BT-Drucksache 15/2513

Erziehung, Bildung und Betreuung

Vom 10. Februar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2513
15. Wahlperiode 10. 02. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maria Eichhorn, Dr. Maria Böhmer, Antje Blumenthal,
Thomas Dörflinger, Ingrid Fischbach, Markus Grübel, Julia Klöckner,
Kristina Köhler (Wiesbaden), Walter Link (Diepholz), Laurenz Meyer (Hamm),
Michaela Noll, Rita Pawelski, Hannelore Roedel, Andreas Scheuer, Willi Zylajew
und der Fraktion der CDU/CSU

Erziehung, Bildung und Betreuung

Deutschland hat einen erheblichen Reformbedarf im Bereich von Erziehung,
Bildung und Betreuung. Dies zeigen nicht nur die Ergebnisse internationaler
Studien wie TIMSS und PISA, sondern auch ländervergleichende Studien der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur
Kinderbetreuung.
Der oft unzureichendeWissensstand von Auszubildenden und Studienanfängern
wird immer wieder von der Wirtschaft und den Hochschulen beklagt. Entschei-
dend für eine bessere Bildung von Kindern und Jugendlichen ist eine frühzeitige
und intensive Förderung von Kindern sowohl im vorschulischen Bereich, wie
auch in der Schulzeit selbst. Dabei geht es nicht nur um die Vermittlung von
Wissen und Fakten, sondern auch um das Erlernen sozialer Kompetenzen.
Wegen der großen Bedeutung des frühen Lernens für den Einzelnen und die Ge-
sellschaft, braucht die heranwachsende Generation schon in der frühen Kindheit
optimale Bildungsvoraussetzungen.
Die Bundesregierung will für den Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen,
aufwachsend in den Jahren 2004/2005, jährlich bis zu 1,5 Mrd. Euro bereitstel-
len. Der Ausbau der Ganztagsschulen soll mit einem einmaligen Investitions-
programm von 4 Mrd. Euro gefördert werden. Am 7. Oktober 2003 stellte die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt,
ein Gutachten zu Bildung und Erziehung in Tageseinrichtungen vor.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen

der nationalen Qualitätsinitiative bezogen auf unser System der Kindertages-
einrichtungen?

2. Welche konkreten Schritte zur Umsetzung dieser Schlussfolgerungen sind
vorgesehen?

3. Welche verbindlichen Qualitätsstandards sollen mit dem am 27. Januar 2004
angekündigten Gesetz für die Tagespflege eingeführt werden und nach wel-
chen Kriterien sollen die Kommunen künftig den Bedarf für Krippen- und
Tagesplätze ermitteln?

Drucksache 15/2513 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

4. Welche Auswirkung hat nach Auffassung der Bundesregierung die Neu-
bewertung und die höhere Gewichtung des Bildungsauftrags in Kinder-
tageseinrichtungen auf die Frage der Regelungskompetenz des Bundes?

5. Beabsichtigt die Bundesregierung, wie im Gutachten „Perspektiven zur
Weiterentwicklung des Systems der Tageseinrichtungen“ vorgeschlagen,
„länderübergreifende Bildungsstandards“ in den nächsten 10 Jahren zu ent-
wickeln?
Wenn ja, wie sollen diese länderübergreifenden Bildungsstandards aus-
sehen?
Inwiefern gibt es diesbezüglich bereits Vereinbarungen mit den Ländern?

6. Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die Länder darin zu unter-
stützen, Qualitätsstandards im Elementarbereich zu verankern?

7. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, den Bedarf für die Kinder-
betreuung im Bereich der unter dreijährigen Kinder gesetzlich näher zu
definieren und, wenn ja, welche Kriterien sollten der Bedarfsermittlung
zugrunde liegen?

8. In welchen Bundesländern existieren bereits Bildungs- und Erziehungs-
pläne für den Bereich der Tageseinrichtungen?

9. In welchem Zeitraum wurden die Bildungs- und Erziehungspläne in den
jeweiligen Bundesländern entwickelt und welches sind die wesentlichen
Inhalte dieser Bildungs- und Erziehungspläne?

10. Sieht die Bundesregierung im Ausbau der Tagespflege eine adäquate Ergän-
zung zur institutionellen Betreuung?
Wenn ja, wie soll die Tagespflege in das Konzept zur institutionellen Be-
treuung integriert werden?

11. Durch welche Maßnahmen soll eine Stärkung der Rolle von Tagesmüttern
und Pflegestellen erfolgen?
Wie soll in diesem Zusammenhang die Qualität der Tagespflege gesichert
werden, ohne den Ausbau der Tagespflege zu beeinträchtigen?

12. Wie hoch ist nach Schätzungen der Bundesregierung gegenwärtig der
Bedarf an Tagespflegepersonen?
Mit welchem Gesamtfinanzierungsbedarf rechnet die Bundesregierung?

13. Teilt die Bundesregierung die im Gutachten „Perspektiven zur Weiterent-
wicklung des Systems der Tageseinrichtungen für Kinder in Deutschland“
vorgeschlagene Empfehlung an die Politik, wonach die Finanzierungslasten
im Bereich der Kinderbetreuung neu zu verteilen sind und dabei die Kom-
munen erheblich zu entlasten sind und dies eine Finanzverfassungsreform
notwendig macht?

14. Wie ist der derzeitige Sachstand bei den von der Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, angekündigten
Konsultationen mit Bundesländern, Kommunen, Wohlfahrtsverbänden,
Kirchen, Wirtschaft und Gewerkschaften, die im November 2003 begonnen
haben?

15. Sind die von der Bundesregierung für den Ausbau der Betreuung für Kinder
unter drei Jahren in Aussicht gestellten 1,5 Mrd. Euro im Bundeshaushalt
2004 berücksichtigt, und wenn ja, in welchem Titel?

16. Mit welchem jährlichen Kostenaufwand zulasten kommunaler Haushalte
rechnet die Bundesregierung?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2513

17. Nach welchen Kriterien verteilen sich die von der Bundesregierung für den
Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren in Aussicht ge-
stellten 1,5 Mrd. Euro und inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen
diesen Kriterien und der Bedarfssituation vor Ort?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um eine Bindung dieser
Mittel für den Verwendungszweck „Kinderbetreuung“ zu gewährleisten?

18. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die für die Kinderbetreuung
verantwortlichen Kommunen die erforderlichen Finanzmittel erhalten?

19. Wie viele Anträge zur Einrichtung von Ganztagsschulen wurden insgesamt
bei der Bundesregierung eingereicht und wie hoch ist der Anteil der abge-
lehnten Anträge?

20. In welchem Zeitraum soll die von der Bundesministerin für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, am 10. Januar 2004 angekündigte
Steigerung der Quote der Kinder, die in betrieblichen Einrichtungen betreut
werden, von jetzt 1,8 % auf 5 bis 10 % vollzogen werden (dpa vom
10. Januar 2004)?

21. Sieht die Bundesregierung eine Förderung von Kinderbetreuungsangeboten
in betrieblichen Einrichtungen vor?
Wie können Unternehmen motiviert werden, ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mit Angeboten zur Kinderbetreuung zu unterstützen?

Berlin, den 6. Februar 2004
Maria Eichhorn
Dr. Maria Böhmer
Antje Blumenthal
Thomas Dörflinger
Ingrid Fischbach
Markus Grübel
Julia Klöckner
Kristina Köhler (Wiesbaden)
Walter Link (Diepholz)
Laurenz Meyer (Hamm)
Michaela Noll
Rita Pawelski
Hannelore Roedel
Andreas Scheuer
Willi Zylajew
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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