BT-Drucksache 15/2533

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Marie-Luise Dött, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/1791- Nationalen Allokationsplan als Parlamentsgesetz gestalten

Vom 17. Februar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2533
15. Wahlperiode 17. 02. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(15. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Marie-Luise Dött, Dr. Klaus W.
Lippold (Offenbach), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/1791 –

Nationalen Allokationsplan als Parlamentsgesetz gestalten

A. Problem
Gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treib-
hausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richt-
linie 96/61/EG des Rates (ABl. EG Nr. L 275 S. 32) stellen die Mitgliedstaaten
für jeden in Artikel 11 Abs. 1 und 2 genannten Zeitraum einen nationalen Plan
auf, aus dem hervorgeht, wie viele Zertifikate sie insgesamt für diesen Zeitraum
zuzuteilen beabsichtigen und wie sie die Zertifikate zuzuteilen gedenken. Die-
ser nationale Zuteilungs- bzw. Allokationsplan ist auf objektive und trans-
parente Kriterien zu stützen, einschließlich der in Anhang III der o. g. Richt-
linie genannten Kriterien. Für den ersten Zuteilungszeitraum (1. Januar 2005
bis 31. Dezember 2007) ist der nationale Zuteilungs- bzw. Allokationsplan spä-
testens am 31. März 2004 zu veröffentlichen und der Europäischen Kommis-
sion und den übrigen Mitgliedstaaten zu übermitteln.
Mit dem Antrag auf Drucksache 15/1791 soll die Bundesregierung angesichts
der großen politischen und ökonomischen Bedeutung der Zertifikatzuteilung
aufgefordert werden, den nationalen Allokationsplan als formelles Gesetz aus-
zugestalten und das Parlament an allen wesentlichen Entscheidungen bei der
Umsetzung der europäischen Richtlinie über ein System für den Handel mit
Treibhausgasemissionsberechtigungen in der Gemeinschaft zu beteiligen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP

Drucksache 15/2533 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2533

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/1791 – abzulehnen.

Berlin, den 14. Januar 2004

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker
Vorsitzender

Ulrich Kelber
Berichterstatter

Marie-Luise Dött
Berichterstatterin

Dr. Reinhard Loske
Berichterstatter

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Drucksache 15/2533 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Berlin, den 14. Januar 2004
Ulrich Kelber
Berichterstatter

Marie-Luise Dött
Berichterstatterin

Dr. Reinhard Loske
Berichterstatter

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Bericht der Abgeordneten Ulrich Kelber, Marie-Luise Dött, Dr. Reinhard Loske
und Birgit Homburger

I.
Der Antrag – Drucksache 15/1791 – wurde in der 75. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 13. November 2003 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Auswärtigen Ausschuss, den Rechtsausschuss, den Aus-
schuss fürWirtschaft undArbeit sowie denAusschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.
Der AuswärtigeAusschuss, der Rechtsausschuss und der Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ha-
benmit den Stimmen der Fraktionen SPDundBÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP empfohlen,
den Antrag abzulehnen. Der Ausschuss für Wirtschaft
und Arbeit hat mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen, den Antrag
abzulehnen.

II.
Gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäi-
schen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über
ein System für denHandel mit Treibhausgasemissionszertifi-
katen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie
96/61/EG des Rates (ABl. EG Nr. L 275 S. 32) stellen die
Mitgliedstaaten für jeden in Artikel 11 Abs. 1 und 2 genann-
ten Zeitraum einen nationalen Plan auf, aus dem hervorgeht,
wie viele Zertifikate sie insgesamt für diesen Zeitraum zuzu-
teilen beabsichtigen undwie sie die Zertifikate zuzuteilen ge-
denken. Dieser nationale Zuteilungs- bzw. Allokationsplan
ist auf objektive und transparente Kriterien zu stützen, ein-
schließlich der in Anhang III der o. g. Richtlinie genannten
Kriterien. Für den ersten Zuteilungszeitraum (1. Januar 2005
bis 31. Dezember 2007) ist der nationale Zuteilungs- bzw.
Allokationsplan spätestens am 31. März 2004 zu veröffent-
lichen und der Europäischen Kommission und den übrigen
Mitgliedstaaten zu übermitteln.
Mit dem Antrag auf Drucksache 15/1791 soll die Bundesre-
gierung angesichts der großen politischen und ökonomischen
Bedeutung der Zertifikatzuteilung aufgefordert werden, den
nationalen Allokationsplan als formelles Gesetz auszugestal-
ten und das Parlament an allen wesentlichen Entscheidungen
bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie über ein Sys-
tem für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigun-
gen in der Gemeinschaft zu beteiligen.

III.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit hat den Antrag – Drucksache 15/1791 – in seiner
Sitzung am 14. Januar 2004 beraten.
Von Seiten der Fraktion der SPD wurde auf die Beratung
des Antrags in der 75. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 13. November 2003 (Plenarprotokoll 15/75 S. 6427) ver-
wiesen. Angesichts der klaren Zusage der Bundesregierung,
dem nationalen Allokationsplan jeweils ein entsprechendes
Gesetz zugrunde zu legen, sei der Antrag obsolet geworden.
Es sei das gemeinsame Interesse der Parlamentarier gewesen,
deutlich zu machen, dass der Gesetzgeber an dem Rechtset-
zungsverfahren zum nationalen Allokationsplan zu betei-
ligen sei. Dem habe die Bundesregierung entsprochen.
Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wurde unterstri-
chen, man habe bei der Beratung des Antrags am 13. Novem-
ber 2003 im Deutschen Bundestag (Plenarprotokoll 15/75
S. 6427) den Eindruck gewonnen, es bestehe fraktionsüber-
greifend Einvernehmen, dass der parlamentarische Gesetz-
geber an der Entscheidung über die Regeln der Allokation
sowie an allen wesentlichen Entscheidungen bei der Umset-
zung der europäischen Richtlinie über ein System für den
Handelmit Treibhausgasemissionsberechtigungen in derGe-
meinschaft zu beteiligen sei. Auch die Bundesregierung habe
dem zugestimmt. Obwohl die entsprechende Gesetzgebung
inzwischen vorbereitet werde, halte man den Antrag auf-
recht.
Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde dargelegt, der Antrag habe sich imGrundsatz erledigt,
weil sich die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktio-
nen auf ein Verfahren zur Beteiligung des Gesetzgebers ver-
ständigt hätten.
Von Seiten der Fraktion der FDPwurde auf die Ausführun-
gen der Fraktion der FDP bei der Beratung des Antrags im
Plenum am 13. November 2003 (Plenarprotokoll 15/75
S. 6427) verwiesen. Hinsichtlich der grundlegenden Inten-
tion des Antrags stimmemanmit der Fraktion der CDU/CSU
überein. Was die Form der Beteiligung im Einzelnen anbe-
lange, habe man jedoch teilweise andere Vorstellungen. So
halte man es zwar für erforderlich, das Parlament in die Zu-
teilung der Emissionsrechte einzubinden, die Aufteilung der
Emissionsrechte selbst müsse jedoch nicht in einem Gesetz
vorgenommen werden. Daher werde man sich bei der Ab-
stimmung über den Antrag der Stimme enthalten.
Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der FDP, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den
Antrag – Drucksache 15/1791 – abzulehnen.

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