BT-Drucksache 15/2610

Schaden des Güterkraftverkehrsgewerbes aus der Maut

Vom 2. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2610
15. Wahlperiode 02. 03. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold
(Offenbach), Georg Brunnhuber, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Dr. Michael Fuchs, Peter Götz, Markus Grübel,
Bernd Heynemann, Klaus Hofbauer, Volker Kauder, Norbert Königshofen, Werner
Kuhn (Zingst), Peter Letzgus, Eduard Lintner, Laurenz Meyer (Hamm), Klaus
Minkel, Henry Nitzsche, Günter Nooke, Gero Storjohann, Lena Strothmann,
Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter und der Fraktion der CDU/CSU

Schaden des Güterkraftverkehrsgewerbes aus der Maut

Im Bundeshaushalt 2004 sind Einnahmen aus der streckenbezogenen LKW-
Maut in Höhe von 2,8 Mrd. Euro veranschlagt, die zur Finanzierung von Ver-
kehrswegeinvestitionen in den Bereichen Straße, Schiene, Wasserstraße vorge-
sehen sind. Die nun fehlenden Mauteinnahmen gefährden die dringend notwen-
dige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung in Deutschland und die Existenz vieler
Tiefbauunternehmen mit zehntausenden Arbeitsplätzen erheblich.
Doch damit nicht genug – auch das Güterkraftverkehrsgewerbe leidet unter dem
Mautchaos:
– Die seit langem versprochenen Harmonisierungsmaßnahmen aus Brüssel

sind bis heute noch nicht vorangekommen.
– Ferner wurden seitens vieler deutscher Spediteure für das gesamte Jahr 2003

Eurovignetten erworben. Für diejenigen Unternehmen, die nicht in den ver-
bleibenden Vignettenstaaten (Benelux, Dänemark, Schweden) tätig sind, be-
steht daher ein Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Bundesamt für Güter-
verkehr (BAG) für die letzten vier Monate des Jahres 2003. Dieser Antrag
konnte gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 Autobahnmautgesetz (ABMG) bis zumAb-
lauf des Monats nach Außerkrafttreten des ABMG gestellt werden. Rück-
erstattungsansprüche konnten danach lediglich bis zum 30. September 2003
geltend gemacht werden.

– Die Güterkraftverkehrsunternehmen mussten die Einbaukosten für die un-
tauglichen On Board Units (OBU) tragen. Dazu kommen eventuell die Kos-
ten für den Ausbau dieser Geräte sowie die Ausfallkosten der LKW für den
jeweiligen Werkstattaufenthalt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade im
Fernverkehr der Umsatz für einen ganzen Tag entfällt, auch wenn der tatsäch-
liche Werkstattaufenthalt nur eine Stunde dauert, da das Fahrzeug nicht die
vom Verlader vorgesehenen Zeitfenster einhalten kann. Teilweise haben
Fehlfunktionen der Mautgeräte LKWs lahm gelegt, wodurch weitere außer-
planmäßige Kosten für liegen gebliebene Fahrzeuge entstanden sind.

Diese Kosten und Versäumnisse führen zu einem nicht unerheblichen wirt-
schaftlichen Schaden für die Betriebe. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das

Drucksache 15/2610 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe – bedingt durch immer noch nicht voll
harmonisierte Wettbewerbsbedingungen – ohnehin gegenüber den ausländi-
schen Mitbewerbern deutlich schlechter gestellt ist.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand in Brüssel im Hinblick auf das dem

Güterkraftverkehrsgewerbe zugesagte Harmonisierungsvolumen von insge-
samt 600 Mio. Euro, und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

2. Wie viele deutsche und ausländische Güterkraftverkehrsunternehmen haben
jeweils Rückzahlungsansprüche aus der Eurovignette gegenüber dem BAG
geltend gemacht, und wie vielen wurden die Forderungen jeweils erstattet?

3. Wie hoch ist die Summe der geltend gemachten Rückzahlungsansprüche
aus der Eurovignette?

4. Wie hoch ist die Summe der bisherigen Erstattungen und aus welchem Titel
des Bundeshaushalts werden diese finanziert?

5. Wie viele Unternehmer haben nach der Ausschlussfrist Forderungen gegen-
über dem BAG geltend gemacht, und wie wurde mit diesen Forderungen
verfahren?

6. Wie hoch ist die Summe der verspätet geltend gemachten Forderungen?
7. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die bisher von den Güterkraftver-

kehrsunternehmen bezahlten Ein-/Ausbaukosten der OBU, aufgeschlüsselt
nach deutschen und ausländischen Unternehmen?

8. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die bisherigen mautbedingten Aus-
fallkosten der Güterkraftverkehrsunternehmen, aufgeschlüsselt nach deut-
schen und ausländischen Unternehmen?

9. Gibt es seitens deutscher und ausländischer Unternehmen Schadensersatz-
forderungen im Hinblick auf die Fragen 5 bis 8 gegenüber der Bundesregie-
rung oder Toll Collect, und wenn ja, in welcher Höhe – aufgeteilt nach deut-
schen und ausländischen Unternehmen?

10. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Güterkraftverkehrsunternehmen im
Hinblick auf die unter Fragen 5 bis 8 aufgeführten Kosten zu entschädigen,
bzw. setzt sie sich gegenüber Toll Collect für einen Schadensausgleich ein?

Berlin, den 2. März 2004
Dirk Fischer (Hamburg)
Eduard Oswald
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Georg Brunnhuber
Renate Blank
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Hubert Deittert
Enak Ferlemann
Dr. Michael Fuchs
Peter Götz
Markus Grübel
Bernd Heynemann
Klaus Hofbauer
Volker Kauder

Norbert Königshofen
Werner Kuhn (Zingst)
Peter Letzgus
Eduard Lintner
Laurenz Meyer (Hamm)
Klaus Minkel
Henry Nitzsche
Günter Nooke
Gero Storjohann
Lena Strothmann
Volkmar Uwe Vogel
Gerhard Wächter
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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