BT-Drucksache 15/2595

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Sören Bartol, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ulrike Höfken, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/2339- Lebensmittelüberwachung effizienter gestalten 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Ursula Heinen, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Gerda Hasselfeldt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/2386- Wirksamere und breitere Lebensmittelüberwachung und -kontrolle in Deutschland 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Ursula Heinen, Julia Klöckner, Uda Carmen Freia Heller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/1789- Verbraucher aufklären und schützen - Innovation und Vielfalt in der Produktentwicklung und Werbung für Lebensmittel erhalten

Vom 3. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2595
15. Wahlperiode 03. 03. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(10. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Sören Bartol,
Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Ulrike Höfken, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/2339 –

Lebensmittelüberwachung effizienter gestalten

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Ursula Heinen, Peter H. Carstensen
(Nordstrand), Gerda Hasselfeldt, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/2386 –

Wirksamere und breitere Lebensmittelüberwachung und -kontrolle
in Deutschland

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Ursula Heinen, Julia Klöckner,
Uda Carmen Freia Heller, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/1789 –

Verbraucher aufklären und schützen – Innovation und Vielfalt in der
Produktentwicklung undWerbung für Lebensmittel erhalten

A. Problem
Zu Nummer 1
Nach Ansicht der Antragsteller ist bislang nicht gewährleistet, dass die Betriebe
im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachungmindestens alle zwei Jahre
kontrolliert werden. Der Schwerpunkt der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Drucksache 15/2595 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

liege derzeit auf der Vermarktungsebene, nicht aber auf der Ebene desHerstellers
oder Importeurs. Auch dokumentierten die aktuellen Probleme beim Daten-
abgleich in der BSE-Datenbank die Notwendigkeit einer systematischen Kon-
trolle.
Die Ergebnisse der amtlichen Überwachung der Länder im Bereich der Lebens-
mittelsicherheit sollen daher künftig zusammengeführt und nach einem einheit-
lichen Kriterienkatalog gelistet und bewertet werden, um eine verlässliche Beur-
teilungsgrundlage für die Ausrichtung der Überwachung imBereich der Lebens-
mittelsicherheit zu schaffen.
Zu Nummer 2
Die rechtzeitige Unterrichtung der Verbraucher über Lebensmittel insbesondere
in Krisenfällen sowie eine entsprechende Risikobewertung erfolgt nach Auffas-
sung der Antragsteller auf der Grundlage unterschiedlicher landesrechtlicher
Vorschriften. Um ein gleichmäßiges hohes Verbraucherschutzniveau zu errei-
chen, sollten die Lebensmittelkontrollen der Länder aufeinander abgestimmt und
angeglichen werden, was eine bundeseinheitliche Regelung erfordere.
Zu Nummer 3
Die Antragsteller bemängeln, dass der von der EU-Kommission vorgelegte Vor-
schlag einer Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogeneAngaben über
Lebensmittel dem Ziel, ein höheres Verbraucherschutzniveau zu erreichen, nicht
gerecht werde. Zudem verkenne der Vorschlag das vom Europäischen Gerichts-
hof aufgestellte Leitbild desmündigenVerbrauchers und stelle einen erheblichen
Eingriff in die Berufsfreiheit der Werbewirtschaft dar.

B. Lösung
Zu Nummer 1
Annahme des Antrags auf Drucksache 15/2339 mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP
Zu den Nummern 2 und 3
Ablehnung derAnträge –Drucksachen 15/2386 und 15/1789 –mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP

C. Alternativen
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 15/2339 und Annahme der Anträge auf
den Drucksachen 15/2386 und 15/1789.

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2595

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
1. den Antrag – Drucksache 15/2339 – anzunehmen,
2. den Antrag – Drucksache 15/2386 – abzulehnen,
3. den Antrag – Drucksache 15/1789 – abzulehnen.

Berlin, den 3. März 2004

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Dr. Herta Däubler Gmelin
Vorsitzende

Gabriele Hiller-Ohm
Berichterstatterin

Ursula Heinen
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Drucksache 15/2595 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Ursula Heinen, Ulrike Höfken
und Hans-Michael Goldmann

I. Verfahrensablauf
Zu den Nummern 1 und 2
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 88. Sitzung am
29. Januar 2004 die Anträge auf Drucksachen 15/2339 und
15/2386 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie zur
Mitberatung an denAusschuss fürWirtschaft undArbeit, den
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung und den
Haushaltsausschuss überwiesen.
Zu Nummer 3
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 69. Sitzung am 23. Ok-
tober 2003 den Antrag auf Drucksache 15/1789 zur federfüh-
renden Beratung an den Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft sowie zurMitberatung an den
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, den Ausschuss für Ge-
sundheit und Soziale Sicherung sowie an den Ausschuss für
die Angelegenheit der Europäischen Union überwiesen.

II. Inhalt der Vorlagen
Zu Nummer 1
Die von der Bundesregierung beschlossene allgemeine Ver-
waltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der
amtlichen Überwachung nach lebensmittel- und weinrecht-
lichen Vorschriften dient einer Verbesserung des vorbeugen-
den gesundheitlichen Verbraucherschutzes und dem Schutz
vor Täuschung im Verkehr mit Lebensmitteln und Wein
durch eine einheitliche Überwachung. Bislang ist jedoch
noch nicht gewährleistet, dass jeder der Kontrolle der amt-
lichen Lebensmittelüberwachung unterliegendeBetriebmin-
destens im Abstand von zwei Jahren kontrolliert wird. Die
Ergebnisse aus der amtlichen Überwachung der Länder sol-
len zudem zukünftig zusammengeführt und nach einem ein-
heitlichen Kriterienkatalog gelistet und bewertet und mit den
daraufhin ergriffenen Maßnahmen in einem jährlichen, aus-
sagekräftigem Bericht zusammengestellt werden.
Die Bundesregierung wird u. a. aufgefordert, die Überwa-
chungsmaßnahmen der Länder nach einheitlichen Grundsät-
zen zu gestalten, die Leistungsfähigkeit der amtlichen Prüfla-
boratorien den Untersuchungszielen anzupassen, die Probe-
nahme vorzugsweise beim Hersteller oder Importeur vorzu-
nehmen sowie die Kontroll- und Qualitätssicherungssysteme
derWirtschaft verstärkt zu nutzen und zu kontrollieren.
Zu Nummer 2
Um ein gleichmäßiges hohesVerbraucherschutzniveau zu er-
reichen, sei eine wirksamere und breitere Lebensmittel-
überwachung und -kontrolle in Deutschland erforderlich.
Hierzumüsse insbesondere die behördliche Zusammenarbeit
der Landes- und Bundesbehörden verbessert werden. Bei
verschiedenen Lebensmittelkrisen habe sich immer wieder
gezeigt, dass der Bund seine Koordinierungsaufgabe nicht
zufriedenstellend wahrgenommen habe. Es sei daher eine
bundeseinheitliche Regelung erforderlich.
Die Bundesregierung wird u. a. aufgefordert, die Entwick-
lung eines Finanzierungskonzeptes zur besseren sachlichen

und personellen Ausstattung der Lebensmittelkontrolle vor-
zulegen. Hierbei seien die Länder dadurch zu entlasten, dass
die Regierung bestehende und künftige Bundesprogramme
voll finanziere. Zudem müsse das Bundesamt für Verbrau-
cherschutz und Lebensmittelsicherheit in die Lage versetzt
werden, die im Gesetz zur Neuorganisation des gesundheit-
lichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit
übertragenen Management- und Koordinierungsaufgaben
effizienter ausüben zu können. Darüber hinaus solle der von
der Bundesregierung vorgelegte Entwurf „Allgemeiner Ver-
waltungsvorschriften über Grundsätze der amtlichen Über-
wachung lebensmittel- und weinrechtlicher Vorschriften“
entsprechend den Änderungswünschen der Länder überar-
beitet werden.
Zu Nummer 3
Der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag einer
Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Anga-
ben über Lebensmittel, durch den nach eigenen Angaben der
EU-Kommission dieWerbung für Lebensmittel mit dem Ziel
geregelt werden soll, ein höheres Verbraucherschutzniveau
zu gewährleisten, erreicht nach Auffassung der Antragsteller
dieses Ziel nicht. Die EU-Kommission betone zwar, dass
auch sie die von der WHO aufgestellten Erkenntnisse zur
Grundlage nehme, wonach es keine per se guten oder
schlechten Nahrungsmittel gebe und es auf den Ausgleich
von Ernährung und Bewegung ankomme. Eine Einteilung in
gute oder schlechte Nahrungsmittel sei damit wissenschaft-
lich nicht haltbar. Der Vorschlag bringe keine Rechtssicher-
heit und werde zu einem erheblichen bürokratischen Auf-
wand und zu hohen Kosten führen.
Die Bundesregierung wird u. a. aufgefordert, zu überprüfen,
ob die EU-Kommission zum Erlass der Verordnung in der
vorgelegten Fassung nach dem EG-Vertrag hinsichtlich ihrer
Kompetenzen und der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips
berechtigt ist, sowie sich dafür einzusetzen, dass der Vor-
schlag grundlegend überarbeitet werde. Im Einzelnen wird
auf die in der Vorlage auf Drucksache 15/1789 aufgeführten
Maßnahmen verwiesen.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Zu Nummer 1
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, der Ausschuss
für Gesundheit und Soziale Sicherung und derHaushalts-
ausschuss haben in ihren Sitzungen am 3.März 2004 die An-
nahme des Antrags jeweils mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP empfohlen.
Zu Nummer 2
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit und der Aus-
schuss für Gesundheit und Soziale Sicherung haben in ih-
ren Sitzungen am 3. März 2004 die Ablehnung des Antrags
jeweils mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU empfohlen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/2595

Der Haushaltsausschuss hat ebenfalls in seiner Sitzung am
3. März 2004 die Vorlage mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP abgelehnt.
Zu Nummer 3
Der Ausschuss für die Angelegenheit der Europäischen
Union hat in seiner Sitzung am 12. November 2003 die
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP empfohlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit und der Aus-
schuss fürGesundheitundSozialeSicherunghaben in ihren
Sitzungen am 10. Dezember 2003 die Ablehnung des Antrags
jeweils mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen.

IV. Beratungsverlauf im federführendenAusschuss
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft hat die Vorlagen in seiner 32. Sitzung am 3. März
2004 abschließend behandelt.
Zu dem auf Drucksache 15/1789 aufgeführten Vorschlag
einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
über Lebensmittel (KOM (2003) 424 endg.) hat der 10. Aus-
schuss auf Antrag aller Fraktionen am 9. Februar 2004 eine
öffentliche Anhörung durchgeführt, zu der folgende Ver-
bände/Institutionen und Sachverständige eingeladen waren:
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V.
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Zentralverband der DeutschenWerbewirtschaft ZAW e. V.
Angela Bardenhewer-Rating
Mitglied im Kabinett von Kommissar Byrne, Europäische
Kommission, Brüssel
Prof. Dr. Joerg M. Diehl
Justus-Liebig-Universität Gießen, Fachbereich Psychologie
Prof. Dr. Matthias Horst
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.
Prof. Dr. med GüntherWolfram
Technische Universität München, Department für Lebens-
mittel und Ernährung
Hinsichtlich der Ergebnisse dieser Anhörungssitzung wird
auf das Protokoll der 30. Sitzung vom 9. Februar 2004 ver-
wiesen.
Seitens der Koalitionsfraktionen wurde kritisch hervorge-
hoben, dass es bei der Umsetzung der zweifellos guten deut-
schen Standards im Bereich der Lebensmittelsicherheit noch
erhebliche Umsetzungsdefizite gebe, wofür die Länder zu-
ständig seien. Allerdings fehle es an einem länderübergrei-
fenden Gesamtkonzept zur Vereinheitlichung und einer Ver-
netzung der Kontrollen, um bundesweit zeitnah auf entspre-
chende Ergebnisse zugreifen zu können. Ein entsprechendes
Gesamtkonzept diene auch einer effektiveren und kosten-

günstigeren Gestaltung der Überwachungspraxis in den Län-
dern. Die Einrichtung und Vernetzung von Qualitätsmanage-
mentsystemen sei auch deshalb erforderlich, um die nötige
Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher her-
zustellen. Schließlich sei auch eine nationale Koordinie-
rungsstelle vonnöten, wofür das Bundesamt für Verbraucher-
schutz und Lebensmittelsicherheit wie geschaffen sei.
Zu der Forderung der CDU/CSU-Fraktion, den Bundmit den
Kosten der Lebensmittelüberwachung zu belasten, wurde auf
die Zuständigkeit der Länder verwiesen. Die von der Koaliti-
onsregierung auf denWeg gebrachte weitreichende Gemein-
definanzreform zur entsprechenden Entlastung der Länder
und Kommunen sei jedoch leider seitens der CDU/CSU blo-
ckiert worden.
Von derCDU/CSU-Fraktionwurde unterstrichen, dass eine
funktionierende Lebensmittelüberwachung Grundvorausset-
zung für einen umfassenden und wirksamen Verbraucher-
schutz sei. Hierüber bestehe sicherlich allgemeiner Konsens.
Allerdings müsse die staatliche Lebensmittelüberwachung,
die insgesamt ganz gut funktioniere, durch private Eigenkon-
trollen undMeldepflichten erweitert werden.
Notwendig seien weiterhin zum einen eine Verbesserung der
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zum anderen,
worüber ebenfalls Konsens bestehe, eine Angleichung der
Verfahren zur Lebensmittelkontrolle in den einzelnen Bun-
desländern. Diesem Ziel diene auch die inzwischen von der
Bundesregierung vorgelegte erarbeitete Verwaltungsvor-
schrift, was man begrüße.
Nicht unterstützt wurde die Forderung der Koalitionsfraktio-
nen, einen starren zweijährigen Kontrollrhythmus festzule-
gen sowie die Länder zur Erarbeitung von bestimmten Über-
wachungsprogrammen zu verpflichten. Hier sei vielmehr
eine bedarfsgerechte Flexibilität gefordert. Abschließend
wurde auf die Notwendigkeit eines besseren Finanzierungs-
konzeptes für den Bund und die Länder hingewiesen.
Seitens der FDP-Fraktionwurde der fraktionsübergreifende
Konsens in dem Punkt unterstrichen, dass eine effiziente und
gute LebensmittelüberwachungGrundlage für sichere, quali-
tativ hochwertige Lebensmittel sei. Zu kritisieren sei aller-
dings, dass die Bundesregierung schlampigmit der BSE-Pro-
blematik umgegangen sei und statt ihrem eigenen Anspruch
hinsichtlich eines vorsorgenden Verbraucherschutzes ge-
recht zu werden, notwendige Stellen gekürzt habe.
Zur Forderung nach regelmäßigen und vorsorgenden Kon-
trollen wurde auf zahlreiche bestehende Vereinbarungen hin-
gewiesen, nach denen tägliche bis monatliche sowie auch
mehrere Kontrollen pro Jahr vorgesehen seien. Wenn der
Bund die Länder nicht mit zusätzlichem Kontrollpersonal
unterstütze und nicht bereit sei, auch private Anbieter mit
einzubeziehen, werde das Problem nicht dauerhaft zu lösen
sein.
Der Antrag auf Drucksache 15/2339 wurde mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP angenommen. Die Anträge auf
Drucksachen 15/2386 und 15/1789 wurden jeweils mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP abgelehnt.

Berlin, den 3. März 2004
Gabriele Hiller-Ohm
Berichterstatterin

Ursula Heinen
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

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