BT-Drucksache 15/2650

Nanotechnologische Forschung und Anwendungen in Deutschland stärken

Vom 9. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2650
15. Wahlperiode 09. 03. 2004

Antrag
der Abgeordneten Axel E. Fischer (Karlruhe-Land), Katherina Reiche, Thomas
Rachel, Dr. Maria Böhmer, Dr. Christoph Bergner, Helge Braun, Vera Dominke,
Helmut Heiderich, Volker Kauder, Julia Klöckner, Michael Kretschmer, Helmut
Lamp, Werner Lensing, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Bernward Müller (Gera),
Uwe Schummer, Marion Seib und der Fraktion der CDU/CSU

Nanotechnologische Forschung und Anwendungen in Deutschland stärken

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Nanotechnologie ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts. Sie
beschäftigt sich mit der Herstellung, Untersuchung und Anwendung von funk-
tionalen Strukturen in Dimensionen von wenigen millionstel Millimetern. Als
interdisziplinäre Spitzentechnologie mit Breitenwirkung (Querschnittstechno-
logie) strahlt sie in die verschiedensten Forschungs- und Anwendungsbereiche
aus.
Anwendungsbeispiele sind etwa selbstreinigende Oberflächen im Sanitärbe-
reich oder Sonnenschutzverglasungen durch im Nanobereich veränderte Ober-
flächenstrukturen. Auch selbstheilende Lacke sind zukünftig denkbar. Die Ge-
brauchseigenschaften von Materialien können erheblich verbessert und anwen-
dungsnah gestaltet werden. Kombinationsmöglichkeiten ergeben sich auch in
der Informationstechnologie (elektronische und opto-elektronische Bauele-
mente können durch Verwendung nanostrukturierter Materialien verbessert
werden) oder der Wehrtechnik (intelligente Oberflächen und integrierte
Sensoren).
Im der Chemie stellt das Maßschneidern von Katalysatoren für chemische Pro-
zesse, beispielsweise in der Abwasseraufbereitung, eine weitreichende Anwen-
dungsmöglichkeit dar. Ebenso lassen sich Photovoltaikanlangen, Brennstoffzel-
len und Batterien in ihrem Wirkungsgrad verbessern. Zukünftig denkbar ist
auch eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Supraleitern. Neue Produkte
und Verfahren mit großem Nutzen für die Verbraucher in den Bereichen Um-
welt, aber auch Gesundheit – durch Nanomaterialien in der Medizintechnik,
durch Medikamente mit Wirkstoffdosierungen im Nanobereich und durch eine
verbesserte Diagnostik mit nanotechnologischen Verfahren – zeichnen sich
bereits deutlich ab.
Das heute absehbare Gesamtpotenzial der Nanotechnologie ist für Deutschland
von enormer Bedeutung. Mit ihr verbinden sich große wirtschaftliche Erwar-
tungen. 2003 hat sie mit ihren Produkten einen Umsatz von 100 Mrd. Dollar
weltweit erreicht, bis 2015 soll er auf 1 Billion Dollar steigen (Quelle VDI).
Die Nanotechnik wird ein zentraler Faktor werden, um die zukünftige Prosperi-
tät vieler Industriezweige zu gewährleisten. Besonders wirken sich die Innova-

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tionen der Nanotechnologien auf die Chemie- und Pharmaindustrie, die Elek-
tronik und die Informations- und Kommunikationsbranche aus. Hier wird der
Markterfolg zunehmend durch die frühzeitige Umsetzung nanotechnischer Er-
kenntnisse beeinflusst. Wichtig ist die Implementierung der Nanotechnik aber
auch für die Automobilindustrie, den Maschinenbau, die Luft- und Raumfahrt-
industrie, das Bauwesen, die Textilindustrie, die Energiewirtschaft sowie die
Medizin- und Umwelttechnik.
Der Standort Deutschland ist im Bereich der Nanotechnologieforschung derzeit
international auf höchstem Niveau. Zahlen zum Publikationsaufkommen und
die Anzahl der Patentanmeldungen belegen dies. Allerdings sind die jährlichen
Wachstumsraten bei der Anzahl nanotechnologieorientierter Patentanmeldun-
gen in Deutschland eher unterdurchschnittlich. Dies weist auf Probleme bei der
wirtschaftlichen Verwertung der vorliegenden Forschungsergebnisse hin. Zwar
haben einige nanotechnologische Verfahren und Produkte ihren Weg in den
Markt bereits gefunden, jedoch kann von einer umfassenden Marktdurchdrin-
gung nicht gesprochen werden. Auch der anhaltende Mangel an Ingenieuren
und Naturwissenschaftlern ist eine zunehmende Gefahr für Deutschlands Wett-
bewerbsfähigkeit im Bereich der Nanotechnik.
Es gilt,
1. die derzeit noch starke Position Deutschlands in der Nanotechnologiefor-

schung zu behaupten und möglichst weiter auszubauen. Während von den
Vereinigten Staaten von Amerika Ende vergangenen Jahres ein Nanotechno-
logieprogramm im Umfang von 3,7 Mrd. US-Dollar beschlossen wurde, be-
schränkt sich die Förderung der Nanotechnologie in Deutschland auf etwa
250 Mio. Euro im Jahr 2003. Für das Jahr 2004 sind sogar Haushaltskürzun-
gen in Höhe von jeweils etwa 3 Mio. Euro bei den Titeln Nanoelektronik
und Nanomaterialien beschlossen;

2. die Weichen in Deutschland so zu stellen, dass die hervorragenden Ergeb-
nisse der nanotechnologischen Grundlagenforschung verstärkt in die Pro-
duktion marktfähiger Produkte mit einer hohen Wertschöpfung im Inland
einmünden. Deutschland muss in der Nanotechnologie möglichst bald auf
breiter Front den Sprung von der Forschung in die Anwendung schaffen.
Transferprozesse für die Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung bis
hin zur Vermarktung müssen deutlich schneller werden.

Grundlage dafür sind die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung
und Entwicklung entlang der gesamten Prozesskette und die Optimierung der
Hebeleffekte der öffentlichen Forschungs- und Innovationsausgaben im Be-
reich der Nanoforschung.
Horizontale Interdisziplinarität zur Verbindung der einzelnen Sparten der Na-
tur- und Ingenieurwissenschaften und vertikale Interdisziplinarität, d. h. die
Vernetzung des Wissens von der Grundlagenforschung über die anwendungs-
orientierte Forschung bis hin zur Markteinführung des fertigen Produktes, sind
zu fördern. Gerade Letztere ist bislang noch zu wenig entwickelt. Hierfür gibt
es kaum Infrastrukturen, Know-how und Managementkapazitäten.
Bislang können die Ergebnisse der Grundlagenforschung in Deutschland im
Wesentlichen nur von Firmen genutzt werden, die die Ergebnisse über alle not-
wendigen Prozessstufen hinweg selbst bis zum Produkt hin weiterentwickeln
können. Dies können jedoch nur wenige Unternehmen, in der Regel Großunter-
nehmen. Sie stellen nur einen kleinen Teil der Arbeitsplätze in der mittelstän-
disch strukturierten deutschen Volkswirtschaft.
Die Förderung der Nanotechnik des Bundesministeriums für Bildung und For-
schung ist fast ausschließlich auf die Großindustrie zugeschnitten und berück-
sichtigt Hochschulen und kleinere und mittlere Unternehmen zu wenig. Sie

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stützt sich sehr stark auf sog. Leitinnovationen. Diese Projekte, die oft mehr als
50 Partner beteiligen, sind so schwierig zu administrieren, dass sie nur von gro-
ßen Unternehmen gemanagt werden können – die Hochschulen sind dazu nicht
in der Lage und können höchstens Mitspieler sein. Die kleineren und mittleren
Unternehmen haben wegen des hohen administrativen Aufwands generell
Schwierigkeiten sich einzubringen.
Kleinere Projekte mit nur wenigen Partnern spielen in der Förderung des Bun-
desministeriums für Bildung und Forschung eine zu geringe Rolle. Bei den be-
stehenden öffentlich geförderten Verbundprojekten ist die oft geforderte Min-
destpartnerzahl von drei und mehr eine nicht immer sinnvolle Einschränkung.
Der Aufbau eines nachhaltigen Umsetzungs-Know-hows scheitert auch an der
mangelnden Kontinuität, der strikten zeitlichen Befristung und des „stop and
go“ bei der Projektrotation. Sowohl kleinere Unternehmen und Existenzgrün-
der als auch die oft mit befristeten Stellen an den Hochschulen durchgeführten
Drittmittelprojekte bedürfen aber einer kontinuierlichen Förderung.
Die bestehenden Nanotechnologie-Kompetenzzentren, die als Koordinierungs-
gremien wichtige Aufgaben haben bei der Selbstorganisation der Forschungs-
landschaft und dem Technologietransfer und die aussichtsreiche Forschungs-
und Entwicklungsarbeiten ausloten, werden nur noch organisatorisch gefördert.
Sie finden kaum noch eine Abbildung in der Projektförderung des Bundesmi-
nisteriums für Bildung und Forschung.
Eine Schlüsselrolle beim Transfer vieler neuer Technologien, auch und gerade
der Nanotechnologie, spielen Ausgründungen und Startups. Deutschland hat
bisher eine qualitativ gute nanotechnologische Gründerszene. Diese gilt es zu
erhalten und zu stärken. Deshalb sind die Interessen der Existenzgründer stär-
ker in der Struktur der Projektförderung zu berücksichtigen.
Um Ausgründungen von Unternehmen aus Hochschulen und anderen Wissen-
schaftseinrichtungen anzuregen, sollten Gründungswillige von administrativem
Ballast befreit werden. Im Bereich der nanotechnologischen Forschung sollten
deshalb den Forschungseinrichtungen Fördermittel bereitgestellt werden, mit
denen diese in eigener Verantwortung junge Wissenschaftler bei der unterneh-
merischen Umsetzung der Produktidee unterstützen können („Feed-Capital“).
Eine subsidiäre Vergabe dieser Mittel durch die Forschungseinrichtungen
könnte die Dynamik der Entwicklung nanotechnologischer Produkte und Ver-
fahren unter Vermeidung überflüssiger Bürokratie weiterbefördern. Ziel sollte
es sein, einen Anteil von 5 bis 10 Prozent der für die Nanotechnik insgesamt
zur Verfügung gestellten öffentlichen Fördermittel für die Bereitstellung von
„Feed-Capital“ und die Beteiligung kleinerer und mittlerer Unternehmen an
den bestehenden Nano-Kompetenznetzwerken zu verwenden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. eine nationale Nanotechnologiestrategie für den Zeitraum bis 2010 vorzule-

gen, wie die Forschung in diesem besonders relevanten, strategisch wichti-
gen Feld gestärkt und der Weg in die Anwendung gewiesen werden kann;

2. der Nanotechnikforschung weiterhin in der öffentlichen Forschungsförde-
rung einen Schwerpunkt einzuräumen, um die günstige deutsche Position zu
behaupten und dafür
– keine Kürzungen bei der Förderung der Nanotechnik vorzunehmen;
– mit gezielten Fördermaßnahmen die nanotechnologische Grundlagenfor-

schung weiter zu stärken;
– neue für die Nanotechnik relevante Themen in den Bereichen nano-

skalige Werkstoffe, Nanosysteme für die Informationstechnik, Analytik,

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Sensorik und Nanobiotechnologie zu identifizieren und in der For-
schungsförderung zu berücksichtigen;

– Strukturen für die Nanotechnologieforschung zu schaffen, die ihrem in-
terdisziplinären Charakter entsprechen und die intersiziplinäre Ausrich-
tung der nanotechnologischen Forschung in Deutschland auszuweiten;

– die Forschungsförderung im Bereich der Nanotechnologie flexibler zu
gestalten und zu entbürokratisieren;

– angesichts der großen Rolle, die die Nanotechnologie für die Militärtech-
nik spielt und angesichts der Anstrengungen anderer Länder in dem
Bereich, verteidigungspolitische Forschungsvorhaben in Bezug auf die
Nanotechnologie zu prüfen;

3. den Weg von der Grundlagenforschung zur Anwendung zu erleichtern und
dafür
– eine umfassende Analyse des gegenwärtigen institutionellen Rahmens

des Zusammenspiels von Grundlagenforschung und angewandter For-
schung in Deutschland vorzunehmen und auf dieser Basis die derzeitige
Förderpraxis zu überprüfen. Ziel sollte es sein, Mechanismen und Struk-
turen zu schaffen, die die Barrieren zwischen den Grundlagen einerseits
und der industriellen Nutzung andererseits abbauen und sich stärker am
Ziel einer erfolgreichen Markteinführung von nanotechnologischen Pro-
dukten und Verfahren orientieren;

– konkreten Anwendungsfeldern und möglichen industriellen Potenzialen
in Deutschland als Beurteilungskriterium für die öffentliche Förderung
stärkeres Gewicht einzuräumen;

– die Abstimmungsprozesse hinsichtlich von Förderprogrammen und Rah-
mensetzungen vor allem zwischen dem Forschungs- und dem Wirt-
schaftsministerium, aber auch mit anderen Ressorts zu verbessern;

– Kontinuität beim Mittelfluss der Projektförderung und bei der Projekt-
rotation zu gewährleisten;

– die kontinuierliche Förderung guter Entwicklungen zu ermöglichen
durch eine Mischung von zeitlich befristeten Programmen mit einem fes-
ten Stichtag zur Einreichung von Konzepten und der Reservierung eines
Teils des Geldes für die flexible Vergabe;

– die bestehenden Nano-Kompetenznetzwerke finanziell zu stärken und
ihnen größere Handlungsfreiheiten einzuräumen, damit sie ihre Aufgaben
insbesondere hinsichtlich der Selbstorganisation der Forschungsland-
schaft und der Beratung von Unternehmen bei der Umsetzung von Ergeb-
nissen nanotechnischer Forschung wirkungsvoll wahrnehmen können;

– die Arbeit der Kompetenznetzwerke stärker in der Projektförderung des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung abzubilden;

– Cluster- und Netzwerkbildung – auch lokal und regional – zu fördern;
– dem Mittelstand die Anwendung der Nanotechnologie zu erleichtern

durch
– die Stärkung kleinerer und mittlerer Unternehmen durch im Wettbe-

werb vergebene Projektfördermittel;
– Erteilung der Antragsberechtigung im Rahmen der Verbundforschung

auch an einzelne kleinere Unternehmen und Startups in Zusammenar-
beit mit einer Hochschule;

– die Bereitstellung von Fördermitteln an Forschungseinrichtungen, die
diese dazu verwenden können, finanzschwachen kleinen und mittel-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/2650

ständischen Unternehmen die Teilnahme an den Erkenntnissen der
nanotechnologischen Forschung und Kompetenznetzwerken zu er-
möglichen;

– die Schaffung technologieangepasster Infrastrukturen in Form von
Zentren mit ausreichender „Fertigungstiefe“, die im Bereich der
Nanotechnologie dem innovativen Mittelstand maßgeschneiderte Pro-
blemlösungen bieten. Dazu sind auch die entsprechenden Manage-
mentstrukturen einzurichten;

– die Identifizierung und Förderung nanotechnologischer Anwendun-
gen, die besonders für kleine und mittlere Unternehmen geeignet sind;

– die Stärkung der industriellen Gemeinschaftsforschung, um Innovati-
onspotentiale der Nanotechnologie für mittelständisch geprägte Bran-
chen, wie z. B. die Textilindustrie, erschließbar zu machen;

– Unternehmensausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrich-
tungen im Bereich der Nanotechnik verstärkt zu fördern;

– den Forschungseinrichtungen Fördermittel bereitzustellen, die diese als
„Feed Capital“ in eigener Verantwortung an junge Wissenschaftler verge-
ben können mit dem Ziel, eine Idee zum Produkt zu machen;

4. die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Nanotechnologiefor-
schung zu verstärken, u. a. durch
– die Evaluation des Forschungsschwerpunktes Nanotechnologie im 6. EU-

Forschungsrahmenprogramm – auch im Hinblick auf die Beteiligung
deutscher Forschungseinrichtungen und Firmen – sowie durch den Ein-
satz für einen verbesserten Nanotechnologieschwerpunkt im nächsten
Rahmenprogramm;

– Entbürokratisierung der europäischen Forschungsförderung, d. h. we-
sentliche Vereinfachung der Antragstellung und der Administrationsre-
geln;

– verstärkte Förderung des internationalen wissenschaftlichen Austauschs
auf dem Gebiet der Nanotechnologieforschung;

5. die Ausbildung von einer hinreichenden Anzahl qualifizierter Arbeitskräfte
– gefragt sind vor allem Chemiker, Physiker, Elektrotechniker und Verfah-
rensingenieure mit Spezialkenntnissen – für Wissenschaft und Anwendung
sicherzustellen, um Deutschland als Nanotech-Standort langfristig zu entwi-
ckeln und dafür
– hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftler zu fördern und ihre Abwan-

derung zu verhindern, u. a. durch die Genehmigung von ausreichend gut
dotierten Stellen und durch die Ermöglichung einer leistungsgerechten
Bezahlung im Rahmen der Tarifreform bzw. Einführung eines Wissen-
schaftstarifs;

– ein Konzept vorzulegen, wie die Naturwissenschaftler- und Ingenieur-
lücke in Deutschland geschlossen werden kann;

– Anstöße für interdisziplinäre Ansätze und die Vermittlung nanotechnolo-
gischer Kenntnisse in der Ausbildung von Ingenieuren und Naturwissen-
schaftlern zu geben;

– den Bedarf an beruflicher Aus- und Weiterbildung zu ermitteln;
– neue Berufsfelder auch bei Technikern und Facharbeitern für Nanotech-

nologieanwendungen zu entwickeln;
– die Erkenntnisse der Nanotechnologie-Kompetenznetzwerke dabei zu

nutzen;

Drucksache 15/2650 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

6. die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass das Potenzial der Forschung
für Arbeitsplätze und Wertschöpfung erweitert und optimal genutzt werden
kann und
– dafür eine systematische und umfassende Analyse des für Nanotechnolo-

gienanwendungen relevanten Rechtsrahmens auf Anwendungshemnisse
sowie sicherheitsrelevante Aspekte vorzunehmen. Nach dem Bericht des
Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag sind
dies vor allem die Emissionsschutzgesetzgebung, die Chemikaliengesetz-
gebung, das Arbeitsschutzgesetz, das Arzneimittelgesetz, das Medizin-
produktegesetz, das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und die
Novel-Food-Verordnung;

– einen Dialog mit der Industrie zu institutionalisieren mit dem Ziel, Regu-
larien und Standards auf Anwendungshemmnisse der Nanotechnologie
überprüfen und diese zu beseitigen;

– dafür zu sorgen, dass auch die EU-Gesetzgebung nicht, wie dies z. B.
derzeit im Chemikalienrecht geschieht, die Innovationskraft der für die
Herstellung und Verwendung von Nanomaterialien und Nanotechnik be-
sonders wichtigen Branchen beeinträchtigt;

– die Öffentlichkeit frühzeitig über die Chancen der Nanotechnologie auf-
zuklären.

Berlin, den 9. März 2004
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Katherina Reiche
Thomas Rachel
Dr. Maria Böhmer
Dr. Christoph Bergner
Helge Braun
Vera Dominke
Helmut Heiderich
Volker Kauder
Julia Klöckner
Michael Kretschmer
Helmut Lamp
Werner Lensing
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
Bernward Müller (Gera)
Uwe Schummer
Marion Seib
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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