beiden Seiten ein Kompromiss in Aussicht gestellt. Am 3. Dezember 2003

Drucksache 15/2703 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
scheiterten die Gespräche jedoch und wurden die Verhandlungen ergebnislos
abgebrochen.
Der für Forschung zuständige EU-Kommissar vertritt die Rechtsauffassung,
nach Ablauf des Moratoriums sei nunmehr auch eine so genannte verbrauchen-
de Embryonenforschung förderungsfähig.
Der Deutsche Bundestag hat am 16. Oktober 2003 gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP einen Antrag beschlossen, in dem er an die EU-Kommission
appelliert, von ihren Planungen hinsichtlich der Förderungsfähigkeit von ver-
brauchender Embryonenforschung Abstand zu nehmen, und die Bundesregie-
rung auffordert, auf eine Lösung hinzuwirken, die der deutschen Rechtslage
entspricht und einen ausreichenden Embryonenschutz gewährleistet (Bundes-
tagsdrucksache 15/1310).
Europäische Forschungsförderung sollte nicht in Konflikt mit dem in Deutsch-
land geltenden Embryonenschutz geraten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was hat die Bundesregierung getan, um eine mit dem deutschen Stammzell-

gesetz übereinstimmende Lösung zu erreichen?
2. Versucht die Bundesregierung trotz des Abbruches der Verhandlungen im

Dezember letzten Jahres eine Einigung zu erreichen oder akzeptiert sie das
Scheitern der Verhandlungen?

3. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung:
a) Ist die EU-Kommission nach der derzeitigen Rechtslage – und wenn ja,

aus welchen Gründen – befugt, im Rahmen des 6. EU-Forschungsrah-
menprogramms Anträge auf Förderung verbrauchender Embryonenfor-
schung zu bewilligen?

b) Ist sie aufgrund der Sperrminorität gehindert, entsprechende Anträge po-
sitiv zu bescheiden?

4. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die im Bundestagsbe-
schluss zum Ausdruck gekommene Ablehnung der EU-Förderung von ver-
brauchender embryonaler Stammzellforschung auf EU-Ebene durchzuset-
zen?

5. Denkt die Bundesregierung darüber nach, rechtliche Schritte zu ergreifen,
um gegen eine Bewilligung eines Antrages auf Förderung verbrauchender
Embryonenforschung vorzugehen?
Welche Schritte kämen ggf. in Betracht?

6. Wie wird die Bundesregierung weiter politisch vorgehen, um die bestehende
Rechtsunsicherheit zu beenden?

7. Welche politischen Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um
eine Förderung verbrauchender Embryonenforschung auf EU-Ebene zu ver-
hindern?

8. Was unternimmt die Bundesregierung, um eine der deutschen Stichtagsrege-
lung (Stammzellgesetz) entsprechende Regelung im 7. EU-Forschungsrah-
menprogramm durchzusetzen?

Berlin, den 9. März 2004
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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