BT-Drucksache 15/2680

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/2538- Entwurf eines Gesetzes über Begleitregelungen zur Einführung des digitalen Kontrollgeräts zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten (Kontrollgerätbegleitgesetz - KontrGerätBeglG)

Vom 10. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2680
15. Wahlperiode 10. 03. 2004

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/2538 –

Entwurf eines Gesetzes über Begleitregelungen zur Einführung des
digitalen Kontrollgeräts zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten
(Kontrollgerätbegleitgesetz – KontrGerätBeglG)

Bericht der Abgeordneten Bartholomäus Kalb, Gunter Weißgerber,
Franziska Eichstädt-Bohlig und Dr. Günter Rexrodt

Mit dem Gesetzentwurf ist die Einführung des digitalen
Kontrollgerätes zur besseren Kontrolle der Lenk- und Ruhe-
zeiten im Straßenverkehr (VO (EG) Nr. 2135/98) beabsich-
tigt, um mehr Effizienz bei den Kontrollen, Abbau von
Missbräuchen des gegenwärtigen Systems sowie eine Ver-
besserung der Sicherheit im Straßenverkehr zu erreichen.
Die dem Bund (beim Kraftfahrt-Bundesamt) entstehenden
Kosten in Höhe von rd. 10 Mio. Euro für
– Einrichtung und Betrieb der nationalen Zertifizierungs-

stelle
– Führung des Zentralen Kontrollgerätkartenregisters
– Personalisierung und Ausgabe der Kontrollgerätkarten
werden durch kostendeckende Gebühren abgedeckt.
Dafür sollen in die Gebührenordnung für Maßnahmen im
Straßenverkehr (GebOSt) zwei neue Gebührentatbestände
aufgenommen werden, und zwar
– Zuteilung einer Kontrollgerätkarte (kalkuliert 20 Euro)
– Ausgabe von Zertifikaten für ein EG-Kontrollgerät im

Rahmen der Kontrollgerätkarte (kalkuliert 2 Euro).

Die Aufgabenzuweisung an das Kraftfahrt-Bundesamt
erfordert gemäß Grobkonzept 11 Kräfte; die entsprechenden
Personalkosten sind bei der Gebührenkalkulation berück-
sichtigt. Ein Mehrbedarf an Planstellen/Stellen entsteht da-
durch jedoch nicht, weil das Personal im Rahmen des beste-
henden Stellenplans für Kapitel 12 12 durch Umschichtun-
gen aufgrund veränderter Arbeitsabläufe bereitgestellt wird.
Entsprechend werden auch die Personalkosten im Rahmen
der bestehenden Finanzplanung abgedeckt.
Weitere Kosten entstehen für die Kontrollbehörden des
Bundes (Bundesamt für Güterverkehr, Zoll, Bundesgrenz-
schutz) durch den Erwerb von Kontrollkarten, ggf. auch
durch den Erwerb von Kontrollsoftware und Hardware zur
Auswertung.
Bei den Ländern entsteht sachlicher und personeller Auf-
wand durch das Verwaltungsverfahren im Zusammenhang
mit der Ausgabe der Kontrollgerätkarten. Eine kostende-
ckende Gebühr soll den Aufwand abdecken. Daneben ent-
stehen Kosten für Kontrollkarten, Kontrollhard- und Kon-
trollsoftware der Kontrollbehörden der Länder.
Speditionen und sonstige Unternehmen, welche unter die
Sozialvorschriften fallende Fahrzeuge einsetzen, sowie

Drucksache 15/2680 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Werkstätten sind verpflichtet, Unternehmens- und Werk-
stattkarten zu erwerben. Eventuelle Anschaffung von Hard-
und Software zur Speicherung der Daten von Fahrerkarte
und aus dem Massenspeicher der Kontrollgeräte bei Spedi-
tionen und sonstigen Unternehmen. Fahrer sind verpflichtet,
Fahrerkarten zu erwerben (und ggf. Kartenführerschein).
Bezifferbare Auswirkungen auf Einzelpreise, das Preisni-
veau sowie auf die Verbraucher und Verbraucherinnen dürf-
ten sich jedoch nach hiesiger Einschätzung nicht ergeben.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf einver-
nehmlich für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vorgelegten
Beschlussempfehlung.

Berlin, den 10. März 2004

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Bartholomäus Kalb
Berichterstatter

Gunter Weißgerber
Berichterstatter

Franziska Eichstädt-Bohlig
Berichterstatterin

Dr. Günter Rexrodt
Berichterstatter

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