BT-Drucksache 15/2632

Schwierigkeiten für Medizinstudenten höherer Semester nach der neuen Approbationsordnung für Ärzte

Vom 4. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2632
15. Wahlperiode 04. 03. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Detlef Parr, Dr. Heinrich L. Kolb, Christoph
Hartmann (Homburg), Cornelia Pieper, Ulrike Flach, Daniel Bahr (Münster),
Rainer Brüderle, Klaus Haupt, Birgit Homburger, Jürgen Koppelin, Ina Lenke,
Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Schwierigkeiten für Medizinstudenten höherer Semester nach der neuen
Approbationsordnung für Ärzte

Seit dem 1. Oktober 2003 ist eine neue Fassung der Approbationsordnung für
Ärzte in Kraft, die das Studium der Medizin in Deutschland regelt.
Durch bestehende Mängel in den Übergangsregelungen (§§ 42, 43) kommt es
zu einer erheblichen Benachteiligung von ca. 2 000 Medizinstudierenden, die
sich momentan zwischen dem 7. und 10. Hochschulsemester befinden und das
1. Staatsexamen noch nicht absolviert haben. Dies war ein möglicher, absolut
üblicher und gesetzeskonformer Studienverlauf nach der alten Approbations-
ordnung, der zum Beispiel in Anspruch genommen wurde, um eine Doktor-
arbeit zu verfassen oder ein Auslandsjahr zu absolvieren, ohne dabei Zeit im
weiteren Studienverlauf zu verlieren. Ab dem 6. Semester konnten die Medi-
zinstudenten frei wählen, wann sie ihre erste Staatsprüfung ablegen wollten.
Die Übergangsregelung knüpft nicht am Physikum an, das das Medizinstudium
in Vorklinik und Klinik teilt, sondern am 1. Staatsexamen als Grenze zwischen
alter und neuer Approbationsordnung. Da das 1. Staatsexamen nicht zu einem
festen Zeitpunkt abgelegt werden muss, ergeben sich hieraus Schwierigkeiten
für viele Studierende.
Diesen Betroffenen, die bereits den Großteil ihres Studiums nach altem Recht
absolviert haben, wird nun die Möglichkeit genommen, wie geplant weiterzu-
studieren und ihr Studium nach altem Recht zu beenden. Stattdessen sollen sie
nach der neuen Ordnung geprüft werden. Dies führt zu Studienzeiten über die
gesetzlich festgehaltene Regelstudienzeit hinaus. Die Studierenden sollen bis
zu 16 zusätzliche Kurse neben dem regulären Medizinstudium belegen, die von
den Universitäten aber erst im Laufe der nächsten Jahre angeboten werden kön-
nen, da die momentanen Übergangsregelungen auch für die Hochschulen ein
offenbar unvorhersehbares und kurzfristig auch nicht lösbares Problem darstel-
len. Den Studierenden, die unter die Übergangsregeln der §§ 42, 43 der neuen
Approbationsordnung fallen, droht nach Auslegung des Bundesministeriums
für Gesundheit und Soziale Sicherung schlimmstenfalls die Aberkennung bzw.
„Nichtanerkennung“ ihres kompletten klinischen Studiums, welches drei Jahre
umfasst.
Eine Übergangsregelung müsste es, um Härten zu vermeiden, den Studierenden
erlauben, noch so lange an den alten Prüfungen teilzunehmen, wie diese aus an-

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deren Gründen ohnehin noch bis 2005 (1. Staatsexamen) bzw. 2006 (2. Staats-
examen) angeboten werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele noch nach der alten Approbationsordnung Studierende der Medi-

zin der höheren klinischen Semester ohne 1. Staatsexamen müssen aufgrund
der §§ 42 und 43 der neuen Approbationsordnung für Ärzte und fehlender
Übergangsvorschriften für diese Gruppierung ihre geplanten abschließenden
Staatsexamina verschieben?

2. Wie hoch sind die volkswirtschaftlichen Verluste, berechnet aus den Stu-
dienplatzkosten für Medizin und den durch den späteren Berufseintritt der
betroffenen jungen Mediziner verursachten Einkommens- und Steuerausfäl-
len, zu veranschlagen?

3. Warum fand bei Abfassung der Approbationsordnung und hier speziell der
Übergangsregeln der §§ 42, 43 die von vielen Studierenden ausgeübte
Studienpraxis an den Universitäten nur wenig Berücksichtigung?
Warum wurde davon ausgegangen, dass Studierende auch höherer Semester,
welche noch kein 1. Staatsexamen abgelegt haben, gleichzusetzen sind mit
Studierenden des 6. Semesters?

4. Warum dürfen Studierende, welche derzeit am Ende ihres universitären
Studiums nach alter Verordnung angelangt sind, nicht an den entsprechen-
den Staatsexamina teilnehmen, welche ohnehin noch bis 2006 angeboten
werden?

5. Ist die Bundesregierung zu einer Überarbeitung der entsprechenden Vor-
schriften zur Vermeidung von unnötigen Härten im Zuge der Änderung der
Bundesärzteordnung und anderer Gesetze durch Aufnahme einer abwei-
chenden Regelung in der Approbationsordnung bereit, und wenn ja, wie
sieht ihr Lösungsvorschlag aus?

Berlin, den 3. März 2004
Dr. Dieter Thomae
Detlef Parr
Dr. Heinrich L. Kolb
Christoph Hartmann (Homburg)
Cornelia Pieper
Ulrike Flach
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Klaus Haupt
Birgit Homburger
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Gisela Piltz
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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