BT-Drucksache 15/2617

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Rainer Brüderle, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/359- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Vom 4. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2617
15. Wahlperiode 04. 03. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Rainer Brüderle, Dr. Hermann Otto
Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/359 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

A. Problem
Das Umsatzsteuergesetz bestimmt grundsätzlich das Kalendervierteljahr als
Voranmeldungszeitraum. Unternehmen mit Umsätzen, die unter Umständen
weniger als 50 000 Euro im Jahr erreichen, sind bereits verpflichtet, monatlich
Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.

B. Lösung
Mit dem Gesetzentwurf wird angestrebt, die Verpflichtung zur monatlichen Ab-
gabe von Umsatzsteuervoranmeldungen abzuschaffen.
Ablehnung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/2617 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/359 – abzulehnen.

Berlin, den 3. März 2004

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Lydia Westrich
Berichterstatterin

Stefan Müller (Erlangen)
Berichterstatter

Carl-Ludwig Thiele
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2617

Bericht der Abgeordneten Lydia Westrich, Stefan Müller (Erlangen) und
Carl-Ludwig Thiele

I. Verfahrensablauf
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf in seiner
31. Sitzung am 13. März 2003 dem Finanzausschuss zur al-
leinigen Beratung überwiesen. Der Finanzausschuss hat die
Vorlage in seiner 49. Sitzung am 3. März 2004 abschließend
beraten.
II. Wesentlicher Inhalt
Das Umsatzsteuergesetz bestimmt grundsätzlich das Kalen-
dervierteljahr als Voranmeldungszeitraum. Von Unterneh-
men mit Umsätzen, die weniger als 50 000 Euro im Jahr
erreichen, wird die monatliche Abgabe von Umsatz-steuer-
voranmeldungen verlangt. Mit dem Gesetzentwurf wird an-
gestrebt, die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von
Umsatzsteuervoranmeldungen abzuschaffen.
III. Ausschussempfehlung
Der Finanzausschuss empfiehlt mit der Mehrheit der Koali-
tionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU, den Ge-
setzentwurf abzulehnen.
Die Koalitionsfraktionen erinnerten bei der Beratung der
Vorlage daran, dass in der 14. Wahlperiode ein Gesetzent-
wurf gleichen Inhalts in den Deutschen Bundestag ein-
gebracht worden sei (Drucksache 14/5331). Die Koalitions-
fraktionen nahmen auf die seinerzeitigen Ausschussberatun-
gen Bezug und wiesen darauf hin, dass ein Verzicht auf die
monatliche Vorlage der Umsatzsteuervoranmeldungen mit
erheblichen Missbrauchsgefahren verbunden sei. Die sei-
nerzeit geäußerten Bedenken beständen nach wie vor. Fer-
ner wiesen sie darauf hin, dass mehr als 50 Prozent der
Unternehmen, namentlich die kleineren Unternehmen, Vor-
anmeldungen vierteljährlich abzugeben haben und damit
bereits heute von der vorgeschlagenen Vereinfachung profi-
tierten. Bei beträchtlicherer Umsatzsteuerschuld könne in-
des im Interesse der staatlichen Einnahmen auf die monat-
liche Abgabe der Voranmeldung nicht verzichtet werden.
Die Koalitionsfraktionen machten deutlich, dass der Gesetz-
entwurf nach ihrer Auffassung mit erheblichen Haushaltsri-
siken verbunden sei. Darüber hinaus führe die Abschaffung
der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung bei Existenz-
gründern zu Liquiditätsnachteilen, weil später als bisher in-

vestitionsbedingte Vorsteuerüberhänge gegenüber den Fi-
nanzbehörden geltend zu machen seien und diese als
Anschubfinanzierung ausfielen.
Die Fraktion der CDU/CSU äußerte Verständnis für den mit
der Vorlage angestrebten Bürokratieabbau. Insbesondere
mittelständische Unternehmen profitierten davon, wenn die
Verpflichtung zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuervoran-
meldung entfiele. Die Fraktion der CDU/CSU wies jedoch
einschränkend darauf hin, dass die Umsatzsteuer zu den
größten Steuerquellen zähle und eine spätere Vereinnah-
mung bei Bund und Ländern zu erheblichen Liquiditätspro-
blemen führe. Ferner sei auf Unternehmen mit Umsatz-
steuererstattungsansprüchen hinzuweisen, bei denen Erstat-
tungen folgerichtig auf einen vierteljährlichen Rhythmus
umzustellen seien und denen auf diese Weise Liquidität ver-
loren gehe. Die Fraktion der CDU/CSU nahm ferner Bezug
auf das vom Finanzausschuss in nichtöffentlicher Sitzung
durchgeführte Expertengespräch, das der Ausschuss am
28. Januar 2004 mit Vertretern des Bundesrechnungshofes,
des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung sowie der
Generaldirektion Steuern- und Zollunion der Europäischen
Kommission zu Fragen der Umsatzsteuerbetrugsbekämp-
fung geführt hat. Von den vertretenen Sachverständigen
habe namentlich der Bundesrechnungshof die Abgabe mo-
natlicher Umsatzsteuervoranmeldungen als wirksame Maß-
nahme im Kampf gegen die zunehmende Umsatzsteuerkri-
minalität empfohlen. Vor diesem Hintergrund sprach sich
die Fraktion der CDU/CSU dafür aus, die mit der Vorlage
angeschnittene Frage im Rahmen einer grundlegenden
Überarbeitung des Besteuerungsverfahrens zu behandeln.
Die Fraktion der FDP hob hervor, dass mit der Vorlage ein
Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werde, indem der
Aufwand im Bereich der Umsatzsteuervoranmeldung so-
wohl bei Unternehmen und Steuerberatern als auch in der
Finanzverwaltung um zwei Drittel verringert werde. Die
Fraktion der FDP hob hervor, das mit dem Gesetzentwurf
ein praktischer Beitrag zum Abbau von Bürokratie geleistet
werde. Im Hinblick auf den Liquiditätsnachteil, der durch
eine Verlängerung des Voranmeldungszeitraums bei den
Unternehmen entstände, ergänzte die antragstellende Frak-
tion, dass in Fällen von Vorsteuerüberhängen den Unterneh-
men weiterhin die Möglichkeit gegeben werden solle, die
monatliche Anmeldung der Umsatzsteuer zu wählen.

Berlin, den 3. März 2004
Lydia Westrich
Berichterstatterin

Stefan Müller (Erlangen)
Berichterstatter

Carl-Ludwig Thiele
Berichterstatter

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